FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung der für den artspezifischen Brutvogellebensraum typischen Vegetations- oder Biotopstrukturen kann in Abhängigkeit von der Eingriffsdimension zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.

In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.

Direkte Veränderungen von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen erlangen insbesondere dann besondere Relevanz, wenn sie die Brutplätze bzw. -reviere oder deren direktes Umfeld bzw. Hauptnahrungshabitate betreffen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Der Schreiadler gilt als Repräsentant großer unzerschnittener Lebensräume. Er ist aktuell nur noch in wenig fragmentierten Gebieten mit geringer menschlicher Präsenz vertreten (ABBO 2001:189f., Langgemach et al. 2001:244f., Meyburg et al. 2004:606, MLUV 2005:24).

Nach MLUV (2005:25) wurden für Mecklenburg-Vorpommern drei Landschaftstypen als Lebensraum des Schreiadlers ermittelt: a) Flusstäler mit dominierender Grünlandwirtschaft und eingestreuten oder angrenzenden Waldgebieten; b) strukturreiche Gebiete mit Wechsel von Wiesen, Äckern und Wald; c) Landschaften mit überwiegender Ackernutzung, aber großer innerer Strukturvielfalt und darin gelegenen Wäldern. Insbesondere in diesen Landschaftstypen reagieren Schreiadler empfindlich auf Veränderungen von Vegetations- und Biotopstrukturen.

Im nordostdeutschen Verbreitungsgebiet werden vom Schreiadler v.a. grundwassernahe, mehr als 100 ha große Wälder mit hohem, artenreichen Laubholzanteil und gut ausgebildeten langen Randlinien zum angrenzenden Offenland besiedelt.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
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31
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A
1.03 Müller, T., Langgemach, T., Sulzberg, K. & Köhler, D.
Die Umwandlung von Grünland in Äcker trägt zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt im Offenland, den wesentlichen Nahrungshabitaten, bei und führt dadurch zur Verschlechterung des Nahrungsangebotes.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Nahrungshabitate gehen durch die Umwandlung von Grünland in Äcker verloren (Bauer et al. 2001, Weber et al. 2003).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
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3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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4.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Nahrungshabitate umfassen während der Brutzeit annähernd 25 qkm. Nach Meyburg (1991) entfernen sich Schreiadler bis zu 4-5 km vom Nest, um zu jagen. Langemach et al. (2001) geben die maximale Entfernung zwischen Neststandort und Nahrungshabitaten mit 6,5 km an. Alle Projekte, die im Umkreis von 6,5 km zu substanziellen Veränderungen der Vegetations- (Habitat)strukturen führen können, sind deshalb als prüfungsrelevant anzusehen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
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5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Vegetations-/ Biotopstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).

In der Regel ist eine mehrjährige bzw. dauerhafte Beseitigung und Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen der betroffenen Bruthabitate einem dauerhaften Habitatverlust gleichzusetzen. Einjährig (Brut-/Rastzyklus) begrenzte Auswirkungen können unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, wenn sich die betroffenen Vegetations- und Biotopstrukturen kurzfristig regenerieren können bzw. wiederherzustellen sind sowie die funktionsbezogene Flächendimension orientiert am Konventionsvorschlag als gering eingeschätzt wird.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
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5.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Nach (Meyburg et al. 2004a) sollten alle Projekte ausgeschlossen werden, die in den wesentlichen Nahrungshabitaten in einem Abstand von 3 km um den Neststandort zu substanziellen Veränderungen der Habitatausprägung führen. Alle Projekte, die im Umkreis von 3 km um den Neststandort zu substanziellen Veränderungen der Vegetations- (Habitat)strukturen führen, sind als erheblich anzusehen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
In Mitteleuropa sind heute dynamische Prozesse (z. B. Sukzessionsdynamik, Nutzungsdynamik) im Rahmen von land-, wasser- oder forstwirtschaftlichen Nutzungen (oder auch in Abbaugebieten und auf Truppenübungsplätzen) anthropogen oder ganz überwiegend anthropogen beeinflusst (s. 'Vertiefende Ausführungen' unter 'Wirkfaktoren'; s. a. Wirkfaktoren 2-3 und 2-5). Wenn die charakteristische Dynamik auf hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnissen beruht (z. B. bei aquatischen und semiaquatischen Lebensräume z. B. der Fließgewässer oder Küsten), wird sie i. d. R. unter Wirkfaktor 3-3 dargestellt.

Die Veränderung bzw. Reduzierung der habitattypischen Dynamik kann für auf diesen Lebensraum spezialisierte Arten zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen führen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Empfindlichkeiten ergeben sich für die Art v. a. durch Veränderungen bzw. Einschränkungen hydrodynamischer Verhältnisse (s. Wirkfaktor 3-3), aber auch durch Sukzessions- und Nutzungsdynamik, die unter den Wirkfaktoren 2-3 bis 2-5 beschrieben und zusammengefasst werden.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
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3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) Habitatverluste/-verschlechterungen bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen bzw. die Lebensraumqualitäten einschränkenden Veränderung der charakteristischen Dynamik eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 2
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

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5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung der charakteristischen Dynamik und andererseits aus der Intensität und Dimension ihrer Veränderung.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die seit den 1960er Jahren stark zunehmenden Einflüsse der Intensivierung von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung auf die Zusammensetzung und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften sind insgesamt gut untersucht und wurden bereits frühzeitig dokumentiert (z. B. Bezzel 1982). Für die Vogelgemeinschaft des genutzten Offenlandes und der waldfreien Moore ist nach Analysen von Stickroth (zit. in Günther et al. 2005:123f.) die fortlaufende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung die Hauptgefährdungsursache. Für die Vogelartengemeinschaft der Wälder weist die auf ökologische Gruppen bezogene Auswertung die Intensivierung der Forstwirtschaft (vor der Freizeitnutzung) als den bedeutsamsten Ursachen-Komplex aus.

Unter dem Wirkfaktor 2-3 werden v. a. Empfindlichkeiten gegenüber direkten Einwirkungen von Nutzungsintensivierungen auf Vogelindividuen und deren Bruterfolg sowie auf Struktur und Qualität der nutzungsabhängigen Vogellebensräume beschrieben. Mit den spezifischen Folgewirkungen von Nährstoffeintrag und Eutrophierung im Zuge von Produktionssteigerungen befasst sich Wirkfaktor 6-1. Der mit Nutzungsintensivierungen zunehmende Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen auf Vögel wird unter Wirkfaktor 8-3 behandelt. Weitere Aspekte, häufig der Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung vorausgehender Flurbereinigungen, Meliorationen und Eingriffe in den Wasserhaushalt einer Landschaft, werden auch unter den Wirkfaktoren 2-1, 3-1 bis 3-3 thematisiert.

Die nachfolgenden Datensätze sind - sofern für die Art relevant - nach den jeweiligen Nutzungen Landwirtschaft (A), Forstwirtschaft (B), Fischerei (C) sowie Obst- und Weinbau (D) sortiert.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
A: Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung

Landwirtschaftlich genutzte Kultur- und Produktionslandschaften werden von Artengemeinschaften besiedelt, die sich aus verschiedenartigen natürlichen z. T. benachbarten Lebensräumen rekrutieren. Da z. B. im Grünland gleichzeitig Strukturen verschiedener natürlicher Biotope enthalten sein können, treffen sich hier Vogelarten, die in Ursprungslebensräumen häufig voneinander isoliert waren. Gegenüber natürlichen Verhältnissen ergeben sich unter anthropogenem Einfluss wesentliche Unterschiede, v. a. hinsichtlich des Bruterfolges und der Selektionsfaktoren. Abundanz und Dominanz dieser Vogelgemeinschaften werden somit kultur- bzw. nutzungsbedingt stärker von der Art und Intensität der Nutzung bestimmt als von natürlichen Einflüssen (Witt 1988:1f.).

Bei der Analyse bzw. Prognose von Folgewirkungen der Nutzungsintensivierung ist zu beachten, dass es bei der Besiedlung von Kulturlandschaftsformen Bereiche "erforderlicher" und "tolerierter" Intensität der Bewirtschaftung gibt (Witt 1988:1f.). Nach Beintema (1986) ermöglichen und begrenzen verschiedene Intensitätsniveaus die Ausbreitung einzelner Arten. Empfindlichkeiten ergeben sich entsprechend den artspezifischen Toleranzen und den Anteilen nutzungsabhängiger/-geprägter Habitate. Vielfach ist die Nachbarschaft zu natürlichen nur randlich genutzten Lebensräumen (Ufer, Sümpfe, Küstenbiotope, Moore) bzw. deren funktionaler Verbund z. B. von Schlupf- und Aufwuchslebensräumen von bestands- und bruterfolgsichernder Bedeutung.

Intensivierungen landwirtschaftlicher Grünland- und Ackernutzung sind oft erst möglich, wenn nutzungseinschränkende Standorteinflüsse, z. B. durch Überschwemmungen, hohe Wasserstände von Moor- und Marschböden, aber auch Trockenheit von (Sand-) Böden, weitgehend reduziert oder ausgeschlossen worden sind (Standortnivellierung). Auf Bestand und Bruterfolg der Vogelarten haben dann veränderte Bewirtschaftungsmethoden, wie z. B. Silagewirtschaft und Portionierung im Grünland mit frühen Mahdterminen und verkürzten Nutzungsintervallen, Beregnung oder Verrieselung, Anpassung von Schlaggrößen und Erschließungen für großflächig synchrone Bewirtschaftung, zunehmend einschränkenden Einfluss auf Artenzahl, Siedlungsdichte und Reproduktion der Brutvogelgemeinschaft. Durch unmittelbare Beseitigung von Nestern und nichtflüggen Jungvögeln haben Nutzungsintensivierungen direkten Einfluss auf die Reproduktionsrate lebensraumtypischer Vogelarten (z. B. Beintema 1986, Witt 1986, Kooiker 1990, Schoppenhorst 1996, Melter & Südbeck 2004, Britschgi 2006).

Schließlich werden mit der Nutzungsintensivierung Bedingungen geschaffen, die die Empfindlichkeit der Populationsdynamik typischer Vogelarten in Agrarlandschaften gegenüber Einflüssen von Prädatoren deutlich erhöhen (Evans 2004). Über diese Sekundär- und Randeffekte wird der Niedergang der Vogelgemeinschaften verstärkt bzw. beschleunigt. Wahrscheinlich ist zusätzlich v. a. bei zahlreichen bodenbrütenden Vogelarten aufgrund der Abhängigkeit von Klimafaktoren in der Folge des neuzeitlichen Klimawandels von einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Nutzungseinflüssen auszugehen (Schröder & Schikore 2004:92, Sybertz 2020).

Untersuchungen zur Auswirkung von Bewirtschaftungseinflüssen auf das Nahrungsangebot z. B. von Wiesenvögeln im Feuchtgrünland sind z. T. widersprüchlich. Für abweichende Ergebnisse ist wahrscheinlich die jeweilige Ausgangssituation der Untersuchungsfläche hinsichtlich Nutzungsintensität, Bodentyp bzw. Zusammensetzung der Bodenmakrofauna ausschlaggebend. Nutzungsintensivierung hat nach Junker et al. (2004) einen entscheidenden Einfluss auf die jahreszeitliche Entwicklung der Biomasse von Bodentieren. Zusammenfassende Analysen und Bewertungen der wesentlichen Einflussfaktoren von bodenbrütenden Offenlandarten liegen u. a. von Kuschert (1983) und Flade (1994) vor.
Intensivierungen der Landbewirtschaftung haben dazu geführt, dass die Situation der Feldvögel im Verlauf einer langjährigen und weiterhin anhaltenden Entwicklung von starken Bestands- und Arealrückgängen bestimmt wird (Flade & Schwarz 2013, Hötker et al. 2014, Gerlach et al. 2019). Neben erhöhtem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie effektiveren Anbau- und Erntemethoden ergeben sich mittelbar Strukturverluste durch Beseitigung von essenziellen Landschaftselementen aus Schlagvergrößerung sowie Einengung der Fruchtfolge begleitet vom Rückgang der Anteile des Dauergrünlands, von Sommergetreide und Leguminosen-Anbaufläche (Krüger & Nipkow 2015, Joest et al. 2016).

Heute schließen Vogelgemeinschaften landwirtschaftlicher Flächen in Europa mehr schutzbedürftige Arten ein als jeder andere Hauptlebensraum (Tucker & Evans 1997). Nutzungsintensivierungen und -änderungen stellen deshalb ein hohes Gefährdungspotenzial für den Erhaltungsstatus zahlreicher Vogelarten dar. Immer noch verschärft sich die Gefährdungssituation durch die Förderung nachwachsender Rohstoffe. Auswirkungen zunehmender Biomassenutzung auf die Artenvielfalt und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften beschreiben z. B. Lübcke (1990), Spalik (2006), Dziewiaty & Bernardy (2007), Koop (2007) und Ammermann (2008).

Differenzierte Ausführungen zur Beeinträchtigung von Vögeln durch landwirtschaftliche Maßnahmen, eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele sowie Hinweise für die Planung und Schutzmaßnahmen finden sich z. B. bei:

Epple (1987:1325ff.), Hölzinger (1987:80ff.), Litzbarski et al. (1988), Moes (1992), Wegener (1998), Schifferli et al. (1999), Flade et al. (2003), Hötker (2004), Wilson et al. (2005), Koop (2013), Joest (2018), Busch et al. (2020);

zur spezifischen Situation von Wiesenlimikolen und Brutvogellebensräumen im Grünland:
Witt (1986), Witt (1988), Beintema et al. (1997), Nehls et al. (2001), Holsten (2003), Schröder & Schikore (2004), Südbeck & Krüger (2004), Reiter et al. (2004), Behrens et al. (2007), Hötker (2007), Eugster (2012), Osterveld (2014), Weiß (2016).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

1997
Seite(n):

152
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A
1.03 Krüger, T.
Saisonal oder gebietsspezifisch sind Schreiadler auf Wühlmäuse spezialisiert. Diese können in intensiv genutzten Landschaften kaum noch Populationen mit hohen Dichten aufbauen, was negative Folgen auf die Nahrungsverfügbarkeit hat (Scheller et al. 1999).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

628
Qualifizierung der Quelle:
A
1.04 Meyburg, B.-U., Scheller, W. & Bergmanis, U.
Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung führt zu einer Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit infolge von rückläufigen Abundanzen der Feldmaus, die zu den Hauptbeuteorganismen des Schreiadlers gehört. Besonders technisierte, schnellere Erntemethoden, sofortiges Pflügen nach der Ernte, die Verkürzung von Fruchtfolgen und die Verringerung der Anbauvielfalt, das Ausbringen von Gülle, Ackerrandstreifennutzung sowie ein erhöhter Einsatz von Herbiziden reduziert die Dichte der Beutetiere von Schreiadlern.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2001
Seite(n):

5
Qualifizierung der Quelle:
A
1.05 Meyburg, B.-U. , Haraszthy, L., Strazds, M. & Schäffer, N.
Infolge von Intensivierungen der landwirtschaftlichen Nutzung kam es zur Verringerung des Grünlandflächenanteils und zum Verlust von Landschaften mit vielfältiger Landschaftsstruktur, was in verschiedenen europäischen Ländern zum Verlust von Nahrungshabitaten führte.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

611
Qualifizierung der Quelle:
A
1.06 Meyburg, B.-U., Scheller, W. & Bergmanis, U.
Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung nach dem politischen Wechsel 1989 führte in den ostdeutschen Brutgebieten zu einem zunehmenden Verlust an geeigneten Nahrungshabitaten. Infolgedessen vergrößerten sich die Schreiadlerreviere, so dass sie mittlerweile doppelt so groß sind, wie die von in Lettland brütenden Paaren (Scheller et al. 2000).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.21 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
B: Intensivierung der Forstwirtschaft

Anthropogene Veränderungen der Wälder hatten schon in frühen Epochen der Siedlungsgeschichte des Menschen prägenden Einfluss auf die Brutvogelgemeinschaften dieses Lebensraumes. Nach langer Zeit der Austragsnutzung sind in Mitteleuropa die letzten beiden Jahrhunderte der Waldnutzung und forstlichen Bewirtschaftung durch Aufbau, Zunahme der Waldfläche, des Durchschnittsalters und auch der Strukturdiversität geprägt gewesen (Gatter 2004). Die Entwicklung der Waldvögel und deren Gefährdungssituation stellen sich demzufolge relativ günstiger als in der Landwirtschaft dar. So sind die Waldarten in den aktuellen Roten Listen vergleichsweise wenig vertreten. Dies ist jedoch Ergebnis einer signifikanten Zunahme dieser Arten im Siedlungsbereich, im Gegensatz zu Stagnation und Abnahme in Wäldern (Flade & Schwarz 2004). Die waldbauliche Entwicklung der Wälder insbesondere die Förderung des Holzertrages durch dichte Pflanzungen gehen zu Lasten v. a. der Lichtwaldbewohner, für die ein offenes Kronendach und lückige Bestände erforderlich sind.

Brutvogelgemeinschaften in ungenutzten Buchenwäldern zeichnen sich in Diversität, Siedlungsdichte und Bestand durch positivere Entwicklungen gegenüber bewirtschafteten Beständen aus. Solche Effekte sind bereits nach wenigen Jahren messbar. Deutliche Unterschiede ergeben sich erst über 50 Jahren Bewirtschaftungsruhe. In dieser Zeit sind natürliche Strukturentwicklungen eines kleinräumigen Waldentwicklungsphasen-Mosaiks und v. a. die Akkumulation von Totholz zu erwarten (Begehold & Schumacher 2017:232ff.).

Forstwirtschaft beeinflusst tiefgreifend Häufigkeitsverhältnisse, Artenzusammensetzung und Dominanzstrukturen der Waldvogelgemeinschaften. Bei intensiver Bewirtschaftung werden vorrangig störungsempfindliche Arten mit großen Raumansprüchen und v. a. Bewohner der Reifephase von Wäldern benachteiligt (Flade et al. 2004). Qualität und Quantität des Totholzes haben einen elementaren Einfluss auf die Artenzusammensetzung und Abundanz der Brutvogelgemeinschaft des Waldes. Im Wirtschaftswald wird jedoch die Kontinuität v. a. der Altersstadien des Lebensraumangebotes unterbrochen. Hohe Artenzahlen von Großvogelarten und höhlenbewohnenden Arten sind deshalb Indikatoren für wenig durch forstliche Nutzung gestörte Verhältnisse.

Häufige Holzentnahme v. a. von Starkholz verhindert die Entwicklung naturnaher Altersstrukturen insbesondere von Reife- und Zerfallsstadien (s. a. Wirkfaktor 2-1), die als wichtige Habitatelemente spezialisierter bestandsgefährdeter Vogelarten von existenzsichernder Bedeutung sind. Für deren Vorkommen ist das Belassen von Totholz und Höhlenbäumen von größerer Wichtigkeit als die Schonung bzw. Entwicklung starker Bäume bei intensiver Einzelbaumentnahme (Müller et al. 2007). Selbst naturgemäße Waldbewirtschaftungen fördern durch Selektion geradschaftige Baumindividuen, während ökologisch bedeutsame Strukturvielfalt am Stamm durch Wuchs- und Zerfallsformen entfernt wird.

Die dichte Erschließung mit netzartigen Holzabfuhrwegen, Rückegassen und Feuerschneisen kann v. a. siedlungsnah zu einer flächendeckenden Beunruhigung der Wälder und entsprechenden Einschränkung von Brutmöglichkeiten störempfindlicher Vogelarten führen (Scherzinger & Schumacher 2004, vgl. auch Wirkfaktor 5-2). Mangelfaktoren sind v. a. großräumige Bestände und Sonderstrukturen, Sekundärkronen, Höhlen, Mulmkörper und Mosaikbildung im Wald als Voraussetzung für das artenreiche Vorkommen von Großvögeln (Schumacher & Winter 2008).

Zur Praxis intensiver Forstwirtschaft gehört auch die Unterhaltung und der kontinuierliche Ausbau eines Entwässerungsnetzes. In der Folge gehen typische Qualitäten von Feucht- und Nasswäldern, das Nassstellenmosaik und damit die Biotopvielfalt der Wälder zunehmend verloren. Brut- und Nahrungsmöglichkeiten u. a. hoch spezialisierter und akut gefährdeter Vogelarten wie Schwarzstorch, Schreiadler oder Waldwasserläufer werden in mehr oder weniger großem Umfang eingeschränkt. Wirkungszusammenhänge und Empfindlichkeiten gegenüber morphologischen und hydrologischen Veränderungen im Zuge der Waldbewirtschaftung werden unter den Wirkfaktoren 3-2 und 3-3 beschrieben.

Weitere Beeinträchtigungen kann die Einführung und forstliche Förderung gebietsfremder Baumarten bewirken (s. Wirkfaktor 8-2), wie z. B. die Verdunklung der Wälder durch Förderung der Douglasie bei gleichzeitiger Ablösung der Kiefern- und Pionierwälder oder die forstliche Bekämpfung von Insektenkalamitäten wie z.B. Borkenkäfer oder Eichenprozessionsspinner (s. Wirkfaktor 8-3).

Differenzierte Ausführungen zur Beeinträchtigung von Vögeln durch forstwirtschaftliche Maßnahmen, eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele sowie Hinweise für die Planung finden sich z. B. bei:

Hölzinger (1987:80ff.), Heinrich (2001:215ff.), Flade et al. (2004), Gatter (2004), Gatter & Schütt (2004), Scherzinger (2004), Scherzinger & Schumacher (2004), Mollet et al. (2005, 2006), Sauberer et al. (2007), Ammermann (2008), Kelm (2008), Wüst (2008), Linke (2013), Müller (2016).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
1.22 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Intensivierung forstlicher Nutzung (Auflichtung, Altholzbetrieb und Wegebau) wird als wesentlicher Gefährdungsfaktor für die Art benannt (Scheller & Meyburg 2001:70, Böhner & Langgemach 2004:271, Meyburg et al. 2004:603, Mammen & Stubbe 2005:56). Nach Bauer et al. (2001:302) wirken sich insbesondere der Einschlag in Altholzbeständen und Störungen durch die Forstwirtschaft in der Nähe von Horstbäumen negativ auf die Bestandssituatuion aus.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

277
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A
1.23 Böhner, J. & Langgemach, T.
Die Intensivierungen in der Forstwirtschaft haben in Sachsen-Anhalt zur Abnahme des Schreiadlers von vier auf zwei Paare geführt (M. Stubbe & U. Mammen pers. Mitt.).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

26
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A
1.24 Müller, T., Langgemach, T., Sulzberg, K. & Köhler, D.
'Ruhe und ein dichter Waldbestand im direkten Horstumfeld sind zusätzliche wertbestimmende Faktoren. [...]. Stärker durchforstete Baumbestände werden gemieden.'
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
1.25 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Negative Auswirkungen durch Forstarbeiten im Nestbereich werden von unterschiedlichen Autoren beschrieben (Stubbe & Matthes 1981, Neubauer 1987, Bauer et al. 2005b).
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2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
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3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feldversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Art und deren Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativ wirkenden Nutzungsintensivierung bzw. -änderung in einem (Teil-)Habitat überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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E
4.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Nahrungshabitate umfassen während der Brutzeit annähernd 25 qkm. Nach Meyburg (1991) entfernen sich Schreiadler bis zu 4-5 km vom Nest, um zu jagen. Langemach et al. (2001) geben die maximale Entfernung zwischen Neststandort und Nahrungshabitate mit 6,5 km an. Alle Projekte, die im Umkreis von 6,5 km zu substanziellen Veränderungen der Habitatstrukturen führen können, sind als prüfungsrelevant anzusehen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
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E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Nutzungsintensivierung bzw. -änderung.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83f.).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
5.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Nach (Meyburg et al. 2004a) sollten alle Entwicklungsmaßnahmen ausgeschlossen werden, die in den wesentlichen Nahrungshabitaten in einem Abstand von 3 km um den Neststandort zu substantiellen Veränderungen der Habitatausprägung führen.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

2001
Seite(n):

5
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A
5.21 Meyburg, B.-U. , Haraszthy, L., Strazds, M. & Schäffer, N.
Kahlschlag oder Aufforstungen mit standortfremden Gehölzen, der Bau von Forststraßen sowie das selektive Entfernen von alten und großen Bäumen haben negativen Einfluss auf die Reproduktion der Schreiadler.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
Seite(n):

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5.22 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Das Adler-Schutzkonzept des MLUV (2005) schlägt einen freiwilliger Verzicht auf forstwirtschaftliche Arbeiten während der Brut- und Aufzuchtphase von Anfang April bis Mitte September nach Möglichkeit mindestens 500 m um das Nest vor. Forstliche Arbeiten während der Fortpflanzungsperiode im Umkreis von 500 m um das Nest werden als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Relevanz dieses Wirkfaktors bezieht sich im Wesentlichen auf die nutzungs- bzw. pflegeabhängigen offenen und halboffenen Vogellebensräume landwirtschaftlicher Flächen unterschiedlicher Nutzungsintensitäten (Marschen, Feuchtgrünland, Feldflur, Obst- und Weinkulturen) sowie auf Trocken- und Halbtrockenrasen (der Mittelgebirge), kontinentale Steppenrasen und offene bis halboffene Sandheiden, die zumindest auf Teilflächen durch Mahd, Beweidung oder Pflegeschnitt gehölzfrei gehalten werden.

Die typischen Habitatstrukturen unterliegen in halboffenen nutzungs- oder pflegeabhängigen Vogellebensräumen und auch in den meisten offenen Ausprägungen in kurzen Zeiträumen der Nutzungs-/Pflegeaufgabe, -unterbrechung keinen sukzessionsbedingten Veränderungen, die zu nennenswerten Beeinträchtigungen der Arten führen könnten. Die Wiederaufnahme der charakteristischen Nutzung muss jedoch gesichert sein.

Empfindlichkeiten gegenüber kurzzeitiger Aufgabe von Nutzung oder Pflege bis zu ca. (2-) 3 Jahren ergeben sich u. U. in Vogellebensräumen, die durch großflächige Offenheit und Kurzrasigkeit geprägt sind wie z. B. Marsch- und Feuchtgrünlandgebiete. Insbesondere auf den gut mit Nährstoffen versorgten Marsch- und Niedermoorböden können sich in diesen Lebensräumen innerhalb einer Vegetationsperiode ohne Nutzung starke Streuauflagen entwickeln, die im Folgejahr eine Besiedlung von bodenbrütenden Offenlandarten (v. a. Wiesenlimikolen) auf den betroffenen Flächen einschränken oder sogar ausschließen.

Konsequenzen können dann - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs oder zeitlich begrenzter Bestandsrückgang lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

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E
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Art ist gegenüber Nutzungsextensivierungen bishin zu kurzzeitiger Nutzungsaufgabe von geringen Flächenanteilen im Hinblick auf die Beurteilung von erheblichen projektbedingten Beeinträchtigungen nicht empfindlich.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Habitatstrukturen von nutzungsabhängigen Vogellebensräumen unterliegen bei länger andauernden Unterbrechungen habitatprägender Nutzung / Pflege von mehr als 3 Jahren in Abhängigkeit der Geschlossenheit der Vegetationsbedeckung zunehmend sukzessionsbedingten Veränderungen. Innerhalb relativ kurzer Zeit (3-5 Jahre) können Vogelarten offener Lebensraumtypen ausfallen, die mehr oder weniger offene Böden bzw. kurzrasige Vegetation für die Nahrungssuche benötigen oder gegenüber Sichtverstellung und Kammerung der Landschaft empfindlich sind. Zusammensetzung und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften verändern sich über den weiteren Verlauf der Sukzession über halboffene Vorwaldstadien zu standorttypischen Waldgesellschaften.

Die verschiedenen Sukzessionsstadien unterscheiden sich auch in der Besiedlung durch Bodenarthropoden und damit in Zusammensetzung und Dichte der Nahrungstiere von Vögeln. Während frühe Stadien v. a. von licht- und wärmeliebenden Arten und Artengemeinschaften in z. T. hoher Dichte besiedelt sind, nehmen mit zunehmender Strauchbedeckung Arten- und Individuendichten von Laufkäfern, Spinnen und Heuschrecken ab (Rotter 2006). Mit dem Verbuschungsgrad bilden sich jeweils eigene Lebensgemeinschaften, zu denen auch typische Vogelarten gehören, die dieses Nahrungsangebot nutzen.

Die geringsten Empfindlichkeiten gegenüber längerfristigen Nutzungsunterbrechungen bestehen in halboffenen Vogellebensräumen. Durch Zurücksetzen der Sukzession mit Wiederaufnahme der (lebensraumtypischen) Nutzung oder Pflegemaßnahme sind hier projektbedingte Veränderungen von Vogellebensräumen in Abhängigkeit der zeitlichen und räumlichen Dimension möglicherweise reversibel. Die längerfristige Erhaltung von typischen Lebensraumqualitäten kann u. U. durch periodische/episodische Unterbrechungen bzw. das Zurücksetzen der Sukzession gewährleistet werden.

Bodenbrütende Offenlandarten sind gegenüber länger andauernder Aufgabe oder Unterbrechung von Nutzung und Pflege oder vollständiger Aufgabe der Nutzung besonders empfindlich. In den als Grünland genutzten Offenlandgebieten werden entsprechend dem Nutzungsinteresse der Bewirtschafter i. d. R. alle Flächen gemäht oder beweidet. Bei Aufgabe der Nutzung entstehen Vegetationsbestände, die entsprechend ihrem Flächenanteil direkte Verluste von Brutmöglichkeiten v. a. für Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe darstellen. Diese Flächen bieten zudem ggf. Besiedlungsmöglichkeiten und Deckung für Prädatoren. In Abhängigkeit der Lage dieser Flächen können sich durch arttypisches Verhalten zur Prädationsminderung über Barrierewirkungen weitere Lebensraumverluste für diese Arten ergeben (zu Barrierewirkungen durch strukturelle optische Reize s. Wirkfaktor 5-2). Mit Andauer und räumlicher Ausdehnung ungenutzter Bereiche von Offenlandlebensräumen nehmen jedoch artspezifisch unterschiedlich die beschriebenen Empfindlichkeiten zu, so z. B. bei der Uferschnepfe früher als bei der Bekassine.

Über die Aspekte der Nutzungsaufgabe auf landwirtschaftlichen Anbau- und Nutzungsflächen hinaus ergeben sich bei bestimmten Arten Empfindlichkeiten auch für militärische Übungsplätze und im Bereich des Bodenabbaus (vgl. Wirkfaktor 3-1).

Durch kontinuierlich fortschreitenden Bodenabbau erneuerte Strukturen wie Steilwände, Abbrüche u. ä. werden von zahlreichen z. T. seltenen und gefährdeten Vogelarten als Sekundärlebensraum besiedelt. Großräumiger Tagebaubetrieb, der in Teilflächen über Jahre ruht, bietet ungestörte vegetationsfreie, -arme Brutplätze. So entstehen z. B. in offengelassenen wechselfeuchten Frästorfflächen Schlupflebensräume für Goldregenpfeifer und Alpenstrandläufer. Aufgrund der standortbedingt nur langsam einsetzenden und fortschreitenden Sukzession gehen diese Brutmöglichkeiten erst nach langjähriger Nutzungsaufgabe verloren.

Auf militärischen Übungsplätzen schaffen und erneuern v. a. Feuer und mechanische Bodeneinwirkungen durch den Fahrbetrieb immer wieder Offenbodenpartien und hohe Grenzliniendichten und damit spezifische Habitatstrukturen z. B. für das Birkhuhn (Wübbenhorst & Prüter 2007:89). Aufgrund veränderter militärischer Anforderungen kann sich der Übungsbetrieb verringern oder ganz aufgegeben werden, so dass die typischen Habitatqualitäten verloren gehen.

Konsequenzen der andauernden Aufgabe habitatprägender Nutzungen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Populationen sein.
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2004
Seite(n):

629
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Meyburg, B.-U., Langgemach, T., Graszynski, K. & Böhner, J.
In Mecklenburg-Vorpommern verließen als Folge von Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung im Zusammenhang mit einem Projekt zur Wasserregulation im Trebeltal 2 Brutpaare ihren Brutplatz, 3 weitere Brutpaare brüteten nicht wieder (W. Scheller, pers. Mitt.).
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2005
Seite(n):

31
Qualifizierung der Quelle:
A
1.03 Müller, T., Langgemach, T., Sulzberg, K. & Köhler, D.
'Vollständige Auflassung von Flächen geht [...] mit einer verminderten Nahrungsverfügbarkeit einher. Es entwickeln sich Hochstaudenfluren, Röhrichte oder Vorwaldstadien, die für den Beuteerwerb weitgehend wertlos sind. Auf diese Weise sind auch viele Freiflächen im Wald, ehemals wichtige Nahrungsflächen, verschwunden.'
A 089 Schreiadler (Aquila pomaria)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Der Schreiadler besiedelt grundwassernahe Altersstadien nutzungsfreier Waldlebensräume. Die Art ist jedoch in Niederungen empfindlich gegenüber länger andauernder Aufgabe extensiver Wiesennutzungen in angrenzenden Hauptnahrungsgebieten.

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von