A 023 |
Nachtreiher
(Nycticorax nycticorax) |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Relevanz des Wirkfaktors: |
1 |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
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Jahr:
o. J. |
Seite(n):
|
Qualifizierung
der Quelle:
E |
1.01 |
BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) |
Veränderungen von morphologischen Verhältnissen spezifischer Vogellebensräume wirken oft indirekt oder im Kontext mit anderen Faktoren wie z. B. Veränderungen des Bodens (s. Wirkfaktor 3-1). Häufig sind aber auch (Teil-)Habitate durch Veränderungen morphologischer Strukturen wie Flussufer oder Felsformationen unmittelbar betroffen.
Das Planieren von reliefreichem Gelände oder das Verfüllen von Kleingewässern in Flussauen führt häufig zum Verlust typischer Strukturen und Teilhabitate. In alten Kulturlandschaften wie z. B. den Beetstrukturen der Küsten- und Flussmarschen können durch großflächige Planierung und Verfüllung Vogellebensräume v. a. bodenbrütender Arten umfassend beeinträchtigt oder entwertet werden.
Begradigungen und Grundräumungen von Fließgewässern haben dauerhaft bzw. für mehrere Jahre den Verlust von Strukturen und Strukturdiversität zur Folge. Damit verringert sich durch eingeschränkte oder fehlende Besiedlungsmöglichkeiten direkt die Arten- und Individuendichte der benthischen und limnischen Besiedlung und damit die Nahrungsmenge lebensraumtypischer Vogelarten. Darüber hinaus können wasserbauliche Eingriffe in Uferstrukturen artspezifische Brutmöglichkeiten z. B. für höhlengrabende und brütende Arten wie Eisvogel, Uferschwalbe oder Bienenfresser beseitigen.
Einschneidende Geländeveränderungen werden in großem Umfang bei Rebflurbereinigungen durchgeführt (Hölzinger 1987e:586ff.). Im Zuge der Neugestaltung wird häufig die vormalige Strukturdiversität z. B. in Form von Trockenmauern, Lesesteinwällen oder Hohlwegen beseitigt und die naturbedingte Geländemorphologie für den Einsatz von Erntemaschinen nivelliert. Oft wird auch noch das neu angelegte Wegenetz mit versiegelnden Aufbau und Oberflächen angelegt. Beeinträchtigungen von Vogellebensräumen ergeben sich z. B. direkt durch Habitatverluste und indirekt z. B. durch Veränderungen des Mikroklimas.
Eingriffe in Felsstrukturen, z. B. beim Straßen- und Brückenbau sowie bei der Rohstoffgewinnung im Tagebau, können die Beseitigung von Brutmöglichkeiten z. B. für Uhu oder Wanderfalke zur Folge haben.
Starke anthropogene landschaftliche Umformungen (z. B. Lärmschutzwälle, Deiche) können ggf. aufgrund ihrer Kulissenwirkung zu strukturellen Störwirkungen führen. Solche Störwirkungen werden i. d. R. unter Wirkfaktor 5-2 behandelt.
Konsequenzen der Veränderungen morphologischer Verhältnisse können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust oder Bestandsrückgang sein.
A 023 |
Nachtreiher
(Nycticorax nycticorax) |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Relevanz des Wirkfaktors: |
1 |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
|
Jahr:
1999 |
Seite(n):
780
|
Qualifizierung
der Quelle:
D |
1.02 |
Hölzinger, J. |
Mit der weitgehenden Vernichtung naturnaher Flussauen hat der Nachtreiher ehemals besetzte Brutgebiete und Rastgebiete eingebüßt.