Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Außenstart bzw. Außenlandung bedeutet, dass Start und/oder Landung nicht auf genehmigten Flugplätzen oder Segelfluggeländen stattfinden. Start- und Landeflächen (außer notfallmäßige Außenlandungen und Landungen von Luftsportarten, bei denen der Ort der Landung von der Thermik abhängt und daher nicht vorherbestimmbar ist) unterliegen in Deutschland einer Zulassungspflicht (z. B. Hängegleiterstartflächen). Zum Projekttyp zählen das Fliegen mit Luftsportgeräten (Gleitschirme, Hängegleiter, Ultraleichtflugzeuge einschl. Tragschrauber, Motorgleitschirme etc.) und Heißluftballonen einschl. ihrer Start- und ggf. Landeflächen sowie der Betrieb von Startwinden. Auch Fallschirmspringen zählt zum Projekttyp, wenn die Landefläche außerhalb eines genehmigten Flugplatzes liegt (für den Betrieb der Absetzmaschine sowie Segelflugzeuge siehe Projekttyp "Landeplätze und Segelfluggelände").
Weitere bau- und betriebsbedingte Vorhabensbestandteile sind ggf. die Freistellung von Flächen und ihre Offenhaltung sowie Sanierungsarbeiten bei starker Beanspruchung der Fläche (Erosion). Zu den betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen gehören der Flugverkehr und der Publikumsverkehr an den Start- und Landeflächen. Bei Luftsportarten, die auf Thermik angewiesen sind, werden Landungen außerhalb der zugelassenen Landeflächen mitbewertet. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Zu Beeinträchtigungen kann es kommen, wenn Freiflächen für Start und Landung frisch geschaffen werden (z. B. Entfernung von Verbuschung). Auch bei verbuschten Flächen, für die ein Offenhalten aus naturschutzfachlicher Sicht erwünscht ist, müssen die Belange aller vorhandenen Arten beachtet werden (insbes. Brutplätze Vögel, Reptilien). |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes.
Ein hohes Besucheraufkommen kann zu Bodenverdichtung und Erosion führen (siehe auch Wirkfaktor 5-5). |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust.
Zu Beeinträchtigungen kann es kommen, wenn Freiflächen für Start und Landung frisch geschaffen werden. Während der Brutzeit von Vögeln und bei Reptilien (Blanke 2019) kann es durch die Freistellung zu Individuenverlust kommen. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust.
Zu Beeinträchtigungen kann es kommen, wenn Freiflächen für Start und Landung betriebsbedingt freigehalten werden. Während der Brutzeit von Vögeln und bei Reptilien (Blanke 2019) kann es durch die Freistellung zu Individuenverlust kommen. Weitere betriebsbedingte Barrierewirkung oder Individuenverluste können durch Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5). |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 2 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).
Betriebsbedingt treten im Umfeld von Start- und Landeflächen akustische Reize durch die Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind. Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2). Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (150 m) als ähnlich zu der von anderen Motorflugzeugen eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51, siehe auch Projektsteckbrief "Sonstige Landeplätze"). Obwohl für sie die gleichen Mindestflughöhen gelten, können die akustischen Störungen im Vergleich stärker sein, sofern die Luftfahrzeuge langsamer sind. Das Zünden des Brenners bei Heißluftballons löst auch bei neueren Geräten mit geringerem Schallpegel Schreckreaktionen bei Vögeln aus, die insbesondere bei rastenden Wasservögeln häufig beobachtet wurden (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 45, FÖA Landschaftsplanung 2021). Startplätze sollten demnach nicht in der Nähe von sensiblen Gebieten (Brut- und Rastflächen von sensiblen Arten, v. a. Wasservögel) liegen (Aufheizen des Ballons, niedrige Abdrift). Relevante Schallemissionen können auch vom Betrieb mobiler, mit Verbrennungsmotoren betriebenen Startwinden ausgehen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.
Betriebsbedingt treten im Umfeld von Wanderwegen und Rastplätzen optische Reize durch die Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind. Bei Heißluftballons werden häufig überraschend starke Störungen mit Auffliegen beobachtet (FÖA Landschaftsplanung 2021). Dies wird mit dem plötzlichen Auftauchen bei niedriger Höhe und dem Brennergeräusch (vgl. Wirkfaktor 5-1) in Verbindung gebracht (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 45). Auch in Gebieten mit relativ häufigen Ballon-Überflügen tritt durch das unregelmäßige Auftreten keine Gewöhnung ein (ebd.). Bei einer Überfahrthöhe von mindestens 500 m über Grund wurden rastende Gänse im Experiment i. d. R. nicht mehr aufgeschreckt (DAeC & BfN 2003: 87f.). Für Drachen- und Gleitschirmflieger-Überflüge sind Störwirkungen für Gämsen und Steinböcke, Birkhühner sowie größere Greifvögel dokumentiert. Bei Letzteren kann es sogar zu Angriffen kommen (DAeC & BfN 2003: 51). Lebensraumspezialisten wie Raufußhühner, Schwarzstorch und Seeadler gelten als besonders empfindlich (DAeC & BfN 2021). Insbesondere plötzliches Auftauchen (z. B. beim Überfliegen von Graten) oder das Zufliegen auf Tiere hat ein hohes Störpotenzial (DAeC & BfN 2021, FÖA Landschaftsplanung 2021). Neben dem Umfeld von (genehmigten) Startplätzen können hier auch stärker frequentierte Überlandflugrouten relevant sein. Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (max. 150 m) als ähnlich zu der von anderen Motorflugzeugen eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51). Obwohl für sie die gleichen Mindestflughöhen gelten, können die optischen Störungen stärker sein, da tendenziell tiefer geflogen wird (geringere Maximalhöhe ohne Transponder). Außenlandungen außerhalb von genehmigten Landeflächen können sehr hohes Störpotenzial haben (Landung, Abtransport). Insbesondere bei ungeübten Flieger*innen besteht eine höhere Gefahr der Außenlandung (z. B. Fallschirmsprung, FÖA Landschaftsplanung 2021). |
5-3 Licht | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen (Tritt).
Bei Außenstart und Landung (inkl. Abtransport) auf trittsensiblen Flächen kann sich die Vegetation hin zu trittresistenten Arten verschieben, trittempfindliche Arten werden dabei verdrängt. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge.
Betriebsbedingt kann es durch die Nutzung zur Emission von Stickoxiden bei Leichtflugzeugen, Motorseglern oder Seilwinden kommen. Bei stark frequentierten Start- und Landeplätzen kann der Bau von Sanitäranlagen notwendig sein. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Durch Emissionen von Flugzeugtreibstoff (AvGas, MoGas oder Diesel bzw. ggf. auch Kerosin, Marquard & Bahls 2015) kann es bei hoher Nutzungsfrequenz durch Luftdeposition zu Einträgen von organischen Verbindungen (z. B. Benzol und weitere Kohlenwasserstoffe) in die Natur kommen (BAZL 2007). Emissionen organischer Verbindungen sind auch durch verbrennungsmotorgetriebene mobile Seilwinden möglich. |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |