Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten
Ringdrossel - Turdus torquatus
Natura 2000-Code: A 282; Bearbeitungstand: IIIWirkfaktorengruppe: | 4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: | 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (13)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (4)
- Relevanzschwelle (2)
- Erheblichkeitsschwelle (8)
Datensatz:
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3. Prognosemethoden
3.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
(Standardisierte) Prognosemethoden zur Ermittlung der Mortalität von Vögeln bei den verschiedenen Anlagentypen konnten bislang nicht ermittelt werden. Nachfolgend sind jedoch die wesentlichen Grundaspekte zur Ermittlung des Mortalitätsrisikos dargestellt. Darüber hinaus finden sich qualifizierte Hinweise z. T. auch in den eingangs genannten Standardwerken und bei Bernotat & Dierschke (2021).
Bei der Prognose kann zunächst allgemein aus dem Vorkommen von Vögeln auf die potenziellen Vogelverluste geschlossen werden. Bereiche mit hoher Brutvogeldichte oder hohem Vorkommen von Gast- bzw. Zugvögeln sind gegenüber projektbedingter Mortalität problematischer als Bereiche mit geringer Bedeutung für Vögel (z. B. Hoerschelmann 1997, Bernshausen et al. 2000:375, Richarz 2001:124f.).
Als allgemein kritische Gebiete ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden z. B. Gewässer, Feuchtgebiete, Niederungen mit hohen Rastbeständen, Wiesenvogellebensräume, Koloniebereiche etc. genannt. Dies gilt auch für Konzentrationspunkte des Vogelzuges (zentrale Zugrouten, wichtige Zugschneisen) z. B. an Gebirgspässen, exponierten Küstenabschnitten, Flusstälern etc. und Standorten mit Wetterlagen, die häufig zu schlechten Sichtverhältnissen führen (vgl. Hoerschelmann 1997, Lösekrug 1997, Richarz 2001:124f.). Für die Beurteilung der Bedeutung bzw. der Funktionen von Flächen für Vögel sind u. a. Landschaftsbeschaffenheit, Biotopeigenschaften, Nahrungsangebot, Brutplatzeignung, Rastgebietsfunktionen etc., aber auch der konkrete Standort bzw. der räumliche Verlauf der Anlage zu berücksichtigen.
Natura 2000-Gebieten kommt eine besondere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften zu. Europäische Schutzgebiete, in denen Vogelarten nach den Erhaltungszielen geschützt sind, weisen somit immer eine besondere Bedeutung und i. d. R. eine entsprechende vorhabensbezogene Empfindlichkeit aus Sicht des Vogelschutzes auf. Vögel können hierbei als Arten der Vogelschutz-RL in einem Vogelschutzgebiet unmittelbar oder als charakteristische Arten bestimmter Lebensraumtypen in einem FFH-Gebiet mittelbar durch Erhaltungsziele oder den Schutzzweck geschützt sein.
Grundsätzlich ist somit zunächst immer auch die räumliche Entfernung der baulichen Anlage zum Schutzgebiet bzw. zu den verschiedenen (Teil-)Habitaten der geschützten Vogelarten zu ermitteln.
3.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Die jeweilige Anlage ist hinsichtlich ihrer spezifischen Wirkintensität bzw. ihres Risikopotenzials zu beurteilen. Das projektspezifische Gefährdungspotenzial ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Konstruktionsparametern:
- Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum,
- Anzahl, Höhe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Material, Dicke, Sichtbarkeit und Isolierung der ggf. vorhandenen Seile, Kabel, Drähte und Verstrebungen.
Hinsichtlich der Lage im Raum und der Ausrichtung sind v. a. Anordnungen quer zu den (Haupt-)Flugbewegungen sowie auf Geest-, Hügel- und Bergkuppen problematisch. Grundsätzlich kann es auch von Bedeutung sein, welchen relativen Anteil eine Anlage (z. B. Brücke oder Windpark) am Flugraum / -korridor (z. B. Talraum oder Bergpass) einnimmt, da hierdurch die Möglichkeiten des seitlichen Ausweichens der Vögel mit beeinflusst werden können.
Bei der Beurteilung der Anlage sind ggf. auch bereits in das Projekt integrierte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (z. B. Kennzeichnung / Sichtbarmachung von Bauteilen, Isolation von Stromleitungen) zu berücksichtigen. Bei Hochspannungsfreileitungen besteht z.B. die Möglichkeit, über Markierung des Erdseils mit für Vögel gut erkennbaren Markierungen das Kollisionsrisiko deutlich zu senken. Dabei führen insbesondere die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Vogelschutzwarten speziell entwickelten Markierungen (Bernshausen et al. 2007, 2014, FNN 2014) zu einer deutlichen Reduktion des Kollisionsrisikos (vgl. auch Koops 1997:277, Sudmann 2000:30, Brauneis et al. 2003:69ff., Fangrath 2004:299, PNL 2008:12ff., Liesenjohann et al. 2019).
3.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Grundsätzlich ist immer auch die artspezifische Empfindlichkeit der betroffenen Arten zu ermitteln.
Diese hängt z. B. vom Vorkommen (Anzahl, Dichte, Frequenz) im betroffenen Raum sowie von der artspezifischen Mobilität, Fortbewegungsgeschwindigkeit und ihren Aktionsräumen ab. Darüber hinaus gibt es eine artspezifisch unterschiedliche Scheu gegenüber verschiedenen Anlagetypen, z. B. weichen Gänse Windrädern aus, einige Greifvogelarten eher nicht. Mobile Arten mit vielen Flugbewegungen sind i. d. R. eher betroffen als weniger mobile Arten.
Für die Mortalität an baulichen Anlagen spielt das Flugverhalten eine zentrale Rolle. So ist bei WEA, Freileitungen, Türmen / Masten oder Brücken z. B. von großer Bedeutung, inwieweit die (regelmäßigen) lokalen Flugbewegungen (z. B. Nahrungs-, Balz- oder Schlafplatzflüge) bzw. der jährliche Herbst-/Frühjahrs-Vogelzug im Höhenbereich der Anlagen stattfinden. Die durchschnittliche Flughöhe der Vögel ist artspezifisch unterschiedlich sowie witterungs-, tageszeit-, jahreszeit- sowie topographiebeeinflusst. Sie ist z. B. i. d. R. bei Tagziehern, bei Gegenwind, schlechtem Wetter und über dem Meer niedriger als bei Nachtziehern, bei Rückenwind, gutem Wetter oder über Land. Flughöhen sind daher schwer zu prognostizieren. Hinweise dazu finden sich aber z. B. bei Bruderer (1997a,b), Scheller & Küsters (1999), Berthold (2000), Gatter (2000), Koop (2002), Dierschke & Daniels (2003), Bruderer & Liechti (1989, 2004), Garthe & Hüppop (2004) oder Hüppop et al. (2005c). Es scheint sich aber zu zeigen, dass größere Teile des Vogelzugs in Höhen unter 200 m stattfinden. Für die lokalen Flugbewegungen gilt dies ohnehin. Bruderer & Liechti (2004) gehen von einem Fünftel des Nachtzugs und von nahezu der Hälfte des Tagzugs im Bereich unter 200 m und somit im Einflussbereich von WEA aus, an Leitlinien bzw. ausgeprägten Zugrouten können die Anteile sogar noch deutlich höher liegen.
Grundsätzlich scheinen nachts aktive und v. a. ziehende Arten aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse etwas gefährdeter zu sein als Tagzieher (vgl. z. B. Bernshausen et al. 1997, Garthe & Hüppop 2004).
Die artspezifische Größe und Flügelspannweite kann z. B. beim Queren/Durchfliegen von Leitungen, Drähten, Brückenseilen oder Zäunen und insbesondere beim Überbrücken von Spannungspotenzialen an Energiefreileitungen eine Rolle spielen.
Auch sind ggf. das artspezifische Flugverhalten bzw. die Flug- und Manövrierfähigkeiten zu beurteilen. Rayner (1988, zit. in Bevanger 1998) analysiert die artspezifische Flügel-Flächenbelastung und die Flügelstreckung von Vögeln und unterteilt sechs Hauptgruppen hinsichtlich ihrer Manövrierfähigkeit, um damit Anhaltspunkte für deren Kollisionsrisiko ableiten zu können. Garthe & Hüppop (2004) haben im Rahmen ihres 'species sensitivity index' gegenüber Offshore-Windparks für verschiedene Seevogelarten die Manövrierfähigkeiten auf einer Skala von 1 bis 5 eingestuft.
Zudem ist zu prüfen, ob es eine risikoerhöhende Attraktionswirkung der Anlage auf die Art gibt (z. B. durch Nahrungsangebot, Ansitzwarten etc.) bzw. inwieweit die artspezifische Empfindlichkeit gegen die vom Projekt ausgehenden (strukturbedingten) Störwirkungen (vgl. Wirkfaktor 5-2) zwar zu Lebensraumverlusten führt, jedoch andererseits das Mortalitätsrisiko reduziert.
Bei der Analyse sind ggf. auch etwaige artspezifische Unterschiede der Gefährdung von Jung- und Alttieren bzw. von Weibchen und Männchen zu berücksichtigen, da sich dies bei der Erheblichkeitsbeurteilung auswirken kann.
4. Relevanzschwelle
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder Barrierewirkung zwischen Teilhabitaten im Gebiet überschritten. Gleiches gilt, soweit eine projektbedingt erhöhte Mortalität eintreten kann.
Innerhalb eines Schutzgebiets mit geschützten Vogelbeständen sind daher die Beeinträchtigungen durch WEA, Freileitungen, Türme/Masten, Brücken, Glasbarrieren oder andere bauliche Anlagen, die zu einer erhöhten Mortalität für die geschützten Arten führen können, prinzipiell immer relevant und auf ihre Erheblichkeit hin zu untersuchen.
Im Einzelfall gilt dies auch bei Zerschneidungswirkungen (Barriere und/oder Mortalität) zwischen dem Schutzgebiet und seiner Umgebung, wenn Hinweise auf dort vorkommende wesentliche Teillebensräume bzw. Teilbestände mit räumlich-funktionalen Beziehungen zum Gebiet vorliegen, sowie bei entsprechenden Zerschneidungswirkungen zwischen dem Schutzgebiet und anderen Schutzgebieten.
Um eine erhebliche Beeinträchtigung durch ein Vorhaben mit der rechtlich gebotenen Sicherheit ausschließen zu können, sind i. d. R. die oberen Angaben zu Habitatgrößen bzw. (regelmäßigen) Flugbeziehungen heranzuziehen und auf die potenziell geeigneten Lebensräume im Untersuchungsgebiet zu übertragen. Vorhaben, die in größerem Abstand als diesem 'Aktionsradius' geplant sind, können i. d. R. zu keinen relevanten Zerschneidungswirkungen durch Mortalität oder Barriere führen.
Literaturangaben als Orientierungswerte für Flächenansprüche und Mobilität (z. B. zu Aktionsräumen, Reviergrößen, Nestabständen, Dichten etc.) sind separat unter 'Raumbedarf und Aktionsräume von Arten' zusammengestellt.
4.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Für Windenergieanlagen hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) in ihrem sog. "Helgoländer Papier" Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten veröffentlicht. Im Rahmen der Fortschreibung (LAG VSW 2015) wurden nun neuere Untersuchungsergebnisse und der aktuelle Stand des Wissens berücksichtigt.
In den Abstandsregelungen werden Mindestabstände (Tabubereiche) zwischen WEA und bedeutenden Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen WEA-sensibler Arten und Artengruppen definiert, die aufgrund von Kollisionsgefahren oder des Meideverhaltens der Arten von den Autoren als notwendig erachtet werden.
Da gegenüber Europäischen Vogelschutzgebieten mit WEA-sensiblen Arten im Schutzzweck ein Mindestabstand bzw. Ausschlussbereich in 10-facher Anlagenhöhe festgelegt wurde (siehe auch unter Erheblichkeitsschwelle), ist diese Entfernung zugleich das Mindestmaß für eine gebietsbezogene Relevanzschwelle.
Für gegenüber WEA sensible Vogelarten wurden zudem artspezifische Prüfbereiche um WEA definiert, die zwischen 3 und 6 km liegen und innerhalb derer das Vorkommen regelmäßig genutzter Nahrungshabitate, Schlafplätze oder anderer wichtiger Habitate zu prüfen ist.
Darüber hinaus sind u. a. auch Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen und überregional bedeutsame Zugkonzentrationskorridore freizuhalten.
Bei Gastvogellebensräumen insbesondere von landesweiter Bedeutung und regelmäßig genutzten Schlafplätzen bestimmter Arten werden ebenfalls bestimmte Mindestabstände zu WEA oder andere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als fachlich erforderlich angesehen (vgl. z. B. auch LANU Schleswig-Holstein 2008:9ff., NLT 2013:9f., LAG VSW 2015:3ff., TLUG 2017:37ff., UM BW & LUBW 2021:92ff.).
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Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für Vogelarten
A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
- | bislang noch nicht bearbeitet |
I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |