Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten
Raubseeschwalbe - Sterna caspia
Natura 2000-Code: A 190; Bearbeitungstand: IIIWirkfaktorengruppe: | 3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: | 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse |
Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (2)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (1)
- Relevanzschwelle (1)
- Erheblichkeitsschwelle (1)
Datensatz:
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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Veränderungen von morphologischen Verhältnissen spezifischer Vogellebensräume wirken oft indirekt oder im Kontext mit anderen Faktoren wie z. B. Veränderungen des Bodens (s. Wirkfaktor 3-1). Häufig sind aber auch (Teil-)Habitate durch Veränderungen morphologischer Strukturen wie Flussufer oder Felsformationen unmittelbar betroffen.
Das Planieren von reliefreichem Gelände oder das Verfüllen von Kleingewässern in Flussauen führt häufig zum Verlust typischer Strukturen und Teilhabitate. In alten Kulturlandschaften wie z. B. den Beetstrukturen der Küsten- und Flussmarschen können durch großflächige Planierung und Verfüllung Vogellebensräume v. a. bodenbrütender Arten umfassend beeinträchtigt oder entwertet werden.
Begradigungen und Grundräumungen von Fließgewässern haben dauerhaft bzw. für mehrere Jahre den Verlust von Strukturen und Strukturdiversität zur Folge. Damit verringert sich durch eingeschränkte oder fehlende Besiedlungsmöglichkeiten direkt die Arten- und Individuendichte der benthischen und limnischen Besiedlung und damit die Nahrungsmenge lebensraumtypischer Vogelarten. Darüber hinaus können wasserbauliche Eingriffe in Uferstrukturen artspezifische Brutmöglichkeiten z. B. für höhlengrabende und brütende Arten wie Eisvogel, Uferschwalbe oder Bienenfresser beseitigen.
Einschneidende Geländeveränderungen werden in großem Umfang bei Rebflurbereinigungen durchgeführt (Hölzinger 1987e:586ff.). Im Zuge der Neugestaltung wird häufig die vormalige Strukturdiversität z. B. in Form von Trockenmauern, Lesesteinwällen oder Hohlwegen beseitigt und die naturbedingte Geländemorphologie für den Einsatz von Erntemaschinen nivelliert. Oft wird auch noch das neu angelegte Wegenetz mit versiegelnden Aufbau und Oberflächen angelegt. Beeinträchtigungen von Vogellebensräumen ergeben sich z. B. direkt durch Habitatverluste und indirekt z. B. durch Veränderungen des Mikroklimas.
Eingriffe in Felsstrukturen, z. B. beim Straßen- und Brückenbau sowie bei der Rohstoffgewinnung im Tagebau, können die Beseitigung von Brutmöglichkeiten z. B. für Uhu oder Wanderfalke zur Folge haben.
Starke anthropogene landschaftliche Umformungen (z. B. Lärmschutzwälle, Deiche) können ggf. aufgrund ihrer Kulissenwirkung zu strukturellen Störwirkungen führen. Solche Störwirkungen werden i. d. R. unter Wirkfaktor 5-2 behandelt.
Konsequenzen der Veränderungen morphologischer Verhältnisse können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust oder Bestandsrückgang sein.
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Die Raubseeschwalbe brütet auf kleinen Inseln in flachen Meeresbuchten bzw. Boddengewässern. Die Brutstandorte befinden sich im Bereich natürlich strukturierter Küstenabschnitt an exponierter Stelle z. B. auf flachen Sandstränden von Nehrungshaken. Die Nahrungssuche erfolgt in Seichtwasserzonen. Sowohl die Brut- als auch die Nahrungshabitate sind durch Küstenschutzmaßnahmen gefährdet.
3. Prognosemethoden
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (in qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.
Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.
Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feldversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
4. Relevanzschwelle
4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung der morphologischen Verhältnisse in einem (Teil-)Habitat im Gebiet überschritten.
Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.
5. Erheblichkeitsschwelle
5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der morphologischen Verhältnisse.
Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.
Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).
In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).
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Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für Vogelarten
A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
- | bislang noch nicht bearbeitet |
I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |