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Wirkfaktorengruppe
Definition - Wirkfaktoren
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen >> 8-1 Management gebietsheimischer Arten
Anthropogene Regulierung vor allem von Tierbeständen, z. B. durch Jagdmanagement, Anbringen von Nistkästen oder Schutzeinrichtungen (Wildzäune - nicht aber Einzäunungen, die generell Bestandteil von Projekttypen sind - etc.). Entsprechendes gilt für projektbedingte erforderliche Pflegemaßnahmen in Vegetations- u. Biotopstrukturen (z. B. aufgrund von Aufwuchsbeschränkungen im Bereich von Leitungen).Fischbesatz wird unter Wirkfaktor 2-3 behandelt.
Vertiefende Ausführungen - Wirkfaktoren
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen >> 8-1 Management gebietsheimischer Arten
Grundsätzlich kann das Management bestimmter Arten negative Rückwirkungen auf andere Arten haben (direkt oder indirekt). Soweit diese direkte strukturelle Änderungen von Lebensräumen zur Folge haben (z. B. Anlage oder Änderung von Vegetationsstrukturen wie die Pflanzung von Gehölzen oder die Anlage von Wildäckern) oder stoffliche Einflüsse beinhalten (lokale Eutrophierung durch Wildfütterungen, Aufdüngung von fischereilich genutzten Gewässern), sei auf die Ausführungen zu den anderen entsprechenden Wirkfaktoren verwiesen (v. a. 2-1, 6-1). Gleiches gilt für weitere Aspekte der Intensivierung von Nutzungen (s. Wirkfaktor 2-3) sowie Störungen, z. B. durch die Jagd (s. Wirkfaktor 5-2).Soweit Maßnahmen zur Förderung von Arten von Seiten des Naturschutzes initiiert, finanziert oder durchgeführt werden ist zwingend erforderlich, dass diese Maßnahmen Ergebnis eines sorgfältigen - auch ggf. innerfachliche Zielkonflikte berücksichtigenden - Abwägungsprozesses sind, bei dem Belange von Natura 2000 gebietsspezifisch entsprechend ihrem Gewicht berücksichtigt werden. Dieser Anforderung wird bislang in der Praxis nicht immer entsprochen.
Darüber hinaus können Einflüsse jedoch direkt oder indirekt aus Projekten resultieren, insbesondere wenn diese lage- oder zerschneidungsbedingt Änderungen der jagdlichen bzw. fischereilichen Praxis und Einrichtungen oder eine Neuzuweisung von Flächen für die Imkerei erfordern.
So können jagdbare und gemanagte Arten wie Rothirsch, Reh und Wildschwein nicht nur negative Auswirkungen z. B. durch Verbiss und Prädation (Wildschwein) haben (s. GATTER 2000), sondern auch durch ihre Fraß- oder Wühltätigkeit zum günstigen Erhaltungszustand von Lebensraumtypen oder Arthabitaten beitragen. Dies kann insbesondere durch die Verlangsamung unerwünschter Gehölzsukzessionen der Fall sein oder aber durch verstärkte Vegetationsdynamik mit Erhöhung der Artendiversität, wie dies TREIBER (1997) für bodensaure Trockenrasen am Oberrhein zeigt. Er konnte nachweisen, dass die Wühltätigkeit der Wildschweine dort zur Aktivierung der Diasporenbank, zur Begünstigung der generativen Vermehrung bestimmter Arten, zur punktuellen Ausbildung von spezifischen Therophyten-Gesellschaften sowie einer Erhöhung der Artenvielfalt innerhalb der Trockenrasen durch ein räumliches Nebeneinander unterschiedlicher Entwicklungsphasen führt. Änderungen der Zugänglichkeit oder Nutzungsintensität solcher Flächen für Wild können demnach auch Konsequenzen für Belange von Natura 2000 haben.
Ein weiteres Problemfeld stellt die Imkerei dar, insbesondere in Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie mit artenreichen Zönosen an Wildbienen, die zu den dort charakteristischen Arten des Lebensraumtyps gerechnet werden müssen. Hier kann die Imkerei zu Beeinträchtigungen und einem ungünstigen Erhaltungszustand führen. PICKHARDT & FLURI (2000: 56) schreiben hierzu, mit Bezug auf die Ausführungen von WESTRICH (1989: 297ff.) u. a.: "Durch ihr flexibles Sammelverhalten und die große Individuenzahl hat die Honigbiene tatsächlich erhebliche Wettbewerbsvorteile, besonders gegenüber solitären Bienenarten [...]. Der Einfluss der Honigbiene auf Spezialisten ist vor allem dann hoch, wenn die von den Spezialisten benötigte Pollenquelle auch für Honigbienen attraktiv ist (z. B. Campanula, Echium und Bryonia) und keine Ausweichmöglichkeiten für die eng spezialisierten Arten bestehen. In solchen Fällen kann der Konkurrenzdruck durch die Honigbiene zum starken Dezimieren oder Verschwinden der Wildbienenpopulationen führen. Problematisch ist der Einsatz von Honigbienen in Gebieten ohne Massentrachten und besonders in Lebensräumen und Rückzugsgebieten von Wildbienen. In Holland wiesen Gebiete, in denen nicht geimkert wird, eine artenreichere Wildbienenfauna auf als Gebiete mit intensiver Honigbienenhaltung."
Abschließend bleiben noch einzelne Hinweise auf mögliche lokale Beeinträchtigungen gefährdeter Insektenarten durch übertriebene Ameisenhege (Rote Waldameise) und hohe Nistkastendichte (s. FRIEDRICH 1966 zit. in EBERT & RENNWALD 1991: 343; WEIDEMANN 1995: 90) zu erwähnen, die jedoch als im Rahmen einer FFH-VP zu prüfende projektbezogene Veränderungen kaum Relevanz erlangen dürften. Derartige Tätigkeiten können i. d. R. im Zuge einer den gebietsbezogenen Erhaltungszielen entsprechenden Bodennutzung bzw. der Umsetzung von erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wirksam reguliert bzw. FFH-verträglich ausgestaltet werden.
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