FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Forstwegebau

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst den Neubau, Ausbau und die Unterhaltung von Waldwegen, d. h. Wegen zur Waldbewirtschaftung inklusive Holztransport. Hierzu zählen Lkw-befahrbare Wege (Forstwege), aber auch Wege des Feinerschließungsnetzes, soweit beim Bau der Wege Bodenbewegung notwendig ist (Rückewege, vgl. LWF 2017).

Zur Feinerschließung ohne Bodenbewegung durch unbefestigte Rückegassen oder Seillinien, siehe Projekttyp "Holzeinschlag".

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen neben dem Trassenkörper selbst auch solche dazugehörigen Anlagen, wie Einmündungsbereiche, Kfz-Stellflächen, Wendemöglichkeiten, Seitenstreifen, Einschnittböschungen, Auftragsböschungen, Dammschüttungen, Brückenbauwerke, Entwässerungseinrichtungen: Drainagen, Grabenbau/-schließung/-instandhaltung, Rohrleitungen, Zäune. Hinzu kommen die Wegeunterhaltung und -instandsetzung sowie die Verkehrssicherung.

Die Auswahl des verwendeten Wegebaumaterials ist in FFH-Gebieten den Vorschriften gemäß eingeschränkt, üblich ist ein Aufbau aus Schotterbett und Splittverschleißschicht. Dazu zählen Kiese, Sande, aber wohl z. T. auch Materialgemische unbekannter Herkunft oder Recyclingmaterial (Abbruchmaterial, Ziegelschutt, Aschen, Schlacken, Kunststoffrecycling), sofern nicht explizit untersagt.

Zu den bauvorbereitenden Maßnahmen gehören ggf. die Veränderung des Geländereliefs, Gewässer- oder Uferbaumaßnahmen an (Klein-)Gewässern oder Beseitigung temporärer Gewässer, Abtragung und Auskofferung des Bodens sowie Räumung von Seitenstreifen.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle, Materiallagerplätze, Erdentnahmestellen, Baumaschinen und der Baubetrieb.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau +/-befestigter (auch geschotterter) Waldwege führt regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Das Ausmaß der anlagebedingten Versiegelung ist u. a. abhängig von der Befestigung des Forstwegs. Bindemittelfreie Befestigungen, wie z. B. Schotterdecken, führen (nur) zu einer Teilversiegelung der Oberfläche, während hydraulisch gebundene Decken sowie Pflasterdecken die Durchlässigkeit der Oberfläche bereits sehr stark reduzieren. Ortbeton- und Bitumendecken führen zu einer Bodenvollversiegelung (Otto 2001, zit. nach SLfL 2006: 12).

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Baufeld, Materiallagerplätze und Erdentnahmestellen (s. auch unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu einer direkten Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen.

Beim Neubau von Waldwegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird die Vegetation im Bereich der Baumkronen zur Erlangung der gewünschten Kronenbreite zurückgeschnitten/entfernt.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören die Freihaltung der Kronenbreite, Vegetationsrückschnitte im Kreuzungsbereich, die Mahd von Wegrändern und ggf. bewachsenen Mittelstreifen, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern. Bei der Instandhaltung von Seitenstreifen und Gräben wird mit dem Bodenmaterial auch die Vegetationsschicht der Wegrandflora abgeschoben. Dies kann z. B. auch die Nahrungspflanzen von Schmetterlingen (z. B. Spanische Flagge) betreffen.

Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der charakteristischen Dynamik von Lebensräumen.

Z. B. können Folgeeffekte bestimmter Wirkfaktoren auftreten (z. B. die Veränderung der Sukzessionsdynamik in Waldlebensraumtypen infolge einer, aufgrund der Erschließung, intensivierten waldbaulichen Nutzung).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässerdynamik (in Fließgewässern oder Auen) ggf. ebenfalls relevant (vgl. Wirkfaktor 3-3).
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.

Der Waldwegewegebau kann zu einer Intensivierung der Nutzung führen, wenn z. B. die verkehrliche Erreichbarkeit von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. führt der Neubau von Wegen auch zu einer erstmaligen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit bestimmter Teilflächen oder es wird eine Nutzung mit größeren, schwereren Maschinen ermöglicht.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege.

Zu einer kurzzeitigen Nutzungsaufgabe infolge des Waldwegebaus kann es insbesondere aufgrund bauprozessbedingter Sperrungen oder Barrieren kommen. Diese können zu einer erschwerten Zugänglichkeit von Flächen und somit zu einer temporären Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege von Lebensräumen führen.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Waldwegebau führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart, -typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Die Bestandeserschließung durch die Rückewege und -gassen hat zur Folge, dass der Boden auf den betreffenden Flächen einer starken und ggf. irreversiblen Verdichtung unterliegt. Nach Möglichkeit sollen die Erschließungswege in großem Abstand angelegt werden. Eine überbetriebliche Koordinierung der Erschließungswege fehlt teilweise.

Zum Herstellen der Tragfähigkeit der Waldwege wird der Boden verdichtet, häufig wird der Oberboden ganz oder teilweise abgetragen. Insbesondere in Hanglagen kann es zu Beeinträchtigungen durch Bodenveränderung kommen, wenn Böschungen auf- und abgetragen werden.

Die Wegeführung in Bezug auf die Hangneigung ist für eine mögliche Bodenerosion von Belang. Besonders in steilem Gelände sind Böden stärker erosionsgefährdet.

Auch Unterhaltungsmaßnahmen an Waldwegen können in Hanglagen zu Erosionsschäden führen.

Das beim Wegebau zum Einsatz kommende Baumaterial ist von Bedeutung für den Bodenchemismus. Bei Verwendung von kalkhaltigen Materialien, wie z. B. Bauschutt als Wegebaumaterial und zur Instandsetzung in bodensauren Gebieten, könnte sich eine Veränderung des Bodens, z. B. des pH-Wertes, in wegbegleitenden Randbereichen ergeben.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse2 Der Waldwegebau führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Hierzu zählen auch Veränderungen des Mikroreliefs z. B. bei der Entfernung von Blocküberlagerungen in Block- und Hangschuttwäldern.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Neubau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Verrohrung, Verlegungen, Uferbau) können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Waldwegebau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von hydrochemischen Verhältnissen führen.

Insbesondere in Berglagen können durch den Wegebau Grundwasserdeckschichten verletzt werden, was zu Schadstoffeinträgen und mikrobieller Belastung des Grundwassers führen kann (LfU 2014).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Waldwegebau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.

Dies kann mittelbar durch Schneisen oder Freistellungen in vormals geschlossenen Gehölzbeständen erfolgen. Es gilt auch im Hinblick auf veränderte Gewässerführungen, reduzierte Fließgeschwindigkeiten oder strukturelle Freistellungen und somit erhöhte Sonneneinstrahlung.

Umgekehrt können Verschattungen (durch Brücken, Dämme etc.) auch zu verringerten Belichtungsverhältnissen und somit mikroklimatisch reduzierten Temperaturverhältnissen führen. Wegebau in Dammlage oder andere massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen zur Folge haben.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Waldwegebau kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung weiterer mikroklimatisch relevanter Standortverhältnisse führen.

Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Brücken) sowie die Freistellung durch Beseitigung von Baum- und Strauchschicht beim Anschnitt von Wäldern.

Hierzu zählen auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit z. B. als mittelbare Folge der Anlage oder Beseitigung von Gewässern oder veränderter Lichtverhältnisse (vgl. auch Wirkfaktoren 3-2 od. 3-5).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Waldwegebau regelmäßig und zuerst im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch Bauarbeiten und -verkehr und Aufgrabungen mit Fallenwirkung für bodengebundene Kleintiere entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Waldwegebau kommt es ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten.

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann einerseits durch die Wegetrasse und die Nebenanlagen (Damm- oder Einschnittlagen), andererseits aber auch durch veränderte standörtliche, mikroklimatische oder strukturelle Bedingungen (z. B. relative Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden. Als vorrangig betroffene Organismengruppe gelten die Arthropoden, als Hauptfaktor das Material der Wegedecke (Mader et al. 1990, Mader 1990, zit. in Winkel & Volz 2003: 41).

Barrieren können auch bei der Querung von Gewässern (z. B. Verrohrung) entstehen.

Die Tötung von Tieren ist auch darauf zurückzuführen, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gruben, Becken, Weiderosten) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Beim Waldwegebau können Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste für bodengebundene Kleintiere auftreten.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf Überfahren durch Fahrzeuge zurückzuführen. Im Einzelfall kann hier auch die Unterhaltung der Waldwege (z. B. Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Waldweges bzw. der angrenzenden Bereiche führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Bei Waldwegen treten akustische Reize bau- und betriebsbedingt auf. Dabei handelt es sich um betriebsbedingte Fahrgeräusche der Forstfahrzeuge auf den Fahrwegen u. dgl., akustische Reize aus der Unterhaltung und Grünflächenpflege sowie baubedingte Lärmwirkungen. Da vielfach Großtechnik im Einsatz ist, handelt es sich um Maschinen und Geräte mit hohen Geräuschpegeln.

Der Zeitraum der Wegebauarbeiten kann für störungsempfindliche Arten entscheidend sein. Um die Brut und Aufzucht störungsempfindlicher Tiere (u. a. Greifvögel, Schwarzstorch, bodenbrütende Vogelarten, wie Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) verlustfrei zu gewährleisten, sollten von Mitte April bis Ende August keine Arbeiten stattfinden. Horstschutzzonen für Großbrüter und Ruhephasen in sensiblen Zonen können zur Minimierung von Störungen beitragen.

Der Waldwegebau kann zu einer Intensivierung der akustischen Reize führen, wenn z. B. die verkehrliche Erreichbarkeit von Waldgebieten durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. führt der Neubau von Wegen auch zu einer erstmaligen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit bestimmter Teilflächen oder es wird eine Nutzung mit größeren Maschinen ermöglicht. Außerdem treten akustische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Bei Waldwegen treten durch die Anwesenheit und Bewegung von Arbeitskräften, Fahrzeugen und Maschinen optische Reizauslöser regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um Störungen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (z. B. durch Forstfahrzeuge), ggf. aber auch um Störungen aus der Freizeitnutzung der Wege z. B. durch Wanderer, Reiter, Radfahrer und mitgeführte Hunde (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität). Temporär treten auch baubedingte Störreize auf (durch Baustellenverkehr und -betrieb).

Bei entsprechend empfindlichen Tieren (z. B. Greifvögel, Schwarzstorch, Bodenbrüter: Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) können optische Störungen v. a. in der Brut- und Setzzeit und in sensiblen Zonen in der Nähe von Horst- und Höhlenbäumen auftreten. Daher sollten von Mitte April bis Ende August keine Bauarbeiten stattfinden.

Der Waldwegebau kann zu einer Intensivierung der Bewegungsreize führen, wenn z. B. die verkehrliche Erreichbarkeit von Waldgebieten durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. führt der Neubau von Wegen auch zu einer erstmaligen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit bestimmter Teilflächen.

Zur Bewertung der Relevanz können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010).
5-3 Licht1 Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Licht kann beim Bau (Fahrzeug-/Baustellenbeleuchtung) und während des Betriebs von Waldwegen (Fahrzeugbeleuchtung) ggf. als relevanter Wirkfaktor auftreten.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim forstlichen Wegebau können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Erschütterungen resultieren ggf. aus dem Einsatz schwerer Forstfahrzeuge und -maschinen, die auf den Erschließungswegen transportiert werden.

Auch im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt werden (z. B. Rüttelplatten).

Bei entsprechend empfindlichen Tieren können Erschütterungswirkungen v. a. in der Brut- und Setzzeit und in sensiblen Zonen in der Nähe von Horst- und Höhlenbäumen störend auftreten. In der Brutzeit (Mitte April bis Ende August) sollten keine Bauarbeiten stattfinden.

Der Waldwegebau kann zu einer Intensivierung der Erschütterungen führen, wenn z. B. die verkehrliche Erreichbarkeit von Waldgebieten durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. führt der Neubau von Wegen auch zu einer erstmaligen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit bestimmter Teilflächen oder es wird eine Nutzung mit größeren, schwereren (Forst-)Maschinen ermöglicht.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Beim forstlichen Wegebau sind mechanische Einwirkungen als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Für den Trassenaufhieb (Entfernen der Bäume im Umfeld der Trasse) werden beispielsweise in Hanglagen bis zu 7 m breite Schneisen angelegt, wobei Trittbelastungen im Umfeld durch Fällung und Aufarbeitung auftreten (LWF 2017).

Bodenverdichtung durch Befahren des Waldbodens mit schweren Maschinen kann zu Schäden an den Wurzeln führen, diese gelten als Hauptursache für Stammfäule (Fritz 2004, zit. in BUND-Weißbuch:17).
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Neubau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.

Verkehrsbedingte Stickstoffeinträge sind, vom unmittelbaren Wegrand abgesehen, auf Waldwegen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens i. d. R. zu vernachlässigen.

Nährstoffeinträge können sich betriebsbedingt auch durch die Freizeitnutzung von Waldwegen ergeben. Im Umfeld von Wegen werden von den Nutzern ggf. Abfälle zurückgelassen. Problematisch sind insbesondere Rastflächen und Orte mit längerer Verweildauer und/oder hoher Frequentierung (z. B. Aussichtspunkte, Badestellen) (RMA et al. 2017). Ggf. sind Nebenbestimmungen zur Abfallentsorgung notwendig.
6-2 Organische Verbindungen0 Verkehrsbedingte Einträge sind auf Waldwegen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens i. d. R. zu vernachlässigen.
6-3 Schwermetalle0 Verkehrsbedingte Einträge sind auf Waldwegen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens i. d. R. zu vernachlässigen.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Verkehrsbedingte Einträge sind auf Waldwegen aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens i. d. R. zu vernachlässigen.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Beim forstlichen Wegebau können Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) als Wirkfaktor relevant sein.

Zuerst baubedingt, später dann betriebsbedingt kann es zu Staubverwehungen kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung, Steinfräsung).

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.

Anlage- und betriebsbedingte Wassererosion der Wege kann, v. a. bei Extrem-Wetter-Ereignissen, zur Beeinträchtigung von Gewässern durch Sediment-/Schwebstoffeintrag führen. Dies tritt vor allem in Gebieten mit stärkerem Relief, bei ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise, teils auch bei wassergebundenen Decken und insbesondere bei in Gefällerichtung angelegten Wegen auf (Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg 2008). Auch bei nicht asphaltierten, durchnässten Waldwegen besteht Erosionsgefahr. Ggf. sind Nebenbestimmungen für gewässernahe Wege zu treffen (vgl. Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt 2016: 18).
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe1 Der Bau von Waldwegen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag sonstiger Stoffe.

Beim Bau von Waldwegen aus Recycling-Material (z. B. Erdersatzstoffe, Bauschutt), belastetem Material oder gebietsfremdem Material ist eine lokale Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und von grundwasserabhängigen bzw. Gewässer-Lebensraumtypen/Arten möglich.

Kalkeinträge in Form von Auswaschungen und kalkhaltigen Stäuben, ausgehend von Wegen aus Bauschutt, Kalk oder zementhaltigen Baustoffen, können natürlich saure Standorte (z. B. Hoch- und Schwingrasenmoore, Moor- und bodensaure Wälder und dystrophe Seen) negativ beeinflussen (vgl. auch Wirkfaktor 6-6).

Durch Ladegutverlust oder Unfälle im Bereich von Waldwegen kann es zum Eintrag von Kraftstoff und Hydrauliköl sowie forstwirtschaftsspezifischen Stoffen (Pestiziden, Düngemitteln) kommen.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Beim forstlichen Wegebau ist das Management gebietsheimischer Arten ggf. als Wirkfaktor relevant.

Der forstliche Wegebau kann indirekte Auswirkungen auf heimische Arten haben, wenn z. B. aus Projekten lage- oder zerschneidungsbedingte Änderungen der jagdlichen bzw. forstlichen Praxis resultieren oder wenn dadurch Neuzuweisungen von Flächen erforderlich werden.

Zur Pflege und Unterhaltung s. Wirkfaktor 2-1.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Beim Waldwegebau ist die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten als Wirkfaktor ggf. relevant.

Das beim Wegebau und zur Auffüllung von Seitenstreifen zum Einsatz kommende Baumaterial kann zu Änderungen in der floristischen und der faunistischen Artenzusammensetzung führen (Bode 1997, zit. in Winkel & Volz 2003: 41).

Insbesondere die Verwendung von basenreichen Materialien, wie z. B. Bauschutt als Wegebaumaterial, kann durch Auswaschung bis in 10 m Breite und die lineare Ausprägung eine Ausbreitung von Arten nährstoffreicher bzw. ruderaler Standorte u. a. zur Folge haben (Mrotzek et al. 2000, zit. in Winkel & Volz 2003: 41f.)

Risiken der Förderung oder Ausbreitung gebietsfremder Arten bzw. gebietsfremder Genotypen bestehen bei Straßen und Wegen im Allgemeinen durch den Einsatz nicht gereinigter Maschinen, die Verbringung von Fremddiasporen enthaltenden Substraten oder durch Ansaat- und Bepflanzungsmaßnahmen (Reif & Nickel 2000).

Häufig werden auch Neophyten durch Waldwege gefördert (Ebrecht 2005: 286).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Der Bau von Waldwegen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Pestiziden.

Pestizide werden zum Teil zur Freihaltung der Seitenstreifen und/oder auf verschiedenen Nebenanlagen eingesetzt.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF ) (2017): Merkblatt 38: Feinerschließung - Rückegassen und Rückewege. Freising, 6 S.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (Hrsg.) (2014): Forstwegebau und Holzernte in Wasserschutzgebieten. Merkblatt 1.2/10, 12 S. https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil1_grundwasserwirtschaft/ doc/nr_1210.pdf.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017): Waldbericht der Bundesregierung 2017. 289 S.

Ebrecht, L. (2005): Vegetation, Standortverhältnisse und Ausbreitungsbiologie von Pflanzen auf Rückegassen und Waldwegen im Göttinger Wald und im Solling (Dissertation). Verlag Cuvillier, Göttingen, 315 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg (2008): Naturnaher Wegebau im ländlichen Raum (Infobroschüre). Regierungspräsidium Stuttgart, Kornwestheim, 4 S.

Landesbetrieb ForstBW (2015): Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht. 25 S.

Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt (2016): Leitfaden zur Bewirtschaftung des Landeswaldes unter naturschutzfachlichen Aspekten. 24 S.

Otto, R. (2001): Berücksichtigung von Eingriffsregelungen in der räumlichen Agrarplanung im südlichenTeil Sachsen-Anhalts. Landnutzung und Landentwicklung, Heft 3/2001.

Reif, A. & Nickel, E. (2000): Pflanzung von Gehölzen und "Begrünung" - Ausgleich oder Eingriff in Natur und Landschaft? Naturschutz und Landschaftsplanung 32 (10): 299-308.

Ressourcen Management Agentur (RMA), Österreichischer Alpenverein (ÖAV), ÖAV Sektion Edelweiss Wien, [science:talk] Institut für Verkehrssystemplanung (2017): Projekt Alpen Littering - Entwicklung einer regional replizierbaren Strategie zur Vermeidung von Littering in den alpinen Regionen Österreichs (Gesamtbericht) (Vers. 1.0). 224 S.

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (SLfL) (Hrsg.) (2006): Landwirtschaftlicher Wegebau. Schriftenreihe, Heft 6/2006.

Winkel, G. & Volz, K.-H. (2003): Naturschutz und Forstwirtschaft: Kriterienkatalog zur "Guten fachlichen Praxis". Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 800-84-001 des Bundesamtes für Naturschutz. Angewandte Landschaftsökologie 52, 187 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von