Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten

Wespenbussard - Pernis apivorus

Natura 2000-Code: A 072; Bearbeitungstand: III

Wirkfaktorengruppe: 4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktor: 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Relevanz des Wirkfaktors:  regelmäßig relevant (2)

     Auswertekategorien:

  1. Empfindlichkeiten/Wirkungen (15)
  2. Regenerationsfähigkeit (0)
  3. Prognosemethoden (4)
  4. Relevanzschwelle (2)
  5. Erheblichkeitsschwelle (9)

Datensatz:    < zurück     27 - 30 von 30    weiter >

5. Erheblichkeitsschwelle

5.06 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Die Bewertung der Mortalität auf Zugrouten zwischen verschiedenen Vogelschutzgebieten in einer FFH-VP ist nicht einfach. Anlagen im Bereich ausgeprägter Vogelzugrouten mit überdurchschnittlicher Vogelzugaktivität bzw. in sonstigen Zugverdichtungsbereichen können zumindest für einzelne besonders betroffene Arten zu hohen Beeinträchtigungsintensitäten führen. Inwieweit diese Verluste in einem oder mehreren Vogelschutzgebieten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnten, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.

Qualifizierung der Quelle: E



5.07 Bernotat, D. & Dierschke, V. (2016)

Der Wespenbussard gehört nach Bernotat & Dierschke (2016) hinsichtlich der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung durch Kollision an Windenergieanlagen als Brutvogel zu den Arten der Klasse B mit einer "hohen" Mortalitätsgefährdung. Als Gastvogel zählt er zu den Arten der Klasse C mit einer "mittleren" Mortalitätsgefährdung.

Qualifizierung der Quelle: A



5.08 Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) (2014)

Von der Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Vogelschutzwarten wurden für den Bau von WEA Mindestabstände zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen des Wespenbussards von 1.000 m als fachlich erforderlich angegeben.

Qualifizierung der Quelle: D



5.21 Bernotat, D. & Dierschke, V. (2016)

Der Wespenbussard gehört nach Bernotat & Dierschke (2016) hinsichtlich der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung durch Kollision an Freileitungen als Brutvogel zu den Arten der Klasse C mit einer "mittleren" Mortalitätsgefährdung. Als Gastvogel zählt er zu den Arten der Klasse D mit einer "geringen" Mortalitätsgefährdung durch Leitungskollision.

Hinsichtlich der Gefährdung durch Stromtod an Freileitungen wird der Wespenbussard von den Autoren als Brut- wie als Gastvogel in die Klasse C, "mittlere" Mortalitätsgefährdung, eingestuft.

Qualifizierung der Quelle: A



Datensatz:    < zurück     27 - 30 von 30    weiter >

Reports: aktueller Wirkfaktor   aktuelle Wirkfaktorengruppe   alle Wirkfaktoren
 

Qualifizierung der Quellen für Vogelarten

Averallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art
Bin der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall
Cin der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird
Din der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe
Eeigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung)
Fkeine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt

Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"

-bislang noch nicht bearbeitet
Iderzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden
IIzudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden
IIIzudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden
ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de