Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten

Nachtreiher - Nycticorax nycticorax

Natura 2000-Code: A 023; Bearbeitungstand: III

Wirkfaktorengruppe: 5 Nichtstoffliche Einwirkungen
Wirkfaktor: 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Relevanz des Wirkfaktors:  regelmäßig relevant - besondere Intensität (3)

     Auswertekategorien:

  1. Empfindlichkeiten/Wirkungen (15)
  2. Regenerationsfähigkeit (0)
  3. Prognosemethoden (7)
  4. Relevanzschwelle (6)
  5. Erheblichkeitsschwelle (5)

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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen

1.75 Keller, V. (1996)

Nach Tremblay & Ellison (1979) führte Störung durch Beobachter (Nestkontrolle) zur Nestaufgabe von Nachtreihern, zu erhöhten Prädationsraten sowie zu erhöhter Jungensterblichkeit oder zu überhaupt keiner Eiablage.

Qualifizierung der Quelle: A



1.76 Ellmauer, T. (Hrsg.) (2005)

'Ein sehr konkretes Gefährdungspotenzial für die österreichischen Vorkommen des Nachtreihers stellen menschliche Störungen dar. Nachtreiherkolonien liegen oft an zumindest mit Booten, oft aber auch zu Fuß relativ leicht erreichbaren Stellen. Am unteren Inn kam es auf Grund des Bootsverkehrs durch Angler jahrelang zu beträchtlichen Störungen, die als bestandsbedrohend für das Vorkommen eingestuft wurden.'

Qualifizierung der Quelle: A



1.91 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

III: Störwirkungen durch Bewegung und Reflektionen von Anlagen

Störwirkungen durch optische Störreize in Form von Bewegung, Reflektionen, Lichtblitzen etc. sind bisher wenig untersucht. Verschiedene diesbezügliche Ansätze der Vertreibung von Vögeln im landwirtschaftlichen, garten- und obstbaulichen bzw. fischereilichen Bereich oder bei der Flugsicherheit scheinen jedoch auf eine gewisse Wirkung hinzuweisen. Die spezifischen Wirkungsbezüge dürften in den meisten Fällen allerdings noch schwer bestimmbar sein.

Häufig treten sie ohnehin nicht singulär, sondern nur in Verbindung mit anderen optischen oder akustischen Störreizen auf. So dürften die Störwirkungen aufgrund der Bewegungen oder Reflektionen von Fahrzeugen (Kfz, Züge, Flugzeuge) methodisch in den Untersuchungen zu deren allgemeinen Störwirkungen subsumiert sein (vgl. Wirkfaktor 5-1). Die Störwirkung der bewegten Rotoren von Windenergieanlagen ist unter den strukturbedingten Störwirkungen von WEA subsumiert. Auf die Störwirkungen durch die Bewegung von Personen und/oder bestimmten Geräten des Flug- oder Wassersports ist bereits unter dem Punkt menschliche Anwesenheit und Tätigkeit hingewiesen worden.

Allerdings kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass nicht bestimmte bauliche Anlagen (wie z. B. Solaranlagen, Spiegelteleskope) ggf. zu eigenständigen Störwirkungen durch Reflektionen, Blinken, Spiegeln oder Ähnlichem führen. Hierzu gibt es Hinweise, dass die Reflektion bei großflächigen Solaranlagen (häufig mehrere ha groß) vermeintlich als Wasserfläche erscheint und die Vögel zur Landung verführt, und ggf. auch Kollisionen hervorrufen kann (vgl. Wirkfaktor 4-2). Ähnliche Irritationen lösen Spiegelungen regennasser Straßen aus. Auch wenn in Einzelfällen (möglicherweise tödliche) Landeversuche nicht auszuschließen sind, so wird dieser Wirkpfad anhand der wenigen vorliegenden Untersuchungen von den Autoren in der Regel als vernachlässigbar eingestuft; vgl. Aussagen von GfN (2007) in ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007).

Qualifizierung der Quelle: E


3. Prognosemethoden

3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Bei der Wirkungsprognose sind die qualitativen und quantitativen Betroffenheiten der Arten durch die optischen Reize einzuschätzen. Dabei sind die Intensität der Störwirkungen des Projekts und seiner Bestandteile und die Empfindlichkeit der betroffenen Arten und ihrer Habitate zu analysieren.

Zusätzlich sind Häufigkeit, Frequenz bzw. Regelmäßigkeit, Dauer und Zeitpunkte der Störereignisse zu berücksichtigen.

I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der projektbedingten Störzonen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten der geschützten Vogelarten.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Konkretere Prognosemethoden sind nach folgenden Grundtypen visueller Störwirkungen gegliedert:

I: Strukturbedingte Störwirkungen, v. a. durch hohe Anlagen (z. B. WEA, Freileitungen, Brücken, Gebäude) bzw. sonstige Silhouetten,

II: Störwirkungen durch menschliche Anwesenheit und Aktivitäten.

Qualifizierung der Quelle: E



3.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

I: Beurteilung strukturbedingter visueller Störwirkungen

Als betroffene Arten bzw. Artengruppen gelten insbesondere bodenbrütende Vogelarten, die übersichtliche und daher weiträumig offene und strukturarme Habitate (Wiesen, Weiden, Moore, Ackerflächen, Küsten und Ödland) besiedeln wie Wiesenbrüter (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Wachtelkönig, Rotschenkel, Austernfischer, Kampfläufer), Ackerbrüter (Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel), Kleinvögel des Offenlandes (Feldlerche, Schafstelze, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Grauammer), Greifvögel des Offenlandes (Weihen, Sumpfohreule etc.), Brutvögel der Küsten (Möwen, Seeschwalben etc.), Gänse, Schwäne und einige im Offenland rastende Entenarten und Limikolen (vor allem Pfeifente, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kampfläufer).

Bei der Beurteilung struktureller Störwirkungen scheint die Unterscheidung von Brut- und Zugvögeln bzw. Brut- und Zugzeit von Bedeutung zu sein. Abhängig von den ökologischen Rahmenbedingungen und ihrem Jahreszyklus reagieren Individuen der selben Arten und sogar die selben Individuen auf dem Zug anders als in den Brutgebieten. Hierbei kann es aufgrund der größeren Mobilität außerhalb der Brutzeit einerseits zu geringeren Meideeffekten kommen als zur Brutzeit (statischer Neststandort); andererseits kann es im Brutgebiet ggf. zu Gewöhnungseffekten kommen, die zu einer geringeren Meidedistanz führen als bei unbekannten Strukturen im Rast- und Überwinterungsgebiet. Als Parameter für Prognosen von Auswirkungen struktureller Störwirkungen sind deshalb Artenspektrum, Artenanzahl, Aufenthaltsdauer, Gebietsfunktion im Jahreszyklus sowie tagesrhythmische Interaktionen zwischen Teilhabitaten von Bedeutung.

Für die Intensität der Störwirkungen und dadurch hervorgerufene Folgewirkungen sind auch räumliche Konstellationen weiterer Störpotenziale relevant. So reagieren Vögel weniger empfindlich auf Störungen, wenn diese nur aus einer Richtung wirken. Kammerungen durch verschiedene strukturelle oder andere visuelle Reize stellen die höchste Intensität und die stärkste räumliche Einschränkung der Habitatnutzung für empfindliche Offenlandarten dar. Dabei ist der Grad der Einengung bzw. des verbliebenen ungestörten Raumes relevant.

Zur Betrachtung und Analyse des räumlichen Umfangs der Einschränkungen und Verluste von Habitatnutzungen durch strukturelle und auch andere Störwirkungen bietet sich die kartografische Darstellung von maßstabsgetreuen Störbändern bzw. -radien an. Ihre Breite bzw. ihr Radius wird jeweils artspezifisch aus den Empfindlichkeiten der betroffenen Arten abgeleitet und entlang der Störquellen eingezeichnet. Bei der Berücksichtigung von zumindest zwei Empfindlichkeitsstufen lassen sich voraussichtlich graduell beeinträchtigte Bereiche und vollständige Habitatverluste prognostizieren. In der Erweiterung auf Maßnahmenplanungen können ggf. in der Umkehr des methodischen Ansatzes vorhandene Störbänder durch Aufhebung visueller Reize (Abbau von Anlagen, Gebäuden, Türmen) aufgelöst und der Umfang ungestörter bzw. wenig gestörter Räume vergrößert werden.

Da die hier betrachteten Strukturen teilweise starke Unterschiede aufweisen, dürfen die dazu vorliegenden Erkenntnisse nicht uneingeschränkt übertragen werden. Der jeweilige Anlagetyp ist hinsichtlich seiner spezifischen Wirkintensität zu beurteilen.

Das projektspezifische Störungspotenzial ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Konstruktionsparametern:

- Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum.

Sofern für die Art relevant, sind die nachfolgenden Datensätze zur Beurteilung strukturbedingter Störwirkungen nach den unten angegebenen Strukturtypen gegliedert.

A: Windenergieanlagen,
B: Energiefreileitungen,
C: Hohe Gehölzbestände,
D: Sonstige strukturbedingte visuelle Störwirkungen (z. B. Gebäude, Dämme, Brücken).

Qualifizierung der Quelle: E



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Reports: aktueller Wirkfaktor   aktuelle Wirkfaktorengruppe   alle Wirkfaktoren
 

Qualifizierung der Quellen für Vogelarten

Averallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art
Bin der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall
Cin der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird
Din der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe
Eeigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung)
Fkeine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt

Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"

-bislang noch nicht bearbeitet
Iderzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden
IIzudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden
IIIzudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden
ihre meinung

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dirk.bernotat@bfn.de