FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung der für den artspezifischen Brutvogellebensraum typischen Vegetations- oder Biotopstrukturen kann in Abhängigkeit von der Eingriffsdimension zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.

In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.

Direkte Veränderungen von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen erlangen insbesondere dann besondere Relevanz, wenn sie die Brutplätze bzw. -reviere oder deren direktes Umfeld bzw. Hauptnahrungshabitate betreffen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2002
Seite(n):

74
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Berndt, R. K., Koop, B. & Struwe-Juhl, B.
'Für den Weißstorch als optisch orientierten Schreitjäger sind Vegetationshöhe und -struktur von entscheidender Bedeutung für die Auswahl des Nahrungshabitats (Struwe & Thomsen 1991, Thomsen & Struwe 1994).'
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2002
Seite(n):

229
Qualifizierung der Quelle:
A
1.03 Dziewiaty, K.
Inmitten der Ppripyatniederung (Weißrussland) brüten hunderte von Weißstörchen auf alten Eichen und nutzen ausgedehnte Schilfbestände, Seggensümpfe und großräumige Überschwemmungsflächen als Nahrungshabitate neben einer Vielzahl von kleinen Seen, Altarmen, Sanddünen und Weidendickichten. Das Beispiel zeigt, das der Weißstorch nicht auf Grünlandnutzung durch den Menschen angewiesen ist, wenn eine natürliche Aue zur Verfügung steht.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1988
Seite(n):

31f.
Qualifizierung der Quelle:
A
1.04 Creutz, G.
Der Autor beschreibt Struktur und Zusammensetzung des bevorzugten Lebensraumes des Weißstorches als offenes Gelände mit niederigem Pflanzenbewuchs, z. B. Gras oder Riedland oder extensiv bewirtschaftete bzw. brachliegende Flächen, auch wenn diese von kleinen Baumgruppen oder Feldgehölzen durchsetzt sind. Hohe Vegetation der Mähwiesen behindert die Nahrungssuche.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1988
Seite(n):

165ff.
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Schneider, M.
Grünland, möglichst Weideflächen, in ortsnähe und damit im Nahbereich (1 km) der Nester sichern hohe Dichte und Bruterfolg des Weißstorches in den überschwemmungsgeprägten Save-Auen (Kroatien).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.06 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Umwandlung von Grünland in Ackernutzungen werden als wesentlicher Faktor für den Rückgang des Weißstorches angegeben (Heckenroth 1978, Berndt et al. 2002, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2003, Hötker 2004, LANU SH 2009).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1990b
Seite(n):

172
Qualifizierung der Quelle:
A
1.07 Berndt, R. K.
Der Weißstorchbrutbestand konzentriert sich im Schleswig-Holstein in offenen Wiesenlandschaften.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Vegetations-/ Biotopstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).

In der Regel ist eine mehrjährige bzw. dauerhafte Beseitigung und Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen der betroffenen Bruthabitate einem dauerhaften Habitatverlust gleichzusetzen. Einjährig (Brut-/Rastzyklus) begrenzte Auswirkungen können unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, wenn sich die betroffenen Vegetations- und Biotopstrukturen kurzfristig regenerieren können bzw. wiederherzustellen sind sowie die funktionsbezogene Flächendimension orientiert am Konventionsvorschlag als gering eingeschätzt wird.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
In Mitteleuropa sind heute dynamische Prozesse (z. B. Sukzessionsdynamik, Nutzungsdynamik) im Rahmen von land-, wasser- oder forstwirtschaftlichen Nutzungen (oder auch in Abbaugebieten und auf Truppenübungsplätzen) anthropogen oder ganz überwiegend anthropogen beeinflusst (s. 'Vertiefende Ausführungen' unter 'Wirkfaktoren'; s. a. Wirkfaktoren 2-3 und 2-5). Wenn die charakteristische Dynamik auf hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnissen beruht (z. B. bei aquatischen und semiaquatischen Lebensräume z. B. der Fließgewässer oder Küsten), wird sie i. d. R. unter Wirkfaktor 3-3 dargestellt.

Die Veränderung bzw. Reduzierung der habitattypischen Dynamik kann für auf diesen Lebensraum spezialisierte Arten zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen führen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Empfindlichkeiten ergeben sich für die Art v. a. durch Veränderungen bzw. Einschränkungen hydrodynamischer Verhältnisse (s. Wirkfaktor 3-3), aber auch durch Sukzessions- und Nutzungsdynamik, die unter den Wirkfaktoren 2-3 bis 2-5 beschrieben und zusammengefasst werden.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) Habitatverluste/-verschlechterungen bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen bzw. die Lebensraumqualitäten einschränkenden Veränderung der charakteristischen Dynamik eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung der charakteristischen Dynamik und andererseits aus der Intensität und Dimension ihrer Veränderung.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die seit den 1960er Jahren stark zunehmenden Einflüsse der Intensivierung von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung auf die Zusammensetzung und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften sind insgesamt gut untersucht und wurden bereits frühzeitig dokumentiert (z. B. Bezzel 1982). Für die Vogelgemeinschaft des genutzten Offenlandes und der waldfreien Moore ist nach Analysen von Stickroth (zit. in Günther et al. 2005:123f.) die fortlaufende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung die Hauptgefährdungsursache. Für die Vogelartengemeinschaft der Wälder weist die auf ökologische Gruppen bezogene Auswertung die Intensivierung der Forstwirtschaft (vor der Freizeitnutzung) als den bedeutsamsten Ursachen-Komplex aus.

Unter dem Wirkfaktor 2-3 werden v. a. Empfindlichkeiten gegenüber direkten Einwirkungen von Nutzungsintensivierungen auf Vogelindividuen und deren Bruterfolg sowie auf Struktur und Qualität der nutzungsabhängigen Vogellebensräume beschrieben. Mit den spezifischen Folgewirkungen von Nährstoffeintrag und Eutrophierung im Zuge von Produktionssteigerungen befasst sich Wirkfaktor 6-1. Der mit Nutzungsintensivierungen zunehmende Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen auf Vögel wird unter Wirkfaktor 8-3 behandelt. Weitere Aspekte, häufig der Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung vorausgehender Flurbereinigungen, Meliorationen und Eingriffe in den Wasserhaushalt einer Landschaft, werden auch unter den Wirkfaktoren 2-1, 3-1 bis 3-3 thematisiert.

Die nachfolgenden Datensätze sind - sofern für die Art relevant - nach den jeweiligen Nutzungen Landwirtschaft (A), Forstwirtschaft (B), Fischerei (C) sowie Obst- und Weinbau (D) sortiert.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
A: Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung

Landwirtschaftlich genutzte Kultur- und Produktionslandschaften werden von Artengemeinschaften besiedelt, die sich aus verschiedenartigen natürlichen z. T. benachbarten Lebensräumen rekrutieren. Da z. B. im Grünland gleichzeitig Strukturen verschiedener natürlicher Biotope enthalten sein können, treffen sich hier Vogelarten, die in Ursprungslebensräumen häufig voneinander isoliert waren. Gegenüber natürlichen Verhältnissen ergeben sich unter anthropogenem Einfluss wesentliche Unterschiede, v. a. hinsichtlich des Bruterfolges und der Selektionsfaktoren. Abundanz und Dominanz dieser Vogelgemeinschaften werden somit kultur- bzw. nutzungsbedingt stärker von der Art und Intensität der Nutzung bestimmt als von natürlichen Einflüssen (Witt 1988:1f.).

Bei der Analyse bzw. Prognose von Folgewirkungen der Nutzungsintensivierung ist zu beachten, dass es bei der Besiedlung von Kulturlandschaftsformen Bereiche "erforderlicher" und "tolerierter" Intensität der Bewirtschaftung gibt (Witt 1988:1f.). Nach Beintema (1986) ermöglichen und begrenzen verschiedene Intensitätsniveaus die Ausbreitung einzelner Arten. Empfindlichkeiten ergeben sich entsprechend den artspezifischen Toleranzen und den Anteilen nutzungsabhängiger/-geprägter Habitate. Vielfach ist die Nachbarschaft zu natürlichen nur randlich genutzten Lebensräumen (Ufer, Sümpfe, Küstenbiotope, Moore) bzw. deren funktionaler Verbund z. B. von Schlupf- und Aufwuchslebensräumen von bestands- und bruterfolgsichernder Bedeutung.

Intensivierungen landwirtschaftlicher Grünland- und Ackernutzung sind oft erst möglich, wenn nutzungseinschränkende Standorteinflüsse, z. B. durch Überschwemmungen, hohe Wasserstände von Moor- und Marschböden, aber auch Trockenheit von (Sand-) Böden, weitgehend reduziert oder ausgeschlossen worden sind (Standortnivellierung). Auf Bestand und Bruterfolg der Vogelarten haben dann veränderte Bewirtschaftungsmethoden, wie z. B. Silagewirtschaft und Portionierung im Grünland mit frühen Mahdterminen und verkürzten Nutzungsintervallen, Beregnung oder Verrieselung, Anpassung von Schlaggrößen und Erschließungen für großflächig synchrone Bewirtschaftung, zunehmend einschränkenden Einfluss auf Artenzahl, Siedlungsdichte und Reproduktion der Brutvogelgemeinschaft. Durch unmittelbare Beseitigung von Nestern und nichtflüggen Jungvögeln haben Nutzungsintensivierungen direkten Einfluss auf die Reproduktionsrate lebensraumtypischer Vogelarten (z. B. Beintema 1986, Witt 1986, Kooiker 1990, Schoppenhorst 1996, Melter & Südbeck 2004, Britschgi 2006).

Schließlich werden mit der Nutzungsintensivierung Bedingungen geschaffen, die die Empfindlichkeit der Populationsdynamik typischer Vogelarten in Agrarlandschaften gegenüber Einflüssen von Prädatoren deutlich erhöhen (Evans 2004). Über diese Sekundär- und Randeffekte wird der Niedergang der Vogelgemeinschaften verstärkt bzw. beschleunigt. Wahrscheinlich ist zusätzlich v. a. bei zahlreichen bodenbrütenden Vogelarten aufgrund der Abhängigkeit von Klimafaktoren in der Folge des neuzeitlichen Klimawandels von einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Nutzungseinflüssen auszugehen (Schröder & Schikore 2004:92, Sybertz 2020).

Untersuchungen zur Auswirkung von Bewirtschaftungseinflüssen auf das Nahrungsangebot z. B. von Wiesenvögeln im Feuchtgrünland sind z. T. widersprüchlich. Für abweichende Ergebnisse ist wahrscheinlich die jeweilige Ausgangssituation der Untersuchungsfläche hinsichtlich Nutzungsintensität, Bodentyp bzw. Zusammensetzung der Bodenmakrofauna ausschlaggebend. Nutzungsintensivierung hat nach Junker et al. (2004) einen entscheidenden Einfluss auf die jahreszeitliche Entwicklung der Biomasse von Bodentieren. Zusammenfassende Analysen und Bewertungen der wesentlichen Einflussfaktoren von bodenbrütenden Offenlandarten liegen u. a. von Kuschert (1983) und Flade (1994) vor.
Intensivierungen der Landbewirtschaftung haben dazu geführt, dass die Situation der Feldvögel im Verlauf einer langjährigen und weiterhin anhaltenden Entwicklung von starken Bestands- und Arealrückgängen bestimmt wird (Flade & Schwarz 2013, Hötker et al. 2014, Gerlach et al. 2019). Neben erhöhtem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie effektiveren Anbau- und Erntemethoden ergeben sich mittelbar Strukturverluste durch Beseitigung von essenziellen Landschaftselementen aus Schlagvergrößerung sowie Einengung der Fruchtfolge begleitet vom Rückgang der Anteile des Dauergrünlands, von Sommergetreide und Leguminosen-Anbaufläche (Krüger & Nipkow 2015, Joest et al. 2016).

Heute schließen Vogelgemeinschaften landwirtschaftlicher Flächen in Europa mehr schutzbedürftige Arten ein als jeder andere Hauptlebensraum (Tucker & Evans 1997). Nutzungsintensivierungen und -änderungen stellen deshalb ein hohes Gefährdungspotenzial für den Erhaltungsstatus zahlreicher Vogelarten dar. Immer noch verschärft sich die Gefährdungssituation durch die Förderung nachwachsender Rohstoffe. Auswirkungen zunehmender Biomassenutzung auf die Artenvielfalt und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften beschreiben z. B. Lübcke (1990), Spalik (2006), Dziewiaty & Bernardy (2007), Koop (2007) und Ammermann (2008).

Differenzierte Ausführungen zur Beeinträchtigung von Vögeln durch landwirtschaftliche Maßnahmen, eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele sowie Hinweise für die Planung und Schutzmaßnahmen finden sich z. B. bei:

Epple (1987:1325ff.), Hölzinger (1987:80ff.), Litzbarski et al. (1988), Moes (1992), Wegener (1998), Schifferli et al. (1999), Flade et al. (2003), Hötker (2004), Wilson et al. (2005), Koop (2013), Joest (2018), Busch et al. (2020);

zur spezifischen Situation von Wiesenlimikolen und Brutvogellebensräumen im Grünland:
Witt (1986), Witt (1988), Beintema et al. (1997), Nehls et al. (2001), Holsten (2003), Schröder & Schikore (2004), Südbeck & Krüger (2004), Reiter et al. (2004), Behrens et al. (2007), Hötker (2007), Eugster (2012), Osterveld (2014), Weiß (2016).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Intensivierung der Landnutzung wirkt sich über die Verminderung des Nahrungsangebotes (u. a. Regenwürmer, Mäuse, Amphibien, größere Insekten) negativ auf die Bestände des Weißstorchs aus (Dziewiaty 2009:65, Schulz 1988 zit. in Bossche 2002:10). Bestandsrückgang und unzureichender Reproduktionserfolg werden von zahlreichen Autoren auf die Intensivierung der Grünlandnutzung bzw. Modernisierung der Landwirtschaft zurückgeführt (Creutz 1988:32, Dziewiaty 2009:6, Kosicki 2006:170, Schneider 1988:168, Tryjanowski 2006:7, Hötker 2004:14). Dazu zählen auch die Aufgabe alter Nutzungsformen in der Landwirtschaft sowie die Ausräumung der Landschaft (Hölzinger 1987:1312f.).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Bestandsrückgang und unzureichender Reproduktionserfolg werden von zahlreichen Autoren ganz wesentlich auf die Intensivierung der Grünlandnutzung bzw. Modernisierung der Landwirtschaft zurückgeführt (Creutz 1988:32, Schneider 1988:168, Hötker 2004:14).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2001
Seite(n):

64
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Johst, K., Brandl, R. & Pfeifer, R.
Die Autoren benutzten ein räumliches Modell, um den Einfluss verschiedener Landnutzungsmuster auf den Bruterfolg des Weißstorches zu simulieren. Dabei kam heraus, dass gestaffeltes Mähen im Vergleich zu synchronisiertem Mähen den Bruterfolg erhöht.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2000
Seite(n):

19
Qualifizierung der Quelle:
A
1.06 Jedicke, E.
Intensivierungen und Technisierungen der Landwirtschaft (Verbauung/Zerstückelung von Freiflächen, Umwandlung von Grün- in Ackerland, Beseitigung von Strukturen und hoher Einsatz von Agrochemikalien) sind bedeutsame Gründe für den Rückgang des Weißstorches in den Brutgebieten (Bauer & Berthold 1997).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feldversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art und deren Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativ wirkenden Nutzungsintensivierung bzw. -änderung in einem (Teil-)Habitat überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Nutzungsintensivierung bzw. -änderung.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83f.).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

2006
Seite(n):

37
Qualifizierung der Quelle:
A
5.02 Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg
Nutzungsintensivierung (z. B. Erhöhung der Düngergaben, Erhöhung der Schnitthäufigkeit, Vorverlegung der Mahdzeitpunkte, Erhöhung der Besatzdichte mit Weidevieh, Verdichtung der Vegetation durch Düngung und Walzen) können erhebliche Beeinträächtigungen darstellen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Relevanz dieses Wirkfaktors bezieht sich im Wesentlichen auf die nutzungs- bzw. pflegeabhängigen offenen und halboffenen Vogellebensräume landwirtschaftlicher Flächen unterschiedlicher Nutzungsintensitäten (Marschen, Feuchtgrünland, Feldflur, Obst- und Weinkulturen) sowie auf Trocken- und Halbtrockenrasen (der Mittelgebirge), kontinentale Steppenrasen und offene bis halboffene Sandheiden, die zumindest auf Teilflächen durch Mahd, Beweidung oder Pflegeschnitt gehölzfrei gehalten werden.

Die typischen Habitatstrukturen unterliegen in halboffenen nutzungs- oder pflegeabhängigen Vogellebensräumen und auch in den meisten offenen Ausprägungen in kurzen Zeiträumen der Nutzungs-/Pflegeaufgabe, -unterbrechung keinen sukzessionsbedingten Veränderungen, die zu nennenswerten Beeinträchtigungen der Arten führen könnten. Die Wiederaufnahme der charakteristischen Nutzung muss jedoch gesichert sein.

Empfindlichkeiten gegenüber kurzzeitiger Aufgabe von Nutzung oder Pflege bis zu ca. (2-) 3 Jahren ergeben sich u. U. in Vogellebensräumen, die durch großflächige Offenheit und Kurzrasigkeit geprägt sind wie z. B. Marsch- und Feuchtgrünlandgebiete. Insbesondere auf den gut mit Nährstoffen versorgten Marsch- und Niedermoorböden können sich in diesen Lebensräumen innerhalb einer Vegetationsperiode ohne Nutzung starke Streuauflagen entwickeln, die im Folgejahr eine Besiedlung von bodenbrütenden Offenlandarten (v. a. Wiesenlimikolen) auf den betroffenen Flächen einschränken oder sogar ausschließen.

Konsequenzen können dann - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs oder zeitlich begrenzter Bestandsrückgang lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1997
Seite(n):

17
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Ryslavy, T.
Der Autor zitiert Untersuchungen von Wamser (1996), wonach auch hochwüchsige Grünlandbrachen vom Weißstorch noch zur Nahrungssuche aufgesucht werden, sofern sie einen lückigen Deckungsgrad von 60 bis 80 % und eine Vegetationshöhe von max. 20 bis 25 cm nicht überschreiten.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Habitatstrukturen von nutzungsabhängigen Vogellebensräumen unterliegen bei länger andauernden Unterbrechungen habitatprägender Nutzung / Pflege von mehr als 3 Jahren in Abhängigkeit der Geschlossenheit der Vegetationsbedeckung zunehmend sukzessionsbedingten Veränderungen. Innerhalb relativ kurzer Zeit (3-5 Jahre) können Vogelarten offener Lebensraumtypen ausfallen, die mehr oder weniger offene Böden bzw. kurzrasige Vegetation für die Nahrungssuche benötigen oder gegenüber Sichtverstellung und Kammerung der Landschaft empfindlich sind. Zusammensetzung und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften verändern sich über den weiteren Verlauf der Sukzession über halboffene Vorwaldstadien zu standorttypischen Waldgesellschaften.

Die verschiedenen Sukzessionsstadien unterscheiden sich auch in der Besiedlung durch Bodenarthropoden und damit in Zusammensetzung und Dichte der Nahrungstiere von Vögeln. Während frühe Stadien v. a. von licht- und wärmeliebenden Arten und Artengemeinschaften in z. T. hoher Dichte besiedelt sind, nehmen mit zunehmender Strauchbedeckung Arten- und Individuendichten von Laufkäfern, Spinnen und Heuschrecken ab (Rotter 2006). Mit dem Verbuschungsgrad bilden sich jeweils eigene Lebensgemeinschaften, zu denen auch typische Vogelarten gehören, die dieses Nahrungsangebot nutzen.

Die geringsten Empfindlichkeiten gegenüber längerfristigen Nutzungsunterbrechungen bestehen in halboffenen Vogellebensräumen. Durch Zurücksetzen der Sukzession mit Wiederaufnahme der (lebensraumtypischen) Nutzung oder Pflegemaßnahme sind hier projektbedingte Veränderungen von Vogellebensräumen in Abhängigkeit der zeitlichen und räumlichen Dimension möglicherweise reversibel. Die längerfristige Erhaltung von typischen Lebensraumqualitäten kann u. U. durch periodische/episodische Unterbrechungen bzw. das Zurücksetzen der Sukzession gewährleistet werden.

Bodenbrütende Offenlandarten sind gegenüber länger andauernder Aufgabe oder Unterbrechung von Nutzung und Pflege oder vollständiger Aufgabe der Nutzung besonders empfindlich. In den als Grünland genutzten Offenlandgebieten werden entsprechend dem Nutzungsinteresse der Bewirtschafter i. d. R. alle Flächen gemäht oder beweidet. Bei Aufgabe der Nutzung entstehen Vegetationsbestände, die entsprechend ihrem Flächenanteil direkte Verluste von Brutmöglichkeiten v. a. für Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe darstellen. Diese Flächen bieten zudem ggf. Besiedlungsmöglichkeiten und Deckung für Prädatoren. In Abhängigkeit der Lage dieser Flächen können sich durch arttypisches Verhalten zur Prädationsminderung über Barrierewirkungen weitere Lebensraumverluste für diese Arten ergeben (zu Barrierewirkungen durch strukturelle optische Reize s. Wirkfaktor 5-2). Mit Andauer und räumlicher Ausdehnung ungenutzter Bereiche von Offenlandlebensräumen nehmen jedoch artspezifisch unterschiedlich die beschriebenen Empfindlichkeiten zu, so z. B. bei der Uferschnepfe früher als bei der Bekassine.

Über die Aspekte der Nutzungsaufgabe auf landwirtschaftlichen Anbau- und Nutzungsflächen hinaus ergeben sich bei bestimmten Arten Empfindlichkeiten auch für militärische Übungsplätze und im Bereich des Bodenabbaus (vgl. Wirkfaktor 3-1).

Durch kontinuierlich fortschreitenden Bodenabbau erneuerte Strukturen wie Steilwände, Abbrüche u. ä. werden von zahlreichen z. T. seltenen und gefährdeten Vogelarten als Sekundärlebensraum besiedelt. Großräumiger Tagebaubetrieb, der in Teilflächen über Jahre ruht, bietet ungestörte vegetationsfreie, -arme Brutplätze. So entstehen z. B. in offengelassenen wechselfeuchten Frästorfflächen Schlupflebensräume für Goldregenpfeifer und Alpenstrandläufer. Aufgrund der standortbedingt nur langsam einsetzenden und fortschreitenden Sukzession gehen diese Brutmöglichkeiten erst nach langjähriger Nutzungsaufgabe verloren.

Auf militärischen Übungsplätzen schaffen und erneuern v. a. Feuer und mechanische Bodeneinwirkungen durch den Fahrbetrieb immer wieder Offenbodenpartien und hohe Grenzliniendichten und damit spezifische Habitatstrukturen z. B. für das Birkhuhn (Wübbenhorst & Prüter 2007:89). Aufgrund veränderter militärischer Anforderungen kann sich der Übungsbetrieb verringern oder ganz aufgegeben werden, so dass die typischen Habitatqualitäten verloren gehen.

Konsequenzen der andauernden Aufgabe habitatprägender Nutzungen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Populationen sein.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

380f.
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Tryjanowski, P., Jerzak, L. & Radkiewicz, J.
In Polen wurde der Einfluss der Landwirtschaft auf die Bestandsentwicklung der Weißstörche untersucht. Die Anzahl der Brutpaare stand in einem signifikanten Zusammenhang mit der Bewirtschaftung: Während die Brutpaarzahlen bei weiter bestehender Tierhaltung stiegen, sanken sie in Gebieten, in denen die Tierhaltung aufgegeben wurde. Allerdings weisen die Autoren in der Diskussion darauf hin, dass die Bestandszahlen schon vor Beginn der Nutzungsaufgabe negativ waren und der potentielle Einfluss der Landwirtschaft weitere Untersuchungen erfordert, um eine sichere Aussage zu machen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1999
Seite(n):

339f.
Qualifizierung der Quelle:
A
1.03 Tortosa, F. S. & Villafuerte, R.
Das Eintragen von frischem Dung von Weidetieren verbessert das Mikroklima im Nest für Weißstörche im frühen Nestlingsalter, solange diese noch nicht endotherm sind. Rückgang und Aufgabe der Beweidung kann sich somit indirekt auf den Bruterfolg von Weißstörchen auswirken.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer mittel- bis längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feldversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jedem längerfristigen Ausfall habitatprägender Nutzung oder Pflege mit negativen Veränderungen in einem (Teil-) Habitat im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Habitatstrukturen und -funktionen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
A 031 Weißstorch (Ciconia ciconia)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

2006
Seite(n):

37
Qualifizierung der Quelle:
A
5.02 Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg
Nutzungsänderungen (z. B. Umbruch, Melioration von feuchten Senken, Aufforstung) stellen erhebliche Beeinträchtigungen dar.

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von