Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst die Durchführung von Katastrophenschutzübungen.
Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Brandbekämpfungen, Evakuierungen, Bergungen, Deichsicherungen, Straßensperrungen, simulierte Transporte von Verletzten, Erstellung von Sammelunterkünften, simulierte Brände und Überschwemmungen sowie allgemein der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und THW. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch direkte Veränderungen von Vegetations-/Biotopstrukturen.
Durch die Simulation von Naturbränden oder Windschlag und damit verbundenen Bergungen durch Holzschnitt kann es zur Veränderung der Vegetationsstruktur kommen. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse.
Bei der Simulation eines Hochwasserereignisses (z. B. Überlaufen eines Stausees) sowie der Entnahme von Wasser aus Flüssen zur Löschung simulierter Brände kann es (temporär) zur Veränderung der hydrologischen Verhältnisse kommen. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.
Bei der Durchführung der Katastrophenschutzübung kann es z. B. durch Feuer, umgefallene Bäume, Befahren freien Geländes oder künstliche Überschwemmungen zu einzelnen Individuenverlusten bei Tier- und Pflanzenarten kommen. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Bei Katastrophenschutzübungen kommt es i. d. R. zum Einsatz vieler Fahrzeuge unterschiedlicher Organisationen (Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr) und damit zu akustischen Reizen u. a. durch das Martinshorn (ggf. auch durch Polizei- oder Rettungshubschrauber) sowie zu ggf. größeren Ansammlungen von Personen im Gelände. Auch die akustischen Reize der zum Einsatz kommenden Arbeitsgeräte können bei störungssensiblen Tierarten zu Störwirkungen führen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.
Durch den etwaigen Einsatz vieler Fahrzeuge unterschiedlicher Organisationen (Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr), Hubschraubern und Maschinen sowie die ggf. größeren Ansammlungen von Personen im Gelände kann es zu Störungen auf die Tierwelt durch optische Reizauslöser kommen. |
5-3 Licht | 1 | Insbesondere bei nächtlichen Katastrophenschutzübungen im freien Gelände kann es durch Fahrzeugbeleuchtung und sonstige künstliche Lichtquellen (z. B. Lichtstrahler, Taschenlampen, Suchscheinwerfer) zu temporären Beeinträchtigungen von Tierarten durch Licht kommen. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.
Beim Abtransport umgefallener Bäume, Löschfahrten bei Bränden im Wald, das Löschen durch Hubschrauber oder Flugzeuge oder durch die beteiligten Menschenmengen im Gelände kann es zu mechanischen Einwirkungen auf die Vegetation oder Tierwelt kommen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Bei der Nutzung von Löschschaum zum Löschen simulierter Brände kann es zum Freisetzen organischer Verbindungen der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen bzw. Fluortenside kommen (bfva o. J.). |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.
Durch das Abpumpen von Löschwasser aus Gewässern kann es zur Aufwirbelung von Sedimenten kommen, die in Gewässern mit empfindlichen Organismen (z. B. Bachmuscheln) zu Beeinträchtigungen führen können. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |