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Fachinformationssystem des BfN zur
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Stand: 12. Januar 2023 |
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A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
1.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Die Beseitigung oder Veränderung der für den artspezifischen Brutvogellebensraum typischen Vegetations- oder Biotopstrukturen kann in Abhängigkeit von der Eingriffsdimension zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.
In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.
Direkte Veränderungen von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen erlangen insbesondere dann besondere Relevanz, wenn sie die Brutplätze bzw. -reviere oder deren direktes Umfeld bzw. Hauptnahrungshabitate betreffen.
Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
1.02 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
In naturnahen Ufer- und Verlandungsgesellschaften brütet die Rohrweihe vorzugsweise in Phragmitesröhrichten und nutzt die mehr oder weniger landwirtschaftlich geprägte offene Niederung und deren Gewässersystem als Nahrungshabitat. Empfindlichkeiten ergeben sich hier in erster Linie durch Schilfmahd oder Sukzession zu Feuchtwäldern. Schilfmahd schränkt v. a. das Angebot geeigneter Bruthabitate in der Knickschicht des Altschilfs ein.
Die Qualität der Nahrungshabitate wird in Abhängigkeit der Flächenanteile auch von der landwirtschaftlichen Nutzung geprägt (s. Wirkfaktor 2-3 bis 2-5). Brutvorkommen in Agrarökosytemen mit Nistplätzen in Raps oder Wintergetreide unterliegen nahezu ausschließlich nutzungsbedingten Einflüssen.
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
1997 |
Seite(n):
42ff.
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.03 |
Dijkstra, C. & Zijlstra, M. |
Verdichtungen der Vegetation durch Sukzession oder Aufforstungen führen zu einem geringeren Bestand von Feldmäusen, der Hauptnahung von Rohrweihen in landwirtschaftlich geprägten Lebensräumen. Außerdem nimmt auch der Bestand der Füchse mit zunehmender Sukzession zu. Füchse treten zum einen als Konkurrenten im Beutefang, zum anderen als Prädatoren auf.
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
2005 |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.04 |
Bohlen, M. & Burdorf, K. |
Die Autoren bewerten für Niedersachsen folgenden Aspekt als Gefährdungsursache für die Rohrweihe: Intensive und großflächige Schilfnutzung.
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
2007 |
Seite(n):
117
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.05 |
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) |
Die Autoren bewerten für Nordrhein-Westfalen folgenden Aspekt als Gefährdungsursache für die Rohrweihe: Verlust oder Entwertung von geeigneten Nahrungsflächen (z. B. Feuchtgrünland, Saumstrukturen, Brachen).
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
2007 |
Seite(n):
117
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.06 |
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) |
Die Autoren bewerten für Nordrhein-Westfalen folgenden Aspekt als Gefährdungsursache für die Rohrweihe: Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v. a. durch Straßenbau, Gewerbegebiete, Bodenabbau, Stromleitungen, Windenergieanlagen).
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
3.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.
Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.
Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.
Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
4.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.
Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 081 |
Rohrweihe
(Circus aeruginosus) |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
5.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Vegetations-/ Biotopstrukturen.
Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.
Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).
In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
In der Regel ist eine mehrjährige bzw. dauerhafte Beseitigung und Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen der betroffenen Bruthabitate einem dauerhaften Habitatverlust gleichzusetzen. Einjährig (Brut-/Rastzyklus) begrenzte Auswirkungen können unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, wenn sich die betroffenen Vegetations- und Biotopstrukturen kurzfristig regenerieren können bzw. wiederherzustellen sind sowie die funktionsbezogene Flächendimension orientiert am Konventionsvorschlag als gering eingeschätzt wird.
Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von FFH-VP-Info