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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst die experimentelle Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO).
Zu den möglichen Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Grünflächen und Äcker als Untersuchungsflächen, das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut und Setzlingen, die Bewirtschaftung/Ernten der Flächen (Beackerung, Mahd etc.), Düngermittel- und Pestizideinsatz, Aussetzen von Schädlingen, Transport der Ernte zum Labor. Es wird davon ausgegangen, dass die experimentelle Freisetzung der GVO auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt und es insofern zu keiner zusätzlichen Überbauung durch Betriebsgebäude oder Zuwegung etc. kommt. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Es kann zur Entfernung der bestehenden Vegetation kommen, damit freigesetzte GVO-Setzlinge bessere Startbedingungen haben. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust bzw. Änderung charakteristischer Dynamik.
Im Einzelfall kann es zu veränderten Landnutzungsrhythmen kommen. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Freisetzung von GVO kann es aufgrund besonderer Eigenschaften des GVO, aber auch aufgrund höheren Einsatzes von Pestiziden (Expression eigener Pestizide und Nutzung von Komplementärpestiziden) zu einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung kommen. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung bzw. Pflege.
Durch den Einsatz der gentechnisch veränderten Organismen kann es zur Änderung des Pflanzenbewuchses der vorher genutzten landwirtschaftlichen Fläche kommen (z. B. vorher Weizenanbau, danach Gen-Mais), was Auswirkungen auf die Habitat-/Standortnutzung von Flora und Fauna haben kann. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes.
Je nach Experiment und der damit verbundenen Nutzung (z. B. Mais und Maiswurzelbohrer) der Fläche, kann es durch die Bodenbearbeitung (z. B. zur Vorbereitung des Bodens) zur Veränderung des Bodens kommen. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 | Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen kann ggf. durch Einzäunung der Felder zu Barriereeffekten für Tiere führen. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Individuenverluste.
Durch die Freisetzung von GVO kann es ggf. zur Tötung bestimmter Lebensstadien und somit zu Individuenverlusten kommen. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Durch Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche kann es durch Maschinen (z. B. Mähdrescher), aber auch durch das Forschungspersonal zu akustischen Reizen kommen. Letzteres kann ggf. bedingt durch eine erhöhte Überwachung und Kontrolle in höheren Frequenzen stattfinden. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Durch Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche kann es durch Maschinen (z. B. Mähdrescher), aber auch durch das Forschungspersonal zu optischen Reizen kommen.
Dies kann ggf. bedingt durch eine erhöhte Überwachung und Kontrolle, bedingt auch durch strengere Auflagen beim Anbau von GVO, in höheren Frequenzen stattfinden. |
5-3 Licht | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 | Beim experimentellen Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen kann es je nach Untersuchungsdesign (z. B. Düngewirkung auf GVO) zum Nährstoffeintrag in den Boden und in angrenzende Flächen kommen. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Im Einzelfall kann es zur Anreicherung bestimmter organischer Verbindungen kommen, die der GVO herstellt. Die Art der Verbindungen hängt von den in den GVO eingeführten Eigenschaften und möglichen unerwarteten Effekten der Insertion ab. Beim Einsatz von Gen-Mais (Bt-Mais) werden Bt-Toxine produziert, die auf Proteinen basieren. Bei Regen können diese in den Boden und auf angrenzende Flächen gelangen und schädigende Auswirkungen auf Insekten (Nichtzielorganismen) haben. Bt-Toxine können in Gewässer gelangen und dort sensible Organismengruppen gefährden (Venter & Bohn 2016, Pott et al. 2018). Der Eintragsweg ist gleichermaßen für anderen Stoffe aus GVO relevant, sofern sie Wirkungen auf Organismen haben können. Bt-Pollen können über weite Distanzen (< 1 km) verbreitet werden und sich auf Futterpflanzen von Arthropoden ablagern (Hofmann et al. 2014, 2016). Das Risiko für Schmetterlinge lässt sich zum Teil mit Modellen erfassen (Holst et al. 2013, Fahse et al. 2018, Baudrot et al. 2020). |
6-3 Schwermetalle | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.
Im Einzelfall kann es zu einer Anreicherung von Schwermetallen in den Pflanzen kommen. Beispielsweise werden GVO für die Sanierung belasteter Böden entwickelt, die Schwermetalle akkumulieren. Dadurch gelangen Schwermetalle vom Boden in die Pflanzen und stehen somit in veränderter Form in der Nahrungskette zur Verfügung. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 1 |
Das Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen kann aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu einer Beeinträchtigungen durch Arzneimittelrückstände und/oder endokrin wirkende Stoffe führen.
Einige der als Input traits eingesetzte Phytoalexine haben hormonähnliche Wirkungen (Brandt 2004). Beispielsweise Glyceollin, welches bei Sojapflanzen als Fungizid gegen Eipilze eingesetzt wird, hemmt die Wirkung des weiblichen Hormons Östrogen (Tilghman et al. 2010). Verschiedene Isoflavonoide und Phytoecdysone verursachen durch ihre estrogene Aktivität Infertilität bzw. Wachstumsstörungen bei Insekten und Säugetieren (Weiß 2004). Beim sogenannten Molekularen Farming werden Arzneistoffe (Plantibodies) durch Einbau fremder Gene in GV-Pflanzen produziert, welche dann bei Regen in Boden und Umwelt, aber auch durch Tierfraß in die Nahrungskette gelangen können (Dorfmüller 2004). |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch sonstige Stoffe.
Im Einzelfall werden durch den GVO neuartige Stoffe produziert, die auf der Anbaufläche verbleiben. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 1 |
Das experimentelle Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.
Häufig bezweckt die gentechnische Veränderung eine erhöhte Herbizidresistenz der Anbaupflanze. Das betreffende Herbizid kann dann in hoher Dosis ausgebracht werden mit entsprechenden Wirkungen auf die Begleitflora. Im Einzelfall stellen GVO Pestizide selbst her. Im Unterschied zum Einsatz herkömmlicher Spritzmittel wird das Pestizid über den GVO "präventiv" (d. h. ohne Schadschwelle) angewendet. Ein weiterer Unterschied ist, dass das Pestizid die ganze Vegetationsperiode im GVO gebildet werden kann und somit die Umwelt länger als vergleichbare Spritzpräparate exponiert. Häufig wirken solcherart produzierte Insektizide aber direkt in der Pflanze, wodurch ein zusätzlicher Insektizideinsatz reduziert werden kann. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 2 |
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen ist regelmäßig Bestandteil dieses Projekttyps.
Durch die Freisetzung von GVO auf den Anbauflächen kann es auch zur weiteren Verbreitung in angrenzende Flächen (Verschleppung von Samen über Tiere, Auswaschung von Samen in Gewässer, Transport der Samen über Gewässer) kommen (Venter & Bohn 2016, Pott et al. 2018). Pollen können durch Wind und Bestäuber auch in weiter entfernte Flächen (< 5 km) gelangen. Dadurch kann es zur Auskreuzung mit konventionell angebauten Pflanzen als auch mit Wildarten kommen (z. B. Raps in andere Senfgewächse) und damit zur Verdrängung dieser, wenn die GVO-Hybride eine höhere Fitness aufweisen (Daniels et al. 2005, Greenpeace 2007). |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |