FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau

Bemerkung: Der Projekttyp Ausbau von Wasserstraßen beinhaltet das gesamte Spektrum möglicher Ausbaumaßnahmen (einschließlich Fahrrinnenvertiefung und Staustufenbau).

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Veränderungen am Gewässerbett selbst wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen, Längs- und Querbauwerke oder Staustufen. Hinzu kommen ggf. die Errichtung oder Erweiterung von Anlegestellen, Liegeplätzen, Hafenanlagen, Betriebswegen, Signalanlagen, Schifffahrtszeichen, Beleuchtungsanlagen oder Ähnlichem. Sie stellen z. T. eigenständige Projekttypen dar.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und der Baubetrieb, der Baustellenverkehr und die Baustellenbeleuchtung.

Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Ausbauprojektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen in: [Anzahl Schiffe] und ggf. das Transportvolumen.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden v. a. durch den Wellenschlag der fahrenden Schiffe ausgelöst. Außerdem sind mit dem Projekttyp nichtstoffliche Emissionen über und unter Wasser (Vibrationen, Schall (Motorengeräusche, akustische Signale), Lärm, Licht), Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer sowie Barrierewirkungen und Individuenverluste (durch Schiffsschrauben, Wellenschlag, Staustufen, Schleusen etc.) verbunden. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen gehören auch die regelmäßige Unterhaltung von Dämmen und Böschungen (Pflege der Vegetationsstrukturen) sowie Unterhaltungsarbeiten innerhalb der Wasserstraße (Mahd von Unterwasserpflanzen, Unterhaltungsbaggerungen, Entschlammungen). Siehe hierzu auch den eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserstraßen.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Ausbau von Wasserstraßen führt im Bereich des Gewässers oder Ufers aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von aquatischen oder terrestrischen Biotopstrukturen.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Ausbau von Wasserstraßen ist i. d. R. mit Baggerungen im Gewässerbett sowie in den Uferbereichen verbunden. Im Gewässerbett kommt es durch den Abtrag benthischer Bereiche zu unmittelbaren Veränderungen der Sedimentstruktur, zur Entfernung der benthischen Besiedlung (z. B. Makrozoobenthos) sowie zu Veränderungen von Habitatstrukturen für Fische.

Im terrestrischen Bereich können verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Veränderungen der Vegetations- oder Biotopstrukturen führen.

Zusätzlich kann es durch die Anlage von Regelungsbauwerken zu direkter Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen im Gewässer kommen.

Die Regenerationsfähigkeit dieser Bereiche ist abhängig von der Sedimentstruktur, der Größe der Eingriffsfläche sowie der Intensität von Unterhaltungsmaßnahmen.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Beim Ausbau von Wasserstraßen kann es zu Veränderungen der charakteristischen hydrodynamischen Verhältnisse kommen. Diese werden jedoch unter dem Wirkfaktor 3-3 behandelt.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Sofern im Binnen- und Ästuarbereich fischereiwirtschaftliche Nutzungen bestehen, geht der Ausbau von Wasserstraßen tendenziell eher mit einer Einschränkung dieser Nutzungen einher. Die Auswirkungen können direkter (z. B. Verlegung von Fahrrinnen in Fanggründe, sicherheitsbedingte Einschränkungen der Fischerei) und indirekter Art (z. B. Veränderung von Habitaten für Fische und damit Verlust von Laich- und Fanggründen, Beeinflussung von Fischmigration) sein.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Ausbau von Wasserstraßen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes.

So sind z. B. Baggerungen im Gewässerbett, Verfüllungen von Übertiefen sowie granulometrische Sohlstabilisierungen mit einer Veränderung des Untergrunds und damit der benthischen Bereiche einschließlich des Zoobenthos verbunden. Dadurch können Sonderstrukturen (z. B. Kiesbänke, Kolke oder natürliche Hartsubstrate im Ästuarbereich) beseitigt werden, aber auch bei kiesigen bis sandigen Substraten ist insbesondere bei dauerhaft erforderlichen Unterhaltungsbaggerungen eine Veränderung der charakteristischen Zoobenthosgemeinschaften zu erwarten.

Im terrestrischen Bereich führen verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Durch Ausbaumaßnahmen an Wasserstraßen kann es zu Veränderungen der Gewässermorphologie kommen (Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen etc.), die zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben können (vgl. Wirkfaktor 3-3).
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse2 Der Ausbau von Wasserstraßen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu Veränderungen der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse.

Veränderungen der Gewässermorphologie sowie die Errichtung flussbaulicher Bauwerke haben i. d. R. zum Ziel, die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse an Fließgewässern zu beeinflussen. Dadurch kann es zu Veränderungen von Wasserständen, Fließgeschwindigkeiten, Abflüssen, Wasserspiegellagen, Überschwemmungshäufigkeiten, Wassertiefen, Geschiebetransport, Schwebstofftransport sowie im Tidebereich zu Veränderungen der Tidedynamik kommen.

Ggf. führt der Ausbau auch zu Änderungen des mit dem Fluss in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels in der Aue, was auch zu Veränderungen der Vegetation bzw. der Pflanzen- und Tiergemeinschaften in der Aue führen kann.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Ausbau von Wasserstraßen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) Veränderungen der hydrodynamischen Verhältnisse sowie Veränderungen des Gewässerchemismus nach sich ziehen.

Durch Veränderungen des Sedimenttransportes kann es zur Akkumulation von Sedimenten kommen, die bei hohem organischem Anteil zu sauerstoffzehrenden Prozessen führen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Insbesondere Veränderungen von Fließgeschwindigkeiten sowie Wassertiefen von Gewässern (z. B. durch Anstau) können veränderte Temperaturverhältnisse im Gewässer zur Folge haben.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Führt der Ausbau zu einer deutlichen Vergrößerung der Wasserfläche (z. B. durch Anstau), kann dies Folgen für das Mikroklima der angrenzenden terrestrischen Bereiche haben. Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen relevant sein.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Ausbau von Wasserstraßen ggf. im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch den Baustellen- und Baustraßenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, die Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Durch Baggerarbeiten im Gewässer und dadurch verursachten Trübungen kann es zum Verlust von Individuen kommen. Hohe Schwebstoffkonzentrationen können die Migration von Fischen behindern.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 In Abhängigkeit von der Uferausgestaltung kann es insbesondere bei der Errichtung von Spundwänden oder bei Schleusenanlagen zu Fallenwirkungen für Arten kommen, die das Gewässer schwimmend queren oder Ufer und Gewässer nutzen wollen. Generell stellen Wasserstraßen für manche Tierarten eine gewisse Barrierewirkung in ihrem Lebensraum dar.

Durch die Errichtung von Staustufen werden regelmäßig starke Barrierewirkungen für aquatische Arten hervorgerufen. Fehlende Strömung in Staubereichen kann zu Orientierungsproblemen bei wandernden Fischen führen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Das mit einem Ausbau ggf. verbundene höhere Schiffsverkehrsaufkommen oder die erhöhten Schiffsgeschwindigkeiten können v. a. durch schiffserzeugten Wellenschlag zu Beeinträchtigungen juveniler Fische sowie anderer Organismen der Gewässer oder Ufer führen (s. a. Wirkfaktor 5-5).

Beim Betrieb von Schleusen kann es zum Einsaugen von Individuen in Pumpen und damit zur Mortalität von Fischen kommen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Beim Ausbau von Wasserstraßen werden regelmäßig schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, sowohl zu Land als auch zu Wasser.

Die Schallemissionen von Schwimmbaggern hängen vom eingesetzten Baggertyp ab (z. B. Eimerkettenbagger, Hopperbagger, Wasserinjektionsverfahren). Dabei kommt es zu Schallemissionen sowohl über als auch unter Wasser, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen bei Fischen, (Meeres-)Säugern oder Vögeln führen können.

Ebenso kann der Einsatz von Schiffen zum Abtransport von Baggergut zu erhöhtem Schiffsverkehr und damit zu erhöhten akustischen Reizen sowie optischen Reizauslösern führen (s. Wirkfaktor 5-2).

Durch den Ausbau von Wasserstraßen können sich die betriebsbedingten Geräuschemissionen des Schiffsverkehrs erhöhen. Diese setzen sich aus Motorgeräuschen und ggf. akustischen Signalen der Schiffe zusammen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Einsatz von technischem Gerät führt regelmäßig zu optischen Reizen, die eine Beunruhigung störungsempfindlicher Arten auslösen können. Im Rahmen des Bauprozesses kann es zu einer Zunahme des Schiffsverkehrs kommen. Auch durch Baustellenverkehr und -betrieb werden zeitweise baubedingte Störreize ausgelöst.

Durch den Ausbau der Wasserstraße können die durch den Schiffsverkehr verursachten optischen Reize zunehmen.

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.
5-3 Licht1 Beim Ausbau von Wasserstraßen ist Licht als Wirkfaktor ggf. relevant, weil Schiffe beleuchtet sind und während der Fahrt bei Nacht die Wasserstraße und Uferbereiche beleuchten müssen. Auch an Schleusen, Liegestellen oder anderen technischen Bauwerken sind i. d. R. Beleuchtungsanlagen vorhanden.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim Einbau von Spundwänden oder beim Einbringen von Gründungspfählen o. ä. werden Rammgeräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Vibrationen führen. Dadurch kann es im unmittelbaren Umfeld zu Scheuchwirkungen für Fische, (Meeres-)Säuger und Vögel kommen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Wellenschlag als Form der mechanischen Einwirkung ist beim Ausbau von Wasserstraßen regelmäßig als Wirkfaktor relevant.

Durch schiffserzeugten Wellenschlag kann es zu Beschädigungen der Ufervegetation oder der ufernahen Gewässervegetation kommen, so dass sich die Zusammensetzung ändern kann und Lebensraumtypen direkt beeinflusst werden können. Auch Fischlarven und Jungfische können durch eine erhöhte Frequenz und/oder Intensität des Wellenschlags geschädigt werden.

Ebenso ist in engeren Fahrrinnen mit Auswirkungen auf Fischlarven und Jungfische zu rechnen, die aufgrund ihrer beschränkten Schwimmleistung nicht in der Lage sind, den schiffserzeugten Schwall- und Sunkströmungen zu entgehen. Kommt es ausbaubedingt zu einer Beseitigung vielfältig strukturierter Ufer- und Sohlbereiche, so sind für diese Altersgruppen ggf. nicht mehr ausreichend strömungsgeschützte Habitate vorhanden.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Beim Ausbau von Wasserstraßen können insbesondere Stickstoffverbindungen z. B. im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffsverkehrsaufkommen als Wirkfaktor relevant sein.

Baggerungen in Sedimenten mit hohen organischen Anteilen können indirekt zu Nährstoffeinträgen ins Gewässer führen. Gleiches gilt für das Verklappen solcher Sedimente in nährstoffärmeren Gewässern.
6-2 Organische Verbindungen1 Beim Ausbau von Wasserstraßen können organische Verbindungen z. B. im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffsverkehrsaufkommen als Wirkfaktor relevant sein.

Verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen finden sich in den Kraftstoffen oder entstehen während der Verbrennungsprozesse und können dann als Emissionen an Wasserstraßen auftreten.

Baggerungen in Sedimenten mit hohen organischen Altlasten (z. B. in Buhnenfeldern) können indirekt zu Schadstoffeinträgen ins Gewässer führen.
6-3 Schwermetalle1 Beim Ausbau von Wasserstraßen können z. B. im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffsverkehrsaufkommen Schwermetalle als Wirkfaktor relevant sein.

In den Kraftstoffen finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die dann auch als zusätzliche Emissionen freigesetzt werden können.

Entlang von Fließgewässern befinden sich zudem relativ häufig Altlastenstandorte. Schwermetalle aus ehemaligen Einleitungen von belasteten Abwässern können sich im Sediment auf großer Länge des Flusses (z. B. in Buhnenfeldern) sowie in Überschwemmungsbereichen akkumuliert haben. Gleiches gilt für Hafenstandorte. Bei Baggerungen in solchen belasteten Sedimenten können diese Schadstoffe und Schwermetalle remobilisiert werden und zu Schädigungen der aquatischen Fauna führen.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Beim Ausbau von Wasserstraßen können z. B. durch ein damit einhergehendes erhöhtes Verkehrsaufkommen sonstige Schadstoffe als Wirkfaktor relevant sein.
6-5 Salz1 Bei großräumigen Veränderungen der hydromorphologischen Verhältnisse sowie der Tidedynamik im Ästuarbereich kann es indirekt zu Veränderungen des Salzgehaltes kommen. Die Zunahme des Salzgehaltes kann dabei zur Verdrängung charakteristischer limnischer Artengemeinschaften führen.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)2 Der Ausbau von Wasserstraßen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.

Bei Bauarbeiten an oder im Gewässer kann es zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.

Bei Baggerarbeiten im Gewässer entstehen in Abhängigkeit von der Sedimentzusammensetzung Trübungsfahnen, die zur Überdeckung anderer Sedimente, Benthosstrukturen sowie Makrophyten führen können. Die Ausdehnung und Verweildauer solcher Trübungsfahnen sind u. a. abhängig von dem gebaggerten bzw. verklappten Sediment, der Strömungsgeschwindigkeit sowie der Wassertiefe.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Durch den Ausbau von Wasserstraßen kann die Ausbreitung von gebietsfremden Arten gefördert werden. Durch ausbaubedingte Veränderungen und Vereinheitlichung von Habitatstrukturen profitieren häufig invasive, gebietsfremde Arten. Insbesondere bei neuen Verbindungen zwischen Flusssystemen können in großem Umfang gebietsfremde Arten einwandern (siehe z. B. Rhein-Main-Donau-Kanal).

Auch das Ballastwasser von Schiffen kann zur Ausbreitung gebietsfremder Arten (z. B. Zebramuschel, Schwarzmundgrundel) beitragen.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 In vereinzelten Fällen können Pestizide im Rahmen von neuen oder erweiterten Stauhaltungen zur Bekämpfung von Zuckmückenlarven eingesetzt werden.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (1996): Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen: Materialien zur Bewertung von Umweltauswirkungen. Mitteilungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde 9, 199 S.

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (2007): Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. 35 S.

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (2008): Leitfaden zur Berücksichtung de Artenschutzes bei Ausbau und Neubau von Bundeswasserstraßen. 45 S.

Sommer, A., Ernst, A., Garrels, O., Karreis, G., Knörnschild, K., Liebenstein, H., Mende, C., Schäfer, K., Steege, V. & Wetzel, M. (2008): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), 70 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von