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Definition - Wirkfaktoren
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität
Barrierewirkungen sowie Individuenverluste und Mortalität, die auf bauliche Aktivitäten bzw. den Bauprozess eines Vorhabens zurückzuführen sind. Dazu zählen auch die Individuenverluste, die z. B. im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auftreten.Andere Wirkfaktoren, die ebenfalls mit dem Bauprozess verbunden sind (z. B. Flächeninanspruchnahme, Stoffeinträge, Störwirkungen), werden unter den jeweiligen Wirkfaktoren subsumiert.
Vertiefende Ausführungen - Wirkfaktoren
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität
Bau- oder auch rückbaubedingte Barrierewirkungen und Individuenverluste können grundsätzlich in gleicher Weise auftreten wie anlage- oder betriebsbedingte (s. Wirkfaktoren 4-2, 4-3).Beispiele sind baubedingte Einzäunungen, Baustellen- und Baustraßenverkehr, offene Schächte, Baugruben und Kanäle mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Absaugpumpen zur Entwässerung oder Hilfsbauwerke und Kräne mit möglicher Kollisionswirkung auf Vögel.
Teilweise werden im Zuge einer Bebauung auch unmittelbar Individuen der betroffenen Arten getötet bzw. ihre Fortpflanzungsstadien zerstört. Hier bestehen fallweise Ansätze zu Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen durch die Wahl möglichst unkritischer Zeitpunkte, zu denen sich Individuen nicht oder nur in geringer Zahl auf der betreffenden Fläche befinden. Auch die Möglichkeiten zum Ausweichen während temporärer Bauphasen sind zu berücksichtigen (z. B. Flug- oder Lauffähigkeit der Individuen).
Die möglichen Konsequenzen für die Individuen und Bestände sind daher prinzipiell ebenfalls denen von anlage- bzw. betriebsbedingter Barrierewirkungen oder Mortalität vergleichbar, in ihrer Intensität bzw. Schwere jedoch auf Grund der befristeten Dauer meist geringer.
Abhängig vom notwendigen Zeitpunkt und der Dauer des Baubetriebes sowie von den spezifisch betroffenen Arten lassen sich Beeinträchtigungen durch technische Maßnahmen und zeitliche oder räumliche Steuerung des Bauablaufes teilweise mindern oder vermeiden. Dies kann z. B. durch Beschränkung der notwendigen Arbeiten bzw. Installation von Einrichtungen außerhalb der Aktivitäts- bzw. Anwesenheitszeiträume betroffener Arten erfolgen (z. B. Bauzeitenfenster).
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