Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten
Ringdrossel - Turdus torquatus
Natura 2000-Code: A 282; Bearbeitungstand: IIIWirkfaktorengruppe: | 4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: | 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (13)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (4)
- Relevanzschwelle (2)
- Erheblichkeitsschwelle (8)
Datensatz:
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5. Erheblichkeitsschwelle
5.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Für Windenergieanlagen hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015) Abstandsregelungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten veröffentlicht. Die darin enthaltenen Empfehlungen sind als Fachkonvention anerkannt.
In den Abstandsregelungen werden Mindestabstände zwischen WEA und bedeutenden Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen WEA-sensibler Arten und Artengruppen definiert, die aufgrund von Kollisionsgefahren oder des Meideverhaltens der Arten von der LAG VSW als notwendig erachtet werden.
Gegenüber Europäischen Vogelschutzgebieten mit WEA-sensiblen Arten im Schutzzweck wurde ein Mindestabstand bzw. Ausschlussbereich in 10-facher Anlagenhöhe festgelegt.
Darüber hinaus sind u. a. auch Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen sowie überregional bedeutsame Zugkonzentrationskorridore freizuhalten.
Im Hinblick auf Gastvogellebensräume von mindestens landesweiter Bedeutung, regelmäßig genutzte Schlafplätze bestimmter Arten und Gewässer > 10 ha mit mindestens regionaler Bedeutung für brütende und rastende Wasservögel bestehen darüber hinaus ggf. ebenfalls Mindestabstände.
5.05 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Das Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2008:23ff.) hat Ausschluss- und Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz veröffentlicht.
In folgenden Gebieten und Räumen sollten grundsätzlich keine Windenergieanlagen errichtet werden: Gebiete mit Vorkommen sehr empfindlicher Vogelarten, bedeutende Rastgebiete von Wasser- und Watvögeln, namentlich Feuchtgebiete und der unmittelbare Küstenbereich (wegen der Störungsempfindlichkeit sollte eine Pufferzone von wenigstens 500 m freigehalten werden; gilt allerdings nur für Anlagen mit einer Nabenhöhe <50 m), bedeutende Vogelzugrouten und Flugkorridore, Gebiete mit hohem Greifvogelvorkommen (Geländekanten, Gebiete mit besonders hoher Nahrungsdichte), bei Habitatsegregation durch WKA (keine Trennung zusammenhängender Lebensräume durch WKA) (LANU 2008:23).
Der derzeitige Wissensstand über einzelne Aspekte, u. a. über populationsbiologische Auswirkungen, sei nach wie vor noch zu unvollständig, um zuverlässige Aussagen zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel zu liefern. Zur Vermeidung unerwünschter Beeinträchtigungen wird deshalb empfohlen, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz von Windenergieanlagen freizuhalten. Die Gebiete und die potenziellen Beeinträchtigungsbereiche in ihrem Umfeld (Prüfbereich) werden im Folgenden nach vorsorgeorientierten Kriterien aufgrund des derzeitigen Wissens definiert (LANU 2008:23).
Eine Windenergienutzung in Schutzgebieten gem. BNatSchG, LNatschG, Nationalparkgesetz, FFH- und Vogelschutzrichtlinie oder Ramsar-Konvention sei aufgrund der Raumordnungsplanung ausgeschlossen. Im Umgebungsbereich der Gebiete wird ein Prüfbereich empfohlen, der über die Abstandsempfehlungen hinausgeht (LANU 2008:23).
Im Hinblick auf Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelzug wird verdeutlicht (LANU 2008:23), dass Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung für den internationalen Vogelzug zwischen Skandinavien und Mitteleuropa habe. Der Landvogelzug konzentriere sich sehr stark über Fehmarn und Wagrien. Sehr viele Wasservögel querten Schleswig-Holstein im Bereich von der Eckernförder Bucht zur Husumer Bucht und zum Eiderästuar. Wichtige Leitlinien für den Vogelzug stellten ferner die Küstenlinien von Nord- und Ostsee sowie die großen Fließgewässer dar (Koop 2002). Zudem wird die Bedeutung verschiedener Rast- und Brutgebiete in Schleswig-Holstein dargestellt.
'In der Tabelle II-1 (Anhang zu Teil II) sind die Schutzgebiete, die bedeutendsten Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete für Vögel, die empfindlichen Bereiche im Umfeld der Gebiete (Prüfbereich) sowie die Konzentrationsgebiete und Leitlinien des Vogelzugs zusammengestellt. Innerhalb der in dieser Tabelle aufgeführten Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz kann mit negativen Auswirkungen auf die Avifauna gerechnet werden. Dabei sollte bedacht werden, dass bislang noch nicht für alle Vogelarten gesicherte Erkenntnisse über deren Störempfindlichkeit vorliegen und deshalb eine Entscheidung im Hinblick auf vorsorgenden Schutz gerichtet sein sollte, zumal erhebliche Beeinträchtigungen oft irreversibel sind (LANU 2008:25).'
'Um Störwirkungen auf Brutplätze auszuschließen, werden artspezifische Schutzbereiche zu Brutplätzen und Brutkolonien benannt, die von Windenergieanlagen freigehalten werden sollten. Als weitere Schutzmaßnahmen sollten wichtige Nahrungsflächen und dorthin führende Flugrouten in einem artspezifisch festgelegten Umkreis (Prüfbereiche) freigehalten werden (Tabelle II-2, Anhang zu Teil II).'
'Werden Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz einschließlich der Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz gemäß Kapitel 3 und Tabelle II-1, Spalten 1 und 2 im Anhang zu Teil II durch die Planung nicht berührt und werden die in Kapitel 4.3 artspezifisch differenziert beschriebenen Räume von Windenergie freigehalten, sind keine erheblichen anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Vogelwelt zu erwarten (LANU 2008:26).'
5.06 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Die Bewertung der Mortalität auf Zugrouten zwischen verschiedenen Vogelschutzgebieten in einer FFH-VP ist nicht einfach. Anlagen im Bereich ausgeprägter Vogelzugrouten mit überdurchschnittlicher Vogelzugaktivität bzw. in sonstigen Zugverdichtungsbereichen können zumindest für einzelne besonders betroffene Arten zu hohen Beeinträchtigungsintensitäten führen. Inwieweit diese Verluste in einem oder mehreren Vogelschutzgebieten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnten, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.
5.07 Bernotat, D. & Dierschke, V. (2016)
Die Ringdrossel gehört nach Bernotat & Dierschke (2016) hinsichtlich der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung durch Kollision an Windenergieanlagen als Brutvogel zu den Arten der Klasse D mit einer "geringen" Mortalitätsgefährdung. Auch als Gastvogel zählt sie sowohl mit ihrer Unterart Turdus t. torquatus als auch mit ihrer Unterart Turdus t. alpestris zu den Arten der Klasse D mit einer "geringen" Mortalitätsgefährdung.
5.21 Bernotat, D. & Dierschke, V. (2016)
Die Ringdrossel gehört nach Bernotat & Dierschke (2016) hinsichtlich der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung durch Kollision an Freileitungen als Brutvogel zu den Arten der Klasse C mit einer "mittleren" Mortalitätsgefährdung. Als Gastvogel zählt die Unterart Turdus t. torquatus zu den Arten der Klasse C mit einer "mittleren" Mortalitätsgefährdung durch Leitungskollision, die Unterart Turdus t. alpestris zu den Arten der Klasse D mit einer "geringen" Mortalitätsgefährdung.
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Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für Vogelarten
A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
- | bislang noch nicht bearbeitet |
I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |