Detaildaten zu Beinträchtigungen: Vogelarten

Sumpfohreule - Asio flammeus

Natura 2000-Code: A 222; Bearbeitungstand: III

Wirkfaktorengruppe: 3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
Wirkfaktor: 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
Relevanz des Wirkfaktors:  regelmäßig relevant - besondere Intensität (3)

     Auswertekategorien:

  1. Empfindlichkeiten/Wirkungen (2)
  2. Regenerationsfähigkeit (0)
  3. Prognosemethoden (1)
  4. Relevanzschwelle (1)
  5. Erheblichkeitsschwelle (2)

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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen

1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Veränderungen hydrologischer und hydrodynamischer Verhältnisse beziehen sich einerseits auf aquatische und semiaquatische Lebensräume. Andererseits umfasst der Wirkfaktor auch die Veränderungen im Bodenwasser und im Grundwasser von Landlebensräumen.

Hochwasser- und Überflutungsdynamik sind vielfach strukturgebende bzw. erhaltende Faktoren auentypischer Vogellebensräume. Innerhalb der Auen können sich diese spezifischen Strukturen episodisch erneuern und verlagern. Spezialisierte Arten sind mit ihrer Siedlungsdynamik an diese Verhältnisse angepasst und damit hoch empfindlich gegenüber Veränderungen der hydrodynamischen Verhältnisse. Dynamische Prozesse sind in diesen Lebensräumen v. a. für die Entstehung und (dynamische) Erhaltung von vegetationsfreien Brutmöglichkeiten wichtig. Für Lebensräume bodenbrütender Arten ist die Überflutungsdynamik über die strukturgebende Funktion hinaus ein wichtiger Faktor der Prädationsverminderung.

Quantitative und qualitative Verluste dynamischer Auen- und Küstenlebensräume ergeben sich für Vögel in der Folge von Deichbau, Strombau (Vertiefung, Begradigung, Verkürzung und Lenkung des Hauptstromes) sowie durch Uferverbau und Querbauwerke (Stauhaltung).

Deichbau führt in erster Linie zu einer als Flächenverlust messbaren Reduzierung der Talbreite und damit des für spezialisierte Feuchtgebietsarten nutzbaren Raumes (Wasserwechselbereich, von Sturmfluten und Überschwemmungen geprägter beeinflusster Raum).

Strombaumaßnahmen beschränken sich im heutigen Ausbauzustand der Flüsse weitgehend auf Vertiefungen bzw. Anpassungen der Fahrrinnen an die Entwicklung der Schiffsgrößen. Diese Baumaßnahmen bewirken v. a. über die Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit Sohlerosionen und Verlagerungen von Sedimentationsräumen. In Ästuaren verschieben sich dadurch die Flächenanteile von Sublitoral und Eulitoral und damit spezifische Nahrungshabitate. Durch die Verlagerung von Aufsandungen und Inselbildungen werden Bruthabitate und Hauptnahrungshabitate getrennt.
Strömungslenkung und Uferverbau verhindern die Erneuerung von spezifischen Uferstrukturen, die als Bruthabitate von spezialisierten Fließgewässerarten genutzt werden.

Sperrwerke heben bis weit oberhalb die Strömungsdynamik auf und beeinflussen stark die zeitliche und räumliche Verteilung von Hochwasserereignissen. Sperrwerke können im Hauptstrom und in der Mündung von Seitengewässern durch lokale Verstärkungen der Hochwasserwelle (Schwallwelle) und eine Vergrößerung der Tideamplitude die Brutmöglichkeiten in Vorlandflächen einschränken oder beeinträchtigen.

Die Veränderung bzw. Reduzierung der habitattypischen Dynamik, z. B. durch Küstenschutz-, Strom- und Wasserbaumaßnahmen, kann für auf diesen Lebensraum spezialisierte Arten zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen führen. Soweit Strömungs- und Wasserstandsverhältnisse für Brutmöglichkeiten, Mauser und Nahrungserwerb von Vogelarten relevant sind, ergeben sich spezifische Empfindlichkeiten.

