FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

15 Freizeit und Erholung >> Wanderwege

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst die Anlage von in der Regel markierten Wanderwegen und -pfaden auf bestehenden oder neu herzustellenden unversiegelten (unbefestigt) oder teil-/versiegelten (befestigt) Flächen. Damit verbundene Parkplätze etc. siehe Projekttyp "Park- u. Rastplätze".

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen neben dem Wanderweg selbst u. a. Dammschüttungen, Auftragsböschungen, Einschnittböschungen, Stützmauern, Brückenbauwerke, Durchlassbauwerke für Gewässer, Entwässerungseinrichtungen wie z.B. Gräben, Mulden, Drahtseilsicherungen (Stahlseile oder Ketten, Tritthilfen), Bohlenabschnitte, Wegbegrenzungen, Weideroste, Markierungen, Infotafeln oder Rastflächen.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu anlagebedingten Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Das Ausmaß der anlagebedingten Versiegelung ist u. a. abhängig von der Befestigung des geplanten Wanderwegs. Bindemittelfreie Befestigungen, wie z. B. Schotterdecken, führen zu einer Teilversiegelung der Oberfläche, während hydraulisch gebundene Decken sowie Pflasterdecken die Durchlässigkeit der Oberfläche bereits sehr stark reduzieren. Ortbeton- und Bitumendecken führen zu einer Bodenvollversiegelung (Otto, R. 2001, zit. in SLfL 2006: 12).

Hinzu kommen ggf. baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende, Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung).

Bei der Umwidmung bestehender Wege (z. B. Wirtschaftswege) zu Wanderwegen tritt Überbauung oder Versiegelung i. d. R. nur beim Bau von Markierungen und Rastflächen auf.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Im Bereich der Wege, Markierungen, Sitzgelegenheiten und Rastflächen wird i. d. R. die Vegetationsdecke regelmäßig ganz oder teilweise beseitigt. Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich der Wege zurückgeschnitten/entfernt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Vegetations-/Biotopstrukturen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören z. B. die Freihaltung der Kronenbreite, die Mahd von Wegrändern und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ggf. relevant.

Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten, Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.

Die Neuanlage von Wanderwegen kann anlagebedingt zu einer Intensivierung der Nutzung führen, wenn z. B. die Erreichbarkeit von freizeit-fischereilich genutzten Gewässern erhöht wird. Ggf. sind Nebenbestimmungen notwendig, um die Gewässernutzung zu beschränken.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Zu einer kurzzeitigen Nutzungsaufgabe kann es insbesondere aufgrund bauprozessbedingter Sperrungen oder Barrieren kommen. Diese können zu einer erschwerten Zugänglichkeit von Flächen und somit zu einer temporären Aufgabe habitatprägender Nutzung oder Pflege von Lebensräumen führen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes1 Der Neu- und Ausbau von befestigten Wanderwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Zum Herstellen der Tragfähigkeit von befestigten Wanderwegen wird i. d. R. der Boden verdichtet, häufig wird der Oberboden ganz oder teilweise abgetragen.

Bei nicht befestigten Wanderwege können Bodenverdichtung durch Tritt und/oder Erosion auftreten (Rademacher 1993, vgl. Wirkfaktor 5-5).
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Verrohrung, Verlegungen, Uferbau), wie sie v. a. bei befestigten Wanderwegen auftreten, können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderung klimarelevanter Faktoren.

Die veränderten Belichtungsverhältnisse (z. B. durch Vegetationsentfernung beim Anlegen von Waldschneisen) können ggf. zu relevanten Änderungen der Artzusammensetzung führen.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten können beim Neu- und Ausbau von Wanderwegen im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch den Baustellenbetrieb (z. B. Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten) entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist u. a. darauf zurückzuführen, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Schächte, Weideroste) nicht mehr entkommen können und darin verenden.

Insbesondere asphaltierte Wanderwege wirken als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000).

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit und Strukturfreiheit, hervorgerufen werden.

Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren kann aus der Unterhaltung der Wanderwege (z. B. Böschungspflege, Baumschnitt) resultieren. Individuenverluste treten u. a. bei bodengebundenen Wirbellosen auf (Ciach et al. 2017).

Durch ihre Störwirkung (vgl. Wirkfaktorgruppe 5) können Wanderwege als Barrieren wirken.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Wanderwegen treten in der Bauphase akustische Reize (Schall) auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten im Umfeld von Wanderwegen und Rastflächen akustische Reize durch die menschliche Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Aus- und Neubau von Wanderwegen treten in der Bauphase durch den Baustellenbetrieb regelmäßig optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten im Umfeld von Wanderwegen und Rastplätzen optische Reize durch die Nutzer auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind. Beispielsweise führt dies bei störungssensiblen Arten zu Flucht- und Ausweichverhalten und Habitatverlusten in stark frequentierten Gebieten (z. B. Ingold et al. 1996, Gamauf & Preleuthner 1996, Mainini & Neuhaus 1990). Besonders problematisch sind freilaufende Hunde und Wanderer, die die Wege verlassen (Mainini & Neuhaus 1990, Neuhaus et al. 1990, Ingold et al. 1996).
5-3 Licht0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen/Vibrationen können beim Bau von befestigten Wanderwegen temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Sprengungen, Verdichtung durch Vibrationswalzen).
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Auf und im Umfeld von Wanderwegen und Rastflächen treten regelmäßig Beeinträchtigungen durch Tritt auf.

Besonders auf stark geneigten Wegabschnitten kann dies durch Bodenverdichtung und verstärktem Oberflächenabfluss zu erhöhtem Bodenabtrag (Erosionsrinnen) führen (Rademacher 1993). Mit Verschlechterung der Wegbeschaffenheit weichen Wanderer auf benachbarte Vegetationsflächen aus. Dies führt zur Verbreiterung der Wege (Rademacher 1993) und der Förderung tritttoleranter Arten (Klug et al. 2002). Besonders problematisch sind unerlaubte Abkürzungen von Serpentinenwegen, da hier Erosionsrinnen entstehen können.

Häufig werden Wege an attraktiven Punkten (Berggipfel, Aussichtspunkte) mit längerer Verweildauer verlassen, wenn die Kapazität der Rastflächen nicht ausreicht. Auch während des Betriebs kann eine schleichende Verschlechterung durch steigende Nutzerzahlen auftreten, die verstärkt zu Nebenwegen, Abkürzungen und der Verbreiterung der Wege führen kann (BfN 2009).
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Im Umfeld von stark frequentierten Wanderwegen und besonders Rastflächen ist mit Nährstoffeintrag durch die Nutzenden zu rechnen (Manghabati 1988).
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Baubedingt kann es zu temporären Staubemission kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung), die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt können Depositionen infolge von Erosion durch Tritt auftreten (vgl. Wirkfaktor 5-5), die ggf. relevant sind.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von sonstigen Stoffen.

Beim Bau von befestigten Wanderwegen aus Recycling-Material (z. B. Bauschutt), belastetem Material oder gebietsfremden Material ist eine Beeinträchtigung sensibler Arten/Lebensraumtypen möglich.

Kalkeinträge in Form von Auswaschungen und kalkhaltigen Stäuben, ausgehend von Wegen aus Bauschutt, Kalk oder zementhaltigen Baustoffen können natürlich saure Standorte (z. B. Hoch- und Schwingrasenmoore, Moor- und bodensaure Wälder und dystrophe Seen) negativ beeinflussen (vgl. auch Wirkfaktor 6-6).

Im Umfeld von Wanderwegen werden von den Nutzern ggf. Abfälle zurückgelassen. Problematisch sind insbesondere Rastflächen und Orte mit längerer Verweildauer und/oder hoher Frequentierung (z. B. Aussichtspunkte, Badestellen) (RMA et al. 2017). Ggf. sind Nebenbestimmungen zur Abfallentsorgung notwendig.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Aufgrund ihrer linearen Ausprägung können Wanderwege die Ausbreitung gebietsfremder Arten fördern.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.) (2009): Natura 2000 - Sport und Tourismus. Ein Leitfaden zur Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. 80 S.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017): Waldbericht der Bundesregierung 2017. 289 S.

Ciach, M., Ma?lanka, B., Krzus, A.& Wojas, T. (2017): Watch your step: insect mortality on hiking trails. Insect Conservation and Diversity 10 (2): 129-140.

Gamauf, A. & Preleuthner, M. (1996): Einfluss des Tourismus auf die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Nationalpark "Neusiedlersee-Seewinkel". In: Gamauf, A. & Berger, V. (Hrsg.): Greifvögel und Eulen Österreichs: Faunistik - Forschung - Schutz. Abhandlungen der Zoologisch-Botanischen Gesellschaft Österreichs 29: 173-194.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

GfL Planungs? und Ingenieurgesellschaft GmbH (2000): Radwege in der freien Landschaft. Art der Befestigung. Eine Analyse aus landespflegerischer Sicht. Landesamt für Straßen? und Verkehrswesen Rheinland?Pfalz, 24 S.

Ingold, P., Schnidrig-Petrig, R., Marbacher, H., Pfister, U. & Zeller, R. (1996): Tourismus/Freizeitsport und Wildtiere im Schweizer Alpenraum - Kurzbericht. Umwelt 262. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Bern.

Klug, B., Scharfetter-Lehrl, G. & Scharfetter, E. (2002): Effects of Trampling on Vegetation above the Timberline in the Eastern Alps, Austria. Arctic, Antarctic, and Alpine Research 34 (4): 377-388.

Lambrecht, H., Trautner, J., Kaule, G. & Gassner, E. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Endbericht. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 80182130 -, 316 S.

Landesbetrieb ForstBW (2015): Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht. 25 S.

Mainini, B. & Neuhaus, P. (1990): Das Verhalten von Murmeltieren (Marmota marmota) unter dem Einfluß eines starken Wandertourismus. Lizentiatsarbeit, Universität Bern, Zoologisches Institut.

Manghabati, A. (1988): Einfluss des Tourismus auf die Hochgebirgslandschaft. Nationalpark Berchtesgaden Forschungsberichte 13, 87 S.

Neuhaus, P., Mainini, B. & Ingold, P. (1990): Concerning the influence of hikers on the behaviour of the Alpine Marmot, Marmota marmota L. Acta biol. mont. 9: 107-114.

Otto, R. (2001): Berücksichtigung von Eingriffsregelungen in der räumlichen Agrarplanung im südlichenTeil Sachsen-Anhalts. Landnutzung und Landentwicklung, Heft 3/2001.

Rademacher, A. (1993): Landschaftsschäden durch Bergwandern untersucht am Beispiel des Hochgrats/Oberallgäu. Diplomarbeit, Universität Marburg, Institut für Geographie.

Ressourcen Management Agentur (RMA), Österreichischer Alpenverein (ÖAV), ÖAV Sektion Edelweiss Wien, [science:talk] Institut für Verkehrssystemplanung (2017): Projekt Alpen Littering - Entwicklung einer regional replizierbaren Strategie zur Vermeidung von Littering in den alpinen Regionen Österreichs (Gesamtbericht) (Vers. 1.0). 224 S.

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (SLfL) (Hrsg.) (2006): Landwirtschaftlicher Wegebau. Schriftenreihe, Heft 6/2006.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von