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Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
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Bemerkung: | Der Projekttyp beinhaltet die Neuanlage, Erweiterung und Verlegung von Stillgewässern, z. B. Zierteiche in Parks, Angelteiche für die Freizeitnutzung, Badegewässer oder Gewässer mit Naturschutzzielen. Nicht enthalten sind Fischteiche mit kommerzieller Nutzung, Stauseen, Talsperren, Rückhaltebecken sowie Seen, die bei Kies- oder Kohleabbau entstehen, da sie eigenständige Projekttypen darstellen.
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen neben dem Bau des Gewässerbeckens selbst z. B. Geländeabgrabungen, Aufschüttungen, Spundungen, Dammschüttungen, Sohlabdichtungen und ggf. eine Wasserversorgung. Hinzu kommen ggf. die Errichtung von Badeplätzen, Angelstegen, Fußgängerbrücken, Anlegestellen oder Ähnlichem, die z. T. eigenständige Projekttypen darstellen. Neubauten von Stillgewässern sind häufig Landbaustellen und haben dann deren Wirkfaktoren. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen, Baubetrieb und Baustellenverkehr. Betriebsbedingt sind insbesondere die Unterhaltung und Pflege von Dämmen, Böschungen, Ufern oder Stränden zu berücksichtigen. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.
Durch die Anlage des Stillgewässers selbst und anderen Vorhabensbestandteilen kann es zu landseitigen wie wasserseitigen Flächeninanspruchnahmen kommen. Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. auch unter Bemerkung). |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Im Zuge der Baufeldfreimachung, sprich dem Aushub des Gewässerbeckens, kommt es zur Beseitigung von Boden und Vegetation und damit zur direkten Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Dämme, Ufer), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant. Eine Aufschüttung von Badestrand im Zuge der Erweiterung eines Freizeitgewässers führt zur Vernichtung der natürlichen Ufervegetation und der Laichhabitate, der typische Vegetationstyp der Flachseeufer geht verloren (NLWKN 2010). Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Ggf. werden Vegetationsstrukturen auf Dämmen und Böschungen aus Gründen der Standsicherheit regelmäßig gepflegt. Auch an Badeseen und Angelteichen verlangt die Nutzung regelmäßig Pflege von Ufern oder Stränden. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik.
Wird ein natürliches Gewässer oder ein ehemaliger Fischteich zu einem Gewässer mit intensiverer Nutzung umgewandelt, kann es zu einer Änderung der charakteristischen Dynamik des Gewässers bzw. der Ufer kommen. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.
Bei der Anlage eines Fischteiches/Angelteiches (auch in Kombination mit Fischzuchtanlage) kann dies zur Intensivierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung führen (Fröhlich o. J.). |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 2 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Bei der Anlage von Stillgewässern kommt es im Zuge der Baufreimachung durch z. B. Baggerungen zur Verdichtung, Abschälung und Verschlämmung des Untergrundes sowie zum Totalverlust des gewachsenen Landbodens (Stolz & Riedel 2014). Aufschüttungen von z. B. Badestrand im Sinne der Erweiterung von Badegewässern verändern den Untergrund ebenfalls. Ebenso kann die Freizeitnutzung des Gewässers die Uferstrukturen zerstören. Im Zuge der Baufeldfreimachung kann die Ablagerung des Aushubs lokal natürliche Bodenprozesse, die natürliche Infiltrationsfähigkeit sowie die Nährstoffbindung außer Kraft setzen (Stolz & Riedel 2014). Je nach Lage der Stillgewässers können schützenswerte Archivböden oder Moorflächen verloren gehen (Stolz & Riedel 2014). |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 2 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse.
Durch das Ausbaggern des Gewässerbeckens bzw. das Aufschütten eines Damms kommt es zu Reliefveränderungen. Neben Veränderungen des Bodens und des Untergrundes (vgl. Wirkfaktor 3-1) können auch indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse auftreten (vgl. Wirkfaktor 3-3). |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 2 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse.
Je nach Befüllung des Gewässers (periodische Überflutung von Senken und Mulde mit Aufstauung oder Baggerungen im Bereich von Grundwasserschwankungen) kann es zu Veränderungen im Grundwasserstand kommen. Da solche Gewässer entweder abgedichtet sind oder ihr Wasserspiegel dem des Grundwassers entspricht, bleiben die Wirkungen aber im Allgemeinen lokal. Bei aufgestauten Gewässern, die zum Zwecke des Amphibienschutzes periodisch trockenfallen gelassen werden (Vermeidung von amphibienrelevanten Prädatoren wie Fische), kann es durch den Zu- und Ablauf zur Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse in angeschlossenen Fließgewässern kommen (Pro Natura 2014). |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Bestandteile (s. Bemerkung) gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der Temperaturverhältnisse.
Insbesondere Veränderungen der Wassertiefen oder der Beschattungs-/Belichtungsverhältnisse von Gewässern können veränderte Temperaturverhältnisse im Gewässer zur Folge haben. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung standort- bzw. klimarelevanter Faktoren.
Durch Anlage eines Gewässers kommt es zu Veränderungen in der Luftfeuchtigkeit. Hier zugeordnet sind auch Änderungen an Beschattungs-/Belichtungsverhältnissen aufgrund von morphologischen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Verschattung durch Dämme, Gehölzpflanzungen etc.). |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Veränderungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverluste.
Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei der Oberflächenwasserentnahme hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Bodenabtrag im Gewässerbett, (Gewässer-)Vegetationsbeseitigung) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Veränderungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverluste.
Wenn Stillgewässer in zu geringem Abstand zur Straße gebaut und geeignete Landhabitate für Amphibien fehlen, kann dies im Zuge der Amphibienwanderung im Verkehrstod resultieren (LBV o. J. b, Pro Natura 2014). Auch die fehlende Biotopvernetzung führt ggf. zur Entkräftung der Tiere aufgrund zu langer Wanderdistanzen (Pro Natura 2014). Je nach Ufergestaltung kann die Anlage selbst auch zu Individuenverlusten führen (z. B. fehlende Versteckmöglichkeiten für junge Amphibien, zu steile Ufer, Uferverbauung; NLWKN 2010). |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung sowie Individuenverlust.
Bei Speisung des Stillgewässers durch ein Fließgewässer kann es bei Lage unterhalb der Überschwemmungszone zum Eintrag von Fischen und damit zur Erhöhung der Prädation für Larven (z. B. von Libellen, Amphibien) kommen (LBV o. J. b, Pro Natura 2014). Bei Verwendung von Teichfolie können durch Porosität Risse verursacht werden, die zum Trockenfallen des Gewässers führen. Dabei können in empfindlichen Phasen der Laich oder die Larven vertrocknen und es kann zu Individuenverlusten kommen (MLR o. J., Pro Natura 2014, Stolz & Riedel 2014). Die Gewässerunterhaltung (z. B. Ausbaggern von Schlamm) stellt einen eigenständigen Projekttyp dar. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Bei der Anlage von Gewässern werden ggf. schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, die akustische Reize (Schall) erzeugen. Die Unterhaltung und Grünflächenpflege z. B. auf den Dämmen können ggf. ebenfalls temporäre Lärmbelastungen verursachen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 1 |
Die Anlage bzw. Erneuerung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigung durch Bewegungen bzw. optische Reizauslöser.
Der Einsatz von technischen Geräten (Bewegung, Reflektionen) sowie die Bauausführenden (menschliche Anwesenheit und Aktivität) können im Rahmen des Bauprozesses zu einer Beunruhigung störungsempfindlicher Arten führen. Bei Arbeiten im Gewässer kann es zu optischen Beunruhigungen durch Sedimentaufwirbelungen kommen (ARSU & NWP 2008). |
5-3 Licht | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen bzw. Vibrationen.
Durch die nötige Verdichtung des Bodens werden z. B. Rüttelplatten eingesetzt, die zu Erschütterungen bzw. Vibrationen führen (Scheel & Jentschke 2017). Beim Einbau von Spundwänden, z. B. zur vertikalen Abdichtung, werden ggf. Geräte eingesetzt, die neben akustischen Reizen auch zu Erschütterungen/Vibrationen führen (Pro Natura 2014). Des Weiteren können zur Erstellung von Kleinstgewässern z. B. im Steinbruch durch Stemmhammer Vibrationen ausgelöst werden (Scheel & Jentschke 2017). Auch die Nutzung von schweren Baumaschinen wie Forsttreckern kann zu Vibrationen führen. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.
Bei Bauarbeiten an oder im Gewässer kann es zu mechanischen Einwirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt kommen. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge.
Bei der Anlage von Gewässern können baubedingt Nährstoffeinträge durch Staub- und Sedimenteinträge entstehen (vgl. auch Wirkfaktor 6-6). Sofern das angelegte Gewässer in Verbindung mit natürlichen Gewässern steht, können ggf. Eutrophierungsvorgänge in ihm (z. B. durch den Einfluss landwirtschaftlicher Flächen, Zufütterung in Angelteichen, Auteutrophierung infolge Laubfall, Sedimentaufwirbelung etc.) auch diese Gewässer beeinflussen. Bei der Erweiterung von Stillgewässern kann es zu einem erhöhten Oberflächenabfluss oder Zwischenabfluss landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung des Gewässers und damit verbunden zu Nährstoffeinträgen durch Düngereste kommen, welche zu einer Eutrophierung des Gewässers führen können (LBV o. J. b, NLWKN 2010, Pro Natura 2014, Stolz & Riedel 2014). |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Der Oberflächenabfluss landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung des Gewässers kann zu Einträgen von organischen Verbindungen durch Pestizidreste führen, welche wiederum toxisch für die Gewässerorganismen sein können (LBV o. J. a). Diese Verbindungen können ggf. in verbundene Gewässer weitergeleitet werden. Werden Stillgewässer in Kohlenstoffsenken oder vermoorten Auen anlegt, kann die Entnahme und Ablagerung des Bodens nach mikrobiellem Abbau zur Freisetzung von Kohlenstoffdioxid und Methan führen (Stolz & Riedel 2014). |
6-3 Schwermetalle | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.
Wird der nötige Abstand von 10 m zu landwirtschaftlichen Flächen nicht eingehalten, kann es zu Sedimenteinträgen von Ackerflächen kommen, welche die Verlandung des Gewässers vorantreiben kann und zur Verschlechterung der Lebensbedingungen für am Grund lebende Gewässerorganismen führt. Verwirbelungen der Sedimenteinträge (sog. Treibmudde, z. B. durch Wind, aber auch Freizeitnutzung) führen außerdem zur dauerhaften Trübung des Gewässers und zur evtl. Resuspension von Phosphorverbindungen und damit zur internen Düngung des Sees. Dies wiederum fördert die Eutrophierung (NLWKN 2010). Die Trübung führt außerdem zum Lichtmangel und damit zur Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums, welche allerdings zur Strömungsberuhigung und damit zur Wiederablagerung des Schlammes führen könnten anstatt zur weiteren Erosion und Mobilisierung (Müller o. J.). Baubedingt kann es zu temporären Staubemission kommen, die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen, die ggf. relevant sind (ARSU & NWP 2008). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch endokrin wirkende Stoffe.
Bei Anlage eines Badegewässers kann es durch den Eintrag von Urin durch Badegäste auch zum Eintrag von Wirkstoffen der Anti-Baby-Pille kommen. Die Östrogen-Rückstände können ggf. zu Verweiblichungsphänomenen bei Fischen und Amphibien führen (Rögener 2012). |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge.
Muss das Gewässer künstlich abgedichtet werden, kommen verschiedene Materialien in Betracht. Um bspw. Pionierbedingungen für Laubfrosch, Kreuz- und Geburtshelferkröte zu schaffen, eignet sich Magerbeton. Dieser kann allerdings im frischen Zustand das Wasser alkalisch machen und toxisch auf die Organismen wirken (Pro Natura 2014). Bei kleineren Zierteichen kommt oft PVC-Folie aufgrund der einfachen Handhabung zum Einsatz. Die darin enthaltenen Weichmacher sind allerdings wasserlöslich und verflüchtigen sich im Wasser, was wiederum toxisch auf die Gewässerorganismen wirken kann (Atra-Tr 2013). Beim Ausbaggern verfüllter ehemaliger Kleingewässer kann es zum Freisetzen von Altlasten (Abfall, Bauschutt) kommen (Stolz & Riedel 2014). |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteilen (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung bzw. Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Bei Anlage eines Zierteiches mit Zierfischen, d. h. nicht einheimischen Arten, kann es durch Aussetzen dieser (z. B. in hoher Anzahl oder durch kranke Fische) in natürliche Gewässer zur Verdrängung heimischer Arten kommen. So parasitiert z. B. der Blaubandbärbling Schleien und Karpfen bis hin zu tödlichen Verletzungen (LAVES o. J.). |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 1 |
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteilen (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Ausbreitung von Krankheiten.
Durch die Verbreitung gebietsfremder Arten kann es auch zur Ausbreitung von Krankheiten kommen, die für heimische Arten tödlich enden können. Beispielhaft sind zu nennen die Koi-Herpesvirus-Infektion, die sowohl von Kois als auch Goldfischen übertragen werden kann, sowie die Krebspest, die vom Amerikanischen Flusskrebs übertragen wird und tödlich für den heimischen Edelkrebs endet (Fröhlich o. J., LAVES o. J.). Bei Verbindung des Stillgewässers mit einem Fließgewässer (z. B. durch Zu-/Ablauf) kann sich der Chytridpilz (Batrachochytrium dendrobatidis und B. salamandrivorans) durch befallene Amphibien epidemisch ausbreiten. Liegt die Temperatur im Gewässer durch Speisung mit Grundwasser oder Oberflächenwasser zudem noch niedriger als es bei Regenwasserspeisung der Fall wäre, führt ein geschwächtes Immunsystem der Tiere zum schnelleren Tod (LBV o. J. b, Schmidt & Tobler 2013). |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |