FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

15 Freizeit und Erholung >> Naherholungsinfrastruktur

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst die Anlage von kleineren Bauten wie z. B. Infohäuschen, Schutzhütten, Aussichtsplattformen, Bootsstegen u. ä., häufig im räumlichen Kontext zu bestehenden bzw. zusätzlich projektierten Einrichtungen der Naherholung.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die jeweiligen baulichen Einrichtungen.

Aufgrund von i. d. R. kleinen Bauten und kurzen Bauzeiten sind die zu berücksichtigenden baubedingten Beeinträchtigungen meist vergleichsweise gering. Mögliche baubedingte Vorhabensbestandteile sind u. a. Zufahrten, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb.

Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen insbesondere die Naherholungsnutzung selbst sowie der An- und Abreiseverkehr.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu anlagebedingten Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Hinzu kommen ggf. baubedingte, meist temporär zur Überbauung führende Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Im Bereich der Erholungsinfrastrukturanlagen wird i. d. R. die Vegetationsdecke regelmäßig ganz oder teilweise beseitigt. Auch auf angrenzenden Flächen wird z. B. zur Sicherstellung der Zugänglichkeit Vegetation gemäht oder zurückgeschnitten. Relevant ist indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen (vgl. ForstBW 2015).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ggf. relevant.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Muss die Tragfähigkeit des Untergrundes hergestellt werden, wird i. d. R. der Boden verdichtet, häufig wird der Oberboden ganz oder teilweise abgetragen.

Bei nicht befestigten Flächen, z. B. auch seitlich angrenzend an die eigentliche bauliche Einrichtung, können Bodenverdichtung durch Tritt und/oder Erosion auftreten (s. Wirkfaktor 5-5).

Im aquatischen Bereich führen z. B. Baggerungen im Gewässerbett zu einer Veränderung des Untergrunds und damit ggf. zu einer Beeinträchtigung der benthischen Bereiche bzw. der Habitatstrukturen für Fische.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann im Einzelfall aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Da es sich i. d. R. um kleine, punktuelle Anlagen handelt, ist die Beeinträchtigungsintensität aber meist gering.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann im Einzelfall aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Verrohrung, Verlegungen, Uferbau), wie sie bei einzelnen Erholungsinfrastruktureinrichtungen ggf. auftreten, können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.

Im Regelfall gehen von den zumeist kleinen und punktuellen Anlagen aber keine oder nur geringe Beeinträchtigungen aus.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann im Einzelfall aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Veränderung klimarelevanter Faktoren führen.

Dies kann ggf. bei Infrastrukturanlagen in Wäldern relevant sein, wenn Veränderungen mikroklimatischer Verhältnisse durch Schneisen oder Freistellungen in vormals geschlossenen Gehölzbeständen hervorgerufen werden.

Im Regelfall gehen von den zumeist kleinen und punktuellen Anlagen aber keine oder nur geringe Beeinträchtigungen aus.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu baubedingten Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten. Barrierewirkungen sind bei den i. d. R. kleinen, punktuellen Bauflächen meist nicht relevant.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten können im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung auftreten (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.).

Baubedingte Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch den Baustellenbetrieb (z. B. Baustellenverkehr, offene Schächte, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten) entstehen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

In der Bauphase treten durch den Baubetrieb akustische Reize (Schall) auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten an den Infrastrukturanlagen oder in deren Umfeld akustische Reize durch die Nutzer auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.

In der Bauphase treten durch den Baubetrieb optische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten an den Infrastrukturanlagen oder in deren Umfeld regelmäßig optische Reize durch die Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind.
5-3 Licht1 Sofern eine Beleuchtung der Bauten/Anlagen vorgesehen wäre, könnte dies ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht führen.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung führen.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation können zunächst aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen, Betreten durch Arbeitende) resultieren.

Durch die Erholungsnutzung kann es bei nicht befestigten Flächen der baulichen Anlage und oftmals auch auf angrenzenden Flächen zu Beeinträchtigungen durch Tritt kommen. Bei Anlagen an Gewässern kann Wellenschlag ggf. relevant sein.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag führen.

Im Umfeld von Naherholungsinfrastruktur treten häufig Nährstoffeinträge auf (v. a. in Ermangelung sanitärer Anlagen, durch Müll (vgl. Wirkfaktor 6-9) sowie durch Hunde), die für sensible Lebensraumtypen/Arten relevant sein können.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor, sofern die üblichen technischen Standards eingehalten werden.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur kann ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Abfällen führen.

Im Umfeld von Naherholungsinfrastruktur werden von den Nutzern ggf. Abfälle zurückgelassen. Problematisch sind insbesondere Rastflächen und Orte mit längerer Verweildauer und/oder hoher Frequentierung. Ggf. sind Nebenbestimmungen zur Abfallentsorgung notwendig.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.) (2009): Natura 2000 - Sport und Tourismus. Ein Leitfaden zur Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. 80 S.

Deutscher Wanderverband (DWV) (Hrsg.) (2016): Infosammlung Natursport - Allgemeine und rechtliche Aspekte für die Ausübung von Natursportarten und die Herstellung begleitender Infrastruktur. Aktualisierte 1. Auflage (Juli 2016), 77 S.

Landesbetrieb ForstBW (2015): Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht. 25 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von