FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz
A 169 Steinwälzer (Arenaria interpres)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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Nutzungsbedingte oder mechanische Veränderungen des Bodens wirken sich v. a. über die Faktoren Bodenfeuchte und Vegetationsstruktur auf die Habitatqualität von Vogellebensräumen aus. Im Rahmen dieses Wirkfaktors werden ausschließlich physikalische Veränderungen betrachtet. Empfindlichkeiten gegenüber stofflichen Bodenveränderungen sind bei speziellen Wirkfaktoren (Wirkfaktoren 6-1 bis 6-3) berücksichtigt und werden dort eingehend beschrieben. Die Auswirkungen von Veränderungen des Bodens bzw. des Untergrundes stehen oft auch im Zusammenhang mit anderen Wirkfaktoren wie z. B. der Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung (s. Wirkfaktor 2-3) oder Veränderungen morphologischer Verhältnisse (s. Wirkfaktor 3-2).

Für Vogelarten ergeben sich Empfindlichkeiten vorrangig in Landlebensräumen sowie im Bereich eulitoraler Nahrungsflächen von Brut- und Rastvogelgemeinschaften an den Küsten und in den Ästuaren. Direkte Verluste oder Beeinträchtigungen der Vogellebensräume bewirken u. a. Umbruch, Abtrag oder Überdeckung (z. B. durch Aufspülungen) von Boden. Lebensraumtypische bzw. habitatprägende Bodeneigenschaften von Moorböden können durch Flach- und Tiefumbruch vermischt bzw. durch Torfabbau beeinträchtigt oder beseitigt werden.
Lebensraumspezifische Bodeneigenschaften und Qualitäten von Nahrungsressourcen gehen damit unmittelbar verloren. Als indirekte Auswirkungen treten z. B. in der Folge von Verdichtung weitere sekundäre Veränderungen von Bodeneigenschaften wie Wasserspeichervermögen oder Durchlässigkeit leichter Böden auf, deren typische Qualität für das Vorkommen spezialisierter Vogelarten ausschlaggebend sein kann.

Alle Bodenveränderungen haben gleichzeitig Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Struktur der Vegetation und damit auch unmittelbar auf die Habitate der Vogellebensräume. Insbesondere für bodenbrütende nestflüchtende Vogelarten können sich in der Folge veränderter Zusammensetzung und Wuchsbedingungen der Vegetation starke Beeinträchtigungen ergeben.

Im Hügel- und Bergland v. a. aber im Hochgebirge können durch Witterungseinflüsse eingeleitete Erosionen nutzungs- oder projektbedingt verstärkt werden und damit Beeinträchtigungen und Verluste von Vogellebensräumen verursachen.

Konsequenzen der verschiedenen Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust oder Bestandsrückgang sein.
A 169 Steinwälzer (Arenaria interpres)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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Für eine bodenbrütende Vogelart ergeben sich aufgrund des Neststandortes Empfindlichkeiten gegenüber Veränderungen des Bodens und des Untergrundes.
A 169 Steinwälzer (Arenaria interpres)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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Veränderungen von morphologischen Verhältnissen spezifischer Vogellebensräume wirken oft indirekt oder im Kontext mit anderen Faktoren wie z. B. Veränderungen des Bodens (s. Wirkfaktor 3-1). Häufig sind aber auch (Teil-)Habitate durch Veränderungen morphologischer Strukturen wie Flussufer oder Felsformationen unmittelbar betroffen.

Das Planieren von reliefreichem Gelände oder das Verfüllen von Kleingewässern in Flussauen führt häufig zum Verlust typischer Strukturen und Teilhabitate. In alten Kulturlandschaften wie z. B. den Beetstrukturen der Küsten- und Flussmarschen können durch großflächige Planierung und Verfüllung Vogellebensräume v. a. bodenbrütender Arten umfassend beeinträchtigt oder entwertet werden.

Begradigungen und Grundräumungen von Fließgewässern haben dauerhaft bzw. für mehrere Jahre den Verlust von Strukturen und Strukturdiversität zur Folge. Damit verringert sich durch eingeschränkte oder fehlende Besiedlungsmöglichkeiten direkt die Arten- und Individuendichte der benthischen und limnischen Besiedlung und damit die Nahrungsmenge lebensraumtypischer Vogelarten. Darüber hinaus können wasserbauliche Eingriffe in Uferstrukturen artspezifische Brutmöglichkeiten z. B. für höhlengrabende und brütende Arten wie Eisvogel, Uferschwalbe oder Bienenfresser beseitigen.

Einschneidende Geländeveränderungen werden in großem Umfang bei Rebflurbereinigungen durchgeführt (Hölzinger 1987e:586ff.). Im Zuge der Neugestaltung wird häufig die vormalige Strukturdiversität z. B. in Form von Trockenmauern, Lesesteinwällen oder Hohlwegen beseitigt und die naturbedingte Geländemorphologie für den Einsatz von Erntemaschinen nivelliert. Oft wird auch noch das neu angelegte Wegenetz mit versiegelnden Aufbau und Oberflächen angelegt. Beeinträchtigungen von Vogellebensräumen ergeben sich z. B. direkt durch Habitatverluste und indirekt z. B. durch Veränderungen des Mikroklimas.

Eingriffe in Felsstrukturen, z. B. beim Straßen- und Brückenbau sowie bei der Rohstoffgewinnung im Tagebau, können die Beseitigung von Brutmöglichkeiten z. B. für Uhu oder Wanderfalke zur Folge haben.

Starke anthropogene landschaftliche Umformungen (z. B. Lärmschutzwälle, Deiche) können ggf. aufgrund ihrer Kulissenwirkung zu strukturellen Störwirkungen führen. Solche Störwirkungen werden i. d. R. unter Wirkfaktor 5-2 behandelt.

Konsequenzen der Veränderungen morphologischer Verhältnisse können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust oder Bestandsrückgang sein.
A 169 Steinwälzer (Arenaria interpres)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 1
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Empfindlichkeiten ergeben sich für die Art aufgrund der Ansprüche an das Mikrorelief offener Lebensräume, das z. B. möglichst überflutungssichere Neststandorte und Hochwasserrastplätze bieten muss.
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3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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Veränderungen hydrologischer und hydrodynamischer Verhältnisse beziehen sich einerseits auf aquatische und semiaquatische Lebensräume. Andererseits umfasst der Wirkfaktor auch die Veränderungen im Bodenwasser und im Grundwasser von Landlebensräumen.

Hochwasser- und Überflutungsdynamik sind vielfach strukturgebende bzw. erhaltende Faktoren auentypischer Vogellebensräume. Innerhalb der Auen können sich diese spezifischen Strukturen episodisch erneuern und verlagern. Spezialisierte Arten sind mit ihrer Siedlungsdynamik an diese Verhältnisse angepasst und damit hoch empfindlich gegenüber Veränderungen der hydrodynamischen Verhältnisse. Dynamische Prozesse sind in diesen Lebensräumen v. a. für die Entstehung und (dynamische) Erhaltung von vegetationsfreien Brutmöglichkeiten wichtig. Für Lebensräume bodenbrütender Arten ist die Überflutungsdynamik über die strukturgebende Funktion hinaus ein wichtiger Faktor der Prädationsverminderung.

Quantitative und qualitative Verluste dynamischer Auen- und Küstenlebensräume ergeben sich für Vögel in der Folge von Deichbau, Strombau (Vertiefung, Begradigung, Verkürzung und Lenkung des Hauptstromes) sowie durch Uferverbau und Querbauwerke (Stauhaltung).

Deichbau führt in erster Linie zu einer als Flächenverlust messbaren Reduzierung der Talbreite und damit des für spezialisierte Feuchtgebietsarten nutzbaren Raumes (Wasserwechselbereich, von Sturmfluten und Überschwemmungen geprägter beeinflusster Raum).

