Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten
Ringdrossel - Turdus torquatus
Natura 2000-Code: A 282; Bearbeitungstand: IIIWirkfaktorengruppe: | 4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: | 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (13)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (4)
- Relevanzschwelle (2)
- Erheblichkeitsschwelle (8)
Datensatz:
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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
1.71 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
F: Mortalität an Zäunen
Für einige Vogelarten stellen offensichtlich Zäune verschiedener Bauweisen und Zweckbestimmungen - insbesondere Stacheldraht- und Maschendrahtzäune - einen nicht zu vernachlässigenden Mortalitätsfaktor dar.
Eine besondere Bedeutung als Gefahrenquelle wurde für Stacheldrahtanflüge von Vögeln in der Küstenregion (Kruckenberg & Schulze-Diekhoff 2016) und in großflächigen Grünland-Naturschutzgebieten (Müller 2017) festgestellt. Die Vögel scheinen zumindest in bestimmten Konstellationen (z. B. bei schlechten Wetterverhältnissen, Windturbulenzen) die Zäune nicht als Hindernisse wahrzunehmen und sich im Flug daran zu verletzen bzw. daran hängen zu bleiben. Neben den wenigen publizierten Bilanzen sind zahlreiche undokumentierte Einzelfunde und Verschleppungen durch Raubsäuger anzunehmen.
Hölzinger (1987d:87) stellt fest, dass Weidezäune aus Stacheldraht in der freien Feldflur immer wieder zu Verlusten in der Vogelwelt führen. Besonders betroffen seien größere Wiesenbrüterarten wie Kiebitz und Großer Brachvogel, die in den Stacheldraht-Spießen hängen bleiben und zu Tode kommen. Green et al. (1997:127) geben diese Verlustursache auch für den Wachtelkönig an, stufen sie insgesamt aber als "vernachlässigbar" ein. Gloe (1984) stellte Verluste von Brandenten, Rotschenkeln und Silbermöwen an Stacheldrahtzäunen im Zusammenhang mit den an einem Deich hervorgerufenen Windturbulenzen fest. Müller (2017) dokumentierte zahlreiche Verluste unter Greifvögeln (Mäusebussard) und Eulen (Schleiereule, Waldohreule, Waldkauz, Sumpfohreule, Steinkauz oder Uhu). Allen & Ramirez (1990) recherchierten publizierte Quellen zu dieser Problematik und fanden darin Nachweise zu insgesamt 40 verschiedenen Vogelarten.
Die in der Studie von Kruckenberg & Schulze-Diekhoff (2016) für den Zeitraum 1995-2015 ausgewerteten Funde von Stacheldrahtopfern verteilten sich sogar auf ein Spektrum von 68 Arten. Die Autoren gehen dabei von einem weit verbreiteten Phänomen und von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Letzteres insbesondere für das Binnenland, da das Datenmaterial ausschließlich auf Zufallsfunden basiert. Bei den Opfern überwiegen nach Angaben der Autoren anscheinend große und seltene Arten wie Eulen, Greifvögel und Limikolen, im niedersächsischen Wattenmeer Möwen, Limikolen und Anatiden. Im Küstenraum sind die Nachweise während besonderer Sturmsituationen oder bei der nur zeitweiligen Exposition von Zaunanlagen episodisch oder periodisch verstärkt. Dabei wurden auch Massenanflüge von bis zu 100 Individuen dokumentiert (Heyen pers. Mitt., zit. in Kruckenberg & Schulze-Dieckhoff 2016: 82). In der Untersuchung werden auch Attacken von Prädatoren oder bodennahe Flugmanöver z. B. bei Kiebitz oder Kampfläufer als art- und situationsspezifische erhöhte Gefährdungen angeführt. Stacheldrahtkollisionen stellen aufgrund des Jagdverhaltens entlang linienhafter Strukturen sowie der Dämmerungsjagd offenbar vor allem für Eulen eine große Gefährdung dar (s. artspezifische Datensätze).
Regelmäßig werden Stacheldrahtzäune auch als Ansitz- oder Singwarten in Anspruch genommen, z.B. von Braunkehlchen, Uferschnepfe oder Rotschenkel. Diese Arten sind möglicherweise trotz einzelner Nachweise von Opfern weniger gefährdet. Daher scheint es sich bei der Häufung von Stacheldrahtanflügen bis zu populationsgefährdenden Ausmaßen um ein selektives Problem bestimmter - eher größerer - Arten, spezifischer Verhaltensweisen und spezieller (räumlicher) Konstellationen zu handeln, das nicht ohne Weiteres allgemein übertragbar ist.
Weiterhin sind (forstliche) Maschendrahtzäune offenbar besonders gefährlich für die verschiedenen Raufußhuhnarten, bei denen sie einen hohen und zum Teil populationsgefährdenden Mortalitätsfaktor darstellen. In einer zweijährigen Studie in den schottischen Highlands von Baines & Andrew (2003), die sechzehn Areale mit solchen Maschendrahtzäunen enthielt, wurden 437 Kollisionen von 13 Arten ermittelt. Neben den v.a. betroffenen drei Arten Auerhuhn, Birkhuhn und Schottischem Moorschneehuhn waren auch Ringeltaube, Stockente, Singdrossel, Amsel, Aaskrähe, Gimpel, Krickente, Waldkauz, Alpenschneehuhn und eine nicht näher bestimmte Gänseart unter den festgestellten Opfern. Es wurde auch untersucht, wie effektiv eine Sichtbarmachung der Zäune mit orangefarbenen 'Geflechten' die Kollisionen reduzieren kann. Die Markierung der Zäune führte zu einer signifikanten Reduzierung der Kollisionen, die verbleibenden Kollisionsraten bildeten jedoch insbesondere für das gefährdete Auerhuhn weiterhin einen entscheidenden Mortalitätsfaktor.
Bevanger & Broseth (2000) untersuchten in einer dreijährigen Studie Maschendrahtzäune in Norwegen, wo sie 253 Kollisionsopfer von 20 Arten feststellten. Auch hier waren Moorschneehuhn, Alpenschneehuhn und Auerhuhn die am stärksten betroffenen Arten.
Eine Zusammenstellung verschiedener Fakten und Beispiele zur Mortalität von Vögeln (insbesondere Rauhfußhühnern) an Zäunen findet sich bei:
Allen & Ramirez (1990), Catt et al. (1994), Bevanger & Broseth (2000), Müller (2002), Baines & Andrew (2003); Kruckenberg (2008) oder in einer umfassenden Zusammenstellung von Kruckenberg & Schulze-Diekhoff (2016) beschreiben die Situation vorrangig an der Küste und in Weidegebieten des Binnenlandes (s. auch entsprechende Arten); weitere Angaben können der Bibliographie zu anlagebedingter Mortalität der California Energy Commission (1995:76) entnommen werden.
In den Publikationen zu diesem Mortalitätsfaktor ist auch dokumentiert, dass der Abbau besonders gefährlicher Zaunanlagen und ggf. Ersatz durch Glattzäune die Opferzahl deutlich zurückgehen lässt (Baines & Andrew 2003, Kruckenberg & Schulze-Diekhoff 2016). Dies wird daher insbesondere in Schutzgebieten mit besonders kollisionsgefährdeten Arten gefordert (z.B. Müller 2017).
3. Prognosemethoden
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Bei der Wirkungsprognose sind die qualitativen und quantitativen Betroffenheiten der Art durch anlagebedingte Mortalität und/oder Barrierewirkungen einzuschätzen. Dabei sind die Wirkintensität des Projekts und seiner Bestandteile sowie die Empfindlichkeit des betroffenen Raumes v. a. hinsichtlich der betroffenen Arten und ihrer Raumnutzung zu analysieren (s. nachfolgende Datensätze).
Es sind alle relevanten (Teil-) Habitate sowie die räumlich-funktionalen Beziehungen zwischen Teilhabitaten mit den vom Projekt beanspruchten Flächen zu überlagern. Grundsätzlich ist insbesondere die Betroffenheit der räumlich-funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilhabitaten einer Art auf Individuums- und/oder Bestandsniveau qualitativ und quantitativ einzuschätzen.
Es sind die quantitativen und qualitativen Funktionsverluste sowie zusätzlichen Risiken für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-) Populationen zu beurteilen. Zudem ist die Beurteilung der vorhandenen Bestandsgrößen und eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Mortalität bzw. Barrierewirkungen auf die Bestände im Gebiet vorzunehmen (s. auch unter Erheblichkeit).
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Eine Berücksichtigung etwaiger kumulativer Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen ist notwendig.
Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit zur Beurteilung der Mortalität bzw. Barrierewirkung auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
3.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
(Standardisierte) Prognosemethoden zur Ermittlung der Mortalität von Vögeln bei den verschiedenen Anlagentypen konnten bislang nicht ermittelt werden. Nachfolgend sind jedoch die wesentlichen Grundaspekte zur Ermittlung des Mortalitätsrisikos dargestellt. Darüber hinaus finden sich qualifizierte Hinweise z. T. auch in den eingangs genannten Standardwerken und bei Bernotat & Dierschke (2021).
Bei der Prognose kann zunächst allgemein aus dem Vorkommen von Vögeln auf die potenziellen Vogelverluste geschlossen werden. Bereiche mit hoher Brutvogeldichte oder hohem Vorkommen von Gast- bzw. Zugvögeln sind gegenüber projektbedingter Mortalität problematischer als Bereiche mit geringer Bedeutung für Vögel (z. B. Hoerschelmann 1997, Bernshausen et al. 2000:375, Richarz 2001:124f.).
Als allgemein kritische Gebiete ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden z. B. Gewässer, Feuchtgebiete, Niederungen mit hohen Rastbeständen, Wiesenvogellebensräume, Koloniebereiche etc. genannt. Dies gilt auch für Konzentrationspunkte des Vogelzuges (zentrale Zugrouten, wichtige Zugschneisen) z. B. an Gebirgspässen, exponierten Küstenabschnitten, Flusstälern etc. und Standorten mit Wetterlagen, die häufig zu schlechten Sichtverhältnissen führen (vgl. Hoerschelmann 1997, Lösekrug 1997, Richarz 2001:124f.). Für die Beurteilung der Bedeutung bzw. der Funktionen von Flächen für Vögel sind u. a. Landschaftsbeschaffenheit, Biotopeigenschaften, Nahrungsangebot, Brutplatzeignung, Rastgebietsfunktionen etc., aber auch der konkrete Standort bzw. der räumliche Verlauf der Anlage zu berücksichtigen.
Natura 2000-Gebieten kommt eine besondere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften zu. Europäische Schutzgebiete, in denen Vogelarten nach den Erhaltungszielen geschützt sind, weisen somit immer eine besondere Bedeutung und i. d. R. eine entsprechende vorhabensbezogene Empfindlichkeit aus Sicht des Vogelschutzes auf. Vögel können hierbei als Arten der Vogelschutz-RL in einem Vogelschutzgebiet unmittelbar oder als charakteristische Arten bestimmter Lebensraumtypen in einem FFH-Gebiet mittelbar durch Erhaltungsziele oder den Schutzzweck geschützt sein.
Grundsätzlich ist somit zunächst immer auch die räumliche Entfernung der baulichen Anlage zum Schutzgebiet bzw. zu den verschiedenen (Teil-)Habitaten der geschützten Vogelarten zu ermitteln.
3.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Die jeweilige Anlage ist hinsichtlich ihrer spezifischen Wirkintensität bzw. ihres Risikopotenzials zu beurteilen. Das projektspezifische Gefährdungspotenzial ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Konstruktionsparametern:
- Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum,
- Anzahl, Höhe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Material, Dicke, Sichtbarkeit und Isolierung der ggf. vorhandenen Seile, Kabel, Drähte und Verstrebungen.
Hinsichtlich der Lage im Raum und der Ausrichtung sind v. a. Anordnungen quer zu den (Haupt-)Flugbewegungen sowie auf Geest-, Hügel- und Bergkuppen problematisch. Grundsätzlich kann es auch von Bedeutung sein, welchen relativen Anteil eine Anlage (z. B. Brücke oder Windpark) am Flugraum / -korridor (z. B. Talraum oder Bergpass) einnimmt, da hierdurch die Möglichkeiten des seitlichen Ausweichens der Vögel mit beeinflusst werden können.
Bei der Beurteilung der Anlage sind ggf. auch bereits in das Projekt integrierte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. Kennzeichnung / Sichtbarmachung von Bauteilen, Isolation von Stromleitungen) zu berücksichtigen. Bei Hochspannungsfreileitungen besteht z.B. die Möglichkeit, über Markierung des Erdseils mit für Vögel gut erkennbaren Markierungen das Kollisionsrisiko deutlich zu senken. Dabei führen insbesondere die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Vogelschutzwarten speziell entwickelten Markierungen (Bernshausen et al. 2007, 2014, FNN 2014) zu einer deutlichen Reduktion des Kollisionsrisikos (vgl. auch Koops 1997:277, Sudmann 2000:30, Brauneis et al. 2003:69ff., Fangrath 2004:299, PNL 2008:12ff., Liesenjohann et al. 2019).
3.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Grundsätzlich ist immer auch die artspezifische Empfindlichkeit der betroffenen Arten zu ermitteln.
Diese hängt z. B. vom Vorkommen (Anzahl, Dichte, Frequenz) im betroffenen Raum sowie von der artspezifischen Mobilität, Fortbewegungsgeschwindigkeit und ihren Aktionsräumen ab. Darüber hinaus gibt es eine artspezifisch unterschiedliche Scheu gegenüber verschiedenen Anlagetypen, z. B. weichen Gänse Windrädern aus, einige Greifvogelarten eher nicht. Mobile Arten mit vielen Flugbewegungen sind i. d. R. eher betroffen als weniger mobile Arten.
Für die Mortalität an baulichen Anlagen spielt das Flugverhalten eine zentrale Rolle. So ist bei WEA, Freileitungen, Türmen / Masten oder Brücken z. B. von großer Bedeutung, inwieweit die (regelmäßigen) lokalen Flugbewegungen (z. B. Nahrungs-, Balz- oder Schlafplatzflüge) bzw. der jährliche Herbst-/Frühjahrs-Vogelzug im Höhenbereich der Anlagen stattfinden. Die durchschnittliche Flughöhe der Vögel ist artspezifisch unterschiedlich sowie witterungs-, tageszeit-, jahreszeit- sowie topographiebeeinflusst. Sie ist z. B. i. d. R. bei Tagziehern, bei Gegenwind, schlechtem Wetter und über dem Meer niedriger als bei Nachtziehern, bei Rückenwind, gutem Wetter oder über Land. Flughöhen sind daher schwer zu prognostizieren. Hinweise dazu finden sich aber z. B. bei Bruderer (1997a,b), Scheller & Küsters (1999), Berthold (2000), Gatter (2000), Koop (2002), Dierschke & Daniels (2003), Bruderer & Liechti (1989, 2004), Garthe & Hüppop (2004) oder Hüppop et al. (2005c). Es scheint sich aber zu zeigen, dass größere Teile des Vogelzugs in Höhen unter 200 m stattfinden. Für die lokalen Flugbewegungen gilt dies ohnehin. Bruderer & Liechti (2004) gehen von einem Fünftel des Nachtzugs und von nahezu der Hälfte des Tagzugs im Bereich unter 200 m und somit im Einflussbereich von WEA aus, an Leitlinien bzw. ausgeprägten Zugrouten können die Anteile sogar noch deutlich höher liegen.
Grundsätzlich scheinen nachts aktive und v. a. ziehende Arten aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse etwas gefährdeter zu sein als Tagzieher (vgl. z. B. Bernshausen et al. 1997, Garthe & Hüppop 2004).
Die artspezifische Größe und Flügelspannweite kann z. B. beim Queren/Durchfliegen von Leitungen, Drähten, Brückenseilen oder Zäunen und insbesondere beim Überbrücken von Spannungspotenzialen an Energiefreileitungen eine Rolle spielen.
Auch sind ggf. das artspezifische Flugverhalten bzw. die Flug- und Manövrierfähigkeiten zu beurteilen. Rayner (1988, zit. in Bevanger 1998) analysiert die artspezifische Flügel-Flächenbelastung und die Flügelstreckung von Vögeln und unterteilt sechs Hauptgruppen hinsichtlich ihrer Manövrierfähigkeit, um damit Anhaltspunkte für deren Kollisionsrisiko ableiten zu können. Garthe & Hüppop (2004) haben im Rahmen ihres 'species sensitivity index' gegenüber Offshore-Windparks für verschiedene Seevogelarten die Manövrierfähigkeiten auf einer Skala von 1 bis 5 eingestuft.
Zudem ist zu prüfen, ob es eine risikoerhöhende Attraktionswirkung der Anlage auf die Art gibt (z. B. durch Nahrungsangebot, Ansitzwarten etc.) bzw. inwieweit die artspezifische Empfindlichkeit gegen die vom Projekt ausgehenden (strukturbedingten) Störwirkungen (vgl. Wirkfaktor 5-2) zwar zu Lebensraumverlusten führt, jedoch andererseits das Mortalitätsrisiko reduziert.
Bei der Analyse sind ggf. auch etwaige artspezifische Unterschiede der Gefährdung von Jung- und Alttieren bzw. von Weibchen und Männchen zu berücksichtigen, da sich dies bei der Erheblichkeitsbeurteilung auswirken kann.
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Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für Vogelarten
A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
- | bislang noch nicht bearbeitet |
I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |