FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern

Bemerkung: Zu den sonstigen Anlegern an Gewässern gehören z. B. kleine Bootsanleger, Anleger für Fähren, touristische Ausflugsschiffe und Boote sowie kleine Yachthäfen und Marinas. Große Hafen- und Kaianlagen, insbesondere für den Güterumschlag, stellen ebenso eigenständige Projekttypen dar, wie die landseitige Erschließung (Gleisanlagen, Straßen) oder die wasserseitige Erschließung (über Flüsse, Kanäle, Meeresbuchten).

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Errichtung von Hafenbecken, Kaimauern, Spundwänden und Verladeanlagen sowie Betriebswegen, Signalanlagen, Schifffahrtszeichen, Beleuchtungsanlagen oder Ähnlichem. Hinzu kommen Veränderungen am Gewässerbett selbst, wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, der Baustellenverkehr und die Baustellenbeleuchtung.

Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Anleger-Projektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Bootsaufkommen bzw. die Anzahl der Liegeplätze. Als betriebsbedingte Beeinträchtigungen können v. a. stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe) und nichtstoffliche Wirkungen (akustische und optische Störwirkungen, Wellenschlag) relevant sein. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen gehören auch die regelmäßige Unterhaltung (siehe hierzu ggf. den eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserstraßen).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern führt im Bereich des Ufers oder Gewässers aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von terrestrischen und/oder aquatischen Biotopstrukturen.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern ist i. d. R. mit Baggerungen in den Uferbereichen und im Gewässerbett verbunden.

Im terrestrischen Bereich können verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Veränderungen der Vegetations- oder Biotopstrukturen führen.

Im Gewässerbett kommt es durch den Abtrag benthischer Bereiche zu unmittelbaren Veränderungen der Sedimentstruktur, zur Entfernung der benthischen Besiedlung (z. B. Makrozoobenthos) sowie zu Veränderungen von Habitatstrukturen für Fische.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern kann es zu Veränderungen der charakteristischen hydrodynamischen Verhältnisse kommen. Diese werden jedoch unter dem Wirkfaktor 3-3 behandelt.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Bau von sonstigen Anlegern an Gewässern führt regelmäßig zu Veränderungen des Bodens bzw. des Untergrundes.

Im terrestrischen Bereich können verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden, führen.

Im aquatischen Bereich führen z. B. Baggerungen im Gewässerbett zu einer Veränderung des Untergrunds und damit ggf. zu einer Beeinträchtigung der benthischen Bereiche bzw. der Habitatstrukturen für Fische.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Durch den Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können sowohl der Uferbereich (z. B. eigentliches Ufer, Auen, Marschland) als auch die Gewässermorphologie (z. B. Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen) verändert werden. Dies kann zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben (vgl. Wirkfaktor 3-3).
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Veränderungen der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse führen. Spundungen und Kaimauern können die Verbindung zwischen Fluss und Grundwasser verändern oder unterbrechen.

Veränderungen der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse werden aber hauptsächlich durch den Aus- oder Neubau der zuführenden Wasserstraßen oder Flüsse verursacht (eigenständige Projekttypen).
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) lokale Veränderungen des Gewässerchemismus nach sich ziehen.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Insbesondere Veränderungen von Fließgeschwindigkeiten sowie Wassertiefen des Gewässers können veränderte Temperaturverhältnisse in Gewässerbereichen zur Folge haben.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern ggf. im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch temporäre Spundungen, Baustellen- und Baustraßenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Durch Baggerarbeiten in Hafenbecken oder im Gewässer und dadurch verursachten Trübungen, kann es zum Verlust von Individuen kommen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Bei kleinen Yachthäfen und Marinas kann es z. B. in Becken mit Spundwänden oder steilen Ufern zu Fallenwirkungen für Arten kommen, die das Gewässer schwimmend queren oder Ufer und Gewässer nutzen wollen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Das mit einem Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern verbundene höhere Schiffs-/Bootsaufkommen kann v. a. durch Schiffsschrauben und schiffserzeugten Wellenschlag zu Beeinträchtigungen juveniler Fische sowie anderer Organismen der Gewässer oder Ufer führen (s. a. Wirkfaktor 5-5). Diese Auswirkungen treten aber ggf. überwiegend in den zuführenden Wasserstraßen auf (eigenständige Projekttypen).
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Beim Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern werden regelmäßig schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, sowohl zu Land als auch zu Wasser, so dass der Wirkfaktor regelmäßig relevant ist.

Die Schallemissionen von Schwimmbaggern hängen vom eingesetzten Baggertyp ab (z. B. Eimerkettenbagger, Hopperbagger, Wasserinjektionsverfahren). Dabei kommt es zu Schallemissionen sowohl über als auch unter Wasser, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen bei Fischen, (Meeres-)Säugern oder Vögeln führen können.

Ebenso kann der Einsatz von Schiffen zum Abtransport von Baggergut zu erhöhtem Schiffsverkehr und damit zu erhöhten akustischen Reizen sowie optischen Reizauslösern führen (s. Wirkfaktor 5-2).

Hinzu kommen die akustischen Störwirkungen, die aus der Nutzung resultieren, beispielsweise nächtliche Schallemissionen durch Stromaggregate auf Schiffen.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Beim Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern treten optische Reizauslöser regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um durch Schiffe/Boote sowie technisches Gerät (Bewegung, Reflektionen), aber auch durch die Nutzung (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize. Hinzu kommen zumindest temporär baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb).

Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3.
5-3 Licht1 Fähranleger, kleine Yachthäfen und Marinas sind meist aus Nutzungs- und/oder Sicherheitsgründen beleuchtet, was zu einer neuen oder erhöhten Einwirkung durch Licht führen kann.

Da Schiffe beleuchtet sind und während der Fahrt bei Nacht die Wasserstraße und Ufer beleuchten müssen, kann das mit einem Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern verbundene höhere Schiffsverkehrsaufkommen zu Beeinträchtigungen von Organismen der Gewässer oder Ufer führen. Diese Auswirkungen treten aber ggf. überwiegend in den zuführenden Wasserstraßen auf (eigenständige Projekttypen).

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Beim Einbau von Spundwänden oder beim Einbringen von Gründungspfählen, Dalben o. ä. werden Rammgeräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Vibrationen führen. Dadurch kann es u. a. im unmittelbaren Umfeld zu Scheuchwirkungen für Fische, (Meeres-)Säuger und Vögel kommen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Kommt es bau-/ausbaubedingt zu einer Beseitigung vielfältig strukturierter Ufer- und Sohlbereiche, so sind z. B. für juvenile Fische ggf. nicht mehr ausreichend strömungsgeschützte Habitate vorhanden.

Durch schiffserzeugten Wellenschlag kann es zu Beschädigungen der Ufervegetation oder der ufernahen Gewässervegetation kommen, so dass sich die Zusammensetzung ändern und Lebensraumtypen direkt beeinflusst werden können. Wellenschlag, der unnatürlich hoch und häufig ist, kann zudem ufernahe Laich-, Jungfisch- oder Bruthabitate verschlechtern oder ganz verschwinden lassen.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffs-/Bootsaufkommen insbesondere Stickstoffverbindungen als Wirkfaktor relevant sein.

Baggerungen in Sedimenten mit hohen organischen Anteilen können indirekt zu Nährstoffeinträgen ins Gewässer führen. Gleiches gilt beim Verklappen solcher Sedimente in nährstoffärmeren Gewässern.
6-2 Organische Verbindungen1 Beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können organische Verbindungen z. B. im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffs-/Bootsaufkommen als Wirkfaktor relevant sein.

Verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen finden sich in den Kraftstoffen oder entstehen während der Verbrennungsprozesse und können dann als Emissionen an Wasserstraßen auftreten.
6-3 Schwermetalle1 Beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können z. B. im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffs-/Bootsaufkommen Schwermetalle als Wirkfaktor relevant sein. In den Kraftstoffen finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die dann auch als zusätzliche Emissionen freigesetzt werden können.

Die (frühere) Verwendung schwermetallhaltiger Farben (z. B. TBT Tributylzinn) als Antifouling-Anstrich an Schiffsrümpfen (Verhinderung von Aufwuchs von z. B. Muscheln und Seepocken) hat z. T. zu hohen Schwermetallbelastungen in Hafenbecken geführt, die durch Sedimentbaggerungen im Zuge des Ausbaus mobilisiert werden können.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Beim Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können im Zusammenhang mit einem erhöhten Schiffs-/Bootsaufkommen sonstige Schadstoffe als Wirkfaktor relevant sein.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zu Depositionen mit strukturellen Auswirkungen führen.

Bei Bauarbeiten an oder im Gewässer kann es zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder der Sedimentationsprozesse kommen.

Bei Baggerarbeiten im Gewässer entstehen in Abhängigkeit von der Sedimentzusammensetzung Trübungsfahnen, die zur Überdeckung anderer Sedimente, Benthosstrukturen sowie Makrophyten führen können. Die Ausdehnung und die Verweildauer solcher Trübungsfahnen sind u. a. abhängig von dem gebaggerten bzw. verklappten Sediment, der Strömungsgeschwindigkeit sowie der Wassertiefe.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Durch den Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern kann die Ausbreitung von gebietsfremden Arten indirekt gefördert werden. Der Hauptgrund dafür ist ggf. der Ausbau der zuführenden Wasserstraßen (eigenständige Projekttypen), um den zunehmenden Schiffsverkehr aufnehmen zu können.

Durch ausbaubedingte Veränderungen und Vereinheitlichung von Habitatstrukturen profitieren häufig invasive, gebietsfremde Arten.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (1996): Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen: Materialien zur Bewertung von Umweltauswirkungen. Mitteilungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde 9, 199 S.

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (2007): Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. 35 S.

Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (Hrsg.) (2008): Leitfaden zur Berücksichtung de Artenschutzes bei Ausbau und Neubau von Bundeswasserstraßen. 45 S.

Sommer, A., Ernst, A., Garrels, O., Karreis, G., Knörnschild, K., Liebenstein, H., Mende, C., Schäfer, K., Steege, V. & Wetzel, M. (2008): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), 70 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von