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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst alle Arten von gewerblicher Meeresfischerei (Küsten- und Hochseefischerei). Der Projekttyp beinhaltet aktive und passive Fangmethoden mit und ohne grundberührende Fanggeräte. Für alle mit Booten ausgeführte Fangmethoden siehe zusätzlich auch Projekttyp "Schifffahrt".
Der Projekttyp bezieht sich nur auf den Prozess des Fischfangs. Notwendige bauliche Maßnahmen (z. B. Häfen, Verarbeitungsbetriebe) werden in anderen Projektsteckbriefen behandelt. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Der Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte führt regelmäßig zu relevanten Beeinträchtigungen (vgl. Wirkfaktoren 2-2, 3-2, 3-2, 4-3). Letztendlich kann dies zur Homogenisierung oder zum Verlust von Biotopstrukturen führen (vgl. z. B. auch Gray et al. 2007, zit. in Salomon & Schumacher 2019:191, Barz & Zimmermann o. J.). |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 2 |
Meeresfischerei führt regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.
Durch die Befischung können sich Artzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge verändern (Barz & Zimmermann o. J., Deutsche Umwelthilfe 2014). Beispielsweise führt der Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte zu Verlusten bei strukturbildenden Organismen wie Muscheln oder riffbildenden Sandröhrenwürmern (Salomon & Schumacher 2019). In der Folge werden z. B. Riffbildungsprozesse gestört. Mittelbar kann die Reproduktionsdynamik von Arten durch verschiedene Wirkprozesse gestört werden, z. B. Entnahme von "Megalaichern" oder Jungfischen, Störung von Aufwuchsgebieten etc. (Deutsche Umwelthilfe 2014). |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 |
Meeresfischerei kann zu Beeinträchtigungen durch Intensivierung führen.
Grundsätzlich führt die Fischerei zu einen Eingriff in den Meereshaushalt. Aufgrund des hohen Vernetztheitsgrades und der Komplexizitiät des Ökosystems Meer können Beeinträchtigungen weit über den Ort des Projekts hinaus wirken oder durch Rückkopplungseffekte verstärkt werden. Bei der Bewertung der Beeinträchtigung ist zu berücksichtigen, dass der Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten zunehmend durch die Effekte anderer menschlicher Aktivitäten (u. a. Schifffahrt, Ausbau Energiegewinnung auf See) und des Klimawandels (u. a. Temperaturanstieg, Versauerung) beeinträchtigt wird (WBGU 2006, Weiger 2019). |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Meeresbodens.
Der Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderung des Meeresbodens. Insbesondere Fangmethoden mit starkem Bodenkontakt (z. B. Scheuchketten und Kufen bei schweren Baumkurren, Scherbretter bei Grundscherbrettnetzen und Dregen) führen regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Vermischung, Aufwirbelung und Veränderung der Morphologie (Barz & Zimmermann o. J.). Beispielsweise entstehen relevante Beeinträchtigungen durch das Verstopfen von Sandlücken (vgl. Wirkfaktor 6-6). |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse des Meeresbodens.
Der Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen des Meeresbodens. Insbesondere Fangmethoden mit starkem Bodenkontakt (z. B. Scheuchketten und Kufen bei schweren Baumkurren, Scherbretter bei Grundscherbrettnetzen und Dregen) führen zu Sedimentabtrag und Einebnung oder hinterlassen Schleifspuren (Barz & Zimmermann o. J., Deutsche Umwelthilfe 2014). Insbesondere der Verlust von Riffstrukturen ist regelmäßig relevant. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse.
Zum einen können Stoffeinträge zu Beeinträchtigungen führen (siehe Wirkfaktorgruppe 6). Zum anderen können hydrochemische Veränderungen mittelbar durch eine Veränderung von Artzusammensetzung, Biomasse und des Nahrungsgefüges entstehen (z. B. Sauerstoffverminderung durch Algenblüte mitinduziert durch Überfischung, Eriksson 2011). |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 2 |
Meeresfischerei führt regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Individuenverluste.
Bei wenig selektiven Fanggeräten sind Individuenverluste durch Beifang regelmäßig relevant, da auch bei Rückwurf hohe Sterblichkeitsraten erreicht werden können (Deutsche Umwelthilfe 2014). Stellnetze führen zu Individuenverlusten durch Ertrinken bei tauchenden Seevögeln, insbesondere in Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebieten (Sonntag & Garthe 2010, zit. in Salomon & Schumacher 2019, Bellebaum 2011), und Meeressäugern wie dem Schweinswal (OSPAR Commission 2017, zit. in Salomon & Schumacher 2019: 192, Thünen-Institut 2016). Der Individuenverlust kann dabei die ganze Population bedrohen. Beispielsweise sind für die Population des Schweinswals der zentralen Ostsee schon Verluste einzelner Tiere bedrohlich (Hammond et al. 2008, zit. in Salomon & Schumacher 2019: 193). Verminderung der Schweinswal-Beifänge durch akustische Vergrämer (Pinger) ist nur bedingt zu empfehlen, da die zusätzlichen Beeinträchtigungen in den Schutzgebieten (Scheuchwirkung, Störung durch akustische Reize) ggf. überwiegen (Carlström et al. 2009, zit. in Salomon & Schumacher 2019: 192). Vergrämung durch arteigene Warnrufe liefern teilweise bessere Ergebnisse (Dorrien & Chladek 2018), können Beifänge von Schweinswalen aber nicht vollständig vermeiden und scheinen eventuell an populationsspezifische Warnrufe angepasst werden zu müssen. Der Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte führt regelmäßig zur Beeinträchtigung am Meeresboden lebender wirbelloser Organismen (u. a. Tötung, Verletzung, Verdriftung) und Fische (Deutsche Umwelthilfe 2014). Dauerhafte Befischung mit Baumkurren und Scherbrett-Grundschleppnetzen führen nachweislich zum Rückgang der Artenvielfalt und zur Veränderung der Artzusammensetzung (Deutsche Umwelthilfe 2014). Verlorengegangene Netze oder Teile davon verrotten aufgrund der synthetischen Fasern nicht und können zu Individuenverlusten führen, z. B. "ghost fishing" von Kiemennetzen (Barz & Zimmermann o. J.), erhöhte Mortalität von Basstölpeln an Nestern aus alten Netzen (UBA 2017). |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Der Schiffsbetrieb verursacht Schallemissionen sowohl über als auch unter Wasser, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen z. B. bei Vögeln, Meeressäugern oder Fischen führen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.
Das Aufschrecken von Vögeln (v. a. in Rast-, Mauser- oder Brutgebieten) durch den Fischereibetrieb ist ggf. für die jeweiligen Bestände relevant. |
5-3 Licht | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Lichtemissionen treten durch die Schiffsbeleuchtung auf. Zudem wird bei einigen Fangmethoden Licht zur Anlockung verwendet (Barz & Zimmermann o. J.). Licht führt bei sensiblen Arten zu Beeinträchtigungen. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.
Vibrationen treten v. a. beim Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte auf, wo sie gezielt zum Aufschrecken von Fischen genutzt werden. Zudem kann der Schiffsbetrieb Vibrationen unter Wasser verursachen, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen u. a. bei Fischen und Meeressäugern führen können. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.
Grundberührende Fanggeräte, insbesondere mit starkem Bodenkontakt, führen regelmäßig zur mechanischen Schädigung von Lebensräumen und den dort lebenden Arten. Besonders empfindlich sind sessile und wenig mobile Arten wie Weichkorallen und Seescheiden (Salomon & Schumacher 2019) und langlebige Organismen wie langsam wachsende Kaltwasserkorallen und Schwammgemeinschaften (Barz & Zimmermann o. J., Schröder et al. 2008). Mittelbar wird dadurch die Riffbildung beeinträchtigt (vgl. Wirkfaktor 2-2). Die Schwere der Beeinträchtigung hängt von der Beschaffenheit des Untergrunds und vom Kontakt des Fanggeräts mit dem Meeresboden ab und ist besonders hoch bei Geräten mit starkem Kontakt (z. B. große Baukurren, Grundscherbrettnetze, Dregen). In vormals ungenutzten Gebieten sind die Beeinträchtigungen besonders hoch (Schröder et al. 2008). Aktuell (Laufzeit bis 2022) werden im Forschungsprojekt "CRANIMPACT - Auswirkungen der Garnelenfischerei auf Habitate und Lebensgemeinschaften im Küstenmeer der Norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen" die Beeinträchtigungen von Baumkurren auf den Meeresboden und die Lebensgemeinschaften evaluiert (Thünen-Institut 2018). |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.
Im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffsverkehrsaufkommen können v. a. Stickstoffverbindungen als Wirkfaktor relevant sein. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen finden sich in den Kraftstoffen der Schiffe oder entstehen während der Verbrennungsprozesse. |
6-3 Schwermetalle | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.
In den Kraftstoffen der Schiffe finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die als Emissionen freigesetzt werden können. Da schwermetallhaltige Antifouling-Anstriche in der EU verboten sind, ist deren Eintrag nicht mehr in relevanten Größenordnungen anzunehmen. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe.
Die in der Schifffahrt verwendeten Kraftstoffe (v. a. Schweröl bei Seeschiffen) sind noch sehr reich an Schwefel. Dadurch kann die Schifffahrt regional ein bedeutender Emittent von Schwefeldioxid sein. Außerdem sind Partikel/Feinstaub als relevante Emissionen zu nennen. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.
Beim Einsatz mobiler grundberührender Fanggeräte können Trübungsfahnen mit mehreren Metern Höhe und mehreren hundert Metern Breite auftreten, die mehrere Tage bis zur Absenkung stehen (Deutsche Umwelthilfe 2014). V. a. in Feinsand- und Schlick-Gebieten ohne starke Strömung können Beeinträchtigungen auftreten. Hierzu zählen das Verstopfen von Filterorganen wirbelloser Tiere, die Verringerung der Photosynthese durch Verdunkelung, geringere Sauerstoffversorgung in tieferen Bodenschichten durch das Verstopfen von Sandlücken und die Remobilisierung von Schadstoffen (Trimmer et al. 2005, Depestele et al. 2012, zit. in Deutsche Umwelthilfe 2014: 37ff.). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch nichtionisierende Strahlung.
Beim Fang mit Pulskurren wird die Scheuchwirkung durch elektrische Impulse erzeugt. Hierdurch können Beeinträchtigungen für Nicht-Zielarten entstehen, wie Muskelkrämpfe mit Blutergüssen oder Wirbelsäulenbrüche (Deutsche Umwelthilfe 2014). Ab dem 1. Juli 2021 ist der Fischfang mit Pulsbaumkurren in allen Unionsgewässern verboten (Europäisches Parlament 2019). |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 1 | Meeresfischerei kann zu Beeinträchtigungen durch das "Management" führen, wenn höhere Fangquoten beschlossen werden, als dies von wissenschaftlicher Seite für die Stabilität der Bestände als tolerierbar eingestuft wird oder wenn die beschlossenen Quoten in der Praxis nicht eingehalten werden (siehe auch Wirkfaktor 2-3). |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 |
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Gebietsfremde Arten können sich durch Schiffe (z. B. Festsetzen am Bug, Ballastwasser) verbreiten. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |