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Fachinformationssystem des BfN zur
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Stand: 12. Januar 2023 |
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A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
1.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Überbauung / Versiegelung führt grundsätzlich zum vollständigen und i. d. R. dauerhaften Verlust der Lebensraumfunktionen der betreffenden Flächen und ihrer Eignung als (Teil-) Habitat der Vogelart (s. 'Vertiefende Ausführungen' unter 'Wirkfaktoren').
Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von (Teil-)Habitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
1.02 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Die Überbauung oder Versiegelung offener Flächen kann zu einem Rückgang von Großinsekten führen, die dem Neuntöter als Nahrung dienen. So können z. B. auch Sandwege ein wichtiges Nahrungshabitat für den Neuntöter darstellen. Viele Autoren sehen in der Zerstörung des Lebensraumes die stärkste Gefährdungsursache für den Neuntöter (z. B. Landschaftsverbrauch durch Siedlungserweiterung, Versiegelung, Bau von Verkehrswegen und Verbauung bzw. veränderte Bauweise (z. B. Hölzinger 1987b:1308f., Hölzinger & Hölzinger 1987:107, Bauer & Berthold 1996a:432).
Nach Hölzinger (1987a:41) kommt es regelmäßig zu hohen Brutverlusten, wenn in ausreichender Entfernung keine kurzrasigen oder vegetationsfreien Flächen (z. B. unbefestigte Wege) zur Verfügung stehen. Vor allem bei Schlechtwetter, wenn Flugjagd nicht möglich ist, stellt die Jagd am Boden die Hauptkomponente der Nahrungssuche dar und unterstreicht dadurch die Bedeutung vegetationsfreier oder kurzrasiger Areale (Donnerbaum & Wichmann 2003:5).
Nach Hölzinger (1987c:7) hat die Asphaltierung von Wegen zum Rückgang des Neuntöters beigetragen.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
1987 |
Seite(n):
41
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.03 |
Göpfert, M. |
Zur Brutzeit benötigen Neuntöter kurzrasige oder vegetationsfreie Flächen, um nach Nahrung für die Jungtiere zu jagen. Auch unbefestigte Wege spielen dabei eine Rolle.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
2005 |
Seite(n):
265
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
1.04 |
Bezzel, E., Geiersberger, I., Lossow, G. von & Pfeifer, R. (Bearb.) |
Der Neuntöter ist abhängig von Großinsekten. Flächenversiegelung kann über den Rückgang von Nahrungstieren wirken.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
2. Regenerationsfähigkeit
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
2.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Die Regenerationsfähigkeit ist nur unter der Voraussetzung der vollständigen Wiederherstellung der notwendigen strukturellen, standörtlichen und funktionalen Habitatbedingungen (z. B. Bodenparameter, Struktur, Flächengröße) sowie einer hohen Wahrscheinlichkeit der Wiederbesiedlung gegeben. Dabei sind auch die artspezifischen Mindesthabitatgrößen und ggf. die räumlich-funktionale Verbindung zu bestehenden (Teil-) Populationen zu beachten. Unter Berücksichtigung der insgesamt geringen Bestandszahlen und der hohen Gefährdung vieler Arten ist für eine erfolgreiche Regeneration ggf. auch eine vorhandene Population in räumlicher Nähe Voraussetzung.
Die zeitliche Dimension der Regenerationsfähigkeit ist bei der Beurteilung zu beachten. In bestimmten Fällen können derzeit (noch) nicht geeignete Flächen in kürzeren als den z. B. bei Riecken et al. (2006) für entsprechende Lebensraumtypen angenommenen Regelzeiträumen als Habitat entwickelt werden.
In der Regel sind natürliche (z. B. Naturwälder, Moore, dynamische Fluss-/Küstenlandschaften) und kulturhistorisch über lange Zeiträume gewachsene Biotoptypen (z. B. Hutewälder, Streuwiesen) nach tiefgreifenden Standortveränderungen (Wirkfaktoren 3-1 und 3-3) und Intensivierungen der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungen (s. Wirkfaktor 2-3), aber auch nach länger andauernder Aufgabe prägender Nutzung (s. Wirkfaktor 2-5) als Brutvogellebensräume nur schwer bzw. kaum regenerierbar.
Im Falle einer projektbedingten Barrierewirkung (s. Wirkfaktorgruppe 4) kann diese streng genommen nur durch Vermeidungsmaßnahmen reduziert oder durch die Wiederherstellung oder Neuschaffung entsprechender räumlich-funktionaler Verbindungen zwischen den betroffenen Teilhabitaten an anderer Stelle kompensiert werden.
Eine etwaige projektbedingt erhöhte Mortalität kann nur durch Vermeidungsmaßnahmen reduziert oder durch Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf Populationsebene aufgefangen bzw. kompensiert werden.
Im Falle stofflicher Belastung (s. Wirkfaktorgruppe 6) als Ursache eines Bestandsrückgangs oder -verlustes ist neben der Beseitigung der Belastungsquelle ggf. auch die Sanierung erforderlich.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
2. Regenerationsfähigkeit
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Jahr:
2007 |
Seite(n):
301f.
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
2.02 |
Birrer, S., Spiess, M., Herzog, F., Jenny, M., Kohli, L. & Lugrin, B. |
Die Autoren geben für den Neuntöter eine schnelle Besiedlung von neu angelegten Hecken an (Plomberg, Schweiz), die zunächst stabil ist, dann aber nach Alterung der Hecken rückläufig ist (Abnahme in alten, nicht gepflegten Hecken). Eine Verdopplung der Dichte wurde in neu angelegten, niedrigen Hecken festgestellt, die regelmäßig gepflegt wurden und Randstreifen besaßen (Widen, Schweiz).
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
2. Regenerationsfähigkeit
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
2.03 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Ältere Neuntöter-Männchen weisen eine hohe Reviertreue auf, während Neuntöter-Weibchen signifikant weniger ortstreu sind (Jakober & Stauber 1987b:120ff.). Jakober & Stauber (1980:292) gehen davon aus, dass kleinregionale Einflüsse durch die Umsiedlung des Großteils der einjährigen Vögel ausgeglichen werden. Sind nach Biotopverlusten keine Ausgleichsräume vorhanden, muss zwangsläufig ein Bestandrückgang eintreten. Die Wiederbesiedlung unbewohnter Räume ist aufgrund der hohen Dispersionsrate der einjährigen Rückkehrer dann möglich, wenn diese die für die Art notwendigen Habitatmerkmale aufweisen. Damit kann die Art auf Biotopverbesserungsmaßnahmen relativ schnell reagieren (Jakober & Stauber 1987:129). Bei Jakober & Stauber (1987a:123) wird eine nachgewiesene Distanz einer Umsiedung von 200 km angegeben.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
2. Regenerationsfähigkeit
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Jahr:
1987b |
Seite(n):
42
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Qualifizierung
der Quelle:
A |
2.04 |
Jakober, H. & Stauber, W. |
Aufforstungen von Brachen oder Kahlschlägen können im Verbund mit geeigneten Nahrungshabitaten kurzfristig vom Neuntöter besiedelt werden. Langfristig wird aber der Lebensraum des Neuntöters bereits nach ca. 10 Jahren durch den einsetzenden Hochwuchs vernichtet.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
2. Regenerationsfähigkeit
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
2.05 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Nach Jakober & Stauber (1980b, zit. in Hölzinger 1987b:1180) haben Räume mit dichter Besiedlung des Neuntöters für das weitflächige Vorkommen entscheidende Bedeutung. Isolierte Einzelvorkommen oder Verbreitungsinseln weniger Paare hingegen reichen für eine dauerhafte Bestandssicherung nicht aus. Auch Donnerbaum & Wichmann (2003:10f.) registrierten ein Verschwinden von Einzelrevieren durch zunehmende Fragmentierung. Als Grund führen die Autoren große Schwankungen an, denen die Einzelvorkommen über die Jahre hinweg unterliegen und sie damit stark gefährden.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
3. Prognosemethoden
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
3.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt beanspruchten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-) Habitaten.
Dabei sind die unterschiedlichen Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Bei der Beurteilung sind zum einen die absoluten Habitatverluste (m²) und zum anderen die relativen Habitatverluste (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln. Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.
Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
4. Relevanzschwelle
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
4.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jedem Flächenentzug in einem (Teil-)Habitat im Gebiet, unabhängig vom insgesamt zu erwartenden Umfang, überschritten.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Literaturangaben als Orientierungswerte für Flächenansprüche und Mobilität (z. B. zu Aktionsräumen, Reviergrößen, Nestabständen, Dichten etc.) sind - soweit für die Art nach aktuellem Auswertungsstand verfügbar - separat unter 'Raumbedarf und Aktionsräume von Arten' zusammengestellt.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
5. Erheblichkeitsschwelle
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
5.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Von Lambrecht & Trautner (2007) wurden basierend auf Lambrecht et al. (2004) Fachkonventionen entwickelt, die einer einheitlicheren und nachvollziehbaren Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im jeweiligen Einzelfall dienen. Nach den Fachkonventionen ist die direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahrenden oder zu entwickelnden (Teil-)Habitats der Art innerhalb des Gebiets im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung.
Dies berücksichtigt u. a., dass Ausweichmöglichkeiten bei Habitatverlusten i. d. R. dadurch stark eingeschränkt sind, dass gerade bei spezialisierten Arten das Vorhandensein günstiger bzw. geeigneter Lebensräume ohnehin schon bestandslimitierend wirkt oder ein Wechsel in benachbarte Gebiete aufgrund intraspezifischer oder interspezifischer Konkurrenzverhältnisse nicht erfolgreich möglich ist.
Ein Habitatverlust kann im Rahmen der Fachkonventionen jedoch im Einzelfall auch als nicht erheblich eingestuft werden, wenn verschiedene qualitativ-funktionale, quantitativ absolute und relative sowie kumulative Aspekte gemeinsam erfüllt sind und alle Wirkfaktoren berücksichtigt werden.
Hierbei werden ggf. essentielle / obligate Teilhabitate von fakultativen Teilhabiten unterschieden. Im Hinblick auf die quantitative Dimension basiert die Fachkonvention darauf, dass bei Tieren mit großen Aktionsräumen auch größere Habitatverluste noch tolerierbar sein können als bei Tieren mit kleinen Aktionsräumen. Zudem wird jeder gebietsbezogene Einzelfall u. a. dahingehend berücksichtigt, dass bei sehr großen Gebietsbeständen einer Art neben dem Grund-Orientierungswert noch höhere Orientierungswerte für ggf. noch tolerable Verluste angegeben werden.
Die in den Fachkonventionen vorgeschlagenen Schwellenwerte für eine quantitative 'Nicht-Erheblichkeit' sind fachliche Orientierungswerte. Diese wie auch die Fachkonventionen überhaupt sollen und können die Einzelfallbeurteilung und einen entsprechenden fachlichen Begründungszusammenhang nicht ersetzten, sondern sie sollen hierfür eine objektive Orientierung und Hilfestellung bieten.
Die Fachkonventionen stellen den bislang differenziertesten wissenschaftlichen und zugleich einzigen lebensraumtyp- und artspezifischen Methodenansatz zur Bestimmung der Erheblichkeit entsprechender Beeinträchtigungen dar. Sie sind daher für ihren Anwendungsbereich als Stand von Wissenschaft und Praxis anzusehen.
Die Fachkonventionen wurden inzwischen vielfach in FFH-Verträglichkeitsprüfungen in der Praxis angewandt, von der LANA wohlwollend zur Kenntnis genommen (14.09.2007), in Leitfäden empfohlen und in der Rechtsprechung u. a. des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z. B. BVerwG v. 12.03.2008, Az. 9 A 3.06, u.a. Rn. 125; BVerwG v. 09.07.2008, Az. 9 A 14.07, u.a. Rn. 64; BVerwG v. 13.05.2009, Az. 9 A 73.07, u.a. Rn. 50; Niedersächsisches OVG v. 10.11.2008, Az. 7 KS 1/05, S. 26f.; Bay. VGH v. 30.09.2009, Az. 8 A 05.40050, Rn. 61ff.; Bay. VG Regensburg v. 22.02.2010, Az.: RO 2 K 08.491, S. 44ff.; VG Dresden v. 30.10.2008, Az. 3 K 923/04, S. 68f.). Auch in der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG, z. B. zur A 33 (BVerwG, Urt. v. 6.11.2012, Az. 9 A 17.11, Rn. 46 f.) oder zur A 49 (BVerwG, Urt. v. 23.04.2014, Az. 9 A 25.12, z. B. Rn. 66) werden die Fachkonventionen explizit auch für den Bereich der Tierarten grundsätzlich bestätigt.
Im Einzelfall kann darüber hinaus ein direkter Flächenentzug auch außerhalb des Schutzgebietes erheblich sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 338 |
Neuntöter
(Lanius collurio) |
1 Direkter Flächenentzug |
Relevanz des Wirkfaktors: |
3 |
1-1 Überbauung / Versiegelung
5. Erheblichkeitsschwelle
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
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Qualifizierung
der Quelle:
E |
5.02 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Fachkonventionsvorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug in Habitaten der in Europäischen Vogelschutzgebieten zu schützenden Vogelarten:
Grundannahme:
Die direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines (Teil-)Habitats einer Art nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 VRL, das in einem Europäischen Vogelschutzgebiet nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, ist im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung.
Abweichung von der Grundannahme:
Im Einzelfall kann die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt werden:
A: Qualitativ-funktionale Besonderheiten
Die in Anspruch genommene Fläche ist kein für die Art essenzieller bzw. obligater Bestandteil des Habitats. D. h. es sind keine Habitatteile betroffen, die für die Tiere von zentraler Bedeutung sind, da sie z. B. an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ
oder quantitativ nur unzureichend oder deutlich schlechter vorhanden sind; und
B: Orientierungswert 'quantitativ-absoluter Flächenverlust'
Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme überschreitet nicht die für die jeweilige Art dargestellten Orientierungswerte, soweit diese für das betroffene Teilhabitat anwendbar sind (1). Für den Neuntöter liegen die Orientierungswerte für Habitatverluste bei 400 qm (wenn relativer Verlust ?1 %, siehe Kriterium C), bei 2.000 qm (wenn im Schutzgebiet mehr als 50 Reviere bzw. Paare vorkommen) beziehungsweise bei 4.000 qm (wenn im Schutzgebiet mehr als 100 Reviere bzw. Paare vorkommen); und
C: Ergänzender Orientierungswert 'quantitativ-relativer Flächenverlust' (1 %-Kriterium)
Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme ist nicht größer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraums bzw. Habitates der Art im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet (2); und
D: Kumulation 'Flächenentzug durch andere Pläne/Projekte'
Auch nach Einbeziehung etwaiger Flächenverluste durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte werden die Orientierungswerte (B und C) nicht überschritten; und
E: Kumulation mit 'anderen Wirkfaktoren'
Auch durch andere Wirkfaktoren des Projekts oder Plans (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht.
(1): Der Neuntöter wurde hierbei von Lambrecht & Trautner (2007:56ff.) der Habitatkonstellation 6a zugeordnet. Diese umfasst Arten mit wenigen räumlich eng verknüpften Teilhabitaten und relativ geringem individuellem Aktionsradius während der Brutzeit (geringer Reviergröße). Bekanntes Beispiel hierfür ist der Neuntöter als Hecken- bzw. Gebüschbrüter, der für die Nahrungssuche insektenreiche Flächen des Offenlandes im Umfeld seines Brutplatzes benötigt.
In den meisten Fällen ist das Brutplatzangebot limitierter als das der Nahrungshabitate, zudem sind die für eine Brut geeigneten Flächen dann auch absolut von geringerer Größe als die Nahrungsflächen. In einem solchen Fall ist die Anwendung der Orientierungswerte i. d. R. nur für die Nahrungsflächen möglich.
Sind dagegen in einem gebüschreichen Magerrasenkomplex nicht die Brutplätze, sondern eher die Nahrungshabitate die bestandslimitierende Größe, wären Beeinträchtigungen unter diesen Verhältnissen zu beurteilen und der Verlust einer einzelnen Kurzhecke in oben genannter Größenordnung sowohl unterhalb des Grund-Orientierungswertes liegend wie auch funktional als ggf. unerheblich einzustufen.
(2): Diese Formulierung bedeutet, dass dort, wo dies fachlich geboten ist, als Bezugsmaßstab auch ein räumlich-funktional getrenntes Teilgebiet eines Natura 2000-Gebietes herangezogen werden sollte. Dies kann z. B. dort erforderlich sein, wo sich das gemeldete Gebiet aus mehreren räumlich und funktional nicht zusammenhängenden Teilgebieten zusammensetzt. Auch kann z. B. bei einem großen Fluss-Natura 2000-Gebiet eine Unterscheidung zwischen Ober-, Mittel- und Unterlauf aus fachlichen Gründen ebenso geboten sein, wie andererseits z. B. die zusammenschauende Betrachtung eines Gewässerabschnitts, der lediglich aufgrund seiner Lage in mehreren benachbarten Bundesländern als jeweils eigenständige Natura 2000-Gebiete gemeldet wurde.
Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von FFH-VP-Info