FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst die Herstellung von Lärmschutzwänden und -wällen entlang von Verkehrswegen oder um andere Schallemittenten.

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Fundamente, Wandelemente (z. B. Beton, Glas), Kleintierdurchlässe, Rettungs- und Servicetüren und ihre Zugänge (z. B. Böschungstreppen) und Wartungswege.

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.

Betriebsbedingt ist eine etwaige Unterhaltung der Flächen und Anlagen zu berücksichtigen (siehe dazu ggf. auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung/Versiegelung von Flächen.

Versiegelung findet vor allem im Bereich der Lärmschutzwände und Wege statt (u. a. Zugänge zu Rettungs- und Servicetüren, Wartungswege).

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Materiallagerplätze und Maschinenabstellplätze (s. auch unter Bemerkung).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich des Baufelds und der Zuwegung zurückgeschnitten.

Auch Pflanzungen (z. B. Begrünung der Lärmschutzwälle) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Lärmschutzwände/Wälle (z. B. Vegetationsrückschnitt, Mahd).
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Bodenveränderungen treten u. a. durch Verdichtung beim Befahren des Baufeldes, beim Setzen von Fundamenten und insbesondere bei der Errichtung von Lärmschutzwällen auf.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse2 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Der Bau von Lärmschutzwällen führt zu einer Veränderung des Makroreliefs, die v. a. durch klimatische und hydrologische Veränderungen zu relevanten Beeinträchtigungen führen kann (vgl. Wirkfaktoren 3-3, 3-5, 3-6).
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnissen, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Unter anderem können Lärmschutzwände und -wälle und ihre Gründungen zu einer Umleitung von Grund- oder Oberflächengewässern führen. Außerdem können sich die hydrologischen Verhältnisse am Hangfuß von Lärmschutzwällen durch veränderte Oberflächenabflüsse ändern.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse.

Beim Bau von Lärmschutzwällen aus Recycling-Material (z. B. Erdersatzstoffe, Bauschutt), belastetem Material oder gebietsfremden Material ist eine lokale Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und von grundwasserabhängigen bzw. Gewässer-Lebensraumtypen/Arten möglich.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der Temperaturverhältnisse.

Temperaturveränderung (z. B. durch Verschattung, Belichtung, Veränderung von Kaltluftabflüssen) ist ggf. für angrenzende Lebensraumtypen relevant. Zudem können Temperaturveränderungen relevant für verschiedene Arten sein (v. a. Reptilien, Tagfalter).
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Veränderung klimarelevanter Faktoren.

Auch ohne eine Veränderung der Temperaturverhältnisse (vgl. Wirkfaktor 3-5) kann Verschattung zu einer Veränderung der Artzusammensetzung und zur Meidung von Bereichen führen (z. B. Tagfalter, Reptilien), die ggf. relevant ist.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Baubedingte Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Anlagebedingt treten Individuenverluste bei Vögeln durch Kollision mit transparenten Lärmschutzwänden regelmäßig auf. Vermeidungsmaßnahmen können den Individuenverlust bei Vögeln deutlich reduzieren (vgl. z. B. Schmid et al. 2012).

Die Nutzung von Erosionsschutzmatten mit Kunststoff-Trägernetzen kann zu einem erhöhten Mortalitätsrisiko bei Reptilien (v. a. Schlangen) führen (Laufer & Lenz 2020).

Barrierewirkung für bodengebundene Arten kann durch Lärmschutzwände, -wälle und ihre Gründung entstehen. Die Beeinträchtigung kann durch bauliche Maßnahmen (z. B. Kleintierdurchlässe) vermindert werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Barrierewirkung des Projekts kann sich im Einzelfall auch positiv auf Arten auswirken, wenn hierdurch z. B. das Kollisionsrisiko mit Straßen- oder Schienenverkehr gemindert wird (Leit- und Sperreinrichtung). Hierfür muss das Projekt aber, z. B. im Hinblick auf Fledermäuse oder Vögel, besondere artspezifische Bauanforderungen erfüllen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Unterhaltung der Lärmschutzwände und -wälle (z. B. Mahd, Vegetationsrückschnitt) kann zu Fallenwirkung oder Individuenverlusten führen, die ggf. relevantes Ausmaß haben.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen treten in der Bauphase häufig akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Rammen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Lärmschutzwänden und -wällen kommt es durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege) zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind.

An bereits bestehenden Lärmquellen stellt der Bau von Lärmschutzanlagen in akustischer Hinsicht in der Regel eine Verbesserung dar.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch optische Reize (Sichtbarkeit, ohne Licht).

Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen treten in der Bauphase regelmäßig optische Reize durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Anlagebedingt können Lärmschutzwände und -wälle durch strukturelle Störeffekte zu relevanten Beeinträchtigungen bei Arten des Offenlandes ("Kulissenflüchtern") führen.

Gleichzeitig kann der Bau von Lärmschutzanlagen an bestehenden Anlagen die Störungsintensität durch Bewegung verringern.

Betriebsbedingt treten bei Lärmschutzwänden und -wällen zudem optische Reize durch Unterhaltungsmaßnahmen auf (z. B. Rückschnitt, Mahd), die für störungssensible Arten mit hohen Flucht- und Stördistanzen (vgl. z. B. Gassner et al. 2010) ggf. relevant sind.
5-3 Licht1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Insbesondere bei Lärmschutzwänden, die vom Gleis aus auf stark befahrenen Bahnstrecken erreichtet werden, kann Nachtarbeit mit Beleuchtung über einen längeren Zeitraum notwendig sein.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen/Vibrationen.

Erschütterungen können baubedingt z. B. beim Herstellen von Rammfundamenten oder durch das Befahren mit schweren Maschinen auftreten.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkung.

Mechanische Einwirkungen auf Böden, Bodenfauna und Vegetation durch Trittbelastung resultieren v. a. aus dem Baubetrieb (Befahren mit schweren Fahrzeugen oder regelmäßiges Betreten durch Arbeiter).
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Bei Beachtung der einschlägigen technischen Vorschriften für die Bauausführung kommt es während des Baus i. d. R. nicht zu relevanten Beeinträchtigungen von Boden, Grund- und Oberflächenwasser durch den Eintrag von Öl-, Schmier- und Treibstoffen aus Baufahrzeugen.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe1 Der Neu- und Ausbau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe.

Lärmschutzwälle werden z. T. aus Recycling-Material aus der Müllverbrennung hergestellt (REMEX Mineralstoff GmbH 2020). In diesem Fall ist eine lokale Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und von grundwasserabhängigen bzw. Gewässer-Lebensraumtypen/Arten möglich.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Deposition mit strukturellen Auswirkungen.

Beim Bau von Lärmschutzwällen kann es zu Staubemissionen beim Befahren und Schütten des Materials kommen, die ggf. relevant sind.

Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind.

Anlagebedingt kann es zu Staub und Sedimentdepositionen am Hangfuß von Lärmschutzwällen und in Gewässern kommen, wenn die Befestigung des Walls nicht ausreichend ist (z. B. unvollständige Begrünung).
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.

Die Ausbreitung von gebietsfremden Arten/Genotypen kann durch die Begrünung des Baufelds oder von Lärmschutzwänden und -wällen gefördert werden und ist ggf. relevant. Ab dem 1. Mai 2020 dürfen ohne Genehmigung keine gebietsfremden Arten mehr verwendet werden (BNatSchG § 40 Absatz 4 Stand 2009).
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (Hrsg.) (2016): Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag). Ausgabe 2016, Köln, 76 S.

Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung - Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 480 S.

Greif, S., Zsebok, S., Schmieder, D. & Siemers, B. (2017): Acoustic mirrors as sensory traps for bats. Science 8 (Sept. 2017) 357 (6355): 1045-1047.

Laufer, H. & Lenz, S. (2020): Erosionsschutzmatten - eine Falle für Reptilien. RANA 21: 160-164.

REMEX Mineralstoff GmbH (2020): Lärmschutzwall an der A 44 bei Kassel. Granova - Referenzen.

Schmid, H., Doppler, W., Heynen, D. & Rössler, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach, 57 S.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von