FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

04 Flugplätze >> Landeplätze und Segelfluggelände

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst den Bau (Ausbau oder Neubau) und den Betrieb von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen sowie Segelfluggeländen. (Verkehrs-)Flughafen Aus- und Neubau werden in gesonderten Steckbriefen behandelt. Mit der Zulassung von Fluggeländen bzw. Startplätzen zur Ausübung von unmotorisiertem Luftsport befasst sich der Steckbrief Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. ggf. asphaltierte Landebahnen und Bewegungsflächen, Graspisten, Hindernisfeuer, Landebahnmarkierungen, ggf. ein eingeschränkter Bauschutzbereich, Zuwegungen, Parkplätze, ggf. Hangars sowie weitere Gebäude, ggf. Tower bei Militärflugplätzen, Hubschrauberlandeplätze (Heliport/Helipad) auf Krankenhausdächern, Bohrinseln, Schiffen oder an größeren Flughäfen.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung, Grundwasserabsenkungen.

Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. der Flugverkehr (u. a. Kleinflugzeuge, (Ultra-)Leichtflugzeuge, Zeppeline und Prallluftschiffe, Segelflugzeuge, Hubschrauber, Gleitschirm- und Drachenflug, Fallschirmsprung, Schleppflugzeuge bei Segelflugplätzen) und sonstiger Flughafenbetrieb (inklusive Publikumsverkehr) sowie temporäre Anlagen wie mobile Tower oder Seilwinden. Zum Betrieb gehören auch die Instandhaltung bzw. Unterhaltung der (Grün-)Flächen (z. B. Mahd, Einkürzen von sonstiger Vegetation).

Bei Flugarten, die auf Thermik angewiesen sind, werden Landungen außerhalb der zugelassenen Landeflächen mitbewertet.

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung und Versiegelung.

Aufgrund der Asphaltierung von Start- und Landebahnen, Parkplätzen, Zuwegungen und Gebäuden kommt es zur direkten Versiegelung des Bodens.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.

Bau- und anlagebedingt kommt es mit der Herstellung der Start-/Landebahnen und weiterer Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) zum großflächigen Entfernen der Vegetation. Ggf. kommt es zu Baumfällungen oder Rückschnitt im eingeschränkten Bauschutzbereich, der sich mehrere Kilometer um den Flughafen erstreckt.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust bzw. Änderung charakteristischer Dynamik.

Aufgrund der Umnutzung der Fläche und ggf. Versiegelung kann es zum Verlust einer charakteristischen Dynamik kommen.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung bzw. Pflege.

Durch Baustraßen und -felder kann es während der Bauzeit zur kurzzeitigen Aufgabe der habitatprägenden Nutzung bzw. Pflege kommen.

Eine Unterbrechung habitatprägender Nutzung/Pflege kann auch durch saisonalen Betrieb des Landeplatzes auftreten.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die (länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung bzw. Pflege.

Durch die Umnutzung von Wiesen- oder Weidefläche als Graspisten für Start und Landung kann es zur Aufgabe der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung kommen. Werden landwirtschaftliche Flächen zerschnitten, kann die Bewirtschaftung der Restflächen unwirtschaftlich sein und aufgegeben werden.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Die Nutzung schwerer Baumaschinen kann zur Verdichtung des Bodens führen.

Die Herstellung der Start-/Landebahnen führt ggf. durch Versiegelung zur Veränderung des Untergrundes.

Werden Böden nicht ausreichend vor dem Eintrag von Enteisungs- und Löschmitteln geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Bodenveränderungen durch Stoffeinträge kommen (siehe Wirkfaktorgruppe 6).
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen der morphologischen Verhältnisse.

Durch Verrohrungen von Gewässern kann es zur Veränderung der Hydromorphologie kommen.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse.

Baubedingt kann es zu Grundwasserabsenkungen kommen, was zur Veränderung der Hydrologie und Hydrodynamik des Grundwassers führen kann. Durch die Versiegelung kommt es zu einem höheren Oberflächenabfluss und einer geringeren Grundwasserneubildung, was ebenfalls Auswirkungen haben kann.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zur Veränderung hydrochemischer Verhältnisse (z. B. der Gewässerbeschaffenheit), u. a. durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. Wirkfaktorgruppe 6).
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Bau von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderungen der Temperaturverhältnisse.

Durch Versiegelung und Entfernen von Vegetation wie Wald oder Gebüschen kommt es lokal zur stärkeren Erhitzung der Fläche/des Gebietes und damit zu einer lokalen Temperaturerhöhung.
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei dem Bau von Landeplätzen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Bodenabtrag) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, temporäre Spundungen, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren/Barrierewirkung kann einerseits auf eine Kollision mit Bauwerken zurückzuführen sein oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen nicht mehr entkommen können.

Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann durch die veränderten standörtlichen, mikroklimatischen oder strukturellen Bedingungen, z. B. solare Aufheizung, relative Offenheit, Strukturfreiheit und dem Verlust von Offenlandstrukturen ("Kulissenflüchter", vgl. Wirkfaktor 5-2), hervorgerufen werden.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverlust.

In den meisten Fällen ist die Tötung von Tieren auf eine Kollision mit Fahr- oder Flugzeugen zurückzuführen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Landeplätze und der angrenzenden Bereiche führen.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von sonstigen Landeplätzen treten in der Bauphase akustische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt kommt es durch Start und Landen motorisierter Luftfahrzeuge zu hohen Geräuschpegeln, die für sensible Arten ggf. relevant sind.

Bei Überflügen hängen akustische und optische Störreize (Wirkfaktor 5-2) eng zusammen, weshalb nur wenige Studien die Wirkfaktoren gesondert behandeln (Muraoka et al. 2008: 6). Allerdings wird häufig berichtet, dass die bei Vögeln erkennbaren Reaktionen bereits vor Auftauchen der Flugkörper auftreten (Muraoka et al. 2008: 7) und insgesamt zu einer reduzierten Raumnutzung führen (Umweltbundesamt 2019: 54 oder Wichmann et al. 2008: 13).

Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (max. Flughöhe 150 m) als ähnlich zu der anderer Motorflugzeuge eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51).

Obwohl für sie die gleichen Mindestflughöhen gelten, können die akustischen Störungen im Vergleich stärker sein, sofern sie langsamer sind.

Hinzu kommt ggf. die bewusste Vergrämung von Vögeln (z. B. Schreckschusspistolen, Vogelrufe, Signalpistolen, domestizierte Raubvögel, Hunde, Anlocken von Füchsen) (Morgenroth et al. 2002, SZ 2016, Schwenn 2018).

Weitere temporäre Lärmbelastungen treten durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege) auf.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optische Reizauslöser.

Überflüge führen bei verschiedenen wildlebenden Arten zu Störungen (z. B. Scholze & Klaassen 2009 Artensteckbriefe).

Bei Vögeln lösen fliegende Objekte Fluchtverhalten aus, da sie u. a. als potentieller Luftfeind einen Schlüsselreiz auslösen (vgl. z. B. Muraoka et al. 2008: 8, Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 9). Die Störwirkung hängt von Luftfahrzeugart, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und Flugmanövern ab, wobei das Gewöhnungspotential für Brutvogelbestände als sehr groß eingeschätzt wird (Scholze & Klaassen 2009: 73). Das Störpotential nimmt generell von Transportflugzeugen über Militärjets zu Kleinflugzeugen und Helikoptern zu. Das Gewöhnungspotential sinkt in gleicher Reihenfolge, wobei ein Zusammenhang mit der Regelmäßigkeit der Überflüge vermutet wird (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 9).

Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (Maximalhöhe 150 m) als ähnlich zu dem anderer Motorflugzeuge eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51). Obwohl für sie die gleichen Mindestflughöhen gelten, können die optischen Störungen stärker sein, da tendenziell tiefer geflogen wird (geringere Maximalhöhe ohne Transponder).

Für Drachen- und Gleitschirmflieger-Überflüge sind Störwirkungen für Gämsen und Steinböcke, Birkhühner sowie größere Greifvögel dokumentiert (DAeC & BfN 2003: 51).

Außenlandungen außerhalb von genehmigten Landeflächen können sehr hohes Störpotential haben (z. B. beim Fallschirmspringen, FÖA Landschaftsplanung 2021).

Beim Bau von Landeplätzen treten in der Bauphase regelmäßig optische Reize durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei sonstigen Landeplätzen zudem optische Reize durch die Nutzung (Personen, Flugzeuge, Fahrzeuge) und Unterhaltungsmaßnahmen auf, die für sensible Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen regelmäßig relevant sind.

Zu den optischen Störreizen zählen zudem bei bestimmten Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") strukturelle Störeffekte, die von höheren Bauwerken oder Vertikalstrukturen ausgehen, hier z. B. von Versorgungsgebäuden.
5-3 Licht1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Bau von Landeplätzen können in der Bauphase Lichtemissionen auftreten (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen kann aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Erschütterung bzw. Vibrationen führen.

Erschütterungen/Vibrationen können baubedingt temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Verdichtung durch Vibrationswalzen), und sind ggf. relevant.

Start und Landung von Flugzeugen kann ebenfalls zu Vibrationen im Boden führen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)2 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren ggf. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).

Betriebsbedingt kommt es bei Segelfluggeländen auf Graspisten zu Trittbelastungen. Beeinträchtigungen gehen besonders von Personen und Flugzeugen aus. Tritt führt zum Verlust trittempfindlicher Arten (bis hin zu vollständigem Vegetationsverlust) und zur Förderung tritttoleranter Arten.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge.

Betriebsbedingt kann es durch die Nutzung zur Emission von Stickoxiden bei Leichtflugzeugen oder Motorseglern kommen.

Weitere Immissionen können bei unzureichenden sanitären Anlagen und durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle auftreten (vgl. Wirkfaktor 6-9).
6-2 Organische Verbindungen1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.

Durch Emissionen von Flugzeugtreibstoff (AvGas, MoGas oder Diesel bzw. ggf. auch Kerosin, Marquard & Bahls 2015) kann es durch Luftdeposition zu Einträgen von organischen Verbindungen (z. B. Benzol und weitere Kohlenwasserstoffe) in die Natur kommen (BAZL 2007).

Flüssige Enteisungsmittel (meist aus wassermischbaren Polyalkoholen) werden ggf. genutzt, um Landeplätze und Flugzeuge im Winter eisfrei zu halten.

Werden Böden und Gewässer nicht ausreichend vor dem Eintrag der Enteisungsmittel geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Beeinträchtigungen kommen.

Fluorhaltige Schaumlöschmittel können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Es entstehen zusätzlich nicht abbaubare perflourierte Chemikalien, die sich z. T. im Gewebe anreichern (z. B. Leber) und reproduktionstoxisch sowie krebserregend wirken können (Umweltbundesamt 2019: 53, Kowalczyk 2014: 11).
6-3 Schwermetalle1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

Der u. a. in Kolbenmotoren verwendete Kraftstoff AvGas enthält z. T. geringe Mengen an Blei (Shell 2014), welche durch Emissionen/Luftdeposition in die Umwelt gelangen können.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehenden Schadstoffen.

Durch Emissionen von Flugzeugtreibstoff (AvGas, MoGas oder Diesel bzw. ggf. auch Kerosin) kann es zu Einträgen von Kohlenstoffmonoxid (Ruß) in die Natur durch Luftdeposition kommen. Bei der Verwendung von AvGas kann es zur Emission der Bromverbindung Ethylendibromid kommen, welche Ozon abbaut und als umweltschädlich gilt (BAZL 2007).
6-5 Salz1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Salz.

Salze werden ggf. genutzt, um den Landeplatz und seine Infrastruktur im Winter eisfrei zu halten.

Werden Böden und Gewässer nicht ausreichend vor dem Eintrag von Salzen geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Beeinträchtigungen kommen.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen kann aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Depositionen mit strukturellen Auswirkungen führen.

Baubedingt kann es z. B. beim Bau von Wegen und Parkplätzen zu temporären Staubemissionen kommen (z. B. Kies-/Schotterausbringung), die im Einzelfall relevant sind.

Wirkungen von Stäuben auf Insekten und Pflanzen werden aktuell von der Universität Bayreuth untersucht (Projektverbund BayOekoTox - LfU 2020, vgl. Feldhaar & Otti 2020).
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Vgl. hier die Ausführungen zu Vergrämungsmaßnahmen gegenüber Vogelarten unter Wirkfaktor 5-1.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)1 Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Bekämpfung von Organismen.

Werden Herbizide z. B. zur Grünflächenpflege genutzt, kommt es ggf. zu Beeinträchtigungen.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2020): Projektverbund BayÖkotox. LfU Bayern.

Bruderer, B. & Komenda-Zehnder, S. (2005): Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna - Schlussbericht mit Empfehlungen. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft & Bundesamt für Zivilluftfahrt Bern (Hrsg.), Schriftenreihe Umwelt Nr. 376, 100 S.

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (2007): Schadstoffemissionen von Flugzeug-Kolbenmotoren. Zusammenfassender Bericht. Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Umwelt, CH-3003 Bern.

Deutscher Aero Club (DAeC) & Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.) (2003): Luftsport und Naturschutz: Gemeinsam abheben. Braunschweig, 121 S.

Deutscher Aero Club (DAeC) & Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.) (2021): Luftsport und Naturschutz: Gemeinsam abheben. Überarbeitete Neufassung, 142 S.

Feldhaar, H. & Otti, O. (2020): Pollutants and Their Interaction with Diseases of Social Hymenoptera. Insects 2020. Pollutants and Their Interaction with Diseases of Social Hymenoptera. Insects 11 (3): Nr. 153. DOI: https://doi.org/10.3390/insects11030153.

FÖA Landschaftsplanung (2021): Luftsport und Naturschutz. Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs). F+E-Vorhaben im Auftrag des BfN, FKZ 3518 84 1300. Endbericht.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Kowalczyk, J. (2014): Übergang von Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) aus kontaminierten Futtermitteln in ausgewählte Gewebe des Mastschweins und der Legehenne. Ein Beitrag zur Bewertung gesundheitlicher Risiken des Verbrauchers. Bundesinstitut für Risikobewertung (Hrsg.), Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, 129 S.

Marquard & Bahls AG (2015): Flugkraftstoffe (Flugturbinenkraftstoff/Jet Fuel, Flugbenzin (AvGas), Jet B, Biokerosin).

Morgenroth, C., Leins, K. & Stern, M. (2002): Vogelvergrämung mit Hilfe von Border Collies. Vogel und Luftverkehr 22: 26-37.

Muraoka, Y., Teufelbauer, N. & Wichmann, G. (2008): Auswirkungen von Flugzeug-Einflugschneisen auf die Vogelwelt unter besonderer Berücksichtigung von Großvögeln und Arten aus dem Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, Teil 1: Literaturstudie. Veröffentlicht in Wissenschaftliche Reihe Heft 45/2016, Nationalpark Donau-Auen GmbH, Orth/Donau, 39 S.

Scholze, W. & Klaassen, B. (2009): Naturschutz für Piloten - natur- und umweltbewusst fliegen. Materialien für die Aus- und Weiterbildung. Deutscher Aero Club e. V., Bundesamt für Naturschutz.

Schwenn, J. (2018): Schutz für Flugzeuge: Wie Vögel vergrämt werden.

Shell (2014): AVGAS 100LL (<0.1% benzene). Version 2.1. Safety Data Sheet.

Süddeutsche Zeitung (SZ) (2016): Vögel sollen es am Flughafen ungemütlich haben. Artikel vom 6. September 2016.

Umweltbundesamt (UBA; Hrsg.) (2019): Umweltschonender Luftverkehr, lokal-national-international. UBA-Texte 130/2019, 150 S.

Wichmann, G., Teufelbauer, N. & Muraoka, Y. (2008): Auswirkungen von Flugzeug-Einflugschneisen auf die Vogelwelt unter besonderer Berücksichtigung von Großvögeln und Arten aus dem Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, Teil 2: Freilandstudien. Veröffentlicht in Wissenschaftliche Reihe Heft 46/2016, Nationalpark Donau-Auen GmbH, Orth/Donau, 24 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von