Ähnliches gilt für alle Vogelarten, deren (Teil-)Habitate durch bestimmte Grundwasserverhältnisse mit geprägt werden. Sei es z. B. im Hinblick auf die Stocherfähigkeit des Bodens oder die Bindung an bestimmte Vegetationsstrukturen feuchter Standortverhältnisse. Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere aus eingriffsbedingten Veränderungen, die Verschiebungen außerhalb von artspezifischen Toleranzbereichen hervorrufen. Auch die Veränderung der hydrologischen Verhältnisse kann zu einer Minderung der Habitatqualität und -funktionen für die Art führen.

Konsequenzen der Veränderungen hydrologischer bzw. hydrodynamischer Verhältnisse können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung des Bruterfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Brutpaarverlust, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Populationen sein.

Qualifizierung der Quelle: E



1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Entwässerungen bzw. nachhaltige Grundwasserabsenkungen von Feuchtwiesen und Mooren werden von verschiedenen Autoren im Zusammenhang mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung als eine der Hauptursachen für den Bestandsrückgang der Art angeführt (Gerber 1960, ABBO 2001, Hölzinger 2001, Meinig & Kuhn 2002, Bauer et al. 2005b, Hälterlein 2006).

Qualifizierung der Quelle: E


3. Prognosemethoden

3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt entsprechend beeinflussten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten. Die betroffenen Habitate bzw. Habitatstrukturen sind hinsichtlich ihrer längerfristigen Entwicklung und der qualitativen Abweichung zu bewerten. Soweit erforderlich, sind unterschiedliche Teilhabitate der Art in der Prognose differenziert zu betrachten. Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste bzw. -verschlechterungen (qm/ha) sowie die relativen (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln bzw. abzuschätzen.

Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen. Soweit möglich, ist die Prognose durch Vergleich mit standörtlich und strukturell ähnlichen Habitaten bzw. solchen, die bereits entsprechenden Veränderungen unterlagen, abzusichern.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten/Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, Wirkungstests in Feld- oder Laborversuchen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).

Qualifizierung der Quelle: E


4. Relevanzschwelle

4.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Soweit die Bestände der Art bzw. ihre Habitate nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln sind, wird die Relevanzschwelle grundsätzlich bei jeder negativen Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse eines (Teil-) Habitats im Gebiet überschritten.

Im Einzelfall können Veränderungen auch außerhalb des Gebietes relevant sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die Bestände der Art im Gebiet aufweisen.

Qualifizierung der Quelle: E


5. Erheblichkeitsschwelle

5.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Die Beeinträchtigungsintensität resultiert einerseits aus der artspezifischen Empfindlichkeit und andererseits aus der Intensität und Dimension der Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse.

Die absolute und die relative Dimension des Habitatverlustes bzw. seiner qualitativen Funktionsminderung sind wesentliche Größen der Beurteilung.

Wichtig für die Erheblichkeitsbeurteilung sind zudem die funktionale Bedeutung der einzelnen betroffenen Flächen/Teilhabitate sowie die zeitliche Dimension der Beeinträchtigung (Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer).

In bestimmten Fällen kann der Konventionsvorschlag für direkten Flächenentzug / -verlust in Habitaten zur Orientierung herangezogen werden (s. Wirkfaktor 1-1). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in diesem Ansatz integrierten Orientierungswerte für vollständige bzw. dauerhafte Habitatverluste konzipiert wurden. Für graduelle Funktionsminderungen sind dagegen eigenständige Bewertungsansätze zu entwickeln oder die Funktionsverluste müssten als (ggf. prozentuale) Funktionsminderung bilanziert und dann mit den Orientierungswerten des Konventionsvorschlags ins Verhältnis gesetzt werden (vgl. Beispiel in Lambrecht & Trautner 2007: 83).

Qualifizierung der Quelle: E



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Reports: aktueller Wirkfaktor   aktuelle Wirkfaktorengruppe   alle Wirkfaktoren
 

Qualifizierung der Quellen für Vogelarten

Averallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art
Bin der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall
Cin der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird
Din der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe
Eeigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung)
Fkeine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt

Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"

-bislang noch nicht bearbeitet
Iderzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden
IIzudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden
IIIzudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden
ihre meinung

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dirk.bernotat@bfn.de