FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Holzlagerplätze

Bemerkung: Der Projekttyp enthält die Anlage und den Betrieb von Holz-Lagerplätzen, d. h. unbefestigten Flächen für die Zwischenlagerung bei der Holzernte und dem -verkauf. Sie werden nach logistischen Gesichtspunkten an Wirtschaftswegen angelegt. Hierzu gehören auch die zumeist flächenintensiven Lagerplätze außerhalb von Wäldern.

Das Stammholz (Kurz- oder Langholz) wird nach dem Holzeinschlag oder der Fällung vom Hiebsort zum Aufbereitungs- und Lagerplatz gebracht. Die Holzbringung kann mit Rückefahrzeugen, Forwardern oder durch Treiben, Triften, Tragen, mit Rückegespannen, per Seilkran, Seilbahn oder Hubschrauber erfolgen. Die aufgearbeiteten Stammteile und -sortimente werden zumeist sortiert und auf Unterlagen in Holzstößen/Poltern aufgesetzt. Einschichtige Stammlagerung bei Wertholzverkäufen können vielfach größere Flächen in Anspruch nehmen als mehrschichtige Lagerung. Auch die Holzaufnahme erfolgt ggf. am Lagerplatz. Schließlich erfolgt die Verladung auf Zugmaschinen oder Abfuhrfahrzeugen für den Transport zum Abnehmer.

Bei einem Erfordernis zu länger andauernder Holzlagerung können Maßnahmen zum Holzschutz erforderlich werden, wie z. B.
- Nasslagerung, bei einer Berieselung mit Wasser, das z. B. aus einem unweit verfügbaren Gewässer entnommen und dorthin zurückgeführt wird oder
- Polterspritzungen unter Anwendung von Holzschutzmitteln (Insektizide, Fungizide).

Zur Vorbereitung der Flächen können die Flächenberäumung, ggf. Baumfällungen, Gewässer- oder Uferbaumaßnahmen und ggf. in hängiger Lage das Abschieben oder Planieren der oberen Bodenschicht gehören.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung1 Anlage und Betrieb von Holzlagerplätzen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung.

Anlagebedingt können Holzlagerplätze durch die Lagerflächen zur Überbauung/Versiegelung von Flächen führen. Bei einer einschichtigen Lagerung der Holzstämme, wie sie beim Wertholzverkauf üblich ist, werden bedeutend größere Grundflächen als für Mehrschichtpolter benötigt.

Zeitweilige Überdeckung kann im Vorfeld im Bereich der Flächenvorbereitung und Maschinenabstellplätze etc. stattfinden.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen1 Die Anlage von Holzlagerplätzen kann aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen führen.

Hierzu zählen die Baufeldberäumung mit Vegetationsbeseitigung einschließlich von Baumfällungen, die Erdarbeiten mit großen Fahrzeugen/Maschinen auch auf befahrenen seitlichen Flächen sowie ggf. auch Gewässer- und Uferbaumaßnahmen.

Strukturverluste können durch Betreten und Befahren der Nebenflächen sowie durch die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Zufahrtswegen zustande kommen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Anlage und Betrieb von Holzlagerplätzen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der forstwirtschaftlichen Nutzung.

Die Flächenberäumung mit Rodung des Baumbestandes auf den betreffenden Flächen stellt gegenüber dem vorherigen Zustand eine intensivere Nutzung dar. Ggf. findet im Umgebungsbereich von Holzlagerplätzen ein häufigeres Befahren mit größeren, schwereren Fahrzeugen statt.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes1 Holzlagerplätze können zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge führen, die durch die vorbereitenden Arbeiten (Planieren) und das Befahren hervorgerufen werden.

Das Befahren der Holzlagerplätze und die Holzrückearbeiten mit schweren Fahrzeugen und Maschinen, z. B. Zugfahrzeugen mit hohem Bodendruck können zu Bodenverdichtung und -erosion führen. Auch das Gewicht des auf den Stapeln gelagerten Holzes trägt zur Bodenverdichtung bei.

Es kann zu Bodenverdichtungen und tiefen Fahrspuren bis hin zum Grundbruch kommen. Um flächige Bodenschäden zu vermeiden, darf der Wald ausschließlich auf Waldwegen und Rückegassen befahren werden. Kritische Faktoren sind z. B. ein Befahren während der Vegetationsperiode, auf organischen Böden, bei zu hoher Bodenfeuchte, bei regnerischen Wetterlagen, eine lange Rückedistanz und eine Bestandeserschließung in Hanglagen bei nicht geländeangepasster Wegeführung. Weniger kritisch ist das Befahren in Trockenzeiten oder bei Dauerfrost.

Bodenerosion kann durch die mechanische Störung des Bodens durch das Rücken, auch das Schieben von Holz per Schiebeschild und den Holztransport (auch per Seilbringung) und ggf. die fehlende Rohhumusschicht verursacht bzw. verstärkt werden, besonders in Hanglagen und auf undurchlässigen Böden (Burschel & Huss 1997: 114f.).
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Bau von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Die Anlage von Holzlagerplätzen kann baubedingt zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren von ggf. nahe gelegenen Oberflächengewässern, wie Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. führen.

Während der Holzrückung und des -transportes kann es zur Verstopfung von Gräben und Schäden im Uferbereich von Gewässern durch das Befahren kommen.

Bei Nasslagern kann es zu relevanten Veränderungen in Gewässern durch die Wasserentnahme kommen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Die Anlage von Nasslagern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse.

Durch die Beregnung können organische und anorganische Stoffe aus dem Holz ausgespült werden und die hydrochemischen Verhältnisse in Gewässern verändern. Hierzu zählt eine Veränderung des chemischen und biologischen Sauerstoffbedarfs (CSB, BSB), Eintrübungen des Gewässers durch Huminsäuren und mittransportierte Stoffe, die Einschwemmung von Nährstoffen und Schwermetallen (z. B. Cadmium, Kupfer, Nickel, Zink) und weiteren toxischen Stoffe, wie Harzsäuren, Gerbstoffen, Tanninen, Lignin, Fettsäuren und Phytosterol (Schmutz 2009: 28ff.). Die stärksten Belastungen treten dabei am Anfang der Lagerung auf (ebd.). Beeinträchtigungen können v. a. bei Gewässern mit (zeitweise) niedrigen Abflusswerten auftreten (ebd.).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Anlage und Betrieb von Holzlagerplätzen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere-/Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tierarten können bei der Anlage von Holzlagerplätzen im Zuge der Flächenberäumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodeneinebnung) auftreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von bodengebundenen Kleintieren ist i. d. R. auf Fahrzeuge zurückzuführen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann bei besonders großflächigen Lagerplätzen durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Platzes führen.

Eine Fallenwirkung für geschützte Totholz bewohnende Insekten kann z. B. dadurch zustande kommen, dass diese Insekten Eier in gelagertes Holz legen und dadurch ihre Nachkommen verlieren.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Bei Holzlagerplätzen treten akustische Reize regelmäßig, jedoch begrenzt auf die Phasen der Holzbringung und des -transportes auf.

Dabei handelt es sich einerseits um baubedingte, andererseits um betriebsbedingte Fahrgeräusche der Forstfahrzeuge, PKWs und Maschinen bei der Holzbringung, beim Sortieren, Aufsetzen, der Aufnahme, dem Verladen etc. Da vielfach Großtechnik im Einsatz ist, handelt es sich um Maschinen und Geräte mit hohen Geräuschpegeln.

Weitere akustische Einwirkungen treten durch die Anwesenheit und Aktivität von Arbeitskräften sowie An- und Abfahrten von PKWs statt.

Der Zeitraum der Flächenvorbereitung und der Holztransporte kann für störungsempfindliche Arten entscheidend sein. Um die Brut und Aufzucht störungsempfindlicher Tiere (Greifvögel, Schwarzstorch, bodenbrütende Vogelarten, wie Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) verlustfrei zu gewährleisten, sollten von Mitte April bis Ende August keine Arbeiten stattfinden. Horstschutzzonen für Großbrüter und Ruhephasen in sensiblen Zonen können zur Minimierung von Störungen beitragen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)1 Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Bei Holzlagerplätzen treten durch die Anwesenheit und Bewegung von Arbeitskräften, Fahrzeugen und Maschinen optische Reizauslöser regelmäßig auf. Dabei handelt es sich einerseits um durch Forstfahrzeuge, ggf. aber auch um durch Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität betriebsbedingt hervorgerufene Störreize, andererseits temporär auch um baubedingte Störreize.

Bei entsprechend empfindlichen Tieren (z. B. Greifvögel, Schwarzstorch, Bodenbrüter: Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) können optische Störungen v. a. in der Brut- und Setzzeit und in sensiblen Zonen in der Nähe von Horst- und Höhlenbäumen auftreten. Zur Bewertung der Relevanz können Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen angewendet werden (z. B. Gassner et al. 2010).

Bei dauerhaft genutzten Holzlagerplätzen (z. B. mit Nasslagerung) sind die Störungen aufgrund der andauernden Störwirkung stärker zu bewerten.
5-3 Licht0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Bei Holzlagerplätzen können Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Erschütterungen resultieren ggf. aus dem Einsatz schwerer Forstfahrzeuge und -maschinen, die bei Rückearbeiten und dem Aufsetzen der Polter zum Einsatz kommen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Bei der Flächenvorbereitung von Holzlagerplätzen können mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch das Befahren mit schweren Fahrzeugen, das Schieben von Holz per Schiebeschild sowie häufiges Betreten der Nebenflächen durch Arbeitskräfte auftreten.

Betriebsbedingt können bei der Holzrückung und dem Aufsetzen der Holzstämme mechanische Einwirkungen stattfinden, insbesondere bei nassen Witterungsbedingungen, während der Vegetationszeit, bei ungenügend entasteten Stammabschnitten, zu langen Holzabschnitten, ungünstigem Winkel der Richtung der aufzusetzenden Stammabschnitte in Bezug auf die Rückerichtung, Fehlen sogenannter Stammabweiser sowie hohem Bodendruck der Zugmaschinen.

Außerdem können im Bereich um Holzlagerplätze zusätzliche Fahrspuren außerhalb angelegter Wege und Trampelpfade entstehen.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Die Anlage von Holzlagerplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen durch Pestizide.

Bei einer langen Lagerung von eingeschlagenem Holz besteht die Gefahr eines Befalls z. B. durch holzzerstörende Pilze oder Insekten (z. B. Borkenkäfer). Zur Werterhaltung werden ggf. Pestizide bzw. Holzschutzmittel durch Polterspritzungen aufgebracht. Der Anteil des behandelten Holzes in Deutschland wird lt. Berendes & Wulf (1999) mit 8-20 % angegeben. Die Abtropfmenge beträgt (bei trockenem Wetter) ca. 1-4 % der eingesetzten Menge (ebd.).

Bei einer dem Waldschutz dienenden Nutzung von Fichtenpoltern zum Abfangen rindenbrütender Käfer werden ebenfalls Insektizide in maximal zulässigen Dosen als Mantelspritzung aufgebracht.

Wo es möglich ist, sind kurze Lagerung, rechtzeitige Entrindung des Holzes oder Nasslagerung als alternative Holzschutzmaßnahmen geeignet.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Berendes, K.-H. & Wulf, A. (1999): Untersuchungen zur Durchtropfmenge bei der Behandlung von Stammholzpoltern. AFZ: Allgemeine Forstzeitschrift für Waldwirtschaft und Umweltvorsorge 15: 767-768.

Burschel, P. & Huss, J. (1987): Grundriß des Waldbaus. Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Pareys Studientexte 49, 352 S.

Burschel, P. & Huss, J. (1997): Ein Leitfaden für Studium und Praxis. 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Parey Buchverlag, Berlin, 487 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Schmutz, S. (2009): Einfluss von Nasslagern auf den ökologischen Zustand und die Fischfauna von Fließgewässern Gutachten im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, 57 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von