Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst den Ausbau von Geh- und Radwegen, d. h. Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Zu diesem Projekttyp gehören Wege, bei denen ein bestehender Geh- und Radweg ausgebaut wird, für die bestehende Infrastruktur umgebaut wird (z. B. ehemalige Schienenwege) oder für die bestehende Wege umgewidmet werden (z. B. Wirtschaftsweg, Militärweg). Der Ausbau umfasst Wege mit unterschiedlicher Befestigung (z. B. asphaltiert, wassergebundene Decken, Betonpflaster/-platten, ungebundene Schotter- oder Kiesbauweise).
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen neben dem Geh- und Radweg selbst u. a. Bankette, Dammschüttungen; Auftragsböschungen; Einschnittböschungen; Stützmauern; Brückenbauwerke; Durchlassbauwerke für Gewässer; Entwässerungseinrichtungen: Gräben, Mulden; Markierungen, Sitzgelegenheiten, Rastflächen, Verkehrszeichen. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind v. a. die vom Verkehr bzw. der Nutzung ausgehenden Emissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen relevant. Außerdem geht von der Nutzung ggf. ein Kollisionsrisiko aus. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu ggf. auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen). Für zusätzlich land- oder forstwirtschaftlich genutzte Wege siehe Projekttyp "Wirtschaftswege - Neubau". Für Mountainbike-Strecken/Trails siehe Projekttyp "Sportparcours ohne Bindung an eine bauliche Anlage". Für Wanderwege siehe Projekttyp "Wanderwege". |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
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1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.
Das Ausmaß der anlagebedingten Versiegelung ist dabei abhängig von der Befestigung des vormaligen und des geplanten Geh- und Radweges. Bindemittelfreie Befestigungen, wie z. B. Schotterdecken, führen zu einer Teilversiegelung der Oberfläche, während hydraulisch gebundene Decken sowie Pflasterdecken die Durchlässigkeit der Oberfläche bereits sehr stark reduzieren. Ortbeton- und Bitumendecken führen zu einer Bodenvollversiegelung (Otto 2001, zit. in SLfL 2006: 12). Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze. |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Beim Ausbau von Geh- und Radwegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke entfernt. Die baubedingte Beeinträchtigung kann beim Umbau ehemaliger Schienenwege durch das Arbeiten von der Trasse aus ("Über-Kopf") verringert werden (Plan T 2015). Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant. Auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung (z. B. Grüngestaltung) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören Vegetationsrückschnitte zur Erreichung des notwendigen Lichtraumprofils (ca. 2,5 m lichte Höhe x 2,3 m lichte Breite, Plan T 2015), die Mahd von Wegrändern, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern. Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen. Bei Geh- und Radwegen, die auf stillgelegten oder endwidmeten Bahntrassen angelegt werden, ist zu beachten, dass diese als Sekundärlebensraum dienen können (z. B. Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Plan T 2015). Fledermausquartiere können durch die Sanierung von Brücken und die Streckenführung durch alte Tunnel beeinträchtigt werden (Gessner 2008, Plan T 2015). |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.
Beim Ausbau von Geh- und Radwegen kann es zur Störung/Verlust ephemerer Wasserkörper (Entwässerungsmulden, Fahrspuren, Lachen) kommen, die von einigen Amphibienarten (z. B. Kreuzkröte, Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Fadenmolch) als Aufenthalts- und/oder Laichgewässer genutzt werden (Hachtel et al. 2011: 295ff.). |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.
Der Ausbau von Geh- und Radwegen auf vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Militärwege, ehemaliger Schienenweg) kann zu einer Intensivierung der Nutzung führen, wenn z. B. die Erreichbarkeit von freizeitfischereilich genutzten Gewässern erhöht wird. Ggf. sind Nebenbestimmungen notwendig, um die Gewässernutzung zu beschränken. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Die baubedingte Beeinträchtigung kann beim Umbau ehemaliger Schienenwege durch das Arbeiten von der Trasse aus ("Über-Kopf") verringert werden (Plan T 2015). |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der Temperaturverhältnisse.
Mögliche Temperaturveränderungen (z. B. durch Freistellung, Beschattung) können insbesondere bei Gewässern relevant sein. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Ausbau von Geh- und Radwegen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch den Baustellenbetrieb (z. B. Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten) entstehen. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Die Tötung von Tieren ist u. a. darauf zurückzuführen, dass insbesondere asphaltierte Flächen als Wärme-, Kälte- und Beutefalle für am Boden lebende Kleintiere wirken. Tendenziell steigt die Beeinträchtigung mit höherer Befestigung (GfL 2000). |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrrädern zurückzuführen (v. a. Amphibien, Reptilien, Gliederfüßler und Weichtiere). Individuenverluste steigen mit Geschwindigkeit der Radfahrer und zunehmender Frequentierung (GfL 2000, PlanT 2015). Im Einzelfall kann auch die Unterhaltung der Geh- und Radwege (z. B. Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen. Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Geh- und Radwegs bzw. der angrenzenden Bereiche führen. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte akustische Reize.
Beim Ausbau von Geh- und Radwegen treten akustische Reize (Schall) durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind. Betriebsbedingt treten bei allen Geh- und Radwegen akustische Reize z. B. durch Fußgänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde auf. Dies kann insbesondere auf vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Militärwege, ehemalige Schienenwege) relevant sein. Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Weg-Randstreifen) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen. Diese akustischen Reize sind für lärmempfindliche Arten ggf. relevant. Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2). |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).
Beim Ausbau von Geh- und Radwegen treten optische Reizauslöser regelmäßig durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind. Betriebsbedingt treten bei Geh- und Radwegen optische Reize z. B. durch Fußgänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde auf, die stärker als die Störwirkung von Fahrzeugen sein können (Garniel et al. 2010: 13). Bei störungssensiblen Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen (vgl. z. B. Gassner et al. 2010) führt dies zu Flucht- und Ausweichverhalten. Besonders problematisch sind hierbei freilaufende Hunde und Nutzer, die die Wege verlassen. Insbesondere auf vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Mili-tärwege, ehemalige Schienenwege) kann dieser Wirkfaktor relevant sein. Ggf. sind Nebenbestimmungen zu Nutzung notwendig (z. B. Betretungsverbot der umliegenden Flächen zur Brutzeit). |
5-3 Licht | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Licht kann beim Ausbau von Geh- und Radwegen als relevanter Wirkfaktor auftreten (v. a. Fahrzeug-/Baustellenbeleuchtung). Des Weiteren ist eine etwaige Beleuchtung der Wege während der Nachtzeiten zu betrachten. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.
Erschütterungen/Vibrationen können beim Ausbau von Geh- und Radwegen temporär auftreten, wenn schwere Maschinen oder spezielle Verfahren eingesetzt werden (bspw. Sprengungen, Verdichtung durch Vibrationswalzen). |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 2 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.
Baubedingte mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter). Im Umfeld von Geh- und Radwegen ist betriebsbedingt mit mechanischen Einwirkungen in Form von Tritt zu rechnen. Dies kann zur Förderung tritttoleranter Arten und Vegetationsverlust führen. Ggf. werden Wege an attraktiven Punkten (z. B. Aussichtspunkte) mit längerer Verweildauer verlassen, v. a. wenn die Kapazität der Rastflächen nicht ausreicht. Insbesondere auf vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Militärwege, ehemalige Schienenwege) kann dies zu relevanten Beeinträchtigungen führen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag.
Im Umfeld von Geh- und Radwegen und besonders Rastflächen ist mit Nährstoffeintrag durch die Nutzer zu rechnen. Auf stark frequentierten Wegen ist mit der Verschärfung der Beeinträchtigung zu rechnen, die ggf. den Bau von Sanitäranlagen notwendig macht. |
6-2 Organische Verbindungen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 1 | Sofern im Rahmen des Winterdienstes nicht kategorisch auf den Einsatz von Salz verzichtet werden kann, können Immissionen durch Streusalz oder Salzsohle betriebsbedingt auftreten. Das Salz wird hierbei durch Altschnee, Spritzwasser, Sprühnebel, Stäube, Oberflächen- und Sicker-/Grundwasser in die Umgebung eingetragen (Brod 1993). |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.
Baubedingt (z. B. Kies-/Schotterausbringung, Steinfräsung) kommt es zu temporären Staubemissionen, die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen (vgl. Plan T 2015). Anlage- und betriebsbedingte Wassererosion der Wege kann zur Beeinträchtigung von Gewässern durch Sediment-/Schwebstoffeintrag führen. Dies tritt vor allem in Gebieten mit stärkerem Relief, bei ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise, teils auch bei wassergebundenen Decken, und insbesondere bei in Gefällerichtung angelegten Wegen auf (Landesamt für Flurneuordnung Baden-Württemberg 2008). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch den Eintrag von sonstigen Stoffen.
Beim Ausbau mit Recycling-Material (z. B. Bauschutt), belastetem Material oder gebietsfremden Material ist eine Beeinträchtigung sensibler Arten/Lebensraumtypen möglich, beispielsweise durch die Veränderung des pH-Wertes. Im Umfeld von Geh- und Radwegen werden von den Nutzern ggf. Abfälle zurückgelassen. Problematisch sind insbesondere Rastflächen und Orte mit längerer Verweildauer und/oder hoher Frequentierung (z. B. Aussichtspunkte, Badestellen) (RMA et al. 2017). Ggf. sind Nebenbestimmungen zur Abfallentsorgung notwendig. |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 |
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Aufgrund ihrer linearen Ausprägung können Geh- und Radwege die Ausbreitung gebietsfremder Arten ggf. fördern. Insbesondere bei vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Militärwege, ehemalige Schienenwege) kann dies zu relevanten Beeinträchtigungen führen. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |