FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz

Wirkfaktoren des Projekttyps

10 Leitungen >> Energiefreileitungen - Mittelspannung

Bemerkung: Der Projekttyp umfasst insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Freileitungen der Mittelspannungsebene (3-30 kV).

Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen vorrangig die Mastfundamente, die Masten selber und die Leiterseile sowie ggf. Umspannwerke und Transformatorenstationen (z. T. eigene Projekttypen).

Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen i. d. R. die Anlage von Zuwegungen, Baufeldern, Baueinrichtungsflächen, Seilzugtrassen, Materiallagerplätzen, Maschinenabstellplätzen sowie der Baustellenbetrieb (Einsatz von Baumaschinen und Baustellenverkehr).

Der Betrieb von Energiefreileitungen ist mit der Erzeugung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder verbunden. Außerdem sind Wartungs-/Unterhaltungsarbeiten erforderlich. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen zählen v. a. optische und akustische Störwirkungen sowie ggf. Individuenverluste (Stromtod).

Wirkfaktoren
Relevanz
Erläuterungen
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es regelmäßig zur Überbauung/Versiegelung von Fläche.

Durch den Bau von Energiefreileitungen kommt es an den Maststandorten, an Umspanneinrichtungen und im Bereich von Transformatoren-Stationen zu Überbauung/Versiegelung. Hinzu kommt die Versiegelung im Bereich des Mastfußes sowie eine Unterflurversiegelung durch die Mastfundamente (Bernotat et al. 2018: 13f.).

Weitere Überbauung/Versiegelung kann aufgrund der Anlage von dauerhaften Zuwegungen notwendig sein.

Während der Bauphase kann es zu weiteren (temporären) Überbauungen, bspw. durch die Anlage temporärer Zufahrten oder Baustellenflächen, sowie weiterer baubedingter Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) kommen (Bernotat et al. 2018: 13f.).
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es regelmäßig zu Veränderungen der Vegetations- und Biotopstruktur.

Durch den Bau von Energiefreileitungen wird die Vegetation im Bereich des Mastfußes dauerhaft verändert bzw. zerstört. Je nach Fundamentart (Punkt- oder Flach-Fundament) kommt es zu einer Veränderung des Unterbaus im Bereich des Mastes. Des Weiteren findet in den Mastfußbereichen z. B. keine landwirtschaftliche Nutzung mehr statt.

Bei der Errichtung von Umspannwerken und Transformatorenstationen kommt es zu flächigen Veränderungen von Vegetationsstrukturen, wodurch auch Lebensräume verloren gehen können.

Unter und im direkten Umfeld der Leitung wird ein Schutzstreifen eingerichtet. In diesem Schutzstreifen gelten Nutzungsbeschränkungen für bauliche und forstliche Nutzungen. Diese führen dazu, dass bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Die Breite des Schutzstreifens ist abhängig von der Mastform (Höhe und Breite der Traverse) sowie dem Abstand der Masten zueinander. Durch die Trassierung von Freileitungen in Wäldern und die damit einhergehende Entnahme oder Einkürzung hochwüchsiger Bäume oder sonstiger hochwüchsiger Vegetation findet in der Regel eine starke Veränderung der Vegetations- bzw. Biotopstrukturen statt. Je nach Trassenbreite und -länge wird das bisherige Waldbinnenklima in ein Waldrandklima oder gar Offenlandklima verändert. Aufgrund des aus sicherheitstechnischen Gründen notwendigen Gehölzeinschlags im Bereich der Schneisen kommt es zur Förderung von Pionier- und ausschlagfähigen Gehölzen oder Ruderalvegetation. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer Etablierung von Neophyten (ggf. invasiver Arten) kommen.

Während der Bauphase kann es zu weiteren (temporären) Überbauungen, bspw. durch die Anlage temporärer Zufahrten oder Baustellenflächen, sowie weiterer baubedingter Vorhabenbestandteile (s. unter Bemerkung) kommen (Bernotat et al. 2018: 13f.).

Eine direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen kann zu einem Verlust von Lebensstätten wildlebender Arten führen (bspw. Verlust von Fledermausquartieren in Bäumen oder Verlust von Nistplätzen gehölzbewohnender Vogelarten, Verlust von Laichgewässern oder Überwinterungsstätten von Amphibien) (Bernotat et al. 2018: 13f.).
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik1 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kann es zu Verlust oder Veränderungen der charakteristischen Dynamik kommen.

Durch die Errichtung von Energiefreileitungen kommt es im Bereich der Mastfüße sowie in Waldbereichen auch im Bereich der Trasse zu einer Nutzungsänderung (vgl. auch Wirkfaktor 2-1). Damit kann sich auch die bisherige Standortdynamik verändern.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung1 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es in der Regel nicht zu einer Intensivierung der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung.

Durch die notwendige Freihaltung der Leitungstrasse werden allerdings manche Bereiche als sog. "Weihnachtsbaumkulturen" mit relativ kurzen Umtriebszeiten und entsprechendem Düngemittel- und Pestizideinsatz genutzt, bei denen es sich im Vergleich zu einem vorherigen Waldstandort um eine intensivierte Nutzung der Fläche handelt.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Auf veränderte Nutzungen wird unter den Wirkfaktoren 2-1 bzw. 2-3 eingegangen.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es durch die Herstellung der Mastfundamente zu Veränderungen von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen durch Aushub, Zwischenlagerung und Wiedereinbau des Bodens (Runge et al. 2012: 91).

Während der Bauphase kann es durch den Einsatz schwerer Baufahrzeuge oder Maschinen zu irreversiblen Bodenverdichtungen und damit einhergehenden Veränderungen der Bodenmorphologie kommen.

Bei der Errichtung von Freileitungsmasten in z. B. Feuchtgebieten oder Mooren können Bauwasserhaltungen zur Herstellung der Fundamente notwendig sein, die zu einer lokalen Grundwasserabsenkung führen. Hierdurch können - zumindest kurzfristig - Veränderungen des Bodengefüges entstehen bzw. Mineralisationsprozesse eingeleitet werden, die zu Degeneration und Sackung des Moorkörpers führen können (Runge et al. 2012: 105).
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse1 Beim Bau von Energiefreileitungstrassen kann eine lokale Absenkung des Grundwasserspiegels in Folge der Bauwasserhaltung zur Errichtung der Fundamente zeitweilig eintreten (Runge et al. 2012: 109). Problematisch ist diese vor allem im Bereich grundwasserabhängiger Ökosysteme (bspw. Moore).

Im Bereich der Mastfundamente kann es punktuell zu Veränderungen der Deckschicht und des Grundwasserleiters kommen.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)1 Ist eine Bauwasserhaltung im Bereich potenziell sulfatsaurer Böden notwendig, besteht das Risiko einer extremen Versauerung sowie der Freisetzung von Schwermetallen (Heumann et al. 2018: 1f.). Sulfatsaure Böden sind insbesondere in den Marschen, Mooren und Watten der Küstengebiete anzutreffen. Sie weisen einen hohen Gehalt an säurebildenden Schwefelverbindungen (v. a. Eisensulfide in Form von Pyrit - FeS2) auf. Durch die Entwässerung kommt der Boden mit Sauerstoff in Kontakt. Hierdurch wird der Pyrit oxidiert und erhebliche Mengen an Säure und Sulfat freigesetzt. In Folge der einsetzenden Versauerung steigt zudem die Aluminium- und Schwermetallverfügbarkeit. Die Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse betrifft sowohl das Grundwasser als auch das Oberflächenwasser, sofern ein Abschlag des Prozesswassers in naheliegende Vorfluter erfolgt.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse1 Beim Bau von Energiefreileitungstrassen können ggf. Veränderungen der Temperaturverhältnisse relevant sein.

Bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten oder anderen vormals geschlossenen Gehölzbeständen ist eine Schneise notwendig, da im Schutzstreifen der Leitung eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Die Breite des Schutzstreifens ist abhängig von Mastform (Höhe und Breite der Traversen) sowie dem Abstand der Masten zueinander.

Je nach Trassenbreite und -länge wird das bisherige Waldbinnenklima in ein Waldrandklima oder Offenlandklima mit erhöhter Sonneneinstrahlung verändert. Dies führt letztlich auch zu veränderten Temperaturverhältnissen (Runge et al. 2012: 79).
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren1 Beim Bau von Energiefreileitungstrassen können ggf. Veränderungen anderer standort-/klimarelevanter Faktoren relevant sein.

Bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten oder anderen vormals geschlossenen Gehölzbeständen ist eine Schneise notwendig, da im Schutzstreifen der Leitung eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Die Breite des Schutzstreifens ist abhängig von Mastform (Höhe und Breite der Traversen) sowie dem Abstand der Masten zueinander.

Je nach Trassenbreite und -länge wird aus dem bisherigen Waldbinnenklima ein Waldrandklima oder Offenlandklima mit stark veränderten mikroklimatischen Verhältnissen (Runge et al. 2012: 79).
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 Während des Baus von Energiefreileitungen kann es durch die Baugruben für die Masten und die Umspannwerke und Transformatoren u. ä. technische Einrichtungen zu einer Fallenwirkung für bodengebundene Arten (z. B. Amphibien, Kleinsäuger etc.) kommen (Bernotat et al. 2018: 15).

Individuenverluste können regelmäßig auch im Rahmen der Trassierung und Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen etc.) oder durch Baustellen- und Baustraßenverkehr auftreten.

Ebenso sind im Rahmen der Bauabwicklung Fallenwirkungen für Insekten durch nächtliche Beleuchtungen möglich.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es regelmäßig zu anlagebedingten Barriere- und Fallenwirkungen.

Durch die von Leiterseilen von Freileitungen ausgelöste anlagebedingte Barrierewirkung sind vor allem Vögel betroffen, die die Leitungen nicht oder zu spät wahrnehmen und mit diesen kollidieren. Die Kollisionsgefährdung ist artspezifisch verschieden und wird durch ungünstige Witterungsbedingungen wie z. B. Nebel, Regen, Schneefall oder starken Wind zusätzlich beeinflusst (Bernotat et al. 2018: 14).

Die bei Hochspannungsleitungen besonders kritischen Erdseile kommen bei Mittelspannungsleitungen i. d. R. nicht vor.

Indirekt kann es durch Freileitungen - insbesondere bei Offenlandarten - zu einem höheren Prädatorendruck kommen, da einige Greifvogelarten und Rabenvögel (Krähen) die Masten gezielt als Ansitz nutzen.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität1 An den Freileitungstrassen kann es zu betriebsbedingter Mortalität durch Stromtod insbesondere bei Großvögeln kommen. Dies gilt für bestehende Mittelspannungstrassen, soweit diese keine Schutzvorrichtungen an sog. Stützisolatoren im Bereich der Masten aufweisen und generell an Schaltmasten (vgl. u. a. Bernotat & Dierschke 2021).

Nach § 41 BNatSchG sind zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. Beim Neubau von Trassen müssen zur Konfliktreduzierung an Masten z. B. sog. Hängeisolatoren zur Anwendung kommen, um eine entsprechende Betriebsgenehmigung zu erhalten.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es in der Bauphase aufgrund der Bautätigkeit sowie in der Betriebsphase durch Wartungsarbeiten (z. B. Entfernung und Neuauftrag von Mastanstrichen) regelmäßig zu akustischen Reizen.

Ebenso sind akustische Reize in der Betriebsphase aufgrund von Koronarentladungen an der Leiterseiloberfläche möglich. Diese können durch einen hohen Anteil von Aerosolen und hohe Luftfeuchtigkeit verstärkt werden.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)2 Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es in der Bauphase aufgrund der Bautätigkeit sowie in der Betriebsphase durch Wartungsarbeiten regelmäßig zu optischen Reizen.

Durch den Bau von Freileitungen kommt es zudem zur Schaffung von Vertikalstrukturen und der - zumindest "optischen" - Zerschneidung der Landschaft. Gegenüber der durch die Vertikalstrukturen verursachte Kulissenwirkungen sind vor allem Vogelarten des Offenlandes empfindlich (Bernotat et al. 2018: 15). Durch diese Störwirkung sowie durch erhöhte Prädationsrisiken kann es zur Meidung trassennaher Bereiche kommen, so dass es indirekt auch zu einer dauerhaften Entwertung bzw. dem Verlust von Vogellebensräumen kommen kann.
5-3 Licht1 Im Zuge des Bauprozesses, v. a. aber an Umspannwerken und Transformatorenstationen, können künstliche Beleuchtungseinrichtungen eingesetzt werden, die zu Lichtemissionen führen.

Hierdurch ausgelöste Fallenwirkungen für Insekten durch nächtliche Beleuchtungen sind unter dem Wirkfaktor 4-1 beschrieben.
5-4 Erschütterungen / Vibrationen1 Während der Bauphase von Energiefreileitungen kann es im Bereich der Mastfundamente durch Baufahrzeuge und ggf. notwendige Bodenverdichtungen zu Erschütterungen kommen.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)1 Während der Bauphase kann es durch Baufahrzeuge und Personen zu mechanischen Einwirkungen in Form von Trittbelastungen kommen. Ebenso sind in der Betriebsphase mechanische Einwirkungen aufgrund von Revisionsarbeiten möglich.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-2 Organische Verbindungen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-3 Schwermetalle0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Aufgrund der verwendeten bleihaltigen Anstriche für die Leitungsmasten ist es in der Vergangenheit bei der Erneuerung von Mastanstrichen durch Schleifstäube und Farbpartikel zu Schwermetallbelastungen der angrenzenden Böden gekommen. Diese Stoffe sind weiterhin im Boden angereichert. Allerdings enthalten die in jüngster Zeit verwendeten Mastanstriche kein Blei mehr. Es könnten sich allerdings andere umwelttoxische Stoffe in den verwendeten Farben befinden. Zum Schutz der Umwelt sind entsprechende Einhausungen bei heutigen Sanierungen als notwendig zu erachten.

Auf die Freisetzung von Schwermetallen durch die Freilegung potenziell sulfatsaurer Böden wird unter dem Wirkfaktor 3-4 eingegangen.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe0 In gewissem Umfang treten Schadstoffemissionen durch den Baustellenverkehr auf.

Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor, sofern die üblichen technischen Standards eingehalten werden.
6-5 Salz0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)1 Je nach Bodenart, Witterung und Art des Bodenaushubs kann es während der Bauphase von Freileitungen zu Bildung von Stäuben und/oder Einträgen in Gewässer kommen. Letzteres sollte durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert werden.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Stoffe liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
7 Strahlung
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder1 Beim Betrieb von Energiefreileitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder auf, die als Wirkfaktor ggf. relevant sein können.

Die Stärke und die Verteilung der elektrischen und magnetischen Felder im Umfeld einer Energiefreileitung sind im Wesentlichen von der Spannung, der Stromstärke sowie der Anzahl und Anordnung der Leiterseile abhängig (Hofmann et al. 2012: 229).

Die elektrischen und magnetischen Felder sind im Nahbereich der Anlagen sehr stark, fallen allerdings mit zunehmender Entfernung stark ab.

Für das magnetische Feld ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. Anhang 1 der 26. BImSchV ein Grenzwert von 100 µT (Mikrotesla) in Bezug auf Orte, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, ausgewiesen. Für das elektrische Feld ist ein Grenzwert von 5 kV/m einzuhalten.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten1 Beim Betrieb von Energiefreileitungen kann das Management gebietsheimischer Arten als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten oder anderen vormals geschlossenen Gehölzbeständen ist eine Schneise notwendig, da im Schutzstreifen der Leitung eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Daraus resultiert die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle des Bewuchses und einer bedarfsweisen Einkürzung oder Entnahme hochwüchsiger Vegetation.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten1 Beim Betrieb von Energiefreileitungen kann die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten als Wirkfaktor ggf. relevant sein.

Bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten oder anderen vormals geschlossenen Gehölzbeständen ist eine Schneise notwendig, da im Schutzstreifen der Leitung eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Aufgrund des Gehölzeinschlags im Bereich der Schneisen kommt es zur Förderung von Pionier- und ausschlagfähigen Gehölzen oder Ruderalvegetation. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer Etablierung von Neophyten (ggf. invasiver Arten) kommen.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen0 Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges0 Hinweise auf eine Relevanz sonstiger Wirkfaktoren liegen nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Leitfäden / Literatur zu diesem Projekttyp

Bernotat, D. & Dierschke, V. (2021b): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen. Teil II.1: Arbeitshilfe zur Bewertung der Kollisionsgefährdung von Vögeln an Freileitungen - 4. Fassung, Stand 31.08.2021 94 S.

Bernotat, D., Rogahn, S., Rickert, C., Follner, K. & Schönhofer, C. (2018): BfN-Arbeitshilfe zur arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung bei Freileitungsvorhaben. BfN-Skripten 512, 200 S.

Haas, D. & Nipkow, M. (2005): Vorsicht: Stromschlag! Empfehlungen zum Vogelschutz an Energiefreileitungen. NABU-Broschüre, 24 S.

Haas, D. & Schürenberg, B. (2008): Stromtod von Vögeln. Grundlagen und Standards zum Vogelschutz an Freileitungen. Ökologie der Vögel 26, Sonderband, 303 S.

Haas, D., Nipkow, M., Fiedler, G., Schneider, R., Haas, W. & Schürenberg, B. (2003): Vogelschutz an Freileitungen. Tödliche Risiken für Vögel und was dagegen zu tun ist: ein internationales Kompendium. NABU - Naturschutzbund Deutschland e. V.

Heumann, S., Gehrt, E., & Gröger-Trampe, J. (2018): Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten: Entstehung, Vorerkundung und Auswertungskarten. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Geofakten 24, 17 S.

Hofmann, L., Mohrmann, M. & Rathke, C. (2012): BMU-Studie "Ökologische Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen". Bericht der Arbeitsgruppe Technik/Ökonomie. Cuvillier Verlag, Göttingen.

Niedersächsischer Landkreistag (Hrsg.) (2011): Hochspannungsleitungen und Naturschutz. Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung beim Bau von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen und Erdkabeln. 42 S.

Prinsen, H. A. M., Boere, G. C., Pires, N. & Smallie, J. J. (2011): Review of the conflict between migratory birds and electricity power grids in the African-Eurasian region. CMS Technical Series No. XX, AEWA Technical Series No. XX, Bonn, Germany, 115 S.

Runge, K., Baum, S., Meister, P. & Rottgardt, E. (2012): Umweltauswirkungen unterschiedlicher Netzkomponenten. Gutachten im Auftrag der Bundesnetzagentur, Oecos GmbH.

Relevanz des Wirkfaktors

0 (i. d. R.) nicht relevant
1gegebenenfalls relevant
2regelmäßig relevant

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von