Fachinformationssystem des BfN
Stand: 12. Januar 2023 |
Bemerkung: | Das Spektrum von Anlagen an Gewässern reicht von Stegen für Angler oder Badende über kleine Bootsanleger, Bootswerften, Anleger für touristische Ausflugsschiffe und Boote bis zu kleinen Yachthäfen an Flüssen, Bächen und Seen. Große Hafen- und Kaianlagen, insbesondere für den Güterumschlag, stellen ebenso eigenständige Projekttypen dar, wie die landseitige Erschließung (Gleisanlagen, Straßen) oder die wasserseitige Erschließung (über Flüsse, Kanäle, Meeresbuchten).
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Errichtung von Stegen, Slipanlagen, Hafenbecken, Kaimauern, Spundwänden oder Ähnlichem. Hinzu kommen Veränderungen am Gewässerbett selbst wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen. Vorhabensbestandteile von Werften wie Lagerhallen, Tankanlagen, Sanitäreinrichtungen, Werkstätten gehören ebenfalls dazu. Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Anleger-Projektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Bootsaufkommen bzw. die Anzahl der Liegeplätze. Zu den möglichen betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen gehören zudem auch die regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen, Baubetrieb und Baustellenverkehr. |
Wirkfaktoren | Erläuterungen | |
---|---|---|
1 Direkter Flächenentzug | ||
1-1 Überbauung / Versiegelung | 2 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.
Durch Kaimauern, Piere, Molen, Slipanlagen und andere Anlagen an Land kommt es zu Versiegelungen; Seebrücken und Bootsstege führen hingegen zu Überbauungen im Gewässer. Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. auch unter Bemerkung). |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung | ||
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen | 2 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Durch Uferbefestigungen kommt es zur Beseitigung der vorhandenen Ufervegetation und zur Homogenisierung der Uferstrukturen (Mehl et al. 2005). Aufschüttungen sowie Abgrabungen im Gewässerbett führen zu unmittelbaren Veränderungen der Sedimentstruktur, zur Entfernung der benthischen Besiedlung (z. B. Makrozoobenthos) sowie zu Veränderungen von Habitatstrukturen für Fische. |
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik | 0 |
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
Die Veränderung der charakteristischen hydrodynamischen Verhältnisse wird unter dem Wirkfaktor 3-3 behandelt. |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung.
Im Falle der Errichtung von Stegen o. Ä. kann es kleinräumig zu einer intensivierten Angelnutzung kommen. |
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren | ||
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Beim Bau der Anlagen kann es durch Baggerungen im Gewässerbett zu Veränderungen des Untergrunds und damit der benthischen Bereiche kommen. |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse.
Durch den Bau oder Ausbau von Anlagen an Gewässern kann sowohl der Uferbereich (eigentliches Ufer, Auen, Marschland) als auch die Gewässermorphologie verändert werden (Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen etc.). Dies kann zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben (vgl. Wirkfaktor 3-3). Ufer- und Sohlenverbau führt oft zum Fehlen von Unterständen für Jungfische, z. B. bei Schlammpeitzger und Westgroppe, die sich dann nicht mehr eingraben können (Mehl et al. 2005). |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse.
Spundwände, Kaimauern oder andere Uferbefestigungen können die Verbindung zwischen Grund- und Oberflächenwasser unterbrechen und ggf. zu Veränderungen in der Hydrologie führen. |
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse.
Durch die Verwendung von Beton oder Stahlbeton beim Bau von Stegen, Slipanlagen u. a. kann es zur Alkalisierung des Wassers kommen - vor allem bei zu frischen Beton - und damit zu lokalen Veränderungen des Hydrochemismus (Pro Natura 2014). |
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung standort- oder klimarelevanter Faktoren.
Schwimmende Anlagen (z. B. Ponton) oder Anlagen im Gewässer, die mit Pfählen gestützt werden (z. B. Seebrücke), führen zu Verschattungen unterhalb der Bauwerke. |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust | ||
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglichen Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen und Individuenverluste.
Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei Anlagen an Gewässern hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Bodenabtrag im Flussbett, (Gewässer-)Vegetationsbeseitigung) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, temporäre Spundungen, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen. Durch Baggerarbeiten im Gewässer können hohe Schwebstoffkonzentrationen hervorgerufen werden, die die Migration von Fischen behindern und ggf. zu Schädigungen führen können. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken. |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung und Individuenverluste.
Bei kleinen Yachthäfen und Marinas kann es z. B. in Becken mit Spundwänden oder steilen Ufern zu Fallenwirkungen für Arten kommen, die das Gewässer schwimmend queren oder Ufer und Gewässer nutzen wollen. |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | 1 |
Durch den Betrieb von Anlagen an Gewässern kann es ggf. zu Barriere- oder Fallenwirkungen oder Individuenverlusten kommen.
Direkte Wirkungen gehen ggf. von mit der Anlage verbundenen Aktivitäten (z. B. Angeln) aus. Indirekt können Wirkungen z. B. aus der Kollision mit Booten als Scheuchwirkung aus den mit der Anlage verbundenen Freizeitaktivitäten (Brutverluste von Wasser- bzw. uferbewohnenden Vögeln) oder durch Unterhaltungsmaßnahmen an der Anlage resultieren. |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen | ||
5-1 Akustische Reize (Schall) | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Beim Bau werden sowohl an Land wie auch im Wasser ggf. schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, die zu akustischen Störungen führen können. Die Nutzung der Anlagen durch den Bootsverkehr zu Wasser, für den Bau/Reparatur von Booten sowie das Slippen der Boote kann zu akustischen Reizen führen. Akustische Reize können auch von dem mit der Freizeitnutzung der Anlage verbundenen Publikumsverkehr ausgehen. |
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | 2 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch Bewegung bzw. optischer Reizauslöser.
Dabei handelt es sich einerseits um durch Schiffe/Boote sowie technisches Gerät (Bewegung, Reflektionen), aber auch durch die Nutzung (Bewegung, menschliche Anwesenheit und Aktivität) betriebsbedingt hervorgerufene Störreize. Hinzu kommen zumindest temporär auch baubedingte Störreize (durch Baustellenverkehr und -betrieb). Zu licht- bzw. beleuchtungsbedingten Effekten s. Wirkfaktor 5-3. |
5-3 Licht | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Stege für Tourismusschiffe und kleine Yachthäfen sind meist aus Nutzungs- und/oder Sicherheitsgründen beleuchtet, was zu einer neuen oder erhöhten Einwirkung durch Licht führen kann. Werden die Piere ebenfalls als Freizeitanlagen (z. B. Restaurants) genutzt, kann es auch hier zu Lichtimmissionen kommen. |
5-4 Erschütterungen / Vibrationen | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener mögliche Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Erschütterungen bzw. Vibrationen.
Spundwände werden in den Boden gerüttelt, gerammt oder gepresst, wodurch es zu Erschütterungen im Boden wie im Wasser kommen kann (ähnlich Pfähle, Grönemeyer 2005). Dadurch kommt es im unmittelbaren Umfeld zu Scheuchwirkungen für Fische. |
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch mechanische Einwirkungen.
Die Nutzung der Gewässer durch Angler und Badende (durch die Stege) kann zu Ufervertritt führen und damit zur Tötung von Libellenlarven, ähnliches gilt für die Beladung sowie das Ein- und Ausbooten von Kanus. Das Kanufahren selbst kann aufgrund der direkten Nähe zur Bodenoberflächen durch Schrammen zur Vernichtung von Laichhabitaten, zur Verletzung/Tötung von Insektenlarven sowie zur Aufwirbelung von Sediment führen (Sternberg & Buchwald 2000: 325). Durch schiffserzeugten Wellenschlag kann es zu wiederkehrenden Beschädigungen der Ufervegetation oder der ufernahen Gewässervegetation kommen, wodurch sich die Zusammensetzung ändern kann und Lebensraumtypen direkt beeinflusst werden können. |
6 Stoffliche Einwirkungen | ||
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge.
Durch Anfüttern der Fische im Rahmen des Angelns kann es zu erhöhten Nährstoffeinträgen kommen. Durch den Schiffs-/Bootsverkehr kommt es zu Ausstößen von Stickoxiden (Verbrennung von Schiffsdiesel), die zur Erhöhung der Nährstoffeinträge im Gewässer führen können. |
6-2 Organische Verbindungen | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch organische Verbindungen.
Verschiedene, z. T. flüchtige organische Verbindungen (VOC) finden sich in den Kraftstoffen oder entstehen während der Verbrennungsprozesse. Epoxidharze werden bei Neubau, Reparatur und zur Osmosebehandlung von Booten (Gougeon Brothers 2004) sowie als Korrosionsschutz bei Betonstahl (z. B. für Mole, Zintel et al. 2013) eingesetzt und kommen somit auch mit Wasser in Kontakt. Dabei besteht die Gefahr der potenziellen Verunreinigung des Gewässers. Dabei zählt Epoxidharz auch als potenzieller endokriner Disruptor (vgl. Wirkfaktor 6-8, TF CAU 2003). Bei Lackierarbeiten (z. B. in der Werft) kann es zur Emission von organischen Lösemitteln kommen (MWAG 2004). An Tankanlagen, die sich in Bootswerften befinden können, können Dieselanteile direkt ins Gewässer gelangen oder über Kleckerverluste im Tankstellenbereich über die anschließende Niederschlagseinleitung (MWAG 2004). |
6-3 Schwermetalle | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.
Durch ein erhöhtes Schiffs-/Bootsaufkommen können sich die Emissionen an Schwermetallen, die in den Kraftstoffen vorhanden sind, erhöhen. Die als Anti-Fouling-Mittel (Verhinderung von Aufwuchs von z. B. Muscheln und Seepocken an Schiffsrümpfen) verwendeten Biozide bestehen heutzutage meist aus Kupfer oder Zink, welche beide Schwermetalle sind und mit der Zeit ins Wasser abgegeben werden (UBA 2018). Die frühere Verwendung schwermetallhaltiger Farben (z. B. TBT Tributylzinn) als Antifouling-Anstrich an Schiffsrümpfen hat z. T. zu hohen Zinnbelastungen in Hafenbecken geführt, die durch Sedimentbaggerungen im Zuge des Ausbaus mobilisiert werden können (UBA 2018). |
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe.
Bei der Verbrennung von Schiffsdiesel kommt es zum Ausstoß von Schwefeloxiden und Kohlenstoffmonoxid. |
6-5 Salz | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Depositionen mit strukturellen Auswirkungen.
Baubedingt kann es zu temporären Staubemissionen kommen, die ggf. relevant sind. Bei Bauarbeiten an Gewässern kann es zudem zu Schwebstoff- bzw. Schlammeinträgen, zur Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten, zu Veränderungen der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes oder Sedimentationsprozessen kommen. Betriebsbedingt kann es in einer Werft aufgrund von Lackierungs- bzw. Reparaturarbeiten an Booten zu Austrägen von Stäuben durch Lackieren mittels Sprühvorrichtung, Schweißen und Strahlen kommen (MWAG 2004). |
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
6-8 Endokrin wirkende Stoffe | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch endokrin wirkende Stoffe.
Die in Anti-Fouling-Mittel auf Silikonbasis vorkommenden Silikonöle (Siloxane, z. B. Polydimethylsiloxan) können zu Metaboliten (z. B. Dimethylsilandiol) mit endokrinen Wirkungen abgebaut werden (Nendza 2007). |
6-9 Sonstige Stoffe | 1 |
Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Öle und Fette.
Waschplätze in Werften können durch den Oberflächenabfluss Öle und Fette in das Gewässer eintragen (MWAG 2004). Freie in Anti-Fouling-Mitteln vorhandene Silikonöle (als Weichmacher, Verbesserer der Anti-Haft-Wirkung) sind direkt nicht giftig, sondern adsorbieren an Schwebstoffen. Deshalb stellen marine Sedimente eine Senke für diese dar. Da die Moleküle die Biomembranen nicht passieren können, kommt es nicht zur Bioakkumulation. Bei hohen Silikonölkonzentrationen kann es allerdings zu einem Ölfilm auf dem Sediment kommen. Dieser behindert den Porenwasseraustauch und schafft anoxische Bedingungen, was wiederum Effekte auf das Makrozoobenthos hat. Die Filtrierapparate der Filtrierer werden verklebt, wodurch es zur Abnahme des zooplanktischen Konsums und der Förderung von Phytoplanktonblüten kommt. Licht- und Sauerstoffmangel sind die Folgen, v. a. für Daphnien, Seepockenlarven und Muscheln. Die selten entstehenden Metaboliten hingegen können akkumulieren, weitreichend transportiert werden, sich in der Nahrungskette anreichern und toxische Wirkungen bilden (Nendza 2007). Bei der Lackierung von Booten werden meist Lacke auf der Basis von Polyurethanen oder Epoxidharzen verwendet (Weißenberger 2010). Werden die Boote gestrahlt, kann es zur Emission von Lackstäuben kommen (MWAG 2004). |
7 Strahlung | ||
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | ||
8-1 Management gebietsheimischer Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen | 0 | Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
9 Sonstiges | ||
9-1 Sonstiges | 0 | Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigem Bearbeitungsstand nicht vor. |
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |