Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (insbesondere Modellflugzeuge, Drohnen). Dies beinhaltet Modellfluggelände und den dort betriebenen Modellflug- und Drohnensport, aber auch private und gewerbliche Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen außerhalb von zugelassenen Flächen.
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. das Modellfluggelände und damit ggf. verbundene bauliche Anlagen (Parkplatz, Hütte, Zaun). Mögliche baubedingte Vorhabensbestandteile umfassen Baumaschinen, Baubetrieb, Baustellenverkehr sowie die Freistellung des Modellfluggeländes. Betriebsbedingte Vorhabensbestandteile sind insbesondere Flugverkehr und Publikumsverkehr sowie die Instandhaltung bzw. Offenhaltung und Unterhaltung der (Grün-)Flächen. Über Natura 2000-Gebieten sowie Naturschutzgebieten und Nationalparks dürfen unbemannte Flugmodelle nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 Luftverkehrs-Ordnung grundsätzlich nur betrieben werden, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder mit Ausnahme von Nationalparks, a) wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt, b) wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 m stattfindet, c) wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebiets kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und d) wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist. Der Betrieb von Drohnen ist in Deutschland bei direktem Sichtkontakt bis in eine Höhe von 120 m zulässig. Der Sichtkontakt endet im horizontalen Grenzbereich in Abhängigkeit der Größe des Fluggerätes etwa bei 600 m. Der Betrieb außerhalb direkter Sicht unterliegt weiteren Anforderungen und Beschränkungen. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 1 | Der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge kann im Einzelfall ja nach Ausgestaltung des Fluggeländes (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Überbauung und Versiegelung führen. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Zu Beeinträchtigungen kann es kommen, wenn Freiflächen für Start und Landung frisch geschaffen (z. B. Entbuschung) oder verbuschte Flächen offengehalten werden. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 0 |
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
Drohnen lassen sich im Zuge der land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu unterschiedlichen Zwecken einsetzen (z. B. Überwachung, Ausbringung von Spritzmitteln), doch führt das per se nicht zu einer Intensivierung der jeweiligen Nutzung. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes.
Hohes Besucheraufkommen kann zu Bodenverdichtung und Erosion führen (siehe auch Wirkfaktor 5-5). |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen der Temperaturverhältnisse.
Werden bei der Anlage der Modellfluggelände Freiflächen neu geschaffen, kann es zu Temperaturänderungen kommen (z. B. Kaltluftschneise, Freistellung von Waldarten), die ggf. relevant sind. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 | Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten können im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Bodenabtrag) bei der Herstellung oder Erweiterung von Freiflächen für Start und Landung auftreten. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Individuenverluste.
Während der Brutzeit von Vögeln und bei Reptilien (Blanke 2019) kann es durch die Freistellung der Flächen für Start und Landung zu Individuenverlusten kommen. Betriebsbedingte Individuenverluste (z. B. durch Brutplatzaufgabe) können auch auftreten, wenn unbemannte Luftfahrzeuge in Lebensräumen störungssensibler (Vogel-)Arten betrieben werden. Weitere betriebsbedingte Barrierewirkung oder Individuenverluste können durch Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5). |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 2 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).
Betriebsbedingt treten im Umfeld von Modellflugflächen und bei Modell- und Drohnenstarts akustische Reize durch die Flugobjekte und ggf. die Nutzer und Besucher auf. Bei Modell- und Drohnenflug können akustische und optische Störwirkung (z. B. auf Vögel) nicht klar voneinander getrennt werden. Allerdings steigt die Störwirkung mit der Lautstärke: Bei Modellflugzeugen sind die Störungen durch motorisierte Modelle durch das Motorengeräusch höher (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 18). Auch bei Drohnen steigt die Störwirkung mit der Lautstärke (Mulero-Pázmány et al. 2017). Weitere temporäre Lärmbelastungen treten durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege) auf. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize.
"Vögel reagieren unterschiedlich auf Luftfahrzeuge, je nachdem, wie regelmäßig diese auftreten, wie tief und unkalkulierbar sie fliegen, wie laut sie sind und in welchem Winkel sie sich nähern. Modellflugzeuge und Drohnen spielen dabei eine größere Rolle als große, hoch fliegende Flugzeuge, weil sie (...) unkalkulierbare und überraschende Flugmanöver ausführen können." (BfN 2021:5). Motorisierte Modellflugzeuge rufen bei Vögeln sehr starke Reaktionen hervor (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005:18). Der Störeinfluss von Segelflugmodellen ohne Motor wird als bedeutend geringer bewertet (ebd.). Die Gewöhnung an ferngesteuerte Modellflugzeuge ist sehr gering, weshalb sie auch zur Vergrämung von Vögeln eingesetzt werden (DAeC & BfN 2003:50). Dies wird durch das geklumpte Auftreten der Störung (v. a. Wochenende) verstärkt (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005:18). Die Störwirkung von Drohnen ist ebenfalls von der Art und Flugweise abhängig. Die Störwirkung steigt dabei mit Größe, Lautstärke, Nähe und Manövern (Mulero-Pázmány et al. 2017). Aufgrund ihrer bodennahen Bewegungen und großen Manövrierfähigkeit stellen Drohnen Fluggeräte mit relevanten Auswirkungen auf störungsempfindliche Arten dar. |
5-3 Licht | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung (Tritt).
Auf Modellflugplätzen und bei Modell- und Drohnenstarts auf trittsensiblen Flächen kann sich die Vegetation zu trittresistenten Arten hin verschieben, trittempfindliche Arten werden dabei verdrängt. Die Belastung kann in häufig frequentierten Gebieten zum Vegetationsverlust führen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge.
Bei stark frequentierten Modellfluggeländen können ggf. Immissionen bei fehlenden sanitären Anlagen oder durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle auftreten. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |