FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

18 Fischereiwirtschaft >> Binnenfischerei

Bemerkung: Der Projekttyp erfasst den Fischfang durch die Berufs- und Freizeitfischerei in Binnengewässern, d. h. die Seen- und Flussfischerei, wobei die fischereiliche Bewirtschaftung einschließlich der Hege extensiver als vergleichsweise in der Fischzucht (dazu eigene Projekttypen) erfolgt. Sie wird im Folgenden kurz auch als Binnenfischerei bezeichnet. Die Freizeitfischerei (die teilweise ebenfalls erhebliche ökologische Wirkungen haben kann, s. Lewin et al. 2010) ist im Projekttyp mit einbegriffen.

Der Fischfang erfolgt in natürlichen Teichen, Seen und Flüssen. Als Fanggeräte setzt man je nach Zielfischarten, Gewässermorphologie und Beschaffenheit des Gewässergrundes hauptsächlich Reusen, Stell- und Zugnetze bzw. Angeln (ggf. auch Nachtangeln) ein. Zu den anlagebedingten Vorhabensbestandteilen gehören auch Boote bzw. Schiffe, Anlegeplätze, ggf. Bootsstege, Wasserzulauf- und -ablassvorrichtungen, Kfz-Stellplätze, Wege, Beleuchtung, sonstige Infrastruktur und ggf. Vermarktungs- und Verkaufseinrichtungen.

Betriebsbedingte mögliche Vorhabensbestandteile sind:

- die Hegemaßnahmen (vgl. z. B. Lewin et al. 2010: 38) zum Bestandsaufbau und zur Bestandserhaltung umfassen z. B. (Zu-)Fütterung, Düngung des Gewässerbewuchses (in der Karpfenhaltung); veterinärmedizinische Behandlung, Besatz (unter eingeschränkten Bedingungen), Schutzmaßnahmen, z. B. Vergrämung von Fraßfeinden,

- die Entnahme / der Fang der Fische bzw. von Nachzuchtmaterial einschließlich des Beifangs durch das Aufstellen und Einholen der Reusen und Netze,

- ggf. Vermarktung und Verkauf,

- die Gewässerunterhaltung, z. B. Regulierung des Pflanzenbewuchses (Entkrautung, Ufermahd).

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.

Durch die Anlage von Kfz-Stellplätzen, Zuwegungen und baulichen Anlagen (z. B. Lagergebäude) kann es zur Versiegelung von Flächen kommen. Bootsstege u. Ä. führen zur Überbauung von Gewässerfläche.

Eine baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme kann ggf. durch Baustellen/Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien etc. erfolgen.

Mit der Erschließung von Fischereigewässern kann zudem der Neu- oder Ausbau von Zufahrtsstraßen oder die Neuordnung des öffentlichen Straßennetzes einhergehen.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Baubedingt kommt es durch den Bau von Gebäuden, Anlegeplätzen, Parkplätzen und Infrastruktur zur Veränderung bzw. Entfernung der Vegetationsstruktur.

Betriebsbedingt kann es durch die Befahrung mit Booten und dem damit verbundenen Wellenschlag zur Beschädigung bzw. Beseitigung von Ufervegetationsstrukturen kommen.

Bei der Freizeit- (und Binnen-)Fischerei kann es zu Trittschäden an den Litoralhabitaten und an der Ufervegetation und ihre Entfernung durch Angler kommen (Lewin et al. 2010: 18,113).

Einfluss auf die Vegetation kann auch der Fischbesatz haben (vgl. Wirkfaktoren 2-3, 8-2).
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust bzw. Änderung charakteristischer Dynamik.

Durch Uferbefestigungen kommt es zur Beseitigung der vorhandenen Ufervegetation, wodurch Laichhabitate verschwinden können und die Populationsdynamik beeinflusst wird.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung.

Wie alle Farmsysteme mehr oder weniger starke Auswirkungen auf die Biodiversität im umgebenden Gebiet haben (De Silva 2012), stellt auch die Aufnahme oder Erweiterung der fischereilichen Bewirtschaftung an einem Gewässer eine Intensivierung der Nutzung dar.

Zu Formen und Zielen des Besatzes in der Binnenfischerei s. Lewin et al. (2010: 127ff.), vgl. auch Wirkfaktor 8-2. Je nach eingebrachter Art zur Veränderung des Fischbesatzes kann es zu Habitatveränderungen (z. B. Karpfen), zur Konkurrenz zwischen Zucht- und Wildfischen um Nahrungsressourcen und Laichplätze, zur Prädation von Wildfischen, Amphibien und Invertebraten durch Raubfische, zu inner- und zwischenartlichen Hybridisierungen und Introgression von Genen sowie zur Übertragung und Ausbreitung von Krankheiten kommen (Lewin et al. 2010: 152ff.). Die Zufütterung der Fische kann die Eutrophierung des Gewässers vorantreiben.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse.

Je nach ausgeübter Intensität der Binnenfischerei (Menge der Zufütterung, Anzahl an Besatzfischen, d. h. Fischdichte) kann es zu einer Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse in Fischereigewässern führen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung standort- bzw. klimarelevanter Faktoren.

Durch Vermarktungs- und Verkaufseinrichtungen kann es ggf. zu Verschattungen an Land und im Gewässer sowie durch Angelstege u. ä. speziell im Gewässer kommen, was zumindest lokal das Mikroklima für dagegen empfindliche Arten beeinflussen kann.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Individuenverluste.

Individuenverluste können bereits im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke entstehen.

Durch die Errichtung von Bootsanlegestellen, Angelstegen, mehr oder weniger befestigte Wege oder Abstellflächen, Verkaufseinrichtungen und sonstiger Infrastruktur kann es zu Individuenverlusten oder Fallenwirkungen kommen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

Durch Uferbefestigungen (z. B. Mauern) kann es zur Beseitigung der vorhandenen Ufervegetation und zu Barrierewirkungen für v. a. semiaquatische Arten (Wasserspitzmaus, schlupfreife Libellenlarven; Ostendorp 2014) kommen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

Durch den Besatz mit Raubfischen kann es für (im Wasser laichende) Amphibien zur Fallenwirkung durch Prädation kommen (s. auch Wirkfaktoren 2-3, 8-1).

Bei Nutzung von Reusen oder Netzen kann es zu Beifang von geschützten Arten (z. B. Fischotter, Sumpfschildkröte, Tauchvögel) kommen. Verlorene Netze können ebenfalls als Falle für Fische und Wasservögel wirken (Ghost fishing).

Erläuterungen zur Fallenwirkung für Tiere im Beifang, wie Mortalität, Fangstress, Verletzungen, Stress geben z. B. Lewin et al. (2010: 98ff.).
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Betriebsbedingte Lärmemissionen können in der Binnenfischerei bei der Entnahme/dem Fang der Fische mit motorbetriebenen Booten beim Aufstellen und Einholen der Reusen und Netze entstehen (zu den Reaktionen der Fische auf Bootsnutzung, s. Lewin et al. 2010: 115). Durch akustische Störwirkungen kann es zur Meidung von Bereichen durch Fische und andere Gewässerorganismen kommen.

Weiterhin können Liefer- und Entsorgungsfahrten am Gewässer ggf. (bei Direktvermarktung auch Vermarktung und Verkauf mit Kunden-Anfahrten) dazu beitragen.

Im Einzelfall kann auch eine akustische Störwirkung durch eine hohe Anzahl an Anglern vorkommen (Lewin et al. 2010).

Als besondere Form des Freizeitangelns führt auch das Nachtangeln zu akustischen Störwirkungen für nachtaktive Arten. Der Einsatz von elektronischen Bissanzeigern kann ebenfalls zu akustischen Störwirkungen durch die Signalfunktion führen.

Zudem ist die Bauphase, z. B. bei der Errichtung von Stegen und Befestigung von Zufahrtswegen und ggf. Vermarktungseinrichtungen, mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) zu berücksichtigen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.

Optische Störwirkungen auf Vögel in der Brut- und Aufzuchtphase sowie Säugetiere können auftreten durch den Bootsbetrieb, das Auslegen und Einholen der Fanggeräte, die Aktivitäten an den Anlegestellen, Angelplätzen und Vermarktungs- und Verkaufsgebäuden sowie den Zufahrtsverkehr und die Nutzung der Parkplätze.

Als besondere Form des Freizeitangelns führt auch das Nachtangeln zu Störwirkungen durch Bewegung für nachtaktive Arten.

Werden für die kommerzielle Fischerei zu kleine oder schlecht zugängliche Gewässer befischt oder Uferzonen begangen, die als Laich-, Aufwuchs- oder Schutzhabitat verschiedener Arten unverzichtbar sind, kommt es zu optischen Störwirkungen auf die betroffenen Organismen.

Baubedingt kommt es durch die Errichtung von Infrastrukturanlagen, z. B. Bootsstegen oder ggf. Vermarktungseinrichtungen, zu optischen Störwirkungen (Lewin et al. 2010: 114).
5-3 Licht1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Durch ggf. beleuchtete Anlegestellen, Stellplätze, Boote und Autos kann es zu Lichteinwirkungen auf die aquatische Fauna kommen (Anlockwirkung auf Insekten, optische Störung von Säugetieren und Vögel). Als besondere Form des Freizeitangelns, führt auch das Nachtangeln zu Störwirkungen durch Licht (Einsatz von LED-Kopflampen). Der Einsatz von elektronischen Bissanzeigern kann ebenfalls zu Störwirkungen durch die Nachtleuchtfunktion führen.

Baubedingt können während der Errichtung von Infrastrukturanlagen, z. B. Bootsstegen oder ggf. Vermarktungseinrichtungen, Lichtemissionen erfolgen.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen bzw. Vibrationen.

Bei der Baufeldräumung oder der Errichtung von Bootsanlegestellen, Angelstegen, befestigten Wegen u. a. kann es in der Bauphase, z. B. durch den Einsatz schwerer Maschinen und etwaiger Rammtätigkeiten, zu Erschütterungen bzw. Vibrationen kommen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.

Bei der Berufs- und Freizeitfischerei entstehen Schäden an den benthischen und Litoralhabitaten durch den Wellenschlag der Boote, Trittschäden an der Vegetation, ihre Entfernung durch Angler, die zu Störungen der aquatischen (brütenden und Jung-) Vogelfauna, Fischotter u. a. führen können (Lewin et al. 2010: 18,53,113,115).

Werden für die kommerzielle Fischerei zu kleine oder schlecht zugängliche Gewässer befischt oder Uferzonen begangen, die als Laich-, Aufwuchs- oder Schutzhabitat verschiedener Arten unverzichtbar sind, kommt es zu Trittschäden der Ufervegetation und Verletzung bzw. Tötung von Jung- und Alttieren (Lewin et al. 2010: 46ff.).

Aufgrund der hohen Anglerzahlen kann der Angelsport einen relativ hohen Anteil an der Trittbelastung haben.

Baubedingte mechanische Einwirkungen u. a. durch Tritt resultieren ggf. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter), ggf. auch aus dem Betrieb.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Nährstoffeinträgen.

Durch die Zufütterung der Fische kommt es zu erhöhten Nährstoffeinträgen. Eine eutrophierende Wirkung resultiert auch aus einer etwaigen Düngung des Gewässerbewuchses z. B. als Nahrungsgrundlage für Karpfen sowie indirekt für räuberische Fische.

Eine Zufuhr von Nährstoffen z. B. durch organische Dünger und deren Mineralisierung dient bei pflanzenfressenden Fischen dem Aufbau der Primärproduktion aus Algen und höheren Pflanzen. Die Abfallprodukte, wie Futterreste, Fischexkremente, Schwebstoffe, organisches Phosphat und Nitrat und Ammonium (Abgabe über die Fischkiemen und den Abbau von Futterresten am Gewässergrund), können eine Gewässerbelastung durch Eutrophierung darstellen.
6-2 Organische Verbindungen1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.

Wenn bei Bootsanstrichen oder der Errichtung von Infrastrukturanlagen Produkte organischer Basis verwendet werden, z. B. Bewuchshemmer, Imprägniermittel, Antifouling- oder Desinfektionsmittel, kann es zu einem Eintrag dieser Stoffe in die Fischereigewässer kommen. Hier führen sie ggf. zu toxischen Wirkungen auf die Gewässerorganismen.
6-3 Schwermetalle1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

Im Wasser verlorene oder von Anglern zurückgelassene Bleigewichte können lokal zur Erhöhung des Schwermetallgehaltes im Gewässer und am Uferboden führen (Lewin et al. 2010: 115f.).

Durch ein erhöhtes Schiffs-/Bootsaufkommen können sich die Emissionen an Schwermetallen, die in den Kraftstoffen vorhanden sind, erhöhen.

Die als Anti-Fouling-Mittel (Verhinderung von Aufwuchs von z. B. Muscheln und Seepocken an Schiffsrümpfen) verwendeten Biozide bestehen heutzutage meist aus Kupfer oder Zink, welche beide Schwermetalle sind und mit der Zeit ins Wasser abgegeben werden (UBA 2018).
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.

Baubedingt kann es zu temporären Staubemission kommen, die ggf. relevant sind.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem ggf. zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch das Management gebietsheimischer Arten.

Durch fischereiwirtschaftliche Nutzungsansprüche kann es zu Interessenskonflikten mit geschützten fischfressenden Vögeln (z. B. Kormoran, Graureiher, Gänsesäger) und Säugetieren (Fischotter) kommen.

Betriebsbedingte Abwehrmaßnahmen (z. B. Vergrämung, Uferversteinungen, -vergitterungen, Überspannungen, Zäune, Einhausungen, Schall erzeugende Geräte und ggf. beantragte Bejagung) stellen Maßnahmen dar, die zu Beeinträchtigungen der Zielarten oder weiterer Arten führen können und die ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen zu überprüfen sind. Entsprechend der Schutzbestimmungen für Vogel- und Säugerarten dürfen generell keine (illegalen) Vergrämungs- oder Tötungsmaßnahmen ergriffen werden.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung bzw. Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Der Fischbesatz (Hegepflicht) ist u. a. in den Fischereiverordnungen geregelt. Er muss an das jeweilige Gewässer und seine Arten angepasst erfolgen. Gebietsfremde oder gentechnisch veränderte Arten dürfen generell nicht bzw. nur unter Vorbehalt der Landesfischereibehörde besetzt werden. Eine Kontrolle der Einhaltung der Regelungen ist aber kaum möglich (Lewin et al. 2010: 39f.). Dies kann vor allem durch den Erwerb von Mischbesatz bei Fischzüchtern passieren (Laufer & Wollenzin 2011).

Durch den Besatz mit gebietsfremden Arten kann es zu Habitatveränderungen kommen, z. B. durch das Wühlen von Karpfen im Sediment auf der Suche nach Nahrung. Dabei kann der illegale Besatz mit Graskarpfen zum Verschwinden der Laichkrautvegetation (für Fische) bzw. Deckungsstrukturen (für junge Fische, Amphibienlarven, Wasserschnecken usw.) führen (Laufer & Wollenzin 2011).

Des Weiteren kommt es zur Konkurrenz zwischen Zucht- und Wildfischen um Nahrungsressourcen und Laichplätze. Wildfische, Amphibien sowie Wirbellose leiden unter Prädation durch eingesetzte Raubfische (z. B. Sonnenbarsch als Kaulquappenprädator, Laufer & Wollenzin 2011).

Da es bei Fischen leicht zu inner- wie zwischenartlichen Hybridisierungen und der Introgression von Genen kommen kann, verursacht der Fischbesatz ggf. Verluste des indigenen Genpools, der genetischen Variabilität sowie Inzuchteffekte. Dies kann zum genetischen Aussterben der lokalen Art führen. Eine Neukombination der Gene kann außerdem zum Verlust der lokalen Adaptation führen, sodass die Fitness der lokalen Population gefährdet wird (Auskreuzung). Diese Homogenisierung der genetischen Diversität verringert das evolutionäre Potenzial der betreffenden Art.

Das Ausbringen von bestimmten, als Köder genutzten Regenwürmern durch die Freizeitfischerei kann bei Arten mit invasiven Eigenschaften ggf. Veränderungen im Empfängerhabitat zur Folge haben (Lewin et al. 2010: 116ff.).

"Die Zahl nicht einheimischer Arten im Süßwasser in Deutschland wird [...] mit 95 angegeben, davon wurde ein Drittel für die Aquakultur und der Rest für die kommerzielle und Freizeitfischerei sowie andere Zwecke (Biomanipulation, Unfälle, Gartenteiche, illegal etc.) eingeführt. [...] Davon werden 14 als fest etabliert angesehen" (Deutscher Bundestag 2008: 10).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges1 Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteilen (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Ausbreitung von Krankheiten.

Werden Fische in das Gewässer eingesetzt, kann es zur Übertragung von Krankheitserregern (z. B. Koi-Herpesvirusinfektion) kommen (Laves o. J.). Dabei gibt es auch Übertragungen zwischen Fischen und Amphibien (z. B. Karpfenläuse bei Seefrosch und Knoblauchkröte, Laufer & Wollenzin 2011).

Durch Anglerausrüstung wie z. B. Kescher oder Gummistiefel kann es zur Übertragung von Krankheitserregern wie dem Amphibien- (Batrachochytrium dendrobatidis) oder Salamanderpilz (B. salamandrivorans) von einem in das nächste Gewässer kommen.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

De Silva, S. S. (2012): Aquaculture: a newly emergent food production sector - and perspectives of its impacts on biodiversity and conservation. Biodiversity and Conservation 21 (12): 3187-3220.

Hering, G. (1999): Die Auswirkungen von mariner Fischmast in Netzkäfigen auf Meeresorganismen und marine Lebensgemeinschaften: Eine Literaturstudie. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn, 172 S.

Laufer, H. & Wollenzin, M. (2011): Der Einfluss von Fischen auf Amphibienpopulationen. Eine Literaturstudie. Büro für Landschaftsökologie Laufer im Auftrag des NABU Bundesverbands, 56 S.

Lewin, W.-C., Bischoff, A. & Mehner, T. (2010): Naturschutzfachliche Konkretisierung einer "Guten fachlichen Praxis" in der Binnenfischerei. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 803 82 200 des Bundesamtes für Naturschutz.

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) (o. J.): Aussetzen von Gartenteichtieren.

Ostendorp, W. (2014): Ökologische Auswirkungen von Ufermauern und Uferaufschüttungen am Bodensee-Untersee: Ergebnisse einer Expertenumfrage. Mitteilungen der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft 67: 85-105.

Schreckenbach, K. (Hrsg.) (2013): Gewässerbewirtschaftung und Schutz der Fischbestände. Fischerei & Naturschutz 15/2013, Offenbach am Main, 81 S.

Teufel, J. (2005): Transgene Fische - Nutzungspotentiale und Risiken. Natur und Landschaft 80 (7): 328-329.

Teufel, J., Paetzold, F. & Potthof, C. (2002): Specific research on transgenic fish considering especially the biology of trout and salmon: research report 36005023. Umweltbundesamt, Texte 64/02, 175 S.

Teufel, J., Stamer, A. & Bergleiter, S. (2004): Ökologische Fischproduktion: Struktur, Entwicklung, Probleme, politischer Handlungsbedarf. Endbericht des Forschungsvorhabens 514-43.20/02OE314. Laufzeit 15. 07. 2002 bis 31. 01. 2004 im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (Hrsg.), Bonn, 199 S.

Umweltbundesamt (UBA) (2018): Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer? Hintergrundpapier Juli 2018. Dessau-Roßlau, 24 S.

Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) (2001): Welt im Wandel: Neue Strukturen globaler Umweltpolitik. Jahresgutachten 2000. Springer Verlag, Berlin, 223 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von