Strombaumaßnahmen beschränken sich im heutigen Ausbauzustand der Flüsse weitgehend auf Vertiefungen bzw. Anpassungen der Fahrrinnen an die Entwicklung der Schiffsgrößen. Diese Baumaßnahmen bewirken v. a. über die Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit Sohlerosionen und Verlagerungen von Sedimentationsräumen. In Ästuaren verschieben sich dadurch die Flächenanteile von Sublitoral und Eulitoral und damit spezifische Nahrungshabitate. Durch die Verlagerung von Aufsandungen und Inselbildungen werden Bruthabitate und Hauptnahrungshabitate getrennt.
Strömungslenkung und Uferverbau verhindern die Erneuerung von spezifischen Uferstrukturen, die als Bruthabitate von spezialisierten Fließgewässerarten genutzt werden.

Sperrwerke heben bis weit oberhalb die Strömungsdynamik auf und beeinflussen stark die zeitliche und räumliche Verteilung von Hochwasserereignissen. Sperrwerke können im Hauptstrom und in der Mündung von Seitengewässern durch lokale Verstärkungen der Hochwasserwelle (Schwallwelle) und eine Vergrößerung der Tideamplitude die Brutmöglichkeiten in Vorlandflächen einschränken oder beeinträchtigen.

Die Veränderung bzw. Reduzierung der habitattypischen Dynamik, z. B. durch Küstenschutz-, Strom- und Wasserbaumaßnahmen, kann für auf diesen Lebensraum spezialisierte Arten zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen führen. Soweit Strömungs- und Wasserstandsverhältnisse für Brutmöglichkeiten, Mauser und Nahrungserwerb von Vogelarten relevant sind, ergeben sich spezifische Empfindlichkeiten.

Ähnliches gilt für alle Vogelarten, deren (Teil-)Habitate durch bestimmte Grundwasserverhältnisse mit geprägt werden. Sei es z. B. im Hinblick auf die Stocherfähigkeit des Bodens oder die Bindung an bestimmte Vegetationsstrukturen feuchter Standortverhältnisse. Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere aus eingriffsbedingten Veränderungen, die Verschiebungen außerhalb von artspezifischen Toleranzbereichen hervorrufen. Auch die Veränderung der hydrologischen Verhältnisse kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.

Konsequenzen der Veränderungen hydrologischer bzw. hydrodynamischer Verhältnisse können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
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3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die spezifischen Strukturen der Bruthabitate (Übergangsbereiche zwischen Salzwiesen und sandigen Wattflächen, Sandinseln und Primärdünen; Koop & Berndt 2014:204) und Rasthabitate des Steinwälzers (Felsküsten und Küstenabschnitte mit Muschelbänken, tangbedeckten Flächen und Spülsäumen; Bauer et al. 2005b:519) erneuern sich regelmäßig infolge von Hochwasserdynamik und Sedimentakkumulation. Küstenschutzmaßnahmen schränken diesen Prozess der Erneuerung ein und begünstigen zusätzlich die Sukzession und damit die Entwertung dieser Flächen.
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3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
3. Prognosemethoden Jahr:

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3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feld- oder Laborversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
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3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
4. Relevanzschwelle Jahr:

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Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse eines (Teil-) Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
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3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 2
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

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Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
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3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 0
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors im Hinblick auf die Beurteilung von erheblichen projektbedingten Beeinträchtigungen liegen für die Art nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
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3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 0
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors im Hinblick auf die Beurteilung von erheblichen projektbedingten Beeinträchtigungen liegen für die Art nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
A 169 Steinwälzer (Arenaria interpres)
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Relevanz des Wirkfaktors: 0
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Hinweise auf Empfindlichkeiten gegenüber anderen standortrelevanten Faktoren im Hinblick auf die Beurteilung von erheblichen projektbedingten Beeinträchtigungen liegen für die Art nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von