FFH-VP-Info

Fachinformationssystem des BfN
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung

Stand: 12. Januar 2023
Bundesamt für Naturschutz
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beseitigung oder Veränderung der für den artspezifischen Brutvogellebensraum typischen Vegetations- oder Biotopstrukturen kann in Abhängigkeit von der Eingriffsdimension zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.

In bestehenden Habitaten kann auch die Neuschaffung von Strukturen - sofern sie den Ansprüchen der Art entgegenstehen oder nicht entsprechen - zu einer Beeinträchtigung der Habitatqualität führen.

Direkte Veränderungen von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen erlangen insbesondere dann besondere Relevanz, wenn sie die Brutplätze bzw. -reviere oder deren direktes Umfeld bzw. Hauptnahrungshabitate betreffen.

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

2007
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2
Qualifizierung der Quelle:
A
1.02 Wernicke, A., Kunert, M. & Kersten, W.
Bruten der Weißflügel-Seeschwalbe in der unteren Havelniederung im Biosphärenreservat Mittelelbe erfolgten in einem flach überstauten Großseggenried, das durch Beweidung überprägt war.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
3. Prognosemethoden Jahr:

o. J.
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E
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
4. Relevanzschwelle Jahr:

o. J.
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E
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen eines (Teil-)Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 3
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
5. Erheblichkeitsschwelle Jahr:

o. J.
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E
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der Vegetations-/ Biotopstrukturen.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).

In der Regel ist eine mehrjährige bzw. dauerhafte Beseitigung und Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen der betroffenen Bruthabitate einem dauerhaften Habitatverlust gleichzusetzen. Einjährig (Brut-/Rastzyklus) begrenzte Auswirkungen können unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, wenn sich die betroffenen Vegetations- und Biotopstrukturen kurzfristig regenerieren können bzw. wiederherzustellen sind sowie die funktionsbezogene Flächendimension orientiert am Konventionsvorschlag als gering eingeschätzt wird.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Empfindlichkeiten ergeben sich für die Art v. a. durch Veränderungen bzw. Einschränkungen hydrodynamischer Verhältnisse (s. Wirkfaktor 3-3), aber auch durch Sukzessions- und Nutzungsdynamik, die unter den Wirkfaktoren 2-3 bis 2-5 beschrieben und zusammengefasst werden.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die seit den 1960er Jahren stark zunehmenden Einflüsse der Intensivierung von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung auf die Zusammensetzung und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften sind insgesamt gut untersucht und wurden bereits frühzeitig dokumentiert (z. B. Bezzel 1982). Für die Vogelgemeinschaft des genutzten Offenlandes und der waldfreien Moore ist nach Analysen von Stickroth (zit. in Günther et al. 2005:123f.) die fortlaufende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung die Hauptgefährdungsursache. Für die Vogelartengemeinschaft der Wälder weist die auf ökologische Gruppen bezogene Auswertung die Intensivierung der Forstwirtschaft (vor der Freizeitnutzung) als den bedeutsamsten Ursachen-Komplex aus.

Unter dem Wirkfaktor 2-3 werden v. a. Empfindlichkeiten gegenüber direkten Einwirkungen von Nutzungsintensivierungen auf Vogelindividuen und deren Bruterfolg sowie auf Struktur und Qualität der nutzungsabhängigen Vogellebensräume beschrieben. Mit den spezifischen Folgewirkungen von Nährstoffeintrag und Eutrophierung im Zuge von Produktionssteigerungen befasst sich Wirkfaktor 6-1. Der mit Nutzungsintensivierungen zunehmende Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen auf Vögel wird unter Wirkfaktor 8-3 behandelt. Weitere Aspekte, häufig der Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung vorausgehender Flurbereinigungen, Meliorationen und Eingriffe in den Wasserhaushalt einer Landschaft, werden auch unter den Wirkfaktoren 2-1, 3-1 bis 3-3 thematisiert.

Die nachfolgenden Datensätze sind - sofern für die Art relevant - nach den jeweiligen Nutzungen Landwirtschaft (A), Forstwirtschaft (B), Fischerei (C) sowie Obst- und Weinbau (D) sortiert.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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1.41 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
C: Intensivierung der Fischereiwirtschaft

Für Vögel ergeben sich im Zusammenhang mit der Intensivierung der Fischereiwirtschaft in erster Linie indirekte Auswirkungen, v. a. als konkurrierende Nutzung von Nahrungsressourcen bis hin zu deren Überfischung. Der Ausbau von Teichanlagen aber auch von natürlichen Seen und Fließgewässern führt zu Veränderungen der Morphologie und Hydrologie der Gewässer (s. Wirkfaktoren 3-2 und 3-3) sowie zu Struktur- und Flächenflächenverlusten der Verlandungs- und Uferzone (s. Wirkfaktor 2-1) und damit zu direkter Beeinträchtigung und Beseitigung von Brut- und Nahrungshabitaten.

Extensiv genutzte Teichanlagen bieten über langsames Bespannen und Ablassen Schlamm- und Flachwasserflächen und damit Brut- und Nahrungshabitate, v. a. aber bedeutsame binnenländische Rasthabitate, insbesondere für Watvögel. Bei tiefgreifenden Intensivierungen gehen diese Strukturen und Qualitäten durch Vertiefung und Düngung, Bau von Dämmen fehlenden Wasserwechsel- und Verlandungsbereichen sowie durch Beseitigung von Wasserpflanzen und Randbewuchs verloren (Werner 2001:388ff.). Intensivierung von Teichwirtschaften können sich weiterhin über Zufütterung als Eutrophierung der Gewässer mit der Folge von Algenblüten auswirken.

Oft wird durch hohen Besatz v. a. fangreifer Fische versucht, die Strukturdefizite von Gewässern, auch von ausgebauten Fließgewässern, auszugleichen. Intensivierung aus vorwiegend sportlichem Interesse bedingt somit eine Erhöhung des Fraßdruckes auf Kleinfischarten, die für einzelne spezialisierte Vogelarten (z. B. Zwergsäger, Silberreiher, Schwarzstorch, Trauerseeschwalbe) die Hauptnahrung darstellen.

Intensivierungen der Fischerei sind i. d. R. auch mit Veränderungen der Fangmethoden oder effizienteren Fanggeräten verbunden, deren Einsatz direkt zur Erhöhung der Mortalität z. B. von marinen Vogelarten führen kann (z. B. Dunn & Steel 2001).

Empfindlichkeiten gegenüber fischereilicher Nutzung der Nahrungs-, Mauser- und Rastgewässer von Vögeln bestehen oft artspezifisch. So stellen Intensivierungen für den Erhaltungsstatus z. B. von Seeadler und Moorente vorrangige Beeinträchtigungsfaktoren dar.

Konsequenzen der Intensivierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.

Differenzierte Ausführungen zur Beeinträchtigung von Vögeln durch fischereiwirtschaftliche Maßnahmen, eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele sowie Hinweise für die Planung finden sich z. B. bei:
Jodl (1991), Reichel (1991), Werner (2001:388ff.), Von Lindeiner (2013).
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 1
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
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E
1.42 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
A: Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung

Landwirtschaftlich genutzte Kultur- und Produktionslandschaften werden von Artengemeinschaften besiedelt, die sich aus verschiedenartigen natürlichen z. T. benachbarten Lebensräumen rekrutieren. Da z. B. im Grünland gleichzeitig Strukturen verschiedener natürlicher Biotope enthalten sein können, treffen sich hier Vogelarten, die in Ursprungslebensräumen häufig voneinander isoliert waren. Gegenüber natürlichen Verhältnissen ergeben sich unter anthropogenem Einfluss wesentliche Unterschiede, v. a. hinsichtlich des Bruterfolges und der Selektionsfaktoren. Abundanz und Dominanz dieser Vogelgemeinschaften werden somit kultur- bzw. nutzungsbedingt stärker von der Art und Intensität der Nutzung bestimmt als von natürlichen Einflüssen (Witt 1988:1f.).

Bei der Analyse bzw. Prognose von Folgewirkungen der Nutzungsintensivierung ist zu beachten, dass es bei der Besiedlung von Kulturlandschaftsformen Bereiche "erforderlicher" und "tolerierter" Intensität der Bewirtschaftung gibt (Witt 1988:1f.). Nach Beintema (1986) ermöglichen und begrenzen verschiedene Intensitätsniveaus die Ausbreitung einzelner Arten. Empfindlichkeiten ergeben sich entsprechend den artspezifischen Toleranzen und den Anteilen nutzungsabhängiger/-geprägter Habitate. Vielfach ist die Nachbarschaft zu natürlichen nur randlich genutzten Lebensräumen (Ufer, Sümpfe, Küstenbiotope, Moore) bzw. deren funktionaler Verbund z. B. von Schlupf- und Aufwuchslebensräumen von bestands- und bruterfolgsichernder Bedeutung.

Intensivierungen landwirtschaftlicher Grünland- und Ackernutzung sind oft erst möglich, wenn nutzungseinschränkende Standorteinflüsse, z. B. durch Überschwemmungen, hohe Wasserstände von Moor- und Marschböden, aber auch Trockenheit von (Sand-) Böden, weitgehend reduziert oder ausgeschlossen worden sind (Standortnivellierung). Auf Bestand und Bruterfolg der Vogelarten haben dann veränderte Bewirtschaftungsmethoden, wie z. B. Silagewirtschaft und Portionierung im Grünland mit frühen Mahdterminen und verkürzten Nutzungsintervallen, Beregnung oder Verrieselung, Anpassung von Schlaggrößen und Erschließungen für großflächig synchrone Bewirtschaftung, zunehmend einschränkenden Einfluss auf Artenzahl, Siedlungsdichte und Reproduktion der Brutvogelgemeinschaft. Durch unmittelbare Beseitigung von Nestern und nichtflüggen Jungvögeln haben Nutzungsintensivierungen direkten Einfluss auf die Reproduktionsrate lebensraumtypischer Vogelarten (z. B. Beintema 1986, Witt 1986, Kooiker 1990, Schoppenhorst 1996, Melter & Südbeck 2004, Britschgi 2006).

Schließlich werden mit der Nutzungsintensivierung Bedingungen geschaffen, die die Empfindlichkeit der Populationsdynamik typischer Vogelarten in Agrarlandschaften gegenüber Einflüssen von Prädatoren deutlich erhöhen (Evans 2004). Über diese Sekundär- und Randeffekte wird der Niedergang der Vogelgemeinschaften verstärkt bzw. beschleunigt. Wahrscheinlich ist zusätzlich v. a. bei zahlreichen bodenbrütenden Vogelarten aufgrund der Abhängigkeit von Klimafaktoren in der Folge des neuzeitlichen Klimawandels von einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Nutzungseinflüssen auszugehen (Schröder & Schikore 2004:92, Sybertz 2020).

Untersuchungen zur Auswirkung von Bewirtschaftungseinflüssen auf das Nahrungsangebot z. B. von Wiesenvögeln im Feuchtgrünland sind z. T. widersprüchlich. Für abweichende Ergebnisse ist wahrscheinlich die jeweilige Ausgangssituation der Untersuchungsfläche hinsichtlich Nutzungsintensität, Bodentyp bzw. Zusammensetzung der Bodenmakrofauna ausschlaggebend. Nutzungsintensivierung hat nach Junker et al. (2004) einen entscheidenden Einfluss auf die jahreszeitliche Entwicklung der Biomasse von Bodentieren. Zusammenfassende Analysen und Bewertungen der wesentlichen Einflussfaktoren von bodenbrütenden Offenlandarten liegen u. a. von Kuschert (1983) und Flade (1994) vor.
Intensivierungen der Landbewirtschaftung haben dazu geführt, dass die Situation der Feldvögel im Verlauf einer langjährigen und weiterhin anhaltenden Entwicklung von starken Bestands- und Arealrückgängen bestimmt wird (Flade & Schwarz 2013, Hötker et al. 2014, Gerlach et al. 2019). Neben erhöhtem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie effektiveren Anbau- und Erntemethoden ergeben sich mittelbar Strukturverluste durch Beseitigung von essenziellen Landschaftselementen aus Schlagvergrößerung sowie Einengung der Fruchtfolge begleitet vom Rückgang der Anteile des Dauergrünlands, von Sommergetreide und Leguminosen-Anbaufläche (Krüger & Nipkow 2015, Joest et al. 2016).

Heute schließen Vogelgemeinschaften landwirtschaftlicher Flächen in Europa mehr schutzbedürftige Arten ein als jeder andere Hauptlebensraum (Tucker & Evans 1997). Nutzungsintensivierungen und -änderungen stellen deshalb ein hohes Gefährdungspotenzial für den Erhaltungsstatus zahlreicher Vogelarten dar. Immer noch verschärft sich die Gefährdungssituation durch die Förderung nachwachsender Rohstoffe. Auswirkungen zunehmender Biomassenutzung auf die Artenvielfalt und Häufigkeitsverhältnisse von Vogelgemeinschaften beschreiben z. B. Lübcke (1990), Spalik (2006), Dziewiaty & Bernardy (2007), Koop (2007) und Ammermann (2008).

Differenzierte Ausführungen zur Beeinträchtigung von Vögeln durch landwirtschaftliche Maßnahmen, eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele sowie Hinweise für die Planung und Schutzmaßnahmen finden sich z. B. bei:

Epple (1987:1325ff.), Hölzinger (1987:80ff.), Litzbarski et al. (1988), Moes (1992), Wegener (1998), Schifferli et al. (1999), Flade et al. (2003), Hötker (2004), Wilson et al. (2005), Koop (2013), Joest (2018), Busch et al. (2020);

zur spezifischen Situation von Wiesenlimikolen und Brutvogellebensräumen im Grünland:
Witt (1986), Witt (1988), Beintema et al. (1997), Nehls et al. (2001), Holsten (2003), Schröder & Schikore (2004), Südbeck & Krüger (2004), Reiter et al. (2004), Behrens et al. (2007), Hötker (2007), Eugster (2012), Osterveld (2014), Weiß (2016).
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Weißflügel-Seeschwalbe besiedelt i. d. R. nutzungsfreie Lebensräume, in denen Nutzungen eher beeinträchtigend wirken. Die Art ist deshalb nicht gegenüber kurzzeitiger Nutzungsaufgabe empfindlich.
A 198 Weißflügel-Seeschwalbe (Childonias leucopterus)
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Relevanz des Wirkfaktors: 0
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
1. Empfindlichkeiten/Wirkungen Jahr:

o. J.
Seite(n):

Qualifizierung der Quelle:
E
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum)
Die Weißflügel-Seeschwalbe besiedelt i. d. R. nutzungsfreie Lebensräume, in denen Nutzungen eher beeinträchtigend wirken. Die Art ist deshalb nicht gegenüber dauerhafter Nutzungsaufgabe empfindlich. Gelegentliche Beweidung kann sich jedoch im Hinblick auf die Eignung als Nisthabitat strukturverbessernd auswirken.

Bearbeitung und Zitiervorschlag: siehe Impressum von