Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten

Rohrweihe - Circus aeruginosus

Natura 2000-Code: A 081; Bearbeitungstand: III

Wirkfaktorengruppe: 5 Nichtstoffliche Einwirkungen
Wirkfaktor: 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Relevanz des Wirkfaktors:  regelmäßig relevant - besondere Intensität (3)

     Auswertekategorien:

  1. Empfindlichkeiten/Wirkungen (19)
  2. Regenerationsfähigkeit (0)
  3. Prognosemethoden (9)
  4. Relevanzschwelle (7)
  5. Erheblichkeitsschwelle (5)

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4. Relevanzschwelle

4.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

A: Hinweise zu Relevanzschwellen struktureller Störwirkungen von WEA

Für Windenergieanlagen hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2007) 'Abstandsregelungen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störungsempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten' veröffentlicht. Die darin enthaltenen 'Empfehlungen sollen als Abwägungsgrundlage für die Regional- und Bauleitplanung dienen und zu sachgerechten Entscheidungen im immissionsrechtlichen Verfahren beitragen. Diese Empfehlungen setzen die bestehenden länderspezifischen Regelungen nicht außer Kraft. Sie sind vielmehr als Mindestanforderungen zu verstehen, die diese Regelungen gegebenenfalls ergänzen.' In den Empfehlungen werden auch Prüfbereiche für WEA definiert. Dabei handelt es sich um Radien um jede einzelne WEA, innerhalb derer zu prüfen ist, ob Nahrungshabitate der betreffenden Art vorhanden sind. Da gegenüber Europäischen Vogelschutzgebieten als Ausschlussbereich eine Pufferzone in 10-facher Anlagenhöhe, mindestens jedoch in einem Radius von 1.200 m festgelegt wurde (siehe auch unter Erheblichkeitsschwelle), ist diese Entfernung zugleich das Mindestmaß für eine gebietsbezogene Relevanzschwelle. Darüber hinaus sind auch Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (z. B. für Kraniche, Schwäne, Gänse) und Zugkonzentrationskorridore zu ermitteln. Für besonders empfindliche bzw. gefährdete Arten werden zudem artspezifische Prüfbereiche um bekannte Vorkommen definiert, die zwischen 4 und 6 km liegen (beim Schwarzstorch bis 10 km).

Qualifizierung der Quelle: E



4.21 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

B: Hinweise zu Relevanzschwellen struktureller Störwirkungen von Freileitungen

Artbezogene Betrachtung: Es müssen nur Arten betrachtet werden, für die Meideeffekte bekannt sind oder aufgrund der Verhaltensökologie im Analogieschluss vermutet werden können. Arten, für die Meideeffekte ausgeschlossen werden konnten bzw. für die aufgrund ihrer Verhaltensökologie solche Effekte nicht anzunehmen oder als vernachlässigbar einzustufen sind, müssen nicht weiter betrachtet werden. Nähere Angaben zu Prüfbereichen finden sich auch unter der Auswertekategorie 'Prognosemethoden'.

Anlagenbezogene Betrachtung: Meideeffekte sind in der Regel für Hochspannungsfreileitungen, jedoch auch für Mittelspannungsleitungen beschrieben worden (Ballasus 2002:327ff.). Für die sehr klein dimensionierten Niederspannungsleitungen gibt es jedoch keine Hinweise auf Meideeffekte.

Anhand vorliegender Studien stuft Kreuziger (2008) die Relevanz von Empfindlichkeiten der Arten bezüglich struktureller Störwirkungen von Freileitungen folgendermaßen ein:

Brutvögel:

1. Arten mit geringer Empfindlichkeit:

Für alle Arten, die nicht zu den Offenlandarten zählen, gibt es keine realistischen Hinweise auf Meidewirkung. Aufgrund ihrer Ökologie kann dies auch in einem konservativen Ansatz nicht angenommen werden.

2. Arten mit mittlerer Empfindlichkeit:

Hierzu zählen Arten, für die - in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten, insbesondere der Qualität der Habitate - unterschiedliche Befunde zu Meideverhalten vorliegen, z. B. Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe ggf. auch Großer Brachvogel und Bekassine. Insbesondere bei den letzten beiden Arten gibt es aber auch einige Untersuchungen aus Gebieten, in denen diese Arten kein Meideverhalten an Freileitungen zeigen. Die Angaben zur Meidung stammen vor allem aus den Untersuchungen von Heijnis (1980) und betreffen Wirkweiten bis zu maximal 100 m. Ebenso gibt es Hinweise für Meideverhalten der Grauammer. Zusätzlich sollten im konservativen Ansatz, soweit keine anderen Daten vorliegen, auch Arten berücksichtigt werden, bei denen bisher Meideverhalten nur als Rastvogel nachgewiesen wurde (s. u.).

3. Arten mit hoher Empfindlichkeit:

Als Art, für die ein klares Meideverhalten an Freileitungen sicher nachgewiesen wurde, gilt die Feldlerche. Hier wurden Effekte bis zu maximal 300 m festgestellt, wobei es jedoch nur im Bereich bis zu 50 m zur vollständigen Meidung kam, im Bereich bis zu 200 m zu einer partiellen Meidung mit abnehmender Intensität sowie geringe Meideeffekte bis zu 300 m (Altemüller & Reich 1997:118). Als Art mit einer ähnlichen Ökologie wären zwar auch mögliche Meideeffekte für den Wiesenpieper anzunehmen, die jedoch in Gebieten mit Vorkommen nicht bestätigt werden konnten (z. B. Sudmann et al. 2005, Marxmeier et al. 2005).

Rastvögel:

1. Arten mit geringer Empfindlichkeit:

Wie bei den Brutvögeln gibt es für alle Arten, die nicht zu den Offenlandarten zählen, keine realistischen Hinweise auf Meidewirkung an Freileitungen.

2. Arten mit mittlerer Empfindlichkeit:

Hierzu zählen Arten, für die - in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten, insbesondere der Qualität der Habitate - unterschiedliche Befunde vorliegen: z. B. Kiebitz, Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer.

3. Arten mit hoher Empfindlichkeit:

Als Arten, für die grundsätzlich ein klares Meideverhalten an Freileitungen nachgewiesen wurde, zählen Gänse.

Hier wurden zwar Wirkweiten bis zu maximal 400 m festgestellt (Kreutzer 1997:143), wobei es jedoch nur im Bereich bis zu 50 m zur starken Meidung kam, im Bereich bis zu 100 m zu einer partiellen Meidung mit abnehmender Intensität sowie darüber hinaus nur zu geringen Meideeffekten.

Qualifizierung der Quelle: E



4.41 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

C: Hinweise zu Relevanzschwellen strukturbedingter Störwirkungen von Gehölzen auf Offenlandarten

Für Einzelbäume gibt es keine Hinweise auf Meidung; Randeffekte können hier ebenfalls ausgeschlossen werden. Auch wenn im individuellen Einzelfall Beeinträchtigungen im Ausnahmefall nicht völlig auszuschließen sind, können anhand der gegenwärtigen Datenlage erhebliche Beeinträchtigungen von Populationen ausgeschlossen werden.

Eine relevante räumliche Ausdehnung wird anhand vorliegender Untersuchungen und anhand bisheriger Erfahrungswerte ab einer Breite von ca. 20-50 m in Verbindung mit einer Höhe ab 3-5 m vorgeschlagen (Kreuziger 2008:122).

Qualifizierung der Quelle: E



4.51 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

D: Hinweise zu Relevanzschwellen struktureller Störwirkungen von Gebäuden, Dämmen und Brücken

Für vertikale Kulissen ohne besondere horizontale Ausdehnung (Einzelmasten, schmale Türme) gibt es keine Hinweise auf Meidung; Randeffekte können hier ebenfalls ausgeschlossen werden. Auch wenn im individuellen Einzelfall Beeinträchtigungen im Ausnahmefall nicht völlig auszuschließen sind, können anhand der gegenwärtigen Datenlage erhebliche Beeinträchtigungen von Populationen ausgeschlossen werden.

Eine relevante räumliche Ausdehnung wird mangels aussagekräftiger Untersuchungen anhand bisheriger Erfahrungswerte ab einer Breite von ca. 20-50 m in Verbindung mit einer Höhe ab 3-5 m vorgeschlagen (Kreuziger 2008:122).

Qualifizierung der Quelle: E



4.61 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

II: Hinweise zu Relevanzschwellen von Störwirkungen durch menschliche Aktivitäten

Relevanzschwellen ergeben sich in Abhängigkeit der Lebensraumfunktionen und des jeweils voraussichtlich betroffenen Artenspektrums. Als Relevanzschwelle sollte die Reaktionsdistanz (Verhaltensänderung / alert distance) der störempfindlichsten Art zugrunde gelegt werden. Diese Reaktionsdistanzen liegen in der Regel etwas höher als die Fluchtdistanzen. Die von Gassner et al. (2010:191ff.) abgeleiteten Orientierungswerte zu planungsrelevanten Fluchtdistanzen - s. a. unter 3. Prognosemethoden - können ggf. in der Form herangezogen werden, dass sie jedenfalls als Minimum-Distanz zu verstehen sind, ab der auf jeden Fall Störungen relevant und weiter zu untersuchen sind (vgl. auch Bernotat 2013).

Wenn das Artenspektrum oder dessen Reaktionsdistanz nicht bekannt ist, können nach Vorsorgegesichtspunkten in Rastgebieten abgeleitet von nachgewiesenen Empfindlichkeiten 1.000 m und in Brutgebieten 500 m als Relevanzschwelle angenommen werden.

Qualifizierung der Quelle: E



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Reports: aktueller Wirkfaktor   aktuelle Wirkfaktorengruppe   alle Wirkfaktoren
 

Qualifizierung der Quellen für Vogelarten

Averallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art
Bin der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall
Cin der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird
Din der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe
Eeigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung)
Fkeine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt

Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"

-bislang noch nicht bearbeitet
Iderzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden
IIzudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden
IIIzudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden
ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de