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Wirkfaktorengruppe
Definition - Wirkfaktoren
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung >> 2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
Auf einen Zeitraum von bis zu ca. (2-) 3 Jahren beschränkter Ausfall bestimmter Nutzungsformen oder charakteristischer Pflegemaßnahmen, die für die Qualität und Funktionsfähigkeit eines Biotops als Habitat für (bestimmte) Arten oder den Charakter bestimmter Lebensraumtypen von ausschlaggebender Bedeutung sind.Dazu zählt z. B. der Ausfall von bestimmten, in relativ kurzen Abständen stattfindenden Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen in verschiedenen Offenlandlebensraumtypen.
Vergleiche auch Wirkfaktor 2-5 zu "Länger andauernder Aufgabe habtatprägender Nutzung / Pflege".
Vertiefende Ausführungen - Wirkfaktoren
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung >> 2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
Die projektbedingte Aufgabe von Nutzung und Pflegemaßnahmen kann z. B. aufgrund einer - z. B. durch Baubetrieb im Rahmen von Verkehrsinfrastruktur (Autobahnen, Schienenwege, Wasserstraßen) hervorgerufenen - eingeschränkten Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit der Flächen eintreten. Durch das Abtrennen können zudem (sehr) kleine Restflächen verbleiben, für die eine wirtschaftliche Nutzung kaum bzw. nicht mehr möglich ist.Die (kurzzeitige) Aufgabe von Nutzung und Pflegemaßnahmen kann zudem durch Veränderungen der Landnutzung und ihrer Rahmenbedingungen oder durch bestimmte Umstrukturierungen von Vorhaben hervorgerufen werden.
Auch die kurzzeitige Aufgabe einer habitatprägenden Nutzung oder Pflege kann in entsprechend abhängigen Lebensraumtypen oder Habitaten von Arten zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen, insbesondere dann, wenn z. B. auf Grund der Nährstoffversorgung eine rasche Sukzession mit Erreichung ungünstiger struktureller oder mikroklimatischer Eigenschaften erwartet werden muss. Allerdings dürften solche Verschlechterungen in den meisten Fällen nur graduell, reversibel und damit ohne erhebliche oder nachhaltige Konsequenzen für die schutzbedürftigen Arten und Lebensräume sein, sofern nach kurzzeitiger Aufgabe durch Maßnahmen wieder gegengesteuert wird und Bestände relevanter Arten erhalten geblieben sind.
In jedem Fall ist im Rahmen des jeweiligen Vorhabens eine Prognose der Entwicklung der Lebensraum- bzw. Habitatqualität über den erwarteten Zeitraum zu erstellen und die möglichen Konsequenzen sind abzuschätzen. Wichtige Anhaltspunkte hierfür können Referenzflächen auf vergleichbaren Standorten liefern, für die der Zeitpunkt der Nutzungs- oder Pflegeaufgabe bekannt ist. Die Wiederaufnahme einer Nutzung oder Pflege (mit Zeitpunkt und Umfang der jeweils erforderlichen Maßnahmen, der ggf. initial über das bisherige Maß hinausgehen kann) muss gesichert sein.
Kritisch kann die kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung oder Pflege insbesondere dann sein, wenn sie größere oder die relativ zum Gebiet noch am besten ausgeprägten Lebensräume / Habitatanteile betrifft oder aber der aktuell vorliegende Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps oder einer Art bereits ungünstig ist. Letzteres ist z. B. bei nur noch kleinflächiger Ausprägung, individuenschwachen Populationen oder ungünstiger - und im Zuge einer weiteren Sukzession sich noch verschlechternder - Habitatstruktur zu erwarten. Beispiel hierfür wäre eine kleine Wiesenparzelle, die noch punktuell charakteristische Pflanzenarten des Lebensraumtyps 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und ein reliktäres Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Glaucopsyche teleius) aufweist. Hier könnte bereits das Brachfallen über einen Zeitraum von 2-3 Jahren zu weiterer Verarmung mit Erlöschen des genannten Bläuling-Bestandes führen.
Ein weiteres Beispiel für kritische Fälle sind kleine Pioniergewässer auf Lehmböden eines militärisch genutzten Geländes als Laichhabitate der Gelbbauchunke (Bombina variegata), die in ihrer optimalen Struktur nur durch regelmäßige Störung entstehen bzw. erhalten werden. Hier kann die Reproduktionsrate bei Nutzungsaufgabe bereits innerhalb von 2-3 Jahren erheblich abnehmen. Wegen der Langlebigkeit der Individuen (vgl. auch PLYTYCZ et al. 1996) ist in der Regel zwar noch kein Erlöschen der Population anzunehmen, die reduzierte Reproduktionsrate kann jedoch - v. a. in Verbindung mit witterungsbedingt ungünstigen Folgejahren - zu mittelfristig deutlich geringeren Beständen führen.
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