Auswahl: Wirkfaktoren


Wirkfaktorengruppe

Definition - Wirkfaktoren

2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen

Jede substantielle - meist bau- u. anlagebedingte - Veränderung der auf dem Boden wachsenden Pflanzendecke oder der vorkommenden Benthosgemeinschaften. Dies umfasst alle Formen der Beschädigung oder Beseitigung. Eingeschlossen werden aber auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung, die lokal zu einer neuen Pflanzendecke bzw. zu neuen Habitatverhältnissen führen.

Ebenso werden entsprechende Veränderungen in Gewässerbetten, z. B. durch Beseitigung der Unterwasservegetation oder das Einbringen von technischen Bauwerken, auf denen sich andere Arten ansiedeln können, erfasst.

Veränderungen, die aus der land-, forst- und fischereilichen Nutzung resultieren, werden i. d. R. unter den Wirkfaktoren 2-3 bis 2-5 gefasst.

Vertiefende Ausführungen - Wirkfaktoren

2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen

Sowohl bei der Entfernung / Modifizierung von Vegetations- und Biotopstrukturen als auch bei deren Neuanlage, z. B. in Form von Hecken oder Feldgehölzen, kann es zur Beeinträchtigung von relevanten Arten oder Lebensraumtypen kommen. Im Falle der Entfernung von Vegetationsstrukturen, die als solche einen wesentlichen Lebensraum oder Teillebensraum z. B. für eine Art des Anhangs II FFH-RL darstellen, ist dies auch für Laien offensichtlich. Aber auch die Neuanlage kann, sofern die dafür in Anspruch zu nehmenden oder benachbarten Flächen im aktuellen Zustand bereits einen Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-RL oder ein Arthabitat repräsentieren, dort zu Lebensraumverlusten oder qualitativer Verschlechterung führen, wenn die neu geschaffenen Bedingungen von den für einen günstigen Erhaltungszustand erforderlichen abweichen.

Ein plakatives Beispiel hierzu geben GEISSLER-STROBEL et al. (2000) für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Glaucopsyche nausithous). Hier wurden durch Gehölzpflanzungen im Zuge der Umsetzung einer fachlich unzureichend begründeten Biotopverbundplanung einer Gemeinde Lebensräume und Bestandsgrößen der o. g. Art wesentlich reduziert. Ein weiteres Beispiel stellt die Beseitigung von linearen Gehölzstrukturen dar, die als Flugkorridore für Fledermausarten wie dem Großen Mausohr (Myotis myotis) zwischen Wochenstube und Jagdhabitat dienen, wobei Wochenstube und Jagdlebensraum in zwei räumlich von einander getrennten Natura 2000-Gebieten liegen. Die Flugkorridore befinden sich somit weitgehend außerhalb der Natura 2000-Gebiete und werden vom Gebietsschutz nicht direkt erfasst. Beeinträchtigungen der Flugkorridore können sich jedoch funktional auf die Population des Großen Mausohrs und insbesondere die Nutzbarkeit der mit dem Natura 2000-Gebiet unmittelbar geschützten Jagdlebensräume auswirken.

Wie bei Wirkfaktor 1-1 ist der Lebensraumverlust oder dessen wesentlich negative Veränderung anhand der in Anspruch genommenen Fläche direkt zu quantifizieren. Zur Beurteilung der Auswirkungen ist einerseits die absolute Flächengröße, andererseits deren Relation zu insgesamt im Gebiet vorhandenen Flächen dieses Lebensraumtyps oder Arthabitates erforderlich (s. a. LAMBRECHT & TRAUTNER 2007). Neben der quantitativen ist eine qualitative Abschätzung der Bedeutung im räumlich-funktionalen Kontext des Gebietes notwendig. Die Eignung von Flächen mit spezifischen Vegetations- / Biotopstrukturen kann für verschiedene strukturelle Ausprägungen skaliert werden, oder es werden grundsätzliche notwendige Merkmale benannt. Im Rahmen der FFH-VP steht zunächst im Vordergrund, ob es sich bei einem eintretenden Habitatverlust bzw. der eintretenden Habitatverschlechterung um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt oder ob das Projekt als mit den Erhaltungszielen verträglich zu bewerten ist.

Insbesondere im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen stark gefährdeter Arten oder bei der ausnahmsweisen Zulassung eines Projektes können für den Alternativenvergleich und die Maßnahmen zur Kohärenzsicherung weitergehende Daten v. a. zu einer unterschiedlichen Überlebenswahrscheinlichkeit betroffener Populationen erforderlich werden (s. hierzu Beiträge in AMLER et al. 1999, s. a. LAMBRECHT et al. 2004, Kap. 3.7.5 u. 3.8.10).

Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass von veränderten Biotopstrukturen auch angrenzende Flächen mit ihren Funktionen beeinträchtigt werden können (z. B. durch Schattenwurf von Gehölzen, s. Wirkfaktor 3-6; Kulissenbildung in bisher weiträumig offenen Wiesenbrütergebieten, s. Wirkfaktor 5-2).
ihre meinung

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