Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Zum Projekttyp gehören Dämme und Wälle sowie Halden.
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen gehören insbesondere die jeweiligen Schüttungskörper. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Die betrieblichen Verfahrensabläufe bestehen bei Halden aus Transportfahrten und Schüttvorgängen. Ansonsten sind mit dem Projekttyp nur geringe betriebsbedingte Beeinträchtigungen verbunden, insbesondere sind hier durch Auswaschung hervorgerufene stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe) möglich. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
(Erd-)Aufschüttungen führen aufgrund der anlagebedingten Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur anlagebedingten Überbauung von Flächen.
Auch baubedingt kann eine Überbauung/Versiegelung erforderlich sein (Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen), insbesondere bei der Anlage von Dämmen und Wällen. Diese ist temporär und für den Zeitraum der Bauarbeiten begrenzt. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
(Erd-)Aufschüttungen führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) und der ggf. erforderlichen Baustellenflächen regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Da (Erd-)Aufschüttungen i. d. R. begrünt werden können, gehen die beanspruchten Flächen aber nicht vollständig für die Vegetation verloren. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
(Erd-)Aufschüttungen können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) und der ggf. erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen usw. zum Verlust oder zur Änderung von Eigenschaften bzw. Verhältnissen in Lebensraumtypen bzw. Habitaten von Arten führen, die in besonderem Maße dynamische Prozesse betreffen.
Da (Erd-)Aufschüttungen i. d. R. begrünt werden können, gehen die beanspruchten Flächen aber nicht vollständig als Lebensraum für Tierarten verloren. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 2 | Neben der anlagebedingten Überbauung des Bodens (siehe Wirkfaktor 1-1) können baubedingte Flächeninanspruchnahmen regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden, führen. Je nach Art der (Erd-)Aufschüttung gehen die Bodenfunktionen jedoch nicht vollständig verloren, da das aufgeschüttete Material u. U. aus Bodenmaterial bestehen kann. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 2 | (Erd-)Aufschüttungen führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. des Reliefs und des Geländeaufbaus. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
(Erd-)Aufschüttungen können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit etc. führen. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, Bodenwasser und Grundwasser ein.
Während der Bauzeit kann es zur Einleitung von Niederschlags- und Brauchwasser oder zur Grundwasserhaltung kommen. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 |
(Erd-)Aufschüttungen können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) Veränderungen hydrochemischer Verhältnisse bewirken.
Relevant sind hier u. a. bau- und betriebsbedingte Einleitungen von Wasser anderer Beschaffenheit in Grund- und Oberflächenwasser sowie ggf. Leckagen in Behältern, Rohrleitungen etc. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
(Erd-)Aufschüttungen können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Temperaturverhältnissen führen.
Verschattungen (in Abhängigkeit von der Höhe der Aufschüttung) können zu verringerter Sonneneinstrahlung und somit im mikroklimatischen Maßstab zu reduzierten Temperaturen führen. Massive Baustrukturen können bei bestimmten Relief- und lokalklimatischen Verhältnissen ggf. einen Kaltluftstau auf angrenzenden Flächen bedingen. Großflächige Abholzungen und Anschnitte vormals geschlossener Gehölzbestände bewirken erhöhten Lichteinfall und wärmere, trockenere mikroklimatische Verhältnisse. Ebenso kann es an betroffenen Oberflächengewässern durch Freistellungen in Uferbereichen, aber auch durch veränderte Gewässerführungen und reduzierte Fließgeschwindigkeiten zur mittelbaren Erwärmung kommen. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
(Erd-)Aufschüttungen können aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung weiterer Standortverhältnisse führen.
Hier zugeordnet sind auch mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchte aufgrund von strukturellen Veränderungen, z. B. Verschattung; Freistellung durch Beseitigung der Baum- und Strauchschicht, z. B. beim Anschnitt von Wäldern oder angrenzend an Gewässer. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 | Bei den Baumaßnahmen können baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste u. a. durch Baustellen- und Baustraßenverkehr, durch offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, durch Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne auftreten. Individuenverluste können regelmäßig auch im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) und während der Aufschüttung auftreten. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 | Eine Barrierewirkung kann einerseits durch großflächige und hohe Aufschüttungen oder Zäune, anderseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (z. B. vegetationsfreie Flächen) hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Störfaktoren der Wirkfaktorgruppe 5 zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Die Errichtung von (Erd-)Aufschüttungen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung.) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Betriebsbedingte Lärmimmissionen sind i. d. R. nicht gegeben. Baubedinge Lärmimmissionen treten während des Errichtens von Dämmen oder Wällen oder während des Anlegens von Halden auf. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Bei der Errichtung von (Erd-)Aufschüttungen treten optische Reize regelmäßig auf. Dabei handelt es sich um durch Kraftfahrzeuge (Bewegung, Reflektionen) und menschliche Anwesenheit und Aktivität bau- und betriebsbedingt hervorgerufene Störungen.
Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Erhebungen und ggf. höheren Gehölzpflanzungen bei Begrünung/Rekultivierung oder anderen Vertikalstrukturen ausgehen können. |
5-3 Licht | 1 | Während der Bauphase bzw. während der Schüttphase können Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. bzw. durch Zulieferverkehr relevant werden. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 | Im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu Erschütterungen/Vibrationen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren eingesetzt erforderlich werden. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 2 | Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Bauausführende). |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 | Je nach Art und Zusammensetzung des aufgeschütteten Materials können Stickstoff- und Phosphatverbindungen oder Nährstoffeinträge in Lebensräume bzw. in Habitate von Arten erfolgen, die Änderungen in der Nährstoffversorgung bedingen und Veränderungen insbesondere im Vorkommen bestimmter Pflanzenarten bzw. in der Artenzusammensetzung herbeiführen oder Pflanzen und Tiere unmittelbar schädigen können. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-3 Schwermetalle | 1 | Schwermetalle können sich z. B. in belasteten Böden finden. Bei Ablagerung dieser Böden in Form von Aufschüttungen können Schwermetalle austreten bzw. freigesetzt werden. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 | Während der Bauphase bzw. während der Schüttphase kann es zu Depositionen von Staub/Schwebstoffen auf angrenzenden Flächen kommen. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 | Durch das Aufbringen von Fremdmaterial in Form von Auffüllungen werden ggf. gebietsfremde Arten mit eingebracht. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |