Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten
Wiesenschafstelze - Motacilla flava
Natura 2000-Code: A 260; Bearbeitungstand: IIIWirkfaktorengruppe: | 5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: | 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) |
Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (17)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (7)
- Relevanzschwelle (7)
- Erheblichkeitsschwelle (2)
Datensatz:
< zurück
18 - 22 von 33
weiter >
3. Prognosemethoden
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Bei der Wirkungsprognose sind die qualitativen und quantitativen Betroffenheiten der Arten durch die optischen Reize einzuschätzen. Dabei sind die Intensität der Störwirkungen des Projekts und seiner Bestandteile und die Empfindlichkeit der betroffenen Arten und ihrer Habitate zu analysieren.
Zusätzlich sind Häufigkeit, Frequenz bzw. Regelmäßigkeit, Dauer und Zeitpunkte der Störereignisse zu berücksichtigen.
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der projektbedingten Störzonen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten der geschützten Vogelarten.
Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.
Konkretere Prognosemethoden sind nach folgenden Grundtypen visueller Störwirkungen gegliedert:
I: Strukturbedingte Störwirkungen, v. a. durch hohe Anlagen (z. B. WEA, Freileitungen, Brücken, Gebäude) bzw. sonstige Silhouetten,
II: Störwirkungen durch menschliche Anwesenheit und Aktivitäten.
3.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
I: Beurteilung strukturbedingter visueller Störwirkungen
Als betroffene Arten bzw. Artengruppen gelten insbesondere bodenbrütende Vogelarten, die übersichtliche und daher weiträumig offene und strukturarme Habitate (Wiesen, Weiden, Moore, Ackerflächen, Küsten und Ödland) besiedeln wie Wiesenbrüter (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Wachtelkönig, Rotschenkel, Austernfischer, Kampfläufer), Ackerbrüter (Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel), Kleinvögel des Offenlandes (Feldlerche, Schafstelze, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Grauammer), Greifvögel des Offenlandes (Weihen, Sumpfohreule etc.), Brutvögel der Küsten (Möwen, Seeschwalben etc.), Gänse, Schwäne und einige im Offenland rastende Entenarten und Limikolen (vor allem Pfeifente, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kampfläufer).
Bei der Beurteilung struktureller Störwirkungen scheint die Unterscheidung von Brut- und Zugvögeln bzw. Brut- und Zugzeit von Bedeutung zu sein. Abhängig von den ökologischen Rahmenbedingungen und ihrem Jahreszyklus reagieren Individuen der selben Arten und sogar die selben Individuen auf dem Zug anders als in den Brutgebieten. Hierbei kann es aufgrund der größeren Mobilität außerhalb der Brutzeit einerseits zu geringeren Meideeffekten kommen als zur Brutzeit (statischer Neststandort); andererseits kann es im Brutgebiet ggf. zu Gewöhnungseffekten kommen, die zu einer geringeren Meidedistanz führen als bei unbekannten Strukturen im Rast- und Überwinterungsgebiet. Als Parameter für Prognosen von Auswirkungen struktureller Störwirkungen sind deshalb Artenspektrum, Artenanzahl, Aufenthaltsdauer, Gebietsfunktion im Jahreszyklus sowie tagesrhythmische Interaktionen zwischen Teilhabitaten von Bedeutung.
Für die Intensität der Störwirkungen und dadurch hervorgerufene Folgewirkungen sind auch räumliche Konstellationen weiterer Störpotenziale relevant. So reagieren Vögel weniger empfindlich auf Störungen, wenn diese nur aus einer Richtung wirken. Kammerungen durch verschiedene strukturelle oder andere visuelle Reize stellen die höchste Intensität und die stärkste räumliche Einschränkung der Habitatnutzung für empfindliche Offenlandarten dar. Dabei ist der Grad der Einengung bzw. des verbliebenen ungestörten Raumes relevant.
Zur Betrachtung und Analyse des räumlichen Umfangs der Einschränkungen und Verluste von Habitatnutzungen durch strukturelle und auch andere Störwirkungen bietet sich die kartografische Darstellung von maßstabsgetreuen Störbändern bzw. -radien an. Ihre Breite bzw. ihr Radius wird jeweils artspezifisch aus den Empfindlichkeiten der betroffenen Arten abgeleitet und entlang der Störquellen eingezeichnet. Bei der Berücksichtigung von zumindest zwei Empfindlichkeitsstufen lassen sich voraussichtlich graduell beeinträchtigte Bereiche und vollständige Habitatverluste prognostizieren. In der Erweiterung auf Maßnahmenplanungen können ggf. in der Umkehr des methodischen Ansatzes vorhandene Störbänder durch Aufhebung visueller Reize (Abbau von Anlagen, Gebäuden, Türmen) aufgelöst und der Umfang ungestörter bzw. wenig gestörter Räume vergrößert werden.
Da die hier betrachteten Strukturen teilweise starke Unterschiede aufweisen, dürfen die dazu vorliegenden Erkenntnisse nicht uneingeschränkt übertragen werden. Der jeweilige Anlagetyp ist hinsichtlich seiner spezifischen Wirkintensität zu beurteilen.
Das projektspezifische Störungspotenzial ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Konstruktionsparametern:
- Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum.
Sofern für die Art relevant, sind die nachfolgenden Datensätze zur Beurteilung strukturbedingter Störwirkungen nach den unten angegebenen Strukturtypen gegliedert.
A: Windenergieanlagen,
B: Energiefreileitungen,
C: Hohe Gehölzbestände,
D: Sonstige strukturbedingte visuelle Störwirkungen (z. B. Gebäude, Dämme, Brücken).
3.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
A: Beurteilung strukturbedingter Störwirkungen von WEA
Bei WEA ist zu beachten, dass es sich um eine technische Sonderstruktur handelt (turmförmig, aber mit großer horizontaler Ausdehnung durch die Rotoren sowie zusätzlich mit Bewegung). Eine Beurteilung sollte daher nur anhand konkreter Untersuchungen und Veröffentlichungen zu WEA erfolgen.
Bei der Wirkungsprognose strukturbedingter visueller Störungen von WEA sind einzelfallbezogene Betrachtungen erforderlich, die u. a. weitere Störfaktoren, Ausrichtung und Verteilung der Anlagen sowie die räumliche Lage und Exposition (Hang, Kuppe, Taleinschnitt usw.) des Windparks einbeziehen.
Entsprechend den Funktionen der Vogellebensräume (z. B. Schlafplätze, Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen, Zugkonzentrationskorridore) sowie den artspezifischen Empfindlichkeiten der nachgewiesenen Brut- und Rastvorkommen ergeben sich unterschiedlich große Prüfbereiche. Im Rahmen der Empfehlungen von Abstandsregelungen für WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen und Brutplätzen ausgewählter Arten werden - v. a. bezogen auf die Mortalitätsrisiken - Prüfbereiche von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten artspezifisch bis zu 10 km (Schwarzstorch) angegeben (Länderarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten 2007). Reine Meideeffekte lassen sich jedoch bis maximal 1.000 m (Schwarzstorch) ableiten, für die meisten empfindlichen Arten liegen die Wirkweiten zwischen 200 m und 500 m.
Die zu betrachtenden bzw. relevanten Wirkräume (insbesondere zur Brutzeit) sind alleine schon aus energetischen Gründen stärker in der näheren Umgebung des Niststandortes zu lokalisieren, da bei dem Wirkfaktor 'Meidung' (im Gegensatz zum 'Vogelschlag') auf jeden Fall eine regelmäßige Nutzung der betroffenen Flächen gegeben sein muss, um eine Relevanz zu entfalten. Anhand der durchschnittlichen Aktionsräume mitteleuropäischer Vogelarten wird deshalb ein Prüfbereich von bis zu 3.000 m ausreichen, der im begründeten Ausnahmefall situationsabhängig (Vorhandensein von regelmäßigen Funktionsbezügen, in der Regel Nahrungsräume in weiterer Entfernung) erweitert werden kann (z. B. Schwarzstorch, Großgreife). In der Regel werden die Störwirkungen der WEA nicht weitreichender sein, als die dort u. a. zu europäischen Vogelschutzgebieten definierten Ausschlussbereiche einer 10-fachen Anlagenhöhe bzw. eines einzuhaltenden Mindestabstands von 1.200 m.
3.04 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Reichenbach (2003) schlägt nachfolgende Ansätze zur Bewertung der Störwirkungen von Windenergieanlagen vor:
Brutvögel:
Bei optischen Störwirkungen von Brutvögeln durch WEA wird hierfür in der Regel die Anzahl der Brutpaare ermittelt, die innerhalb derjenigen Entfernung brütet, bis zu der eine vertreibende Wirkung der Anlagen angenommen wird (vgl. Ramsauer 2002, Sprötge 2002). In anderen Modellen wird ein pauschaler Prozentwert in Abhängigkeit von der Bedeutungskategorie des betroffenen Brutgebietes angesetzt.
Die nachfolgenden Empfehlungen sollten daher als Richtschnur verwendet und ggf. regional differenziert werden. Vorteilhaft sind gestaffelte Modelle, die für bestimmte Entfernungen anteilige Funktionsminderungen der betroffenen Reviere zu Grunde legen.
1. Arten mit geringer Empfindlichkeit (z. B. viele Singvogelarten): abgesehen von den direkten Flächenverlusten sind für diese Arten keine nennenswerten Auswirkungen von Störungen durch optische Reize zu erwarten.
2. Arten mit geringer bis mittlerer Empfindlichkeit: die vorliegenden Ergebnisse zeigen klar, dass von einer vollständigen Vertreibung von Kiebitzvorkommen in Anlagennähe nicht mehr ausgegangen werden kann. Ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, was auch zu der entsprechenden Empfindlichkeitseinstufung geführt hat. Es wird daher vorgeschlagen, für alle Paare innerhalb einer Entfernung von 50 m von der nächsten Anlage von einer Funktionsminderung der Hälfte ihres Territoriums und für alle Kiebitzpaare bis zu einer Entfernung von 100 m von der nächsten Anlage von einer Funktionsminderung eines Viertels ihres Territoriums auszugehen.
Auch bei Rotschenkel und Uferschnepfe kann nicht mehr von einer vollständigen Vertreibung ausgegangen werden. Aufgrund der noch gegebenen Unsicherheit bei der Empfindlichkeitseinstufung sind jedoch etwas größere Beeinträchtigungsdistanzen als beim Kiebitz anzunehmen. Es wird daher vorgeschlagen, bis zu einer Entfernung von 100 m von der nächsten Anlage von einer Funktionsminderung der Hälfte des Territoriums und bis zu einer Entfernung von 200 m von der nächsten Anlage von einer Funktionsminderung eine Viertels des Territoriums auszugehen.
Für den Großen Brachvogel ist die Einstufung ebenfalls nicht hinreichend abgesichert, es besteht jedoch eine Tendenz zu einer geringen bis mittleren Empfindlichkeit (Tab. 25).
3. Arten mit hoher Empfindlichkeit: für Arten wie z. B. Wachtel und Wachtelkönig ist innerhalb von anzunehmenden Beeinträchtigungsradien in einer Größenordnung von 200-300 m von einer Vollverdrängung auszugehen. Jedes betroffene Brutpaar (bzw. jeder über einen längeren Zeitraum anwesende Rufer) ist angesichts des hohen Raumbedarfs der beiden Arten zur Brutzeit (Flade 1994) mit einer Reviergröße von mind. 10 ha zu kompensieren. Darüber hinaus sind ggf. noch anteilige Reviere in größerer Entfernung zu kompensieren. Der Kenntnisstand bezüglich der Reaktion dieser Arten auf Windenergieanlagen ist jedoch noch so gering, dass plausible Kompensationsmodelle schwierig abzuleiten sind.
Gast-/Rastvögel: Viele Gastvogelarten zeichnen sich durch einen hohen Raumbedarf und eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegenüber optischen Störreizen durch WEA aus. Legt man die entsprechenden Beeinträchtigungsradien um die Anlagen, ergeben sich daher große Flächen, die in ihrer Funktion als beeinträchtigt anzusehen sind.
3.61 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
II: Beurteilung von Störwirkungen durch menschliche Aktivitäten
Wie stark menschliche Aktivitäten zu Störungen führen können, hängt neben der artspezifischen Sensibilität von einer Vielzahl von Faktoren ab. So bedingt die Reizwirksamkeit z. T. auch das Vogelindividuum, sein Geschlecht und Fortpflanzungsstatus (z. B. Männchen oder Weibchen mit Jungen), das Vorhandensein von Artgenossen, die Lebensraumstruktur oder Jahres- und Tageszeit (Georgii 2001:37). Darüber hinaus ist die konkrete Ausprägung des Störreizes entscheidend, die von Parametern wie z. B. Größe, Art und Geschwindigkeit einer Person oder eines Objektes bestimmt wird. Ebenfalls eine Rolle spielt, wie häufig ein bestimmter Reiz gleichartig oder kanalisiert bzw. räumlich begrenzt auftritt, ob er so mit Erfahrungswerten verbunden werden und ggf. auch in einem bestimmten Umfang zu Gewöhnungseffekten führen kann.
Belegt ist für etliche Vogelarten das gänzliche Verlassen von Gebieten aufgrund von Störungen durch optische Störreize (z. B. Putzer 1983, Bell & Austin 1985, Korschgen et al. 1985, Gerhard 1994, s. auch Keller 1995). Hiermit ist dann zu rechnen, wenn Gebiete flächenhaft und andauernd gestört werden - z. B. durch ständiges Befahren von Gewässern in deren Zentrum -, so dass die Nutzung durch die betroffenen Arten stark beeinträchtigt oder unmöglich wird (Nehls & Thiel 1988).
Aber schon vor ihrer völligen Vertreibung können Verteilung und Habitatnutzung von Arten so stark beeinflusst werden, dass die Aufenthaltsgebiete der Tiere kaum oder nicht mehr mit den besten Nahrungs-, Fortpflanzungs- oder Ruheplätzen übereinstimmen, sondern primär von Verteilung und Intensität der auftretenden Störreize bestimmt werden (vgl. Ketzenberg 1993, Owen & Black 1990). Über das Meideverhalten hinaus sind negative Auswirkungen auf den Bruterfolg nachgewiesen, die z. B. beim Ziegenmelker in bis zu 225 m Wegeabstand festgestellt worden sind (Murison 2002). Ein funktionaler Verlust des Habitats ist auch dann gegeben, wenn der durch ständige Fluchtreaktionen verursachte Energieverlust nicht mehr in einem ökonomisch tragbaren Verhältnis zum Energiegewinn in verbleibenden Fresszeiten führt.
Relevante Prognoseparameter für Erschließung oder Ausbau des Wegenetzes sind Dichte des derzeitigen und zukünftigen Wegenetzes (Weglänge/qkm) sowie bekannte (geschätzte oder vor Ort ermittelte) und erwartete Nutzungsfrequenz.
Datensatz: < zurück 18 - 22 von 33 weiter >
Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für Vogelarten
A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
- | bislang noch nicht bearbeitet |
I